Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 181

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 181 (NJ DDR 1962, S. 181); tung der Gesetzlichkeit auszuüben, erfüllt. Halten wir uns an die Forderung, die Lenin der Gesetzlichkeitsaufsicht stellte: „Der Staatsanwalt verantwortet dafür, daß kein einziger Beschluß irgendeiner örtlichen Behörde dem Gesetz widerspreche, und nur von diesem Standpunkt aus ist der Staatsanwalt verpflichtet, gegen jeden ungesetzlichen Beschluß Einspruch zu erheben.“11 Umfang, Grenzen und Methoden der Allgemeinen Aufsicht Will man die Frage beantworten, wie man den gegenwärtigen unbefriedigenden Zustand auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht verändern kann, so muß man von der Beantwortung einiger Grundfragen ausgehen. Dazu gehört in erster Linie die Frage nach den Grenzen und Methoden der Allgemeinen Aufsicht. Der gegenwärtige Zustand der Tätigkeit auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht ist gekennzeichnet durch eine Verwischung der Grenzen zwischen der Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze und der Kontrolle der Durchführung von ministeriellen Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. Viele Staatsanwälte sind der Meinung, sie müßten sich um alles kümmern. Über die Grenzen der Allgemeinen Aufsicht wird seit längerer Zeit auch in anderen sozialistischen Ländern ein ausgedehnter Meinungsstreit geführt. T o r o p o w setzt sich z. B. sehr kritisch mit der Einmischung des Staatsanwalts in die operative und wirtschaftliche Tätigkeit der Institutionen, Betriebe und Kollektivwirtschaften auseinander12. In diesem Zusammenhang zitiert Toropow aus einer Rede des Genossen Chruschtschow, in der dieser zu den Fehlem der Staatsanwaltschaft Stellung nimmt: „Mir ist nicht klar“, sagte Chruschtschow, „was der Staatsanwalt mit den Fragen der wirtschaftlichen Leitung und insbesondere mit der Verteilung der kollektivwirtschaftlichen Einkünfte zu tun hat. Die Herren des Reichtums ihrer Artelwirtschaft sind die Kollektivbauern, und sie haben diese Frage zu entscheiden. Der Staatsanwalt hat darüber zu wachen, daß die Gesetze der Sowjetunion eingehalten werden.“ im folgenden wollen wir in Thesenform unsere Meinung zu den Grenzen und Methoden der Allgemeinen Aufsicht darlegen13. Umfang und Grenzen der Allgemeinen Aufsicht 1. Die Allgemeine Aufsichtstätigkeit der Staatsanwaltschaft beinhaltet die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse des Staatsrates, der Beschlüsse des Verteidigungsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates. Die Anordnungen der Minister unterliegen der Allgemeinen Aufsicht insoweit, als der Generalstaatsanwalt überprüft, ob sie mit den Gesetzen im Einklang stehen. Die Überprüfung der Einhaltung von Anordnungen und Bestimmungen, die nicht Gesetzesund Verordnungscharakter tragen, obliegt den zuständigen Ministerien und Kontrollorganen. In der staats-anwaltschaftlichen Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit sind jedoch die Anordnungen und sonstigen Normativakte zentraler Organe sowie * I Lenin, „Uber doppelte* Unterordnug und Gesetzlichkeit“, in: Ausgewählte Werke in zwei Bänden, Moskau 1947, Bd. II, . S. 961. I 12 vgl. Toropow, „Uber die Grenzen der Allgemeinen Aufsicht der sowjetischen Staatsanwaltschaft“, in: Sozialistische Gesetzlichkeit 1958, Nr. 4, S. 18 bis 23 (nicht veröffentlichte Übersetzung). , i'i Diese Thesen wurden von einem der Verfasser dieses Artikels in einer Arbeitsgruppe beim Generalstaatsanwalt der DDR ausgearbeitet und von dieser Arbeitsgruppe gebilligt. die Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen, z. B. bei der Begründung eines Einspruchs oder eines Hinweises, zu berücksichtigen. Die Allgemeine Aufsicht der Staatsanwaltschaft erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellten Dienststellen und Einrichtungen, auf alle Organe der staatlichen Verwaltung und der Wirtschaft, auf Betriebe, Funktionäre des Staatsapparates und alle Bürger sowie auf gesellschaftliche Organisationen, soweit diese staatliche Aufgaben ausüben. 2. Die Allgemeine Aufsicht der Staatsanwaltschaft grenzt sich von der Ermittlungstätigkeit und dem Strafverfahren dadurch ab, daß sie die Aufdeckung und Beseitigung von Gesetzesverletzungen zum Inhalt hat, die nicht kriminellen Charakter tragen. 3. Von der Kontrolle der Durchführung grenzt sich die Allgemeine Aufsicht dadurch ab, daß dem Staatsanwalt keine administrativen Befugnisse zustehen. Er ist nicht berechtigt, in die operative und administrative Tätigkeit anderer Organe einzugreifen oder selbst Anordnungen zu treffen. Die Grenze zwischen Allgemeiner Aufsicht und Kontrolle der Durchführung wird auch deutlich durch die Aufgabenstellung der Kontrollorgane gezogen. Von ihnen wird die Kontrolle nicht nur unter dem Ge- -sichtspunkt der Gesetzlichkeit, sondern hinsichtlich des Gesamtausmaßes der Aufgaben, die vor dem entsprechenden Organ der staatlichen Verwaltung oder des Betriebes stehen, ausgeübt. 7 Methoden der Allgemeinen Aufsicht Zur Verwirklichung der Allgemeinen Aufsicht stützt sich der Staatsanwalt auf eine Vielzahl von Informationsquellen. Durch gute Verbindung mit den Kontrollorganen und Teilnahme an den Ratssitzungen sowie durch Auswertung aller Hinweise, die er von staatlichen und gesellschaftlichen Organen oder Bürgern sowie durch die Presse erhält, durch Auswertung der Gerichtspraxis und der Ursachenforschung verschafft er sich eine umfassende Kenntnis über den Zustand der Gesetzlichkeit in seinem Bereich. Zur Ausübung einer aktiven und planmäßigen Aufsichtstätigkeit wendet der Staatsanwalt hauptsächlich folgende Methoden an: 1. Der Staatsanwalt prüft systematisch entsprechend den geplanten Schwerpunkten im Rahmen seiner Zuständigkeit die Anordnungen, Beschlüsse und sonstigen Bestimmungen, die von den seiner Aufsicht unterliegenden Organen herausgegeben werden, auf ihre Übereinstimmung mit den Gesetzen. 2. Er nimmt Einsicht in Berichte und sonstige Materialien, die er gern. § 12 StAG erhält oder gern. § 15 StAG anfordert, um ggf. mit seinen spezifischen Mitteln für die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit zu sorgen. 3. Der Staatsariwalt überprüft im Rahmen der Allgemeinen Aufsicht solche Eingaben, die Verletzungen von gesetzlichen Rechten und Interessen der Bürger zum Inhalt haben. Stößt der Staatsanwalt bei der Bearbeitung von Eingaben auf schwerwiegende Gesetzesverletzungen bzw. ergibt die Analysierung der Eingaben eine Häufung von Gesetzesverletzungen auf einem bestimmten Gebiet, so veranlaßt er eine eingehende Untersuchung der Gesetzesverletzungen bzw. untersucht er selbst den Zustand der Einhaltung der Gesetzlichkeit auf dem betreffenden Gebiet. Ziel der Untersuchung muß sein, an Hand des Einzelfalles (d. h. der in der einzelnen Eingabe festgestellten Gesetzesverletzung) die gesamte Problematik der Einhaltung der Gesetzlichkeit auf einem bestimmten Gebiet oder in einem bestimmten Bereich zu lösen. Die Überprüfung der Eingabenbearbeitung bei anderen Organen ist eine wichtige 181;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 181 (NJ DDR 1962, S. 181) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 181 (NJ DDR 1962, S. 181)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Auf der Grundlage der Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der dem gesamten Kollektiv gestellten Aufgaben. Unter Beachtung der Konspiration und Geheimhaltung hat jeder - im Rahmen seiner tatsächlichen Möglichkeiten - die Realisierung der Aufgaben zur weiteren Vervollkommnung der Zusammensetzung mit einbezogen werden können. Gleichzeitig sind konkrete Festlegungen erforderlich, wie durch einen gezielten Einsatz und eine allseitige Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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