Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 178

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 178 (NJ DDR 1962, S. 178); Zur Weiterentwicklung der gewerkschaftlichen Masseninitiative in den Justizorganen Die Verpflichtungsbewegung hat uns geholfen, die Hauptaufgabe der Gewerkschaft bei der Verbesserung der staatlichen Arbeit zu erkennen: die klassenmäßige Erziehung aller Gewerkschaftsmitglieder zu verstärken und sie dadurch zu befähigen, ihre staatlichen Aufgaben mit größerer Wirksamkeit zu erfüllen. Dieser sich immer mehr herausbildende 'neue Inhalt unserer ge-werksehafts-politischen Arbeit und die damit zusammenhängenden neuen Formen und Methoden erfordern jetzt eine Verallgemeinerung. Die Verpflichtungsbewegung wird in Zukunft allein nicht mehr ausreichen. Es ist erforderlich, daß sich alle Mitarbeiter der Justizorgane eine große Sachkenntnis aneignen, damit sie stärker als bisher an der Lösung aller staatlichen Aufgaben, an der Lenkung und Leitung des Staates teilnehmen können. Dieser Prozeß muß sich vor allem in der täglichen praktischen Arbeit vollziehen. In Auswertung der 14. Tagung des Zentralkomitees der SED haben wir zur Veränderung der Gewerkschaftsarbeit in den Gerichten, Staatlichen Notariaten und der Justizverwaltungsstelle folgende Schlußfolgerungen gezogen : 1. Es kommt darauf an, nicht erst nach der Ausarbeitung des staatlichen Arbeitsplans durch Verpflichtungen auf die Verbesserung der staatlichen Arbeit Einfluß zu nehmen, sondern bereits bei der Aufstellung der staatlichen Arbeitspläne die Vorschläge und Anlegungen aller Kollegen zum Bestandteil dieser Pläne zu machen. Zu diesem Zweck sollte bereits über die Thesen des Arbeitsplans in den Gewerkschaftsgruppen beraten werden. Jeder Mitarbeiter soll seine Gedanken und Vorschläge dazu äußern und bestimmte Aufgaben übernehmen. Hierdurch werden die staatlichen Arbeitspläne immer mehr zu Kampfplänen jedes einzelnen Mitarbeiters. Für alle Kollegen sollten die Aufgaben konkret festgelegt werden. Dies braucht nicht stets im staatlichen Arbeitsplan zu geschehen. Es genügt eine Festlegung in den Plänen des jeweiligen Arbeitsbereichs (bei territorialer Arbeitsweise des Gerichts). Verpflichtungen, die nach der Ausarbeitung des Arbeitsplans übernommen werden, sind, soweit sie staatliche Aufgaben betreffen, als Vorschläge zur Ergänzung des Arbeitsplans dem staatlichen Leiter zu übergeben. 2. Um möglichst alle Kollegen zu einer aktiven Mitarbeit bei der Lösung staatlicher Aufgaben zu befähigen, sollten die staatlichen Leiter regelmäßig allen Mitarbeitern die „Grundaufgaben der Arbeit und den Stand ihrer Erfüllung erläutern. 3. Es ist notwendig, die Qualität der Gewerkschaftsversammlungen sowie der Arbeits- und Dienstbesprechungen zu erhöhen. a) Die Gewerkschaftsorganisationen müssen sich in regelmäßigen Abständen mit der Erfüllung der Aufgaben des staatlichen Arbeitsplans befassen. Dabei kommt es darauf an, gute Beispiele zu verallgemeinern und Auseinandersetzungen über die ungenügende Arbeit einzelner Kollegen zu führen. b) Der Einfluß der Gewerkschaft auf die regelmäßige Durchführung und inhaltliche Gestaltung der Arbeitsund Dienstbesprechungen ist za verstärken. Die Gewerkschaftsgruppen und AGLs sollten Vorschläge zur Behandlung bestimmter Fragen unterbreiten und in der Besprechung zu wichtigen Punkten die Meinung der Gewerkschaftsorganisation darlegen. Die bisher bei der Durchführung von Verwaltungsberatungen gewonnenen guten Erfahrungen müssen auf die neue Arbeitsweise übertragen werden. 4. In der Perspektive sollten Beratungen der Gewerkschaft mit dem staatlichen Leiter über Grundfragen der Arbeit durchgeführt werden. Das gilt z. B. für solche Gebiete wie das Vorschlags- und Verbesserungswesen, die Frauenförderung unter besonderer Berücksichtigung des Kommuniques des Politbüros des Zentralkomitees der SED, Jugendförderung und Qualifizierung der Mitarbeiter Hierdurch wird die Zusammenarbeit der Gewerkschaft mit dem staatlichen Leiter verbessert und die Einheitlichkeit bei der Lösung bestimmter Aufgaben gesichert. 5. Es ist notwendig, daß die Gewerkschaft, wenn sie bestimmte Mängel und Schwierigkeiten feststellt, vom staatlichen Leiter deren Beseitigung verlangt und die Veränderung auch kontrolliert. Das muß z. B. dann geschehen, wenn Qualifizierungsverträge durch den staatlichen Leiter nicht eingehalten oder Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht rechtzeitig durchgeführt werden. 6. Die allgemeinen politischen Aufgaben aus den Verpflichtungen der Mitarbeiter (z. B. Arbeit im Nationalen Aufbauwerk und in der Paten-LPG, Mitarbeit in der Nationalen Front, Besuch der Gewerkschaftsschule usw.) sollten in den Beschlüssen der Gewerkschaftsgruppen und Gewerkschaftsleitungen kontrollierbar festgelegt werden. Die Anwendung und Durchsetzung dieser Methoden scheint uns geeignet zu sein, alle Gewerkschaftsmitglieder in den Justizorganen stärker als bisher zum bewußten, von hoher Sachkenntnis getragenen Handeln zu erziehen und sie damit zu qualitativ höheren Leistungen zu befähigen. yjrobLeme da* &llqantaiuiaM. sicht das Stuutsu*uoaUs Dr. GÜNTER KALWERT, HEINZ HARTMANN und KURT HOCHSAM, Berlin Für eine strenge Ordnung in der Allgemeinen Aufsicht! In Auswertung der Beschlüsse des XXII. Parteitages der KPdSU und des 14. Plenums des Zentralkomitees unserer Partei werden von allen Justizfunktionären verstärkte Anstrengungen zur weiteren Festigung unserer sozialistischen Gesetzlichkeit gefordert. Auf den verschiedensten Gebieten unseres sozialistischen Rechts wurden in der Vergangenheit bereits anerkennenswerte Erfolge erzielt; unbefriedigend ist jedoch die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit seitens der Staatsanwaltschaft mit den Mitteln der Allgemeinen Aufsicht. Es fehlt hierbei vor allem die theoretische Klarheit über die. Aufgaben, den Umfang und die Methoden der Allgemeinen Aufsicht. Nachdem die Rechtswissenschaftler sich zu diesem Problem in der Vergangenheit leider wenig geäußert haben und die Ausarbeitung einer grundlegenden Konzeption bisher noch nicht gelungen ist, sind in letzter Zeit von einigen Praktikern begrüßenswerte 178;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 178 (NJ DDR 1962, S. 178) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 178 (NJ DDR 1962, S. 178)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Organisierung der Arbeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , der Ordnung über die Ausgabe, Aufbewahrung, Nachweisführung, Wartung und Sicherung von Waffen und Munition im Staatssicherheit ., Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Anlage Anlage der Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung in der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen für Staatssicherheit Anweisung zur Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der und seine mit konsularischen Funktionen beauftragten Mitarbeitern betreut. Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der entwickelte die Ständige Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchungs-haftvollzugos im Staatssicherheit ergeben. Der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgt in den Untersuchungshaftanstalten der Linie und hat konseauent den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

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