Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 159

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 159 (NJ DDR 1962, S. 159); Zur Anwendung der materiellen Verantwortlichkeit in den Industriebetrieben Viele Industriebetriebe scheuen sich. noch, von der materiellen Verantwortlichkeit gern. §§ 112 ff. GBA Gebrauch zu machen. Die Staatsanwaltschaft des Kreises Gera-Land bemühte sich, diesen Zustand zu beenden und an einem Beispiel zu zeigen, wie die Durchsetzung der §§ 112 ff. GBA erzieherisch wirken und zur Steigerung der Arbeitsproduktivität beitragen kann. Wir führten unsere Untersuchung im VEB Wälzlagerwerk Ronneburg durch. Dieser Betrieb hatte 1961 seinen Plan nicht erfüllt, und die Aus-schußproduktion war bedeutend höher, als es der Plan vorsah. Zur Unterstützung unserer Arbeit zogen wir den Praktikanten heran, der seinen Produktionseinsatz in diesem Betrieb absolvierte. Unsere Untersudiungen ergaben, daß der Betriebsleiter bisher nichts unternommen hatte und vor Auseinandersetzungen zurückgewichen war. Er meinte, wenn im Betrieb eine ehrliche Diskussion geführt und der eine oder andere Arbeiter wegen eines Schadens, der aus einer schuldhaften Verletzung seiner Arbeitsdisziplin entstanden ist, materiell verantwortlich gemacht würde, dann könnte es geschehen, daß dieser kündige. Man wollte also die Wahrung des Betriebsfriedens um jeden Preis. Der Betriebsleiter vernachlässigte seine Pflicht, „unter Mitwirkung der Werktätigen alle Voraussetzungen für Qualitätsarbeit zu schaffen und die Ursachen von Ausschuß und Qualitätsminderung zu beseitigen“ (§ 48 Abs. 2 GBA). schuß hatte der Vorsitzende der Wettbewerbskommission verursacht. Es wurde beschlossen, von ihm wegen eines Teils des Schadens Regreß zu fordern und in der Verhandlung vor der Konfliktkommission allseitig über die Ausschußproduktion zu sprechen. Mit Unterstützung der Parteileitung des Betriebes und eines Artikels in der Ortszeitung wurde im Betrieb eine Diskussion entwickelt und die Sitzung der Konfliktkommission ideologisch vorbereitet. In der Schulung der Mitglieder der Konfliktkommission, die immer von uns durchgeführt wird, haben wir darauf hingewiesen, daß es bei der Verhandlung vor der Konfliktkommission nicht allein darum geht, wie hoch der einzelne materiell verantwortlich gemacht werden muß, sondern daß hauptsächlich die Ursachen der Ausschußproduktion aufgezeigt werden sollen, um durch ihre Beseitigung zu einer Senkung der Ausschußproduktion zu kommen. In der Verhandlung stellte sich heraus, daß die Betriebsleitung den Arbeitern nicht die Probleme des Betriebes dargelegt hatte. Die Arbeiter kannten nicht den Umfang der Ausschußproduktion und die finanziellen Auswirkungen auf den Betrieb. Die Meister haben neueingestellte Arbeiter Maschinen bedienen lassen, die sie selbst nicht einrichten konnten. Man arbeitete so engstirnig, daß man bestimmte Musterringe, die den Arbeitern ein qualitätsgerechtes Arbeiten erleichtern, bei Planrück- ständen mit verkaufte, ohne neue Musterringe herstellen zu lassen. Die Arbeiter ihrerseits gestanden ein, daß sie häufig oberflächlich gearbeitet haben, weil sie auch bei Ausschußproduktion finanziell kaum eine Einbuße erlitten. Die Verhandlung vor der Konfliktkommission veranlaßte die Betriebsleitung, das Lohnsystem zu überprüfen und 1962 zur qualitätsgerechten Entlohnung überzugehen. Im Ergebnis der Verhandlung wurde dem Werkleiter eine Empfehlung übergeben, die neun Punkte umfaßt und bei einer strengen Durchführung zur Senkung des Ausschusses beiträgt. Insbesondere wird darin dem Werkleiter empfohlen, in Verbindung mit allen Massenorganisationen im Betrieb eine Verpflich-tungsbewegung im Rahmen des Produktionsaufgebots unter der Losung „15 Prozent weniger sind 15 Prozent mehr“ zu entfachen. In dieser Bewegung sollen sich die Brigaden verpflichten, die vorgegebene Ausschußquote um 15 Prozent zu senken. Diese Empfehlung wurde inzwischen in den Betriebskollektivvertrag aufgenommen und fand die Billigung aller Betriebsangehörigen. Wir werden in Verbindung mit der Schulung der Konfliktkommission die Entwicklung der Ausschußproduktion weiter verfolgen, mit staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen die sozialistische Gesetzlichkeit durchsetzen und der Produktion voranhelfen. MANFRED RJETHIG, Staatsanwalt des Kreises Gera-Land, KLAUS NEUK1RCH, Praktikant beim Staatsanwalt des Kreises Gera-Land Für eine hohe Qualität in der Arbeit der Staatlichen Notariate Zwar wurde gern. § 49 GBA bei schuldhaft verursachtem Ausschuß für die auf den Arbeitsauftrag verwandte Arbeitszeit kein Lohn gezahlt. Der Abzug stand aber in keinem Verhältnis zum gesellschaftlichen Verlust. Einige der Ausschußproduzenten diese hatten gleichzeitig die höchste Normerfüllung von 200 bis 280 Prozent hatten einen Durchschnittsverdienst von 3, DM je Stunde In einer Stunde so ist es häufig vorgekommen wurde aber bis zu 200 DM Ausschuß produziert. Deshalb war es erforderlich, diejenigen Arbeiter, die in besonders großem Umfang schuldhaft Ausschuß verursacht hatten, gern. § 52 Abs. 2 GBA auch materiell zur Verantwortung zu ziehen. Auf unsere Veranlassung hin wurde eine Liste aufgestellt, aus der sich die größten „Ausschußproduzenten“ des Jahres 1961 ergaben. Das Ergebnis setzte auch die Betriebsleitung in Erstaunen. Den höchsten Aus- Die Staatlichen Notariate haben einen starken Publikumsverkehr. Jährlich werden Tausende von Bürgern beraten und ihre rechtlichen Angelegenheiten geregelt. In einer Vielzahl von Fällen geschieht dies nicht nur in den öffentlichen Sprechstunden, sondern auch unmittelbar in den Gemeinden und Wohnungen. Dabei entsteht nun allerdings die Frage: Wird das Staatliche Notariat immer seinen Aufgaben gerecht? Werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, den gesellschaftlichen Erziehungsprozeß der Bürger mit den spezifischen Mitteln des Notariats weiter voranzubringen? Mit den nachfolgenden Beispielen soll versucht werden, hierauf eine Antwort zu geben. Für die Eröffnung von Testamenten ist die Ladung zu dem Eröffnungs- termin von großer Bedeutung, um die von den Erblassern mitunter vor Jahrzehnten abgegebenen letztwilligen Verfügungen, die mit unserer gesellschaftlichen Entwicklung nicht immer in Einklang stehen, mit den Erben zu beraten. So finden sich sehr oft noch in den Testamenten Teilungsanordnungen über landwirtschaftliche Nutzflächen und anderen Grundbesitz mit Altenteilsfestlegungen. Hierbei ist häufig gute Gelegenheit, den Beteiligten unsere Gesetze zu erläutern und ihnen von der Ausübung ihres Erbrechts richtige Vorstellungen zu vermitteln. In einem Fall erschien z. B. ein Bürger in der Sprechstunde des Notars, um die Erbschaft nach seinem Vater auszuschlagen. Im Gespräch stellte sich jedoch heraus, daß er sich nur deshalb von der Erb- 159;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 159 (NJ DDR 1962, S. 159) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 159 (NJ DDR 1962, S. 159)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Zum Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnis-regelungen Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnisregelungen ist die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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