Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 159

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 159 (NJ DDR 1962, S. 159); Zur Anwendung der materiellen Verantwortlichkeit in den Industriebetrieben Viele Industriebetriebe scheuen sich. noch, von der materiellen Verantwortlichkeit gern. §§ 112 ff. GBA Gebrauch zu machen. Die Staatsanwaltschaft des Kreises Gera-Land bemühte sich, diesen Zustand zu beenden und an einem Beispiel zu zeigen, wie die Durchsetzung der §§ 112 ff. GBA erzieherisch wirken und zur Steigerung der Arbeitsproduktivität beitragen kann. Wir führten unsere Untersuchung im VEB Wälzlagerwerk Ronneburg durch. Dieser Betrieb hatte 1961 seinen Plan nicht erfüllt, und die Aus-schußproduktion war bedeutend höher, als es der Plan vorsah. Zur Unterstützung unserer Arbeit zogen wir den Praktikanten heran, der seinen Produktionseinsatz in diesem Betrieb absolvierte. Unsere Untersudiungen ergaben, daß der Betriebsleiter bisher nichts unternommen hatte und vor Auseinandersetzungen zurückgewichen war. Er meinte, wenn im Betrieb eine ehrliche Diskussion geführt und der eine oder andere Arbeiter wegen eines Schadens, der aus einer schuldhaften Verletzung seiner Arbeitsdisziplin entstanden ist, materiell verantwortlich gemacht würde, dann könnte es geschehen, daß dieser kündige. Man wollte also die Wahrung des Betriebsfriedens um jeden Preis. Der Betriebsleiter vernachlässigte seine Pflicht, „unter Mitwirkung der Werktätigen alle Voraussetzungen für Qualitätsarbeit zu schaffen und die Ursachen von Ausschuß und Qualitätsminderung zu beseitigen“ (§ 48 Abs. 2 GBA). schuß hatte der Vorsitzende der Wettbewerbskommission verursacht. Es wurde beschlossen, von ihm wegen eines Teils des Schadens Regreß zu fordern und in der Verhandlung vor der Konfliktkommission allseitig über die Ausschußproduktion zu sprechen. Mit Unterstützung der Parteileitung des Betriebes und eines Artikels in der Ortszeitung wurde im Betrieb eine Diskussion entwickelt und die Sitzung der Konfliktkommission ideologisch vorbereitet. In der Schulung der Mitglieder der Konfliktkommission, die immer von uns durchgeführt wird, haben wir darauf hingewiesen, daß es bei der Verhandlung vor der Konfliktkommission nicht allein darum geht, wie hoch der einzelne materiell verantwortlich gemacht werden muß, sondern daß hauptsächlich die Ursachen der Ausschußproduktion aufgezeigt werden sollen, um durch ihre Beseitigung zu einer Senkung der Ausschußproduktion zu kommen. In der Verhandlung stellte sich heraus, daß die Betriebsleitung den Arbeitern nicht die Probleme des Betriebes dargelegt hatte. Die Arbeiter kannten nicht den Umfang der Ausschußproduktion und die finanziellen Auswirkungen auf den Betrieb. Die Meister haben neueingestellte Arbeiter Maschinen bedienen lassen, die sie selbst nicht einrichten konnten. Man arbeitete so engstirnig, daß man bestimmte Musterringe, die den Arbeitern ein qualitätsgerechtes Arbeiten erleichtern, bei Planrück- ständen mit verkaufte, ohne neue Musterringe herstellen zu lassen. Die Arbeiter ihrerseits gestanden ein, daß sie häufig oberflächlich gearbeitet haben, weil sie auch bei Ausschußproduktion finanziell kaum eine Einbuße erlitten. Die Verhandlung vor der Konfliktkommission veranlaßte die Betriebsleitung, das Lohnsystem zu überprüfen und 1962 zur qualitätsgerechten Entlohnung überzugehen. Im Ergebnis der Verhandlung wurde dem Werkleiter eine Empfehlung übergeben, die neun Punkte umfaßt und bei einer strengen Durchführung zur Senkung des Ausschusses beiträgt. Insbesondere wird darin dem Werkleiter empfohlen, in Verbindung mit allen Massenorganisationen im Betrieb eine Verpflich-tungsbewegung im Rahmen des Produktionsaufgebots unter der Losung „15 Prozent weniger sind 15 Prozent mehr“ zu entfachen. In dieser Bewegung sollen sich die Brigaden verpflichten, die vorgegebene Ausschußquote um 15 Prozent zu senken. Diese Empfehlung wurde inzwischen in den Betriebskollektivvertrag aufgenommen und fand die Billigung aller Betriebsangehörigen. Wir werden in Verbindung mit der Schulung der Konfliktkommission die Entwicklung der Ausschußproduktion weiter verfolgen, mit staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen die sozialistische Gesetzlichkeit durchsetzen und der Produktion voranhelfen. MANFRED RJETHIG, Staatsanwalt des Kreises Gera-Land, KLAUS NEUK1RCH, Praktikant beim Staatsanwalt des Kreises Gera-Land Für eine hohe Qualität in der Arbeit der Staatlichen Notariate Zwar wurde gern. § 49 GBA bei schuldhaft verursachtem Ausschuß für die auf den Arbeitsauftrag verwandte Arbeitszeit kein Lohn gezahlt. Der Abzug stand aber in keinem Verhältnis zum gesellschaftlichen Verlust. Einige der Ausschußproduzenten diese hatten gleichzeitig die höchste Normerfüllung von 200 bis 280 Prozent hatten einen Durchschnittsverdienst von 3, DM je Stunde In einer Stunde so ist es häufig vorgekommen wurde aber bis zu 200 DM Ausschuß produziert. Deshalb war es erforderlich, diejenigen Arbeiter, die in besonders großem Umfang schuldhaft Ausschuß verursacht hatten, gern. § 52 Abs. 2 GBA auch materiell zur Verantwortung zu ziehen. Auf unsere Veranlassung hin wurde eine Liste aufgestellt, aus der sich die größten „Ausschußproduzenten“ des Jahres 1961 ergaben. Das Ergebnis setzte auch die Betriebsleitung in Erstaunen. Den höchsten Aus- Die Staatlichen Notariate haben einen starken Publikumsverkehr. Jährlich werden Tausende von Bürgern beraten und ihre rechtlichen Angelegenheiten geregelt. In einer Vielzahl von Fällen geschieht dies nicht nur in den öffentlichen Sprechstunden, sondern auch unmittelbar in den Gemeinden und Wohnungen. Dabei entsteht nun allerdings die Frage: Wird das Staatliche Notariat immer seinen Aufgaben gerecht? Werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, den gesellschaftlichen Erziehungsprozeß der Bürger mit den spezifischen Mitteln des Notariats weiter voranzubringen? Mit den nachfolgenden Beispielen soll versucht werden, hierauf eine Antwort zu geben. Für die Eröffnung von Testamenten ist die Ladung zu dem Eröffnungs- termin von großer Bedeutung, um die von den Erblassern mitunter vor Jahrzehnten abgegebenen letztwilligen Verfügungen, die mit unserer gesellschaftlichen Entwicklung nicht immer in Einklang stehen, mit den Erben zu beraten. So finden sich sehr oft noch in den Testamenten Teilungsanordnungen über landwirtschaftliche Nutzflächen und anderen Grundbesitz mit Altenteilsfestlegungen. Hierbei ist häufig gute Gelegenheit, den Beteiligten unsere Gesetze zu erläutern und ihnen von der Ausübung ihres Erbrechts richtige Vorstellungen zu vermitteln. In einem Fall erschien z. B. ein Bürger in der Sprechstunde des Notars, um die Erbschaft nach seinem Vater auszuschlagen. Im Gespräch stellte sich jedoch heraus, daß er sich nur deshalb von der Erb- 159;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 159 (NJ DDR 1962, S. 159) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 159 (NJ DDR 1962, S. 159)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den humanistischen Werten der sozialistischen Gesellschaft und den gesetzlichen Bestimmungen zu verwirklichen. Aber nicht nur der Inhalt der Argumentation, sondern auch die Art und Weise des Vollziehens der richterlich angeordneten Untersuchungshaft. Er legt zugleich die Ordnungs- und Verhaltensregelungen für Verhaftete in den Untersuchungshaftanstalten verbindlich fest.

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