Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 17

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 17 (NJ DDR 1962, S. 17); So wie die Rechtsprechung der DDR zu den Staatsverbrechen aus der Aufgabe der Vernichtung des Faschismus und Militarismus erwuchs, ist sie jetzt untrennbar mit dem Kampf gegen die friedensfeindlichen Machenschaften des Bonner Klerikalfaschismus verbunden. Wir sehen also, daß die schöpferische Anwendung der Erfahrungen der UdSSR im Kampf gegen die Anschläge der Konterrevolution eine wertvolle Hilfe für die Justizorgane der DDR bei der Verteidigung unseres Staates gegen die Angriffe des westdeutschen Imperialismus ist. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Verbrechensbekämpfung Ein zweites Gebiet, auf dem die Strafrechtswissenschaft und Strafrechtspraxis der DDR sich die umfangreichen Erfahrungen der UdSSR nutzbar machen kann, ist der große Problemkreis, der mit der Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Verbrechensbekämpfung zusammenhängt. Zu dieser Frage sind bereits einige Veröffentlichungen bei uns erfolgt. Die im bereits erwähnten Sammelband „Die Öffentlichkeit im Kampf gegen die Kriminalität“ enthaltenen Übersetzungen vermitteln ein Bild von der prinzipiellen Linie und den grundlegenden theoretischen Fragen in der Sowjetunion bei der Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Kriminalitätsbekämpfung (insbesondere die Beiträge von Rudenko, Herzenson, Gorkin, Utewski). Sie bringen auch eine Fülle von Beispielen aus der praktischen Tätigkeit der sowjetischen gesellschaftlichen und staatlichen Organe, die den Wissenschaftlern und Staatsfunktionären, den Richtern und Staatsanwälten reichhaltiges Material und viele Anregungen für die schöpferische Anwendung in ihrer eigenen Arbeit geben. Es muß allerdings darauf hingewiesen werden, daß ein Teil der Materialien (z. B. die Gesetzgebungsvorschläge) nicht mehr den neuesten Stand der sowjetischen Diskussion widerspiegeln. Inzwischen wurden bekanntlich Musterordnungen für die Kameradschaftsgerichte in der RSFSR und den- anderen Unionsrepubliken angenommen und einige andere wichtige Gesetze (z. B. über den Kampf gegen parasitäre Elemente) erlassen, die hier noch keine Berücksichtigung fanden.3 Es soll an dieser Stelle nur auf einige allgemeine Probleme hingewiesen werden, die im Zusammenhang mit der Rolle der Öffentlichkeit auch für unsere Arbeit von großer Bedeutung sind. Vor allem ist hervorzuheben und das wird auch aus dem Sammelband sichtbar , daß die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Krimihalitätsbekämpfung in der Sowjetunion eine Aufgabe ist, die im Zusammenhang mit allen Formen der Verbrechensbekämpfung und in allen Phasen des Verfahrens gestellt wird. Bei uns sind gegenwärtig noch Vorstellungen verbreitet, die die Einbeziehung der Öffentlichkeit in das Strafverfahren ausschließlich auf die Übergabe von Verfahren an die Konfliktkommissionen oder allenfalls auf andere Formen der „Auswertung“ von Strafverfahren reduzieren. Auch der interessante Artikel von Schüsseler am Schluß des erwähnten Sammelbandes ist auf diese Frage zugespitzt. Tatsächlich sind die Aufgaben, die sich die sowjetischen Juristen stellen, erheblich breiter. Es wird in der UdSSR eine umfangreiche Diskussion über die Einbeziehung der Öffentlichkeit in das Ermittlungsverfahren geführt4. Mit großer Aufmerksamkeit werden die Fragen der Tätigkeit gesellschaftlicher Ankläger und 3 Diese Kritik richtet sich weniger gegen die Herausgeber als vielmehr gegen die unvertretbar langen Herstellungszeiten. 4 Vgl. den Bericht auf S. 28 ff. des Sammelbandes. Verteidiger untersucht5. Schließlich wurden in der Sowjetunion auch manigfache Formen der Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Strafvollzug entwickelt. Leider wird im Sammelband hierüber nur in zwei Beiträgen berichtet und auch nur zum Problem der Bürgschaftsübernahme bei Strafen ohne Freiheitsentzug8. Daneben sind jedoch zahlreiche Formen der Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Vollzug der Freiheitsstrafen entwickelt worden, wie Patenschaften, Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen, bis zu bestimmten Formen der Selbstverwaltung der Häftlinge. Für uns ist es notwendig, ausgehend von unseren Erfahrungen bei der Entwicklung der Gerichte, der Richterwahl, der Arbeit mit den Schöffen und der Konfliktkommissionen, diese Erfahrungen in ihrer ganzen Breite zu studieren. Besonders im Zusammenhang mit den Gesetzgebungsarbeiten auf den Gebieten Strafrecht, Strafprozeß und Strafvollzug ist sorgfältig zu überprüfen, welche Formen der Einbeziehung der Öffentlichkeit in unserem Staat weiterzuentwickeln-sind. Es muß an dieser Stelle unterstrichen werden, daß die Einbeziehung, der Öffentlichkeit in die Kriminalitätsbekämpfung keine vorübergehende oder „konjunkturbedingte“ Erscheinung im sowjetischen Strafrecht ist. Es ist vielmehr ein Grundprinzip des sozialistischen Strafrechts, das in allen Perioden des Sowjetstaates sich in den verschiedensten Formen geäußert hat. Solche Prinzipien wie die Wählbarkeit der Richter, die Teilnahme von Volksbeisitzern, die Anwendung von Strafen ohne Freiheitsentzug finden sich bereits im Programm der KPR(B) von 1918. Seit dem entfalteten Aufbau des Sozialismus, Mitte der dreißiger Jahre, begann in der Sowjetunion auch die breite Entwicklung von Kameradschaftsgerichten zunächst in den Betrieben, dann auch in den Wohngebieten und Kolchosen. Mit der Errichtung der Grundlagen des Kommunismus verbreitert sich die Basis dieser Organisationen, immer mehr, und es bilden sich höhere Formen der Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Bekämpfung der Kriminalität heraus. Daraus ist auch für unsere Arbeit die Lehre zu ziehen, daß die immer weitere Entwicklung von Formen der Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte in die Verbrechensbekämpfung eine notwendige und gesetzmäßige Erscheinung unseres gesellschaftlichen Lebens ist und nicht von irgendwelchen „harten“ oder „weichen Wellen“ abhängt. Es ist nicht möglich, alle Formen, die sich in der Sowjetunion jetzt beim Aufbau der Grundlagen des Kommunismus entwickeln, schematisch auf unsere Verhältnisse in der gegenwärtigen Entwicklungsetappe zu übertragen. Die Nichtbeachtung dieses Grundsatzes hat beispielsweise dazu geführt, daß vor etwa einem Jahr im Zusammenhang mit der Entwicklung der Konfliktkommissionen überstürzte Versuche unternommen wurden, auch in den Wohngebieten und auf dem Lande derartige Organe zu schaffen. In einigen Arbeiten so z. B. in meinem Artikel „Kriminalitätsbekämpfung und Absehen von Strafverfolgung“7 wurden diese Versuche gutgeheißen und durch den Hinweis auf die Praxis der sowjetischen Kameradschaftsgerichte „theoretisch untermauert“. Ein derartiges Herangehen an die sowjetischen Erfahrungen hatte falsche Voraussetzungen. Es berücksichtigte nicht den unterschiedlichen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung; es wurde nicht gesehen, daß die moralisch-politische Einheit des Volkes in der DDR noch nicht einen solchen Stand erreicht hat wie in der 6 Vgl. Saposhnikow, Sammelband, S. 158 ff. * Arsenew/Wittenberg auf S. 193 ff. und Beljawski auf S. 200 ff. des Sammelbandes. 7 Staat und Recht 1961, Heft 1, S. 35 ff. 17;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 17 (NJ DDR 1962, S. 17) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 17 (NJ DDR 1962, S. 17)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Aufgaben und ihren Bedingungen zu konkretisieren zu erweitern. Konspirative Wohnung Vohnung, die dem Staatssicherheit von einem zur Sicherung der Konspiration einbezogen werden. Inoffizieller Mitarbeiter-Kandidat Bürger der oder Ausländer, der auf der Grundlage eines konkreten Anforderungsbildes für die Gewinnung als gesucht und ausgewählt wurde und deshalb mit dem Ziel der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit umfangreiche und komplizierte Aufgaben gestellt und diesbezügliche Maßnahmen eingeleitet. Damit setzen wir kontinuierlich unsere Anstrengungen zur ständigen Qualifizierung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet sowie der Aufklärungslätigkeii planmäßig, zielgerichtet, allseitig und umfassend zu erkunden, zu entwickeln und in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat kameradschaftlich unter Wahrung der Eigenverantwortung aller daran beteiligten Diensteinheiten zu erfolgen. Bevormundung Besserwisserei und Ignorierung anderer Arbeitsergebnisse sind zu unterbinden.

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