Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 179

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 179 (NJ DDR 1962, S. 179); Versuche unternommen worden, in der „Neuen Justiz“ die Probleme der Allgemeinen Aufsicht zu behandeln. Es ist jedoch notwendig, zu einigen Artikeln kritisch Stellung zu nehmen, da sie u. E. verschiedene falsche Vorstellungen über die Aufgaben und Methoden der Allgemeinen Aufsicht enthalten. Die Situation auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht Der gegenwärtige Zustand der Allgemeinen Aufsicht ist dadurch gekennzeichnet, daß es auf diesem speziellen Gebiet der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit keine völlige Klarheit in den Grundfragen gibt. Dies kommt neben anderen Artikeln besonders in dem Artikel von Steinert/Stilla1 und Kaiser/Schaudt2 zum Ausdruck. Hier wurde der Staatsanwalt praktisch als Kontrolleur und Revisor der WB tätig und hat gesetzliche Rechte und Pflichten wahrgenommen, die ihm nicht zustehen. Der spezifische Inhalt der Allgemeinen Aufsicht besteht doch gerade darin, daß der Staatsanwalt die Aufsicht über die strikte Einhaltung unserer sozialistischen Gesetzlichkeit und nicht die Kontrolle über die Durchführung der Gesetze ausübt. Dies ist die Aufgabe der dafür speziell zuständigen Organe unserer Staatsmacht, z. B. der staatlichen Kontrolle, der Kontrollgruppen der Ministerien, der Deutschen Notenbank und anderer Organe. Es geht also darum, die Allgemeine Aufsicht auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR (§§ 10 bis 15 StAG) zu organisieren. Um eine wirkliche Wende in der Arbeit der Allgemeinen Aufsicht herbeizuführen, muß Klarheit in den theoretischen Fragen geschaffen werden. Es ist an der Zeit, die eigenen Erkenntnisse auf diesem Gebiet, vor allem die theoretischen und die eigenen praktischen Ergebnisse, und die Erfahrungen der sowjetischen Rechtswissenschaft sowie der Staatsanwaltschaft der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Staaten auszuwerten, um daraus für unsere Arbeit konkrete Schlußfolgerungen zu ziehen. Es ist u. E. auch an der Zeit, daß die Rechtswissenschaftler unserer Republik zu den Fragen der Allgemeinen Aufsicht Stellung nehmen. In der gegenwärtigen Diskussion haben bis jetzt fast ausschließlich Praktiker gesprochen, während sich die Rechtswissenschaftler in Schweigen hüllten. Gerade die Verbindung der Theorie mit der Praxis, die Zusammenfassung der Erkenntnisse beider Seiten garantiert, daß die vorhandenen Mängel in der Arbeit der Allgemeinen Aufsicht schnell und gründlich überwunden werden. Wie äußerst sich diese Situation in Theorie und Praxis? Der Zustand, daß über die Aufgaben, Methoden und Mittel der Allgemeinen Aufsicht keine Klarheit herrscht, spiegelt sich in einer Reihe von Artikeln wider, die in der jüngsten Zeit in der „Neuen Justiz“ veröffentlicht wurden3. Allen diesen Artikeln ist gemeinsam, daß die als Beispiele für Maßnahmen der Allgemeinen Aufsicht erläuterten Sachverhalte, bis auf wenige Ausnahmen, entweder Beispiele für eine umfassende Erforschung der Ursachen und Bedingungen strafbarer Handlungen, die Bestandteil des Ermitt- 1 „Zur' Methode der Aufsichtstätigkeit des Staatsanwalts in Industriebetrieben", NJ 1961 S. 742 ff. 2 „Erfahrungen des Staatsanwalts bei der Unterstützung des Produktionsaufgebots in Industrie und Landwirtschaft", NJ 1962 S. 27 ff. 3 Siehe insb. Lehmann/Krohn, „Strafverfolgung und Allgemeine Aufsichtstätigkeit“, NJ 1961 S. 853 ff.: Steinert/Stilla, „Zur Methode der Aufsichtstätigkeit des Staatsanwalts in Industriebetrieben“, NJ 1961 S. 742 ff.; Meyer, „Zur komplexen Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft bei schweren Gesetzesverletzungen im Bauwesen“, NJ 1961 S. 856 ff. 4 Siehe auch Kern, „Der XXII. Parteitag der KPdSU und die Aufgaben der Justizorgane in der DDR“, NJ 1961 S. 833 ff., insb. den Abschn. „Die Qualifizierung der Ermittlungstätigkeit und der Rechtsprechung“, S. 836. lungsverfahrens sein muß*, oder Maßnahmen gemäß § 106 StPO sind. Die Unklarheit geht sogar so weit, daß Haase5 6 fordert, der Staatsanwalt solle mittels der Allgemeinen Aufsicht die Betriebsleiter bzw. die Betriebe zur Durchführung normativer Bestimmungen zwingen, die weder Gesetze noch Verordnungen im Sinne des Staatsanwaltschaftsgesetzes sind. Derartige Forderungen stellen doch nichts anderes dar, als die Verantwortung staatlicher Organe auf den Staatsanwalt zu verlagern, anstatt dafür zu sorgen, daß diese Organe ihrer Pflicht zur Anleitung, Kontrolle und Durchsetzung solcher Bestimmungen nachkommen. Diese Pflicht ist bereits 1953 in dem Beschluß des Ministerrats zur Verbesserung der Kontrolle der Durchführung der Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse durch die zentralen staatlichen Organe festgelegt worden0. In der Allgemeinen Aufsicht geht es zunächst um die Frage, wie mit dem Mittel der Aufsicht die Gesetzlichkeit durchgesetzt wird. Das darf nicht dazu führen, daß die Allgemeine Aufsicht mit allen möglichen Problemen belastet wird, so daß statt Aufsicht Kontrolle der Durchführung erfolgt7. Ausgehend von dem Beispiel, das Lehmann und K r o h n 8 bezüglich der Maßnahmen zum Kampf gegen die Viehsterblichkeit anführen, soll dargelegt werden, was diese Brigade für eine staatsanwaltschaftliche Tätigkeit durchgeführt hat, warum dieser Einsatz keine Maßnahme der Allgemeinen Aufsicht war. Der Staatsanwalt erhielt Kenntnis von der hohen Viehsterblichkeit in einer LPG im Kreis Gadebusch. Ein solcher Sachverhalt verpflichtet den Staatsanwalt, zu prüfen, ob nicht der Verdacht eines Verbrechens begründet ist (§ 106 StPO). Der Bezirksstaatsanwalt hatte eine Brigade eingesetzt, die zusammen mit anderen Kontrollorganen die Organisation der Viehwirtschaft der LPG untersuchte. Dabei ergab sich, daß strafbare Handlungen Vorlagen. Im genannten Artikel wird gesagt, daß neben anderen Gesetzesverletzungen auch solche Pflichtverletzungen festgestellt wurden, die strafrechtlich bedeutsam waren. Entgegen der Auffassung von Lehmann und Krohn, daß dieser Brigadeeinsatz Allgemeine Aufsichtstätigkeit war, sind wir der Meinung, daß es sich bei diesem Beispiel eindeutig um eine Überprüfung gemäß § 106 StPO handelt. Das Ergebnis der Überprüfung, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, beweist die Richtigkeit unserer Meinung. Man darf die Untersuchung gemäß § 15 StAG nicht mit der Untersuchung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bzw. der Prüfung nach § 106 StPO verwechseln oder deren Grenzen verwischen. Jede Untersuchung hat ihren spezifischen Inhalt und ihre bestimmte Zielsetzung. Bei der Prüfung des Verdachts einer strafbaren Handlung bzw. den Untersuchungen im Ermittlungsverfahren hat der Staatsanwalt durchaus das Recht und die Pflicht, die Organisation der Viehwirtschaft zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, um die Schuldigen festzustellen, die das Verbrechen begünstigenden Bedingungen aufzuklären und somit die Beseitigung der Ursachen und Bedingungen zu ermöglichen. 5 „Zu den Aufgaben des Staatsanwalts bei der Durchsetzung des Wirtschaftsrechts“, NJ 1961 S. 453. 6 GBl. 1953 S. 995. 7 Siehe auch Ebert, „Gesetzlichkeitsaufsicht über die ständige Produktionsberatung?“, NJ 1961 S. 740 ff. Der Verfasser kritisiert mit Recht, daß Staatsanwälte prüfen, ob die ständigen Produktionsberatungen als innergewerkschaftliche Maßnahme in den Betrieben durchgeführt werden. Eine solche Maßnahme widerspricht dem StAG, da die Allgemeine Aufsicht über staatliche Organe ausgeübt wird, über gesellschaftliche Organisationen nur dann, wenn ihnen staatliche Aufgaben Überträgen wurden, z. B. Sozialversicherung, Konfliktkommissionen usw. 8 Lehmann/Krohn. a. a. O., S. 854. 179 \ J;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 179 (NJ DDR 1962, S. 179) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 179 (NJ DDR 1962, S. 179)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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