Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 185

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 185 (NJ DDR 1962, S. 185); Strafverfolgungsorganen, vor allem den Strafgerichten, eine wertvolle Hilfe für die Lösung ihrer Aufgaben auf diesem Gebiet gibt. Die Mitwirkung anderer Staatsorgane und gesellschaftlicher Organisationen Ausgehend von der Verpflichtung aller staatlichen Organe und Einrichtungen, für die Durchsetzung der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens und der sozialistischen Gesetzlichkeit Sorge zu tragen, sollte unter Berücksichtigung des § 3 der geltenden Strafprozeßordnung festgelegt werden, daß die Leiter sozialistischer Betriebe und anderer staatlicher Einrichtungen, daß die sozialistischen Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen die Strafverfolgungsorgane in ihrem Verantwortungsbereich bei der Aufklärung und Beseitigung von Straftaten und ihren Ursachen zu unterstützen haben. Diese Regelung folgt unmittelbar aus dem Staatsratsbeschluß vom 30. Januar 1961, der alle verpflichtend anspricht, wenn es dort heißt: „Der Staatsrat wendet sich an alle Organe der Rechtsprechung, an die anderen Organe der Staatsmacht, die gesellschaftlichen Organisationen, die wissenschaftlichen Institutionen und alle Werktätigen, im Sinne dieses Beschlusses an der Entwicklung unseres sozialistischen Rechts und seiner Durchsetzung (von uns hervorgehoben die Verf.) verantwortungsvoll und tatkräftig mitzuwirken.“4 Die Mitwirkung der Werktätigen Größte Bedeutung im Kampf um die systematische Überwindung der Kriminalität hat die breite Mitwirkung der Werktätigen an der strafverfolgenden Tätigkeit. Jedes Strafverfahren muß dazu beitragen, den Werktätigen die Gefährlichkeit und die politisch-moralische Verwerflichkeit der Straftaten bewußt zu machen, ihre Wachsamkeit zu erhöhen und sie zum aktiven Kampf für die schließliche Überwindung der Kriminalität zu mobilisieren. Die Verpflichtung der Strafverfolgungsorgane, die aktive Mitwirkung der Werktätigen im Strafverfahren und zwar in allen Stadien zu gewährleisten, folgt aus dem grundlegenden, in der Programmatischen Erklärung des Staatsrats hervorgehobenen Recht der Bürger zur Mitwirkung am gesamten kulturellen, wirtschaftlichen und vor allem politisch-staatlichen Leben unserer Republik. Unter diesem Gesichtspunkt haben die Strafverfolgungsorgane alle Anzeigen und Hinweise der Werktätigen über Straftaten verantwortungsbewußt zu prüfen, die Werktätigen in die Aufklärung der Straftaten einzubeziehen, ihre aktive Mitwirkung bei der Durchführung der Hauptverhandlung zu gewährleisten und mit ihnen die Verwirklichung des Strafzweckes und die Wiedereingliederung des Rechtsbrechers in das gesellschaftliche Leben zu sichern sowie die Strafverfahren auszu werten. Besondere Beachtung verdient in diesem Zusammenhang die Tätigkeit der Vertreter sozialistischer Kollektive im Strafverfahren. Ziel der Mitwirkung der Vertreter der sozialistischen Kollektive muß die Mithilfe bei der Erforschung der Wahrheit, bei der Findung der gerechten Strafe und die Erhöhung der erzieherischen Wirkung des Verfahrens und damit die weitere Vertiefung der Verbindung zwischen den Strafverfolgungsorganen, insbesondere dem Gericht, und den Werktätigen sein. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Vertreter dieser Kollektive aktive Teilnehmer am Verfahren und nicht nur Übermittler einer v Meinung eines Kollektivs sein. 4 NJ 1961 S 74. Mitwirkung bei der Verwirklichung des Strafzwecks bedeutet vor allem Sicherung des Erziehungseri'olges der Strafen ohne Freiheitsentzug, wie der bedingten Verurteilung, des öffentlichen Tadels und auch der Geldstrafe, und nicht zuletzt auch Erhöhung des Erziehungserfolges des Strafvollzugs unter voller Beachtung der Sicherheitsbelange durch zweckmäßige Formen der Mitwirkung von gesellschaftlichen Kräften an der Erziehung im Strafvollzug. Gerade dieser Fragenkomplex bedarf der Untersuchung, Entwicklung und Diskussion. Noch gibt es bei uns insoweit keine umfassenden Erfahrungen. Jedoch spielen diese Fragen eine immer größere Rolle in der Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane. Es sei nur auf die Bemühungen hingewiesen, die Wirksamkeit und den Erfolg bedingter Strafaussetzungen gern. § 346 StPO zu erhöhen. Es ist notwendig, daß diese Fragen, die für die Gesetzgebungsarbeit große Bedeutung haben, auch in den Veröffentlichungen der Justizfunktionäre aus der Praxis künftig einen größeren Raum einnehmen. Erörtert werden sollte weiter das Recht des Gerichts, zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung der Hauptverhandlung Personen aus dem Lebens- und Wirkungsbereich des Täters, Betriebsangehörige oder andere Bürger zur Teilnahme an der Hauptverhandlung aufzufordern. Das erscheint vor allem in den Fällen erforderlich, in denen eine mangelhafte sozialistische Organisation beispielsweise in einem Betrieb begünstigende Bedingungen für die Begehung einer Straftat bildete und die Teilnahme von Betriebsangehörigen an der Hauptverhandlung zur Überwindung der aufgetretenen Mißstände beitragen kann. Aufgabe dieses Personenkreises wird es sein, die Lehren aus der gerichtlichen Hauptverhandlung zu ziehen und auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse die Auseinandersetzung in dem jeweiligen Bereich um die Veränderung und Überwindung der bestehenden Mängel aktiv zu führen. Diskussionsbedürftig ist in diesem Zusammenhang schließlich das Problem, in welchen Formen die Schöffen über ihre unmittelbare Mitwirkung an der Hauptverhandlung, an der Urteilsfällung und an anderen Entscheidungen hinaus in den Kampf um die Überwindung von Ursachen der Kriminalität einbezogen werden können. Zu denken ist an die in Anfängen bereits vorhandene Mitwirkung zur Sicherung des Erziehungszwecks der Strafen, zur Wiedereingliederung von Strafentlassenen in das gesellschaftliche Leben, an die Kontrolle und Mitwirkung bei der Durchsetzung von Gerichtskritiken und an eine Tätigkeit der Schöffen als Bindeglieder zwischen Gericht und Konfliktkommission. Die Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen Bei der Überarbeitung der geltenden Strafprozeßordnung kommt es darauf an, die neuen gesellschaftlichen Formen des Kampfes gegen die Kriminalität organisch mit dem Strafverfahren zu verbinden. Bei der Beratung dieser Problematik ist davon auszugehen, daß die Konfliktkommissionen ein wichtiges Mittel der Organisierung der Massen im Kampf um die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und für die Überwindung der Kriminalität sind. Ihnen wurden mit der Befugnis, Strafsachen und andere Rechtsverletzungen zu beraten, Aufgaben übertragen, die ihrem Wesen nach staatliche Aufgaben sind. Ausgehend von dieser Rolle der Konfliktkommissionen, sollte zunächst festgelegt werden, daß die Strafverfolgungsorgane den Konfliktkommissionen zur Förderung der gegenseitigen Erziehung der Werktätigen im Sinne der Gebote der sozialistischen Moral und der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in den gesetzlich vor- 18 5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 185 (NJ DDR 1962, S. 185) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 185 (NJ DDR 1962, S. 185)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung des Ministers zum Befehl zur Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X