Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 145

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 145 (NJ DDR 1962, S. 145);  rechtsfragen muß den Zivilprozeß zu einem wirksamen Instrument der sozialistischen Umwälzung, der politisch-ideologischen Führung der Menschen und ihrer Erziehung durch den sozialistischen Staat gestalten. 1. Die Stellung des Gerichts2 Entsprechend der sozialistisch-demokratischen Weiterentwicklung der gerichtsverfassungsrechtlichen Grundlagen der Rechtsprechung unserer Gerichte, wie sie nach dem V. Parteitag mit dem Richterwahlgesetz, dem Staatsratsbeschluß über die weitere Entwicklung der Rechtspflege in der DDR vom 30. Januar 1961, den neuen Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe vom 28. Juni 1961 zu verzeichnen ist, wird den Gerichten in den Grundsätzen des Verfahrens die Aufgabe gestellt, mit ihrer Rechtsprechung in Zivilsachen auf der Grundlage und zur Durchsetzung des sozialistischen Rechts planmäßig zur Lösung der politischen, ökonomischen und ideologischen Aufgaben der sozialistischen Umwälzung beizutragen. In diesem Gesamtsystem der Leitung des Umwälzungsprozesses zum Sieg des Sozialismus in der DDR üben die Gerichte ihre Zivilrechtsprechung zum Schutz der sozialistischen Staats-, Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung und zur Wahrung der Rechte der Bürger aus. Leitmotiv für die Zivilrechtsprechung ist dabei die ernste Mahnung der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates, daß der Sozialismus nur siegen kann, wenn der Staat den Schutz des sozialistischen Eigentums, die Einhaltung der sozialistischen Rechtsordnung und auch den Schutz des Vermögens und der Rechte der Bürger gewährleistet. Zur Überwindung der mitunter noch anzutreffenden ressortmäßigen Enge bei der Durchführung von Zivilverfahren sind die Gerichte verpflichtet, im Verfahren mit den örtlichen Organen der Staatsmacht, der Staatsanwaltschaft und mit den nach der Art des jeweiligen Streitfalles in Frage kommenden anderen staatlichen und wirtschaftlichen Organen eng zusammenzuwirken. Durch eine systematische Auswertung ihrer Erfahrungen im Kampf gegen die Rechtsverletzungen auf dem Gebiet des Zivil- und Familienrechts tragen sie durch ihre Tätigkeit zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch alle Staats- und Wirtschaftsorgane, gesellschaftlichen Organisationen und Bürger bei. Die Grundprinzipien des künftigen Zivilverfahrens beseitigen die formalen Maximen des bürgerlichen Prozeßbetriebes, die bürgerlichen Grundsätze des neutralen Schiedsrichtertums des Gerichts, der Parteiherrschaft über das Verfahren. Sie geben dem Gericht alle Möglichkeiten in die Hand, im engen Zusammenwirken mit den Prozeßparteien, mit dem Staatsanwalt und anderen staatlichen Organen und mit den gesellschaftlichen Organisationen und Kollektiven die objektive Wahrheit zu ermitteln und damit eine der wesentlichsten Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß das sozialistische Zivil- und Familienrecht als Erziehungsfaktor im Prozeß seiner Anwendung durch das Gericht voll wirksam werden und der im einzelnen Verfahren zutage tretende gesellschaftliche Widerspruch mit Hilfe des Gerichts und der von ihm organisierten außergerichtlichen gesellschaftlichen Erziehungsmaßnahmen einer wirklichen Lösung nähergeführt werden kann. Damit soll zugleich gewährleistet sein, daß unsere Zivilrechtsprechung in jedem Einzelfall, wie dies der Staatsratsbeschluß vom 30. Januar 1961 fordert, zu einer exakten wissenschaftlichen Analyse der aufgetretenen Rechtsverletzung führt und daraus entsprechende Schlußfolgerungen für die Un- 2 Vgl. Nathan, „Die Stellung des Gerichts und der Parteien im neuen Zivilprozeß“, NJ 1959 S. 592. terstützung der Führungsarbeit der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe gezogen werden können. Das sozialistische Grundprinzip der Erforschung der objektiven Wahrheit, um dessen Anerkennung und Verwirklichung unter Anleitung durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichts und mit Unterstützung durch die Prozeßrechtswissenschaft im Lehrbuch des Zivilprozeßrechts der DDR im vergangenen Jahrzehnt erfolgreiche Anstrengungen in der Gerichtspraxis unternommen worden sind, kommt in der Form zum Ausdruck, daß die Gerichte verpflichtet werden, bei konzentrierter Verfahrensführung den Streitfall und die gesellschaftlichen Zusammenhänge, unter denen er entstanden ist, genau aufzuklären. Sehr wesentlich ist, daß es dabei auch um die Aufklärung der tieferen ideologischen Ursachen des aufgetretenen gesellschaftlichen Konflikts geht, um die Aufdeckung aller Faktoren, die die Verletzung des Zivil- oder Familienrechts begünstigt haben und die in der Auswertung des Prozeßergebnisses mit Hilfe aller in Betracht kommenden staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte ausgeschaltet und unwirksam gemacht werden müssen. Mit der Pflicht zur uneingeschränkten Wahrheitsermittlung ist die Konzentration des Verfahrens durch seine prinzipielle Beschränkung auf zwei Verhand-' lungstermine verbunden. Mit dieser Beschleunigung des Verfahrens im gesellschaftlichen Interesse wie im persönlichen Interesse der beteiligten Bürger soll die mündliche Verhandlung im wahrsten Sinne des Wortes zum Kernstück des Verfahrens, zu einem Forum der Erziehung der Menschen zur bewußten Einhaltung der sozialistischen Rechtsordnung werden. Dem Gericht werden vielfältige Möglichkeiten der wirkungsvollen Auswertung des Verfahrensergebnisses in die Hand gegeben, z. B. durch die Erweiterung des Instituts der Gerichtskritik auf die Zivilrechtsprechung. Indem die Gerichte auch in diesem Bereich ihrer Rechtsprechung verpflichtet werden, die im Zivilverfahren zutage getretenen Gesetzesverletzungen durch staatliche Organe und Institutionen, sozialistische Betriebe oder gesellschaftliche Organisationen mit dem Ziel der Verbesserung der Arbeit zu kritisieren, wird ihnen ein Instrument in die Hand gegeben, das der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf dem Gebiet des Zivilrechts dient und die staatliche und gesellschaftliche Breitenwirkung der Ergebnisse der Zivilrechtsprechung sichern hilft. Diese Einrichtung der Gerichtskritik in Form begründeter Beschlüsse kommt auch für die Kritik an Mängeln der Arbeit unterer Gerichte in Betracht, soweit sie nicht bereits im Zusammenhang mit einem Rechtsmittelverfahren in einer Entscheidung des höheren Gerichts gerügt worden sind. In Ergänzung dazu haben die Gerichte über sonstige Mängel, die nach den vorstehend angegebenen Voraussetzungen nicht von der ausdrücklichen Gerichtskritik erfaßt werden, den zuständigen Organen Mitteilung zu machen. Bewußt ist in den bisherigen Vorarbeiten zum erstinstanzlichen Verfahren davon Abstand genommen worden, gesellschaftliche Organisationen auf dem Gebiet des Zivil- und Familienrechts zur Vorinstanz vor dem Eingreifen des Gerichts zu machen. So wurde insbesondere davon abgesehen, den Hausgemeinschaften die Lösung gerichtlicher Aufgaben zu übertragen, etwa die vorgängige Beratung bzw. Verhandlung im Räumungsverfahren oder dergleichen. Das widerspräche den Forderungen des XXI. und des XXII. Parteitags der KPdSU, den Prozeß der Übertragung staatlicher Funktionen auf gesellschaftliche Organisationen allmählich und unter aufmerksamster Berücksichtigung des Standes der gesellschaftlichen Entwicklung durchzuführen. Das Kettenglied speziell in unserer Entwicklung auf dem Gebiet des Zivilrechts ist die Entwicklung / 145;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 145 (NJ DDR 1962, S. 145) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 145 (NJ DDR 1962, S. 145)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen der Beweisführung, insbesondere aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Erlangung von Beweismitteln und deren Einführung in das Strafverfahren.

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