Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 208

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 208 (NJ DDR 1962, S. 208); keine Wiedervorlagefristen verfügt werden bzw. trotz verfügter Fristen die Übersendung von Beschlüssen und Protokollen nicht angemahnt wird. Es ist auch noch zu verzeichnen, daß eingegangene Protokolle und Beschlüsse nicht ausgewertet und dadurch den Konfliktkommissionen keine Hinweise zur Verbesserung ihrer Arbeit gegeben werden. So erhielten in den genannten Beispielen weder die Konfliktkommission der Molkerei Merseburg noch die des VEAB Bitterfeld vom Staatsanwalt Hinweise darauf, daß die Beschlüsse ungesetzlich seien und worin diese Ungesetzlichkeit bestehe. An Hand dieser fehlerhaften Beschlüsse hätte eine konkrete Anleitung erfolgen müssen. Die fehlerhafte Praxis, daß der Staatsanwalt, wenn er von der Konfliktkommission die Mitteilung erhält, daß der Betroffene den Arbeitsplatz gewechselt habe und eine Beratung der Sache deshalb nicht erfolgen könne, das Weglegen der Akte verfügt, ist immer noch nicht restlos überwunden. Solche Verfügungen wurden z. B. bei den Staatsanwälten in Merseburg und im Stadt- bezirk Halle-West festgestellt. Durch eine solche leichtfertige Arbeitsweise schmälert der Staatsanwalt nidit nur seine Autorität, sondern unterbindet auch die gegen den Betroffenen notwendige Erziehungsmaßnahme. Grundsatz muß sein, in solchen Fällen Anklage bei Gericht zu erheben. Natürlich muß auch in diesen Fällen der Anklageerhebung eine gründliche Prüfung des Sachverhalts, insbesondere der Ursachen des Arbeitsplatzwechsels, vorausgehen. Mitunter sind derartige Fälle auch auf unzulässige Fristüberschreitungen seitens der Konfliktkommission zurückzuführen, und der Arbeitsplatzwechsel erfolgte ohne jeglichen Zusammenhang mit dem Strafverfahren bzw. der bevorstehenden Beratung der Konfliktkommission. In solchen Fällen sind die Ursachen der Verzögerung zu klären und auszuwerten. Hinsichtlich des Täters muß eine sorgfältige und verantwortungsbewußte Entscheidung getroffen werden, die insbesondere auch sein Verhalten nach der Verfahrenseinstellung berücksichtigt. Hierbei wird auch geprüft werden müssen, ob die Voraussetzungen von § 9 Abs. 2 StEG vorliegen. Zur Diskussion HELMUT MELZER, Dozent, und HELMUT KLOTSCH, Oberassistent am Lehrstuhl für dialektischen und historischen Materialismus an der Parteihochschule „Karl Marx“ beim Zentralkomitee der SED Zu einigen Grundfragen des sozialistischen Strafrechts und der Strafrechtswissenschaft Der in NJ 1962 S. 76 ff. veröffentlichte Artikel der Genossen Lekschas und Renneberg „Lehren des XXII. Parteitages der KPdSU für die Entwicklung des sozialistischen Strafrechts in der DDR“ wirft Grundfragen der Strafrechtswissenschaft wie auch der Rechtsprechung auf. Im Interesse einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung über diese Grundfragen folgen wir der Aufforderung zur Diskussion über diesen Artikel und legen einige erste Gedanken dar, ohne für uns in Anspruch zu nehmen, diese Fragen im folgenden bereits allseitig untersucht oder gar geklärt zu haben. Wenn wir damit einige Bemerkungen zu bestimmten Thesen des Lehrbuchs des Strafrechts der DDR, Allgemeiner Teil (2. Aufl. Berlin 1959), verbinden, dann deshalb, weil u. E. zwischen diesen Thesen und einigen Fragen des o. a. Artikels ein Zusammenhang besteht. Das Anliegen des Artikels, Strafrechtswissenschaft und Justizpraxis auf die Bedeutung der Lehren des XXII. Parteitages der KPdSU für die Lösung herangereifter Fragen der Entwicklung unseres Strafrechts zu orientieren, war ohne Zweifel richtig. Einige Hauptthesen lassen jedoch erkennen, daß es den Verfassern noch nicht gelungen ist, diese Aufgabe zu bewältigen. Die Beschlüsse der Partei Grundlage für die Ausarbeitung des sozialistischen Rechts und für die sozialistische Rechtspflege In seinem Bericht auf dem 14. Plenum des Zentralkomitees der SED nannte Walter Ulbricht die Dokumente des XXII. Parteitages, vor allem die Reden N. S. Chruschtschows, ein kostbares Lehrbuch für unseren Kampf um den Sieg des Sozialismus in der DDR und den dann folgenden Aufbau des Kommunismus'. In den wichtigsten Reden und Beschlüssen des XXII. Parteitages widerspiegelt sich die schöpfe- 1 * * 1 W. Ulbricht, Der XXII. Parteitag der KPdSU und die Auf- gaben in der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1961, S. 8. rische Weiterentwicklung unserer Weltanschauung, des Marxismus-Leninismus, in unserer Zeit. Ihre wissenschaftliche Auswertung entsprechend den Beschlüssen unserer Partei zur Lösung der vor uns stehenden Probleme ist eine erstrangige Aufgabe aller Gesellschaftswissenschaften, darunter auch der Staats- und Rechtswissenschaft in ihren einzelnen Disziplinen. Gerade die Auswertung des XXII. Parteitages muß auch für die Strafrechtswissenschaft Anlaß sein, in ihren Arbeiten nicht bei alten, vor Jahren aufgestellten Thesen stehenzubleiben, sondern diese Fragen heute entsprechend den neuen Bedingungen der sich in der DDR herausbildenden sozialistischen Gesellschaftsordnung, entsprechend der Weiterentwicklung der Lehre des Marxismus-Leninismus neu zu durchdenken. Das ist unbedingt notwendig, weil unsere Strafrechtswissenschaft mit der Entwicklung zum Sozialismus Schritt halten und in immer größerem Maße zur Herausbildung des sozialistischen Strafrechts in der DDR beitragen muß. Seit langem arbeitet die Partei intensiv an der Weiterentwicklung unseres Strafrechts und unserer Rechtspflege zu einem sozialistischen Strafrecht und einer sozialistischen Rechtspflege, die dem „Grad der gesellschaftlichen Entwicklung“, d. h. der sich herausbildenden sozialistischen Gesellschaftsordnung entsprechen. Vom V. Parteitag, der die Generallinie der Partei im Kampf um den Frieden, für den Sieg des Sozialismus, für die Wiedergeburt Deutschlands als friedliebender, demokratischer Staat festlegte, wurden als wichtiger Bestandteil dieses Kampfes die Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts und die Beschleunigung der Gesetzgebungsarbeiten auf den verschiedensten Rechtsgebieten, darunter auf dem des Strafrechts, beschlossen. Im Referat auf dem V. Parteitag hat Walter Ulbricht dargelegt, in welcher Richtung sich diese Weiterentwicklung unseres Strafrechts vollziehen muß. 208;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 208 (NJ DDR 1962, S. 208) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 208 (NJ DDR 1962, S. 208)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der einzelnen operativen Arbeitsprozesse zum Einsatz gelangen, können sich dabei gegenseitig ergänzen und effektivieren. Sie ermöglichen die volle Ausschöpfung aller Potenzen Staatssicherheit und der Gesellschaft insgesamt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X