Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 19

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 19 (NJ DDR 1962, S. 19); KLAUS HORN, Oberrichter am Bezirksgericht Suhl Die Erfahrungen der sowjetischen Justizorgane für unsere Praxis nutzbar machen! Wie der XXII. Parteitag der KPdStr insgesamt ein Lehrbuch für den sozialistischen Aufbau in der DDR ‘ist, sind speziell die Erfahrungen der sowjetischen Justizorgane ein wertvolles Lehrbuch, dessen Studium uns hilft, die Tätigkeit unserer Justizorgane auf ein höheres Niveau zu heben. So enthält auch die Zeitschrift „Sowjetskaja justizija“, das Organ des Ministeriums der Justiz und des Obersten Gerichts der RSFSR, eine Fülle von Anregungen und Hinweisen zur Verbesserung unserer eigenen Arbeit. In der Zeitschrift werden Fragen erörtert, die mit der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane und mit der Mobilisierung der Öffentlichkeit im Kampf um die Festigung der sozialistischen Rechtsordnung eng verbunden sind. Es werden Artikel veröffentlicht, welche die Praxis der Anwendung der Arbeits-, Zivil-, Familien- und Strafgesetzgebung behandeln. Die Veröffentlichungen über neue Arbeitsmethoden bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Vertragsgerichten, in den Rechtsanwaltskollegien, Notariaten und der Justitiare in Betrieben und auf staatlichen Gütern finden großes Interesse. Mitglieder der Kameradschaftsgerichte und der freiwilligen Volksmilizen schildern, wie sie ihre Arbeit richtig und erfolgreich anpacken; sie übermitteln ihre positiven Erfahrungen, um den Zurückgebliebenen zu helfen, das Niveau der Fortgeschrittenen zu erreichen. Den Lesern, die keine juristische Ausbildung haben, hilft die Zeitschrift bei der Auslegung der Gesetze und anderer Normativakte. Jedes Heft enthält Konsultationen und Antworten auf: Fragen der Leser. Besonders aufschlußreich ist die Rubrik „Das Wort des Lesers“. Zahlreiche Leserzuschriften beweisen, daß die sowjetischen Juristen an der Gestaltung ihrer Fachzeitschrift lebhaft Anteil nehmen, daß sie mit Anregungen für neue Themen und mit kritischen Äußerungen nicht zurückhalten. Dies sollte uns Beispiel und Ansporn für die Arbeit mit der „Neuen Justiz“ und für die Unterstützung der Redaktion sein. * Der XXII. Parteitag der KPdSU hat zum Ausdruck gebracht, daß die weitere Festigung der sozialistischen Rechtsordnung und die Vervollkommnung der Rechtsnormen in der Periode des umfassenden kommunistischen Aüfbaus von besonderer Bedeutung sind. Die Veröffentlichungen der „Sowjetskaja justizija“ in den Jahren 1960/61 spiegeln die großen Aufgaben wider, die Partei und Regierung den sowjetischen Justizorganen stellen und zu deren Lösung die Justizfuhktionäre auch durch die Zeitschrift befähigt werden müssen. Dem deutschen Juristen fallen beim Studium der sowjetischen Fachzeitschrift besonders die Probleme der Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen auf, die unser Interesse beanspruchen. Es sind dies Artikel über die Arbeit der freiwilligen Völksmilizen und der Kameradschaftsgerichte, über die bedingte Verurteilung und die Übergabe an das Kollektiv (gesellschaftliche Bürgschaft). Hier behandeln Juristen aus der Praxis unmittelbar praktische Fragen. Diese Erfahrungen sollten wir entsprechend unserem Entwicklungsstand und unseren Bedingungen auch für unsere Praxis nutzbar machen. Die freiwilligen Volksmilizeinheiten In der „Neuen Justiz“ ist bereits vor längerer Zeit über die Bildung der Volksmilizgruppen, über ihre Organisation und ihre Aufgaben berichtet worden1. Wie die Praxis beweist, haben sich die Volksmilizen erfolgreich weiterentwickelt und durch vorbeugende Maßnahmen und Erziehungsarbeit ihren Teil dazu beigetragen, daß die Gesetzesverletzungen in der UdSSR weiter zurückgegangen sind. In einer Richtlinie über die freiwilligen Volksmilizen der RSFSR zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die vom Büro des Zentralkomitees der KPdSU der RSFSR und vom Ministerrat der RSFSR am 30. März 1960 bestätigt wurde2, sind jetzt Aufgaben und Struktur der Volksmilizen, Pflichten und Rechte ihrer Mitglieder sowie Auszeichnungen für vorbildliche Tätigkeit festgelegt worden. Die Volksmilizen haben die öffentliche Ordnung auf Straßen, Sportplätzen, in Parkanlagen und an anderen öffentlichen Stellen zu sichern und die Aufrechterhal-tung der öffentlichen Ordnung während Demonstrationen, Versammlungen, Sportveranstaltungen und anderer Massenkundgebungen zu unterstützen. Im Kreis oder Stadtbezirk sorgen sie für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung durch Patrouillengänge, Streifen, Aufstellung von Posten und Wachdienst. Gemeinsam mit den Organen der Miliz, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft führen sie einen aktiven Kampf gegen Rowdytum, Trunksucht, Entwendung von sozialistischem und persönlichem Eigentum, gegen Verletzungen der sozialistischen Handelsbestimmungen, Spekulation, Schwarzbrennerei von Schnaps und gegen andere Ge-setzesverletzungen und Übertretungen, die der Gesellschaft Schaden zufügen. Sie beteiligen sich an der Aufrechterhaltung der Ordnung im Straßenverkehr, schlagen den örtlichen Sowjets und den gesellschaftlichen Organen Maßnahmen in bezug auf einzelne Rechtsverletzer vor und übergeben den Kameradschaftsgerichten oder staatlichen Organen die entsprechenden Unterlagen; ihre Mitglieder treten in bestimmten Verfahren als öffentliche Ankläger auf. Durch eine Vielzahl von Formen der politischen Massenarbeit nehmen sie an der Erziehung der Bevölkerung zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens teil. Aus den Erfahrungen der Volksmilizeinheiten eines Stadtbezirks von ■ Swerdlowsk berichten drei Kommandeure solcher Einheiten3: In diesem Stadtbezirk gibt es 23 Einheiten in Betrieben und Institutionen sowie 53 in Haus- und Straßengemeinschaften. Der Stab besteht aus Vertretern des Stadtbezirkskomitees der Partei, des Exekutivkomitees des Sowjets, der Staatsanwaltschaft, der Milte, der gesellschaftlichen Organisationen, der Betriebe, Lehranstalten sowie aus den besten Kommandeuren und Parteiveteranen. Die Volksmilizeinheiten des Stadtbezirks umfassen insgesamt 1000 Teilnehmer; der Stab besteht aus 17 Personen. Die Arbeit wird auf der Grundlage eines Halbjahresplans durchgeführt. Innerhalb der Einheiten bestehen Spezialgruppen für Verkehrswesen, Handel und andere Gebiete. Die aktive 1 Vgl. Kerimow, „Die Teilnahme der Volksmassen an der Festigung der öffentlichen Ordnung in der UdSSR“, NJ 1959 S. 433. 2 Sowjotsküja justizija I960, Nr. 5, S. 30 ff. 3 Sinkin/Lapkina/Semjonow, Sowjetskaja justizija 1960, Nr. 1, S. 4 ff. 19 ■. . - .i. iw-'*:.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 19 (NJ DDR 1962, S. 19) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 19 (NJ DDR 1962, S. 19)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Er-mittlungsverfahrens kann aber im Einzelfall unverzichtbare Voraussetzung für die Einleitung von Ruckgewinnungsmaßnahmen sein. Nach unseren Untersuchungen ergibt sich im Interesse der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren! Die Beratungen vermittelten den beteiligten Seiten jeweils wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Untersuchungsarbeit, Es zeigte sich wiederum, daß im wesentlichen gleichartige Erfahrungen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Komplexe: Welche bedeutenden Sicherheitserfordernisse sind im Verantwortungsbereich vorhanden oder werden sich in Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert nicht nur die allmähliche Überwindung des sozialen Erbes vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen, sondern ist ebenso mit der Bewältigung weiterer vielgestaltiger Entwicklungsprobleme insbesondere im Zusammenhang mit einem Strafverfahren sind selbstverständlich für jede offizielle Untersuchungshandlung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit verbindlich, auch wenn diese im einzelnen nicht im Strafverfahrensrecht.

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