Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 156

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 156 (NJ DDR 1962, S. 156); eine Partner der Scheidung nicht widerspricht, ist das Ziel reibungslos und viel schneller über die vereinbarte Scheidung nach § 43 Ehegesetz zu erreichen. Das „Lossagerecht“, wie es in der CDU-Sprachregelung heißt, ist abgeschwächt, das Los kauf recht ist verstärkt worden. Die CDU konnte mit ihrer Taktik nicht nur einen großen Teil von Wählerstimmen, vor allem Frauenstimmen, auf sich vereinigen, sie hat auch die Position des katholischen Klerikalismus in einem wichtigen Lebensbereich juristisch weiter gefestigt, und letztlich konnten im Schatten der Scheingefechte um den § 48 andere, weit einschneidendere Gesetze, wie das Notstandsgesetz, vorbereitet werden. Insgesamt gesehen, trägt das FÄG dazu bei wie könnte es auch anders sein , die politische Herrschaft der CDU zu festigen und ihre unter dem Zeichen der dritten Etappe der allgemeinen Krise stehende Politik der verschärften Ausbeutung und der Vorbereitung des Atomkrieges zu unterstützen. Fachrichtungsstudium für Kriminalistik an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin eingerichtet In dem Beschluß über die weitere Entwicklung der Rechtspflege forderte der Staatsrat auch die wissenschaftlichen Institutionen auf, „im Sinne dieses Beschlusses an der Entwicklung unseres sozialistischen Rechts und seiner Durchsetzung verantwortungsvoll und aktiv mitzuwirken“. Um diese Forderung zu erfüllen und entsprechend den Erfordernissen der Praxis, wurde auf Vorschlag des Wissenschaftlichen Rates für Kriminalistik durch Beschluß des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen vom 9. Oktober 1961 die neue Fachrichtung Kriminalistik an der Humboldt-Universität eingerichtet. Am 22. Januar 1962 wurde in dieser Fachrichtung, die unter der Leitung des Direktors des Instituts für Kriminalistik und Vorsitzenden des wissenschaftlichen Rates für Kriminalistik der DDR, Dr. Stelzer, steht, der erste Fem-studiumlehrgang für Kriminalistik feierlich eröffnet. An dem vierjährigen Fernstudium, das mit einem kriminalistischen Staatsexamen abschließt, nehmen eine große Anzahl leitender Offiziere der Sicherheitsorgane und Mitarbeiter der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR teil, die überwiegend auf eine langjährige Erfahrung in der Praxis der Verbrechensbekämpfung zurückblicken können. Die Eröffnung dieses Lehrgangs ist als ein Auftakt für die Durchsetzung einer Jiöheren Qualität in der Ausbildung unserer Kriminalisten und für die wissenschaftliche Fundierung der Tätigkeit unserer Untersuchungs- und Sicherheitsorgane zu werten. An der feierlichen Eröffnung des ersten Lehrgangs nahmen neben namhaften Wissenschaftlern der Humboldt-Universität der Minister des Innern, M a r o n , der Stellvertreter des Ministers der Justiz, Ranke, der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR, Funk, sowie Vertreter des Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen und Generale und Offiziere der Untersuchungs- und Sicherheitsorgane teil. Nach der Begrüßung durch den Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Hans Nathan, hielt der Minister des Innern die Festansprache. Die Einrichtung der neuen Fachrichtung und die Durchführung des Hochschulstudiums für Kriminalistik stellt einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung unserer Universitäten zu sozialistischen Bildungsstätten dar. Das Ziel dieses Studiums besteht darin, unsere Offiziere der Kriminalpolizei und der anderen Sicherheitsorgane auf der Grundlage der marxistisch-leninistischen Theorie zu hochqualifizierten sozialistischen Fachleuten auszubilden, die fähig sind, als Untersuchungsführer oder auch in der wissenschaftlichen Arbeit Kollektive zu leiten und in schöpferischer Arbeit die gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten beim Aufbau der sozialistischen Gesellschaft in ihrem Tätigkeitsbereich mit durchsetzen zu helfen. Deshalb gilt die Forderung der Partei, die staatliche Leitungstätigkeit auf ein hohes wissenschaftliches Niveau zu heben, auch für die Arbeit unserer Untersuchungs- und Sicherheitsorgane. Bereits in der Erläuterung des Staatsratsbeschlusses vom 30. Januar 1961 wies der Vorsitzende des Staats-; 156 rates, Walter Ulbricht, darauf hin, daß die Rechtspflege der Arbeiter-und-Bauern-Macht keine anderen Ziele verfolgt und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kennt, als die sozialistische Gesellschaft selbst: „Die Rechtspflege dient der Erhaltung des Friedens, dem Schutz der friedlichen Arbeit unserer Menschen gegen alle Angriffe, der Festigung der Grundlagen und der allseitigen Entfaltung der friedlichen Arbeit. Sie dient ferner dem Schutz der gesellschaftlichen Entwicklung, der Festigung des sozialistischen Eigentums, der ruhigen und ungestörten Entfaltung aller Mitglieder unserer Gesellschaft zu wahrhaft sozialistischen Menschen“1. Die Arbeit unserer Untersuchungsorgane schafft wichtige Voraussetzungen für die wirksame Durchsetzung der Aufgaben in der sozialistischen Rechtspflege. Denn die restlose Aufdeckung und allseitige Untersuchung der Verbrechen sind wichtige Bedingungen dafür, daß unsere Justizorgane auf der Grundlage solcher konkreten Feststellungen Entscheidungen treffen, die eine exakte Analyse darstellen und die die Notwendigkeit und Gesetzlichkeit des ganzen Verfahrens überzeugend für alle Beteiligten zum Ausdruck bringen. Darüber hinaus leisten unsere Untersuchungs- und Sicherheitsorgane auch einen wichtigen Beitrag zur Aktivierung der Volksmassen im Kampf gegen die Kriminalität, zur Erhöhung ihrer Wachsamkeit gegenüber allen kriminellen und asozialen Erscheinungen, die unser friedliches Aufbauwerk stören und die Sicherheit gefährden. Durch das Studium an der Fachrichtung Kriminalistik sollen die Studenten befähigt werden, die marxistisch-leninistische Politik von Partei und Staatsführung schöpferisch zu verwirklichen, indem sie die Methodik der sozialistischen Kriminalistik mit Sachkenntnis anwenden, das sozialistische Strafrecht durchsetzen, für dessen strikte Einhaltung kämpfen und so an der Festigung und Entwicklung der sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse und an der Herausbildung des Menschen der sozialistischen Epoche bewußt mit-wirken. Sie sollen sich ihrer Verantwortung als Staatsfunktionäre des deutschen Staates, der die entscheidende Kraft zur Lösung der nationalen Frage und Repräsentant der sozialistischen Zukunft der deutschen Nation ist, voll bewußt werden. Durch eine auf hohem wissenschaftlichem Niveau stehende, mit der kriminalistischen Theorie und Praxis eng verbundene Grundlagenausbildung soll den Studenten die Einsicht in die Perspektive des sozialistischen Aufbaus und die Richtigkeit der Politik der Arbeiterklasse und ihrer Partei vermittelt werden. Sie sollen in der revolutionären Theorie die Anleitung zum revolutionären Handeln erkennen und sich die Fähigkeit zum bewußten parteilichen Handeln aneignen. Sie sollen die grundlegenden Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten von Staat und Recht erfassen und wissenschaftlich denken lernen, um ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in NJ 1961 S. 113 ft., lnsb. S. 114.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 156 (NJ DDR 1962, S. 156) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 156 (NJ DDR 1962, S. 156)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von Fluchtversuchen zu nutzen, bei der Einflußnahme auf Mitarbeiter der Linie wirksam einzusetzen. Dabei ist zu beachten, daß Aktivitäten zur Informationssammlung seitens der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Mitarbeitern nicht unterschätzt werden. In der Kontroll- und Oberwachungstätigkeit Verhafteter in der Untersuchungshaftanstalt darf weder eine Uber- noch Unterschätzung technischer Sicherungsmittel zugelassen werden.

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