Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 20

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 20 (NJ DDR 1962, S. 20); Tätigkeit der Einheiten wirkt sich auch belebend auf die Tätigkeit der Kameradschaftsgerichte aus. Aus der Zahl der Mitglieder der Volksmilizgruppen dieses Stadtbezirks ist ersichtlich, daß die Einheiten eine große, einflußreiche gesellschaftliche Kraft darstellen. Dies bestätigt auch ein Beitrag des Majors der Miliz Georgijewskij1. Er berichtet im Februar 1960 , daß im ganzen Land rund 10 000 Einheiten mit über zwei Millionen Mitgliedern tätig sind. Die Zahl der Milizionäre konnte verringert werden, weil die Arbeit der Miliz z. T. von Angehörigen der Volksmilizeinheiten übernommen wurde. Auch die Zahl der Gesetzesverletzungen hat sich bedeutend verringert. Eine neue,Methode zur Bekämpfung der Trunksucht entwickelten Volksmilizeinheiten eines Stadtbezirks von Perm4 5 6. Eine Gruppe notierte sich alle Personen aus einer Siedlung, die übermäßig dem Alkohol zusprachen. Diese Personen wurden zu Gesprächen eingeiaden. Mit diesen Diskussionen sahen die Mitglieder der Einheit ihre Aufgabe jedoch noch nicht als erfüllt an; sie gaben sich Mühe, die „Trinker““ an die gesellschaftliche Massenarbeit heranzuführen. Einzelne Mitglieder holten besonders hartnäckige Liebhaber des Alkohols am Lohntag vom Betrieb ab, brachten sie nach Hause und überzeugten sie, daß sie sich mehr um ihre Familie und deren Unterhalt kümmern müßten. Die Praxis bewies, daß die Fälle der Trunksucht in Perm auffallend weniger wurden und viele der „Trinker“ ihr Verhalten änderten, gute Arbeiter und Familienväter wurden. Uber die Arbeit der Volksmilizeinheit einer Kolchose im Kreis Stawropol berichtet der Sekretär der Parteiorganisation'’. Er weist darauf hin, daß für die Qualität der Arbeit nicht die Anzahl der Festgenommenen, sondern der Rückgang der Gesetzesverletzungen entscheidend ist. Seine Einheit leistete eine gute Aufklärungsarbeit. Über verschiedene aktuelle gesellschaftliche Fragen wurden Lektionen organisiert, und die Tätigkeit der Einheiten wurde im Ortsfunk ausgewertet. Die Volksmilizen als eine Form der Einbeziehung der sowjetischen Öffentlichkeit in die Bekämpfung von Rechtsverletzungen und Verstößen gegen die kommunistische Moral verdient auch künftig unsere volle Aufmerksamkeit, und wir werden mit großem Interesse ihre weitere Entwicklung verfolgen. Die Kameradschaftsgerichte Die Probleme der Kameradschaftsgerichte nehmen in der „Sowjetskaja justizija“ einen breiten Raum ein. Diese gesellschaftliche Institution hat auch lebhaftes Interesse bei unserer Juristen-Delegation hervorgerufen, die im Februar 1961 zu einem Freundschaftsbesuch in der UdSSR weilte7. Inzwischen wurde am 3. Juli 1961 die neue Musterordnung für die Kameradschaftsgerichte angenommen8 9, über die in der sowjetischen Öffentlichkeit und in der Fachpresse lange diskutiert worden war". In welcher Weise die „Sowjetskaja justizija“ den Erfahrungsaustausch über die Aufgaben und Probleme der Kameradschaftsgerichte unterstützt hat, sei nur an einem Beispiel dargelegt. Balandin, Gorbunow, M a k a r o w und O s k o berichten, wie die Arbeit der Kameradschaftsgerichte im Wolgograder Traktorenwerk organisiert wurde10. Bis 1960 arbeiteten die Kameradschaftsgerichte schlecht, weil sie von den gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere der Gewerkschaft, 4 Sowjetskaja justizija 1960, Nr. 2, S. 11 fl. 5 Leissow und Grocholskij, Sowjetskaja justizija 1960, Nr. 3, S. 32 ff. 6 Solumko, Sowjetskaja justizija 1960, Nr. 4, S. 8 f. 7 Vgl. Streit, „Uber die Tätigkeit der Kameradschaftsgerichte in der UdSSR“, NJ 1961 S. 282 ff. 8 Veröffentlicht in Sowjetskaja justizija 1961, Nr. 14, S. 26 ff. 9 Vgl. hierzu auch Woroshejkin, NJ 1960 S. 42 ff. 10 Sowjetskaja justizija 1960, Nr. 8, S. 12 ff. und von den Justizorganen nur ungenügend unterstützt wurden. Die mangelhafte Arbeit der Kameradschaftsgerichte brachte es mit sich, daß die Sachen schleppend verhandelt wurden, wenig Zuhörer anwesend waren, fast immer die äußersten Maßnahmen angewandt wurden und die mobilisierende Kraft der Kameradschaftsgerichte nicht zum Ausdruck käm. Dies war ein unbefriedigendes Ergebnis. Das Kreiskomitee der KPdSU befaßte sich mit dr Arbeit der Kameradschaftsgerichte und kritisierte, daß die Kommunisten im Werk diese Arbeit unterschätzten. Die Justizfunktionäre wurden verpflichtet, die Kameradschaftsgerichte zu unterstützen. Einige Mitglieder der Kameradschaftsgerichte des Traktorenwerkes wurden ins Automobilwerk Gorki geschickt, um dort die guten Erfahrungen zu studieren. Danach wurden Seminare mit allen Mitgliedern der Kameradschaftsgerichte durchgeführt. Gleichzeitig wies der Direktor des Betriebes die leitenden Funktionäre an, Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin künftig den Kameradschaftsgerichten zu übergeben und an den Sitzungen der Kameradschaftsgerichte teilzunehmen. Durch die ideologische Aufklärung über die Bedeutung der Arbeit der Kameradschaftsgerichte und die organisatorischen Maßnahmen wurde ein Umschwung in der Arbeit erzielt. Das Ergebnis war, daß die Zahl der Disziplinarverstöße im Werk merklich sank. Andere Kollektive haben durch dieses Beispiel gelernt, wie und wo man das entscheidende Kettenglied packen muß, um schnell eine Veränderung in der Arbeit zu erreichen. Die Übergabe von Rechtsverletzern gegen Bürgschaft Eine Fülle von Veröffentlichungen der „Sowjetskaja justizija“ befaßte sich mit der Teilnahme der Öffentlichkeit an der Rechtsprechung, im engeren Sinne mit der Übergabe von Rechtsverletzern an Kollektive zur gesellschaftlichen Erziehung. Es ist bekannt, daß diese Maßnahme nur durchgeführt wird bei Personeh, die Handlungen mit geringer Gesellschaftsgefährlichkeit begingen und erstmalig zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen wurden, und daß gute Beurteilungen, ehrliches Schuldbekenntnis und wahrheitsgemäße Darstellung des Sachverhalts weitere wichtige Voraussetzungen sind11. Ein Volksrichter und der Vorsitzende des Gebiets-gerichts von Rostow weisen darauf hin, daß die Anträge der Kollektive auf Übergabe eines Rechtsverletzers gegen Bürgschaft sorgfältig zu prüfen sind12. Die Anträge helfen die Tatumstände besser zu werten und die Persönlichkeit des Täters umfassender zu beurteilen. Sie tragen dazu bei, daß derjenige, der zum erstenmal straffällig wurde, wieder auf den richtigen Weg findet. Es gibt jedoch auch Anträge, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Oft liegt das an der ungenügenden Aufklärungsarbeit der Richter, die falsche Vorstellungen bei den Kollektiven nicht beseitigt haben. Zuweilen werden aber auch wie die Autoren darlegen Anträge eingereicht, die, formal betrachtet, von einem Kollektiv, in Wirklichkeit jedoch von Kumpanen des Angeklagten stammen, die diesen der gerechten strafrechtlichen Verantwortung entziehen wollen. Andererseits gibt es Anträge, die von mehreren Personen unterschrieben sind, die tatsächlich gar kein Erziehungskollektiv darstellen. Eine solche Praxis wird manchmal von Verwandten des Angeklagten organisiert. Die Autoren führen weiter aus, daß auch dann, wenn die Mehrheit des Kollektivs unterschrieben hat, der Antrag nicht unbedingt ein Ausdruck des kollektiven Willens sein muß. Erforderlich ist, daß der Antrag im Kollektiv beraten und danach darüber abgestimmt wurde. Erst ein auf solche Weise zustande gekomme- 11 Vgl. Die Öffentlichkeit im Kampf gegen die Kriminalität, Berlin 1961, S. 193 ff. 12 Sowjetskaja justizija 1960, Nr. 3, S. 10 ff. 20;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 20 (NJ DDR 1962, S. 20) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 20 (NJ DDR 1962, S. 20)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus ergebenden enormen gesellschaftlichen AufWendungen für die weitere ökonomische und militärische Stärkung der zum Beispiel vielfältige. Auswirkungen auf Tempo und Qualität der Realisierung der Sozialpolitik. Des weiteren ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Rechtspf rga nen Entwicklung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den an-deren Sicherheitsorganen. Die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat kameradschaftlich unter Wahrung der Eigenverantwortung aller daran beteiligten Diensteinheiten zu erfolgen. Bevormundung Besserwisserei und Ignorierung anderer Arbeitsergebnisse sind zu unterbinden. Operative Überprüfungsergebnisse, die im Rahmen der zulässigen strafprozessualen Tätigkeit zustande kamen. Damit im Zusammenhang stehen Probleme des Hinüberleitens von Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz in strafprozessuale Maßnahmen.

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