Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 157

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 157 (NJ DDR 1962, S. 157); der Praxis der Verbrechensbekämpfung schöpferisch anwenden zu können. En besonderer Vorteil dieses Studiums besteht darin, daß die Studenten in den vier Jahren ihrer Ausbildung ihre Tätigkeit in der Praxis nicht zu unterbrechen brauchen. Dadurch haben sie ständig ein wahrheitsgetreues Bild von den Konflikten, Zusammenhängen und Entwicklungsprozessen des gesellschaftlichen Lebens vor Augen und lernen, im ständigen Kampf um die Durchsetzung des Neuen die erworbenen theoretischen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen, die Theorie an der Praxis zu erproben, d. h., die Wissenschaft als Instrument zur bewußten Veränderung der gesellschaftlichen Praxis zu handhaben. Diese Studienform schafft auch günstige Voraussetzungen dafür, daß die Studenten lernen, ihre eigenen in der Praxis gesammelten Erfahrungen wissenschaftlich zu verallgemeinern und so mitzuhelfen, die Theorie weiterzuentwickeln und aktiv an der Verbesserung der Praxisverbundenheit der Lehre mitzuwirken. Die Einheit von Theorie und Praxis, von Forschung, Lehre und Erziehung muß gerade in diesem Lehrgang, der von seiner Anlage her alle Voraussetzungen dafür schafft, oberstes Prinzip sein. Dieses Studium bietet in mannigfachen Formen Gelegenheit, einen reichen Erfahrungsaustausch unter den Studenten sowie auch zwischen dem Lehrkörper und den Studenten herbeizuführen. Das ist für die Weiterentwicklung der kriminalistischen Wissenschaft von großem Nutzen und wird wesentlich zur Überwindung des Widerspruchs beitragen, der in den letzten Jahren zwischen der sich ständig weiterentwickelnden Praxis und der für den Bereich der kriminalistischen Methodik zurückgebliebenen Hochschulausbildung bestand. Auch die Entwicklung der kriminalistischen Wissenschaft unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht zur spziali-stischen Kriminalistik hat sich nicht losgelöst von der politischen und ökonomischen Entwicklung unseres Staates vollzogen. Nach der Zerschlagung des alten Staatsapparates mußte auch auf dem Gebiet der Verbrechensbekämpfung völlig neu begonnen werden. Dabei mußten bestimmte taktische und naturwissenschaftlich-technische Erkenntnisse und Mittel von den antifaschistischen Kräften, die sich für die kriminalistische Arbeit in den Reihen der Volkspolizei zur Verfügung gestellt hatten, für die Sache der Arbeiter-und-Bauern-Macht nutzbar gemacht werden. Qualifizierte Kader standen dafür nicht zur Verfügung; die neue kriminalistische Wissenschaft entwickelte sich im revolutionären Kampf, unmittelbar in der Praxis der Verbrechensbekämpfung. Wir waren aber bemüht, möglichst schnell geeignete Arbeiterkader heranzubilden, die in der Lage waren, durch die bewußte und sachkundige Anwendung der geeigneten Mittel und Methoden die Feinde des Volkes zu entlarven und kein Verbrechen unaufgedeckt zu lassen. Lange bevor die Kriminalistik als Fachgebiet in die Hochschulausbildung aufgenommen wurde, wurden an den damaligen Landespolizeischulen der Deutschen Volkspolizei und später an der' Zentralschule für Kriminalistik die ersten wissenschaftlichen Kader ausgebildet. In fleißiger und beharrlicher Arbeit wurden hier die Grundlagen für die Herausbildung einer sozialistischen Kriminalistik in der DDR geschaffen. In Sonderkursen wurden auch die Justizkader mit der kriminalistischen Theorie und Praxis vertraut gemacht Durch die Hinweise der Partei der Arbeiterklasse und durch ihr ständiges Einwirken auf die notwendige Qualifizierung in der Ausbildung der juristischen Kader wurde schließlich auch nach anfänglich fakultativen kriminalistischen Vorlesungen das obligatorische Studium der Kriminalistik für die Studenten der juristischen Fakultäten an den Universitäten der DDR und an der Deutschen Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ bzw. an der ehemaligen Richterschule in Babelsberg durchgesetzt. Als erste kriminalistische Hochschulinstitution wurde an der Humboldt-Universität das Institut für Kriminalistik gegründet, das in den Tagen der Eröffnung des ersten Femstuddumlehrgangs Kriminalistik sein zehnjähriges Jubiläum begehen konnte. Die wenigen. für die wissenschaftliche Arbeit zur Verfügung stehenden Nachwuchskader kamen ausschließlich aus der Praxis und standen bei der' Einführung einer einheitlichen Lehrtätigkeit und der Aufnahme einer systematischen Forschungsarbeit zweifellos vor einer sehr schwierigen Aufgabe. Den heutigen Stand der kriminalistischen Wissenschaft in der DDR verdanken wir vor allem der großzügigen Hilfe durch die Sowjetwissenschaft, die uns ihre reichen Forschungsergebnisse und umfangreichen wissenschaftlichen Ausarbeitungen zur Verfügung stellte. Ein ständiger Erfahrungsaustausch mit den sowjetischen Genossen aus Theorie und Praxis, Studienreisen und die Teilnahme an kriminalistisch-wissenschaftlichen Konferenzen bestimmten maßgeblich die weitere Entwicklung der kriminalistischen Wissenschaft. In enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der Praxis, den Mitarbeitern des Kriminaltechnischen Instituts, den Lehrkräften für Kriminalistik an den Fachschulen der Volkspolizei und gestützt auf die Erfahrungen in der kriminalistischen Ausbildung an den Hochschulen und Universitäten in der Sowjetunion, wurden somit die Grundlagen für die Bildung der Fachrichtung Kriminalistik und für die Durchführung eines komplexen kriminalistischen Hochschulstudiums mit Staatsexamensabschluß geschaffen. Anfang des Jahres 1960 wurden die ersten kriminalistischen Abendkurse für Praktiker an der Humboldt-Universität und später auch an den Universitäten in Leipzig und Halle durchgeführt. Sie waren das Ausgangsstadium für das nunmehr geschaffene systematische Universitätsstudium, das in seiner gesamten Anlage, in seinem Inhalt und seiner Form den speziellen Arbeitsbedingungen der Untersuchungsorgane entspricht. Es ist erstmalig in Deutschland, daß an einer Universität ein solches Studium eingerichtet wurde. Die Einrichtung dieses Studiums ist ein überzeugender Ausdruck dafür, welche große Bedeutung die Partei der Arbeiterklasse und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik dem Kampf um die schrittweise Zurückdrängung und schließliche Überwindung der Kriminalität und ihrer Ursachen beimißt. Die Forderung der Partei nach Durchsetzung der Wissenschaftlichkeit in der Verbrechensuntersuchung erfordert eine höhere Qualität in der Ausbildung unserer Kriminalisten. Schon die ersten vier Wochen des Studiums haben bewiesen, daß der eingeschlagene Weg richtig ist. SIEGFRIED SIEBERT und HORST JANKE, wissenschaftliche Mitarbeiter der Fachrichtung Kriminalistik an der Humboldt-Universität Berlin l.n VEB Deutscher Zentralverlag erschien: Die Öffentlichkeit im Kampf gegen die Kriminalität 242 Seiten Halbleinen 6, DM Dieses Buch enthält eine Reihe bedeutsamer Beiträge der sowjetischen Staats- und Rechtswissenschaft zur Rolle der Öffentlichkeit im Kampf gegen die Kriminalität. Die Arbeiten vermitteln einen Eindruck davon, wie sehr die sowjetische Öffentlichkeit von dem Ziel beherrscht ist, die Kriminalität im Prozeß des Aufbaus der kommunistischen Gesellschaft endgültig aus dem Leben der Gesellschaft zu verbannen, und welche Methoden sie anwendet, um dieses Erbe der alten Welt von sich abzustreifen. Aus dem Inhalt des Sammelbandes: R. A. Rudenko: Über die Aufgaben der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in Auswertung der Beschlüsse des XXI. Parteitages der KPdSU A. F. Gorkin: Die Aufgaben des sowjetischen Gerichts in der Periode des umfassenden Aufbaus des Kommunismus B. S. Utewski: Neue Formen und Methoden im Kampf gegen die Kriminalität und die Person des Täters K. Nagovizyn: Die Hilfe der Öffentlichkeit bei der Aufdeckung von Verbrechen I. Saposhnikow: Die Beteiligung der gesellschaftlichen An- kläger in den Gerichtsprozessen L L Solodkin: Die Kameradschaftsgerichte A. Golubew: Das Gesellschaftsgericht in der Kollektivwirtschaft V. D. Arsenew/G. B. Wittenberg: Einige Fragen zur Übernahme der Bürgschaft 15 7;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Aufklärung politisch-operativ und ggf, strafrechtlich relevanter Handlungen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mit anderen politisch-operativen Zielstellungen zu befragen. Die Durchführung einer ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, möglich. Das Handeln als kann sich somit nur auf solche Aufgaben erstrecken, die sie selbst zu lösen hat.

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