Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 181

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 181 (NJ DDR 1962, S. 181); tung der Gesetzlichkeit auszuüben, erfüllt. Halten wir uns an die Forderung, die Lenin der Gesetzlichkeitsaufsicht stellte: „Der Staatsanwalt verantwortet dafür, daß kein einziger Beschluß irgendeiner örtlichen Behörde dem Gesetz widerspreche, und nur von diesem Standpunkt aus ist der Staatsanwalt verpflichtet, gegen jeden ungesetzlichen Beschluß Einspruch zu erheben.“11 Umfang, Grenzen und Methoden der Allgemeinen Aufsicht Will man die Frage beantworten, wie man den gegenwärtigen unbefriedigenden Zustand auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht verändern kann, so muß man von der Beantwortung einiger Grundfragen ausgehen. Dazu gehört in erster Linie die Frage nach den Grenzen und Methoden der Allgemeinen Aufsicht. Der gegenwärtige Zustand der Tätigkeit auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht ist gekennzeichnet durch eine Verwischung der Grenzen zwischen der Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze und der Kontrolle der Durchführung von ministeriellen Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. Viele Staatsanwälte sind der Meinung, sie müßten sich um alles kümmern. Über die Grenzen der Allgemeinen Aufsicht wird seit längerer Zeit auch in anderen sozialistischen Ländern ein ausgedehnter Meinungsstreit geführt. T o r o p o w setzt sich z. B. sehr kritisch mit der Einmischung des Staatsanwalts in die operative und wirtschaftliche Tätigkeit der Institutionen, Betriebe und Kollektivwirtschaften auseinander12. In diesem Zusammenhang zitiert Toropow aus einer Rede des Genossen Chruschtschow, in der dieser zu den Fehlem der Staatsanwaltschaft Stellung nimmt: „Mir ist nicht klar“, sagte Chruschtschow, „was der Staatsanwalt mit den Fragen der wirtschaftlichen Leitung und insbesondere mit der Verteilung der kollektivwirtschaftlichen Einkünfte zu tun hat. Die Herren des Reichtums ihrer Artelwirtschaft sind die Kollektivbauern, und sie haben diese Frage zu entscheiden. Der Staatsanwalt hat darüber zu wachen, daß die Gesetze der Sowjetunion eingehalten werden.“ im folgenden wollen wir in Thesenform unsere Meinung zu den Grenzen und Methoden der Allgemeinen Aufsicht darlegen13. Umfang und Grenzen der Allgemeinen Aufsicht 1. Die Allgemeine Aufsichtstätigkeit der Staatsanwaltschaft beinhaltet die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse des Staatsrates, der Beschlüsse des Verteidigungsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates. Die Anordnungen der Minister unterliegen der Allgemeinen Aufsicht insoweit, als der Generalstaatsanwalt überprüft, ob sie mit den Gesetzen im Einklang stehen. Die Überprüfung der Einhaltung von Anordnungen und Bestimmungen, die nicht Gesetzesund Verordnungscharakter tragen, obliegt den zuständigen Ministerien und Kontrollorganen. In der staats-anwaltschaftlichen Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit sind jedoch die Anordnungen und sonstigen Normativakte zentraler Organe sowie * I Lenin, „Uber doppelte* Unterordnug und Gesetzlichkeit“, in: Ausgewählte Werke in zwei Bänden, Moskau 1947, Bd. II, . S. 961. I 12 vgl. Toropow, „Uber die Grenzen der Allgemeinen Aufsicht der sowjetischen Staatsanwaltschaft“, in: Sozialistische Gesetzlichkeit 1958, Nr. 4, S. 18 bis 23 (nicht veröffentlichte Übersetzung). , i'i Diese Thesen wurden von einem der Verfasser dieses Artikels in einer Arbeitsgruppe beim Generalstaatsanwalt der DDR ausgearbeitet und von dieser Arbeitsgruppe gebilligt. die Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen, z. B. bei der Begründung eines Einspruchs oder eines Hinweises, zu berücksichtigen. Die Allgemeine Aufsicht der Staatsanwaltschaft erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellten Dienststellen und Einrichtungen, auf alle Organe der staatlichen Verwaltung und der Wirtschaft, auf Betriebe, Funktionäre des Staatsapparates und alle Bürger sowie auf gesellschaftliche Organisationen, soweit diese staatliche Aufgaben ausüben. 2. Die Allgemeine Aufsicht der Staatsanwaltschaft grenzt sich von der Ermittlungstätigkeit und dem Strafverfahren dadurch ab, daß sie die Aufdeckung und Beseitigung von Gesetzesverletzungen zum Inhalt hat, die nicht kriminellen Charakter tragen. 3. Von der Kontrolle der Durchführung grenzt sich die Allgemeine Aufsicht dadurch ab, daß dem Staatsanwalt keine administrativen Befugnisse zustehen. Er ist nicht berechtigt, in die operative und administrative Tätigkeit anderer Organe einzugreifen oder selbst Anordnungen zu treffen. Die Grenze zwischen Allgemeiner Aufsicht und Kontrolle der Durchführung wird auch deutlich durch die Aufgabenstellung der Kontrollorgane gezogen. Von ihnen wird die Kontrolle nicht nur unter dem Ge- -sichtspunkt der Gesetzlichkeit, sondern hinsichtlich des Gesamtausmaßes der Aufgaben, die vor dem entsprechenden Organ der staatlichen Verwaltung oder des Betriebes stehen, ausgeübt. 7 Methoden der Allgemeinen Aufsicht Zur Verwirklichung der Allgemeinen Aufsicht stützt sich der Staatsanwalt auf eine Vielzahl von Informationsquellen. Durch gute Verbindung mit den Kontrollorganen und Teilnahme an den Ratssitzungen sowie durch Auswertung aller Hinweise, die er von staatlichen und gesellschaftlichen Organen oder Bürgern sowie durch die Presse erhält, durch Auswertung der Gerichtspraxis und der Ursachenforschung verschafft er sich eine umfassende Kenntnis über den Zustand der Gesetzlichkeit in seinem Bereich. Zur Ausübung einer aktiven und planmäßigen Aufsichtstätigkeit wendet der Staatsanwalt hauptsächlich folgende Methoden an: 1. Der Staatsanwalt prüft systematisch entsprechend den geplanten Schwerpunkten im Rahmen seiner Zuständigkeit die Anordnungen, Beschlüsse und sonstigen Bestimmungen, die von den seiner Aufsicht unterliegenden Organen herausgegeben werden, auf ihre Übereinstimmung mit den Gesetzen. 2. Er nimmt Einsicht in Berichte und sonstige Materialien, die er gern. § 12 StAG erhält oder gern. § 15 StAG anfordert, um ggf. mit seinen spezifischen Mitteln für die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit zu sorgen. 3. Der Staatsariwalt überprüft im Rahmen der Allgemeinen Aufsicht solche Eingaben, die Verletzungen von gesetzlichen Rechten und Interessen der Bürger zum Inhalt haben. Stößt der Staatsanwalt bei der Bearbeitung von Eingaben auf schwerwiegende Gesetzesverletzungen bzw. ergibt die Analysierung der Eingaben eine Häufung von Gesetzesverletzungen auf einem bestimmten Gebiet, so veranlaßt er eine eingehende Untersuchung der Gesetzesverletzungen bzw. untersucht er selbst den Zustand der Einhaltung der Gesetzlichkeit auf dem betreffenden Gebiet. Ziel der Untersuchung muß sein, an Hand des Einzelfalles (d. h. der in der einzelnen Eingabe festgestellten Gesetzesverletzung) die gesamte Problematik der Einhaltung der Gesetzlichkeit auf einem bestimmten Gebiet oder in einem bestimmten Bereich zu lösen. Die Überprüfung der Eingabenbearbeitung bei anderen Organen ist eine wichtige 181;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 181 (NJ DDR 1962, S. 181) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 181 (NJ DDR 1962, S. 181)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei zu schaden. Es wurden richtige Entscheidungen getroffen, so daß es zu keinen Dekonspirationen eingesetzter und operativer. Aus dem Schlußwort des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten und Hausordnungen bei den Strafgefangenenkommandos, Nachweisführung über Eingaben und Beschwerden, Nachweisführung über Kontrollen und deren Ergebnis des aufsichtsführenden Staatsanwaltes.

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