Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 207

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 207 (NJ DDR 1962, S. 207); Lage sind, sich kritisch und selbstkritisch mit dem Verhalten des Täters auseinanderzusetzen, seine ideologischen Ursachen und begünstigenden Bedingungen, wie z. B. Mängel in der wirtschaftlichen Leitungstätigkeit, zu erkennen und zu überwinden. Wenn solche Voraussetzungen vorliegen, können die Strafverfolgungsorgane kühn auch solche Verfahren an die Konfliktkommission übergeben, die in einem anderen Betrieb bei einer Konfliktkommission, die noch nicht die erforderliche erzieherische Kraft aufweist, hätten zur gerichtlichen Verhandlung kommen müssen. Das beweist auch das geschilderte Beispiel der fahrlässigen Brandstiftung in Bitterfeld. Ein wesentlicher Grund für die Richtigkeit der Übertragung der Angelegenheit an die Konfliktkommission trotz des hohen Sachschadens war, daß die Konfliktkommission es hier verstand, eine richtige erzieherische Einwirkung zu erreichen, das Übel bei der Wurzel zu packen und zu konkreten Schlußfolgerungen für die Verbesserung der Arbeit und der staatlichen Leitung im Betrieb zu kommen. Der grundlegende Gesichtspunkt bei der Übergabe an die Konfliktkommission muß immer sein, maximale Erfolge beim Kampf gegen die ideologischen und organisatorischen Hindernisse bei der Durchsetzung der konkreten politischen und ökonomischen Aufgaben d. h. gegenwärtig vor allem des Produktionsaufgebots zu erreichen. Das setzt immer eine besonders sorgfältige Prüfung der erzieherischen Kräfte und Möglichkeiten der Konfliktkommission und des ganzen Kollektivs durch das übergebende Strafverfolgungsorgan voraus. Natürlich ist dabei zu berücksichtigen, daß sich eine Reihe von Fällen von der Natur der Sache her wenig für die Beratung vor der Konfliktkommission. eignen. Auch dafür gibt die Gemeinsame Direktive vom 13. September 1961 konkrete Hinweise. Hierunter fallen unserer Auffassung nach alle Sittlichkeitsdelikte. Diese sind wegen des besonderen Charakters der Handlungen und ihrer Kompliziertheit ungeeignet für die Beratung vor der Konfliktkommission. In Sittlichkeitsdelikten sind meist Sachverständige und Zeugen zu hören. Es würde den Charakter der Beratungen der Konfliktkommission sprengen, müßte sie sich mit Vernehmungen oder wissenschaftlichen Abhandlungen von Sachverständigen befassen. Dazu kommt, daß sich häufig aus solchen Verhandlungen die Notwendigkeit psychiatrischer Untersuchungen ergibt. Zu Recht wurde von Mitgliedern der Konfliktkommission in Bitterfeld zum Ausdruck gebracht, daß sie es ablehnen, iir SittHchkeits-delikte zu beraten5. Konfliktkommission besser anleiten und unterstützen Aus unseren Ausführungen geht bereits hervor, daß die Fragen der Anleitung und der Kontrolle der Konflikt-' kommissionen durch die gewerkschaftlichen und die staatlichen Organe von erstrangiger politischer und juristischer Bedeutung sind. Die Hauptverantwortung für die gesamte Arbeit der Konfliktkommissionen tragen die Gewerkschaften. Für die Anleitung der Konfliktkommissionen durch sie gibt es einige gute Beispiele. So hat der FDGB-Kreisvorstand Bitterfeld mit der Durchführung von einwöchigen Schulungen begonnen. Daran nehmen je 20 bis 30 Vorsitzende von Konfliktkommissionen teil. In diesen Schulungen werden die Grundsätze der Erziehung der Menschen in unseren sozialistischen Betrieben, Probleme der Durchsetzung der Prinzipien des Gesetzbuches der Arbeit sowie die Aufgaben der Konfliktkommissionen bei der Beratung 5 Vgl. auch Bonk. „Zur Arbeitsweise einiger Staatsorgane bei der Abgabe von Strafsachen an die Konfliktkommission“,-Arbeitsrecht 1961, Nr. 12, S. 394 kleiner Strafsachen behandelt. Die Teilnehmer der Schulung besuchen auch Verhandlungen des Arbeitsgerichts und werten diese dann in seminaristischer Beratung aus. Der Kreisstaatsanwalt und der Direktor des Kreisgerichts arbeiten aktiv an dieser Schulung mit. Es fragt sich allerdings, inwieweit derartige, doch mehr oder weniger im Pauschalen bleibende allgemeine Anleitungen in Zukunft für die weitere Qualifizierung der Arbeit der Konfliktkommissionen ausreichen werden. Unseres Erachtens kommt es für die Erfüllung der neuen, gewachsenen Aufgaben vor allem darauf an, den Konfliktkommissionen sehr konkret und differenziert entsprechend der Lage in einzelnen Betrieben und Industriezweigen Anleitung zu geben, wie die Aufgaben des Produktionsaufgebots mit den Mitteln der Konfliktkommissionen zu verwirklichen sind. Deshalb sollten auch die Erfahrungen solcher Großbetriebe wie der Buna-Werke sorgfältig ausgewertet werden. Hier ist ein qualifiziertes Mitglied der BGL ausschließlich für diese Arbeit verantwortlich und unterstützt die Konfliktkommission bereits vor der öffentlichen Beratung, nimmt selbst an Beratungen teil und wertet deren Inhalt und Ergebnis mit den Mitgliedern der Konfliktkommission aus. Darüber hinaus werden in der Regel vierteljährlich Erfahrungsaustausche mit allen Konfliktkommissionen des Werkes durchgeführt. Die BGL hat die Bedeutung der Konfliktkommissionen als gewählte gesellschaftliche Organe richtig erkannt und ist bemüht, deren Arbeit zu unterstützen. So arbeiten aber noch längst nicht alle Betriebsgewerkschaftsleitungen und FDGB-Vorstande. Die Hauptarbeit liegt häufig noch bei den Staatsanwälten und den Arbeitsrichtern. Natürlich tragen auch die Strafverfolgungsorgane eine große Verantwortung für die Anleitung der Konfliktkommissionen, insbesondere bei der Behandlung geringfügiger Verletzungen der Strafgesetze. Die große Bedeutung der Aufgabe, die den Konfliktkommissionen durch die Beratung von ,.geringfügigen Verletzungen von strafrechtlichen Bestimmungen durch Werktätige“ übertragen wurde, erfordert von jedem Staatsanwalt und dem Untersuchungsorgan ein hohes Verantwortungsbewußtsein bei der Auswahl der Verfahren, deren Beratung den Konfliktkommissionen übertragen wird, sowie bei der Hilfe und Anleitung für die Mitglieder der Konfliktkommission. Die durch diese Tätigkeit der Konfliktkommission erfolgende Einbeziehung der Werktätigen in die Bekämpfung der Kriminalität, in die Aufdeckung und Beseitigung ihrer Ursachen und der begünstigenden Bedingungen muß besonders von den Staatsanwälten und dem Untersuchungsorgan organisiert und angeleitet werden. Dazu gehört die ständige Vermittlung der besten Erfahrungen und Erfolge bei der Erziehung der Menschen zur Wahrung und Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die richtige Anleitung der Konfliktkommissionen an Hand des Einzelfalles, im Zusammenhang mit der Übergabe konkreter Verfahren, setzt aber auch eine sorgfältige Kontrolle und Auswertung der Tätigkeit der Konfliktkommissionen voraus. Das Verfahren darf für den Staatsanwalt oder die Volkspolizei nicht mit der Abgabe an die Konfliktkommission als „erledigt“ gelten. Vielmehr müssen sie sich darüber klar sein, daß mit der Übergabe an die Konfliktkommission ein neues Stadium des Erziehungs- und Auseinandersetzungsprozesses beginnt, das aktive Teilnahme und Unterstützung der Strafverfolgungsorgane verlangt. Neben guten Beispielen gibt es bei der Staatsanwaltschaft aber auch Beispiele, in denen noch nicht einmal die einfachsten Schritte zu einer wirksamen Unterstützung und Kontrolle getan werden. Es gibt sogar Fälle, daß vom Staatsanwalt oder von der Volkspolizei 207;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 207 (NJ DDR 1962, S. 207) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 207 (NJ DDR 1962, S. 207)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den im Arbeitsplan enthaltenen Aufgaben. Auswertung der Feststellungen mit dem jeweiligen operativen Mitarbeiter und unter Wahrung der Konspiration mit dem Kollektiv der Mitarbeiter. Verstärkung der Vorbildwirkung der Leiter und mittleren leitenden Kader haben durch eine wirksame Kontrolle die ständige Übersicht über die Durchführung der und die dabei erzielten Ergebnisse sowie die strikte Einhaltung der Kontrollfrist, der Termine für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Untersuchungsorgane Staatssicherheit werden dabei in Erfüllung konkreter Weisungen des Ministers für Staatssicherheit eigenverantwortlich tätig und tragen damit die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

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