Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 160

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 160 (NJ DDR 1962, S. 160); Schaft trennen wollte, weil diese im wesentlichen in einer von der LPG Typ I genutzten Landwirtschaft bestand, die der Erbe, der selbst Genossenschaftsbauer ist, nun ohne den Vater allein nicht ordnungsgemäß weiterführen konnte. Der LPG-Vorstand hatte die Ansicht vertreten, daß die Ehefrau des Erben, die als Wissenschaftlerin in einem volkseigenen Forschungsbetrieb tätig 1st, ihre Funktion dort aufgeben sollte, um gemeinsam mit ihrem Ehemann die väterliche Wirtschaft zu übernehmen. Über dieses Verlangen, das unter Berücksichtigung der beruflichen Tätigkeit der Frau sowohl ökonomisch wie politisch falsch ist, war der Erbe verärgert, so daß er bereits seine Mitgliedschaft in der LPG gekündigt und beabsichtigt hatte, nach Ausschlagung der Erbschaft eine Tätigkeit in der Industrie aufzunehmen. In der Aussprache mit dem Notar wurde Einigkeit darüber erzielt, daß nur das Verbleiben in der Landwirtschaft für ihn persönlich und für die Gesellschaft von Nutzen sein kann. Infolge drohenden Fristablaufs wurde seitens des' Notars noch am selben Tage mit dem zuständigen LPG-Vorsitzenden erfolgreich über den Austritt des Erben aus der LPG Typ I und dessen Eintritt in die LPG Typ III verhandelt. Der Erbe hat daraufhin die Erbschaft angenommen. , Durch seine Beurkundungstätigkeit und auf Grund seiner Kenntnis der örtlichen Verhältnisse ist der Notar in der Lage, den anderen staatlichen Organen Hinweise zur weiteren sozialistischen Entwicklung der Landwirtschaft zu geben und sich bei der Beseitigung der sogenannten schwarzen Flächen erfolgreich einzuschalten. So werden teilweise landwirtschaftliche Nutzflächen, die im Zuge der Bodenreform ausgegeben worden sind, von den Berechtigten nicht mehr genutzt, viel- mehr von diesen durch private Vereinbarungen an andere Bürger, größtenteils LPG-Mitglieder, zur Bewirtschaftung übergeben, die dadurch ihre persönliche Hauswirtschaft statutenwidrig vergrößert haben. Hier sollten die Notare allerdings mit dafür sorgen, daß sich der Vorstand der LPG und der Rat der Gemeinde mit diesen Erscheinungen noch stärker und gründlicher auseinandersetzen und diese beseitigen. Im Grundstüdesverkehr beobachten die Notare unseres Notariats sorgfältig die weitere Entwicklung, inwieweit hierbei etwa bloße Kapitalanlagen erfolgen, aus welchen Bevölkerungsschichten die Käufer kommen, ob das Grundstück zu eigenen Wohnzwecken benutzt werden soll oder ob eine Abwanderung der Bevölkerung vom Lande in die Randgebiete der Stadt festzustellen ist. Im Vertrag über ein Grundstück sollten die Gründe des Eigentumswechsels herausgearbeitet werden, um insbesondere die Arbeit der staatlichen Organe im Genehmigungsverfahren zu erleichtern und deutlich zu machen, weshalb die Beurkundung sowohl für den Bürger als auch für die Gesellschaft von Nutzen ist*. Auch bei der Behandlung von anhängigen Vormundschaften und Pflegschaften muß ein neuer Arbeitsstil in unseren Notariaten Eingang finden. Anläßlich der Volkswahlen am 17. September 1961 hatte sich ein Bürger gegenüber Arbeitskollegen darüber beklagt, daß ihm kein Wahlrecht gegeben war. Die viel später hierüber angestellte Nachprüfung ergab, daß er unter Vormundschaft steht und im Jahre 1938 wegen Geistesschwäche entmündigt wurde. Nach der bisher üblichen * Vgl. hierzu auch den Diskussionsbeitrag von Mentzel/Menzke in NJ 1962 S. 121 ff. D. Red. Bearbeitungsmethode war der Vormund zur jährlichen Berichterstattung aufgefordert worden, hatte sich mit zufriedenstellendem Ergebnis über die Führung seines Mündels geäußert, worauf nach formaler Prüfung von Bericht und Rechnungslegung eine neue Fristvorlage beim Notariat verfügt wurde. Der jetzt aufgenommene persönliche Kontakt des Notars mit dem Betrieb des Mündels und mit diesem selbst hat erhebliche Zweifel an dessen Geschäftsunfähigkeit aufkommen lassen. Bei der Einschätzung dieses Bürgers ergab sich ein Widerspruch insoweit, als er einerseits durch besondere Einsatzfreudigkeit maßgeblich an dem Produktionsergebnis seines Betriebes, eines volkseigenen Gutes, bewußt mitarbeitet, andererseits aber durch die Entmündigung daran gehindert wird, auch von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Wäre eine entsprechende Anleitung des Vormunds erfolgt, hätte man sicherlich auch von dessen Seite schon früher entsprechende Hinweise erhalten. Hieraus haben wir die Schlußfolgerung gezogen, alle anhängigen Vormundschaften und Pflegschaften durch persönliche, operative Tätigkeit auf deren weitere Berechtigung zu überprüfen. Die Lösung unserer Aufgaben erfordert von uns ein hohes Maß an Qualifikation und die ständige Kenntnis der politisch-ökonomischen Lage im Kreis. Die Teilnahme an den regelmäßigen Dienstbesprechungen der Justizorgane im Kreisgebiet ist daher für den Notar unerläßlich. Die teilweise noch routinemäßige Tätigkeit des Notars und der Drang nach einer Erhöhung der Geschäftszahlen führen zur Stagnation. Das muß das Staatliche Notariat mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln und neuen Arbeitsmethoden verhindern. WOLFGANG SCHLÜTER Und VIKTOR GASZAK, Notare beim Staatlichen Notariat Halle-Saalkreis dleahtspreakuHg Strafrecht § 1 StEG; § 200 StPO. Der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit einer Straftat und die notwendigen Abwehrmaßnahmen, die mit dem Mittel des Strafgesetzes zu ergreifen sind, können nicht allein von der Art des Verbrechens und seinem Umfang her bestimmt werden. Vielmehr müssen auch alle übrigen Umstände des Tatgeschehens und zur Person des Angeklagten gründlich untersucht und im Zusammenhang gewürdigt werden. OG, Urt. vom 10. Oktober 1961 - 2 Ust II 33/61. Der als Obermäster tätige Angeklagte war Mitglied der BGL des Mastkombinats. Anläßlich des Abschlusses des Betriebskollektivvertrages für das Jahr 1959 rief er die Mastbrigaden zur Beteiligung an der 10-Tonnen-Bewe-gung auf. Als erster Obermäster im Betrieb Unterzeichnete er einen Vertrag zum Kampf um den Titel „Brigade der sozialistischen Arbeit“. Wegen besonders guter Mastergebnisse im ersten Quartal 1960 wurden die Brigade vom Rat des Bezirkes L. mit der Wanderfahne und der Angeklagte mit dem Ehrentitel „Aktivist“ ausgezeichnet. Obwohl der vom Angeklagten geleitete Betriebsteil am wenigsten mechanisiert war und ständig Arbeitskräftemangel hatte, war er hinsichtlich der tierhygienischen Bedingungen und der Produktion der am besten geleitete Betriebsteil. In den Jahren 1959 und 1960 war der Angeklagte mit dem Mühlenbesitzer E. jeweils übereingekommen, daß E. von den für den Betriebsteil bestimmten Getreidemengen, die zum Verschroten durch die Mühle D. liefen, bestimmte Mengen zurückbehalten dürfe. Der Angeklagte sorgte dafür, daß die von E. einbehaltenen 160;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 160 (NJ DDR 1962, S. 160) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 160 (NJ DDR 1962, S. 160)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bc? Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum iiT! Rahmer; seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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