Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 128

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 128 (NJ DDR 1962, S. 128); freuen uns über Ihre Erfolge bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, bei der Entwicklung und Vervollkommnung neuer, sozialistischer Gesetze, über die Erfolge in der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis. Die Juristen der Deutschen Demokratischen Republik leisten ihren Beitrag für die Sicherung des Friedens in der ganzen Welt und für die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern. Wir sowjetischen Juristen unterstützen Sie in Ihrem nicht nachlassenden Kampf, den Sie für den Abschluß eines deutschen Friedensvertrages und für die Normalisierung der Lage in Westberlin auf dessen Grundlage führen. Mit besonderer Freude stellen wir fest, daß sich die Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen den Juristen unserer Länder immer mehr entfaltet und enger wird. An den Erfolgen der Juristen der DDR hat die Zeitschrift „Neue Justiz“ ohne Zweifel große Verdienste. Sie ist das Zentrum der Konsolidierung der demokratischen juristischen Kräfte, die sie zur Erfüllung der Aufgaben des sozialistischen Aufbaus organisiert. Die sowjetischen Juristen verfolgen aufmerksam die juristische Fachpresse und stellen fest, daß sich die Zeitschrift „Neue Justiz“ durch Aktualität in der Thematik, Prinzipienfestigkeit und Konsequenz bei der Behandlung der Fragen des staatlichen und rechtlichen Aufbaus der DDR sowie der Fragen des Völkerrechts auszeichnet. Wir wünschen der Redaktion und dem Redaktionskollegium der Zeitschrift „Neue Justiz“ von ganzem Herzen neue Erfolge in ihrer weiteren Tätigkeit zum Wohle des sozialistischen Aufbaus. Möge sich die Freundschaft zwischen den Juristen unserer Länder und die Freundschaft zwischen dem deutschen Volk und den Völkern der Sowjetunion ständig entwickeln und festigen. Mit freundschaftlichem Gruß W. Boldyrew, Minister der Justiz der RSFSR Wir danken Genossen Minister Boldyrew für seine Glückwünsche und anerkennenden Worte und versichern, daß wir mit den Redaktionen unserer sowjetischen Bruderzeitschriften künftig noch besser Zusammenarbeiten werden. Durch die Vermittlung der wertvollen Erkenntnisse der sowjetischen Rechtswissenschaft und der Erfahrungen der sowjetischen Justizpraxis wollen wir unseren Justizfunktionären bei ihrer politisch-fachlichen Qualifizierung wirksam Hilfe und Anleitung geben. Mit unserem herzlichen Dank an alle Leser, Autoren und Mitarbeiter, die unseres 15. Jahrestages gedacht haben, möchten wir den Wunsch verbinden, daß unsere freundschaftliche Zusammenarbeit bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege in der DDR noch enger werden möge. Die Redaktion &us der Praxis fjUir die Praxis Ein „alltägliches" Die Vorbereitung und Durchführung eines „alltäglichen“ Strafverfahrens beim Kreisgericht Rathenow zeigt, daß es nicht, genügt, ein- oder zweimal die Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates vom 4. Oktober 1960 und den Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege sowie die von diesen Grundsatzdokumenten ausgehenden Anleitungen der zentralen Jusitzorgane zu lesen, sondern daß es erforderlich ist, in der praktischen Tätigkeit ständig mit diesen Dokumenten zu arbeiten. Nur so können wir zu einer höheren Qualität der Rechtsprechung kommen. Am 3. Oktober 1961 beschäftigte sich die Strafkammer des Kreisgerichts in der Strafsache 2S 131 61 mit dem strafbaren Verhalten des 25jährigen K. Sie stellte fest, daß K., der verheiratet und Vater eines Kindes ist, bis Mitte August 1961 im VEB B. gearbeitet hatte, bevor er im Chemiefaserwerk P. zu arbeiten begann. Weiterhin kam zur Sprache, daß der Angeklagte in der Nacht vom 30. zum 31. Juli 1961 mit dem Motorrad seines Betriebes von seiner Wohnung aus zu Verwandten nach P. gefahren war, dort alkoholische Getränke zu sich genommen hatte, anschließend im betrunkenen Zustand mit dem Strafverfahren Motorrad auf dem Bahnsteig in P. umhergefahren war und deswegen eine gebührenpflichtige Verwarnung erhalten hatte. Die am 31. Juli um 2.45 Uhr entnommene Blutprobe ergab einen Blutalkoholgehalt von 1,78 Promille. Von der Polizei war K. angehalten worden, das Motorrad im Bahnhof abzustellen und am nächsten Tag in nüchternem Zustand wieder abzuholen. Dieses Gebot hatte der Angeklagte nicht beachtet, sondern war wieder zur Wohnung zurückgefahren. Zur Verhandlung hatte die Strafkammer einen Angehörigen des früheren Betriebes des Angeklagten geladen; offenbar erst in der Hauptverhandlung erfuhr sie, daß der Angeklagte in der Zeit zwischen der polizeilichen Vernehmung am 14. August 1961 und der Hauptverhandlung den Betrieb gewechselt hatte. Hinsichtlich der Einstellung des Angeklagten zur Arbeit und seines sonstigen Verhaltens im Wohngebiet wurde in der Hauptverhandlung festgestellt, daß er durchschnittliche bis gute Arbeitsleistungen vollbringt, manchmal etwas vorlaut ist und sich kaum am gesellschaftlichen Leben beteiligt. Außerdem stellte sich heraus, daß es im VEB B. zur Gepflogenheit ge- hört, betriebseigene Fahrzeuge für persönliche Zwecke zu benutzen. Am 4. Oktober 1961 verkündete das Gericht das Urteil. K. wurde wegen Vergehens gern. § 49 StVO (Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit) zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil wurde noch am selben Tage vollstreckt. Das Chemiefaserwerk wußte nichts von dem Strafverfahren. Erst als K. nicht zur Arbeit erschien bzw. nicht erscheinen konnte, erfuhr es von den Geschehnissen. K. wurde daraufhin am 17. Oktober 1961 fristlos entlassen. Was ist zu diesem Strafverfahren zu sagen? 1. Die kurzfristige Freiheitsstrafe ist erst über neun Wochen nach dem strafbaren Verhalten des Angeklagten ausgesprochen worden. Es ist allgemein bekannt, daß die verbrecherische Unsitte, in betrunkenem Zustand ein Kraftfahrzeug zu führen, noch weit verbreitet ist. Wenn unter Berücksichtigung dieser Tatsache und der Überlegungen, daß K. mit Nachdruck zur gesellschaftlichen Disziplin und Verantwortung angehalten werden muß und gleichzeitig auch auf andere Personen erzieherisch eingewirkt werden soll, der Staatsanwalt und die Strafkammer die kurzfristige Freiheitsstrafe als richtige erzieherische Maßnahme angesehen haben, dann ist hiergegen nichts Grundsätzliches einzuwenden. 128;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 128 (NJ DDR 1962, S. 128) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 128 (NJ DDR 1962, S. 128)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen in der offensiven Auseinandersetzung mit dom Gegner auf den verschiedensten Ebenen zu seiner Entlarvung sowie Verunsicherung und DesInformierung genutzt werden können.

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