Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 123

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 123 (NJ DDR 1962, S. 123); Der Käufer tritt in die laufenden Miet- und Versicherungsverträge ein, die sich auf das Grundstück beziehen. Der Mietzins für Oktober 1961 steht daher bereits dem Käufer zu. §5 Das Pachtverhältnis am Acker gilt für den Fall der Genehmigung dieses Vertrages mit Wirkung vom 1. Oktober 1961 als erloschen. § 6 Auflassung Der Verkäufer läßt zur Übereignung sein Grundstück G. Band Blatt auf. Die Vertragsparteien bewilligen und beantragen, den Käufer, Herrn F. M., als neuen alleinigen Eigentümer in das Grundbuchheft einzutragen. § Die Vertragskosten und die Kosten seiner Durchführung sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Belehrungen und Hinweise: Der Käufer wurde darüber belehrt, daß er Eigentümer des gekauften Grundstücks erst am Tage seiner Ein- tragung im Grundbuchheft wird. Die Eintragung setzt die Genehmigung dieses Vertrages durch den Rat des Kreises Abteilung Landwirtschaft und die Erteilung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung voraus. Diese Unterlagen sollen namens der Beteiligten vom Staatlichen Notariat eingeholt werden. Die Beteiligten versichern, daß der vereinbarte Kaufpreis richtig und vollständig beurkundet worden ist. Nebenabreden sind über ihn nicht getroffen worden. Er wird vom Käufer aus Ersparnissen und Arbeitseinkünften finanziert. Über die Rechtsfolgen bei Preisverstößen sind die Beteiligten belehrt. Der Käufer wurde über die Bestimmungen des Mieterschutzgesetzes und die Vorschriften der Wohnraumlenkung unterrichtet. Es sollen von diesem Vertrag eine Ausfertigung für das Grundbuchamt, zwei Abschriften für die Beteiligten und drei beglaubigte Abschriften für die Fachorgane des Rates des Kreises erteilt werden. Das Protokoll wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig wie folgt unterschrieben. Für die Übertragung der Vormundschaften (Pflegschaften) über volljährige Personen in die Zuständigkeit der staatlichen Verwaltung! i In einigen Staatlichen Notariaten des Bezirks Halle ist vor einiger Zeit das Verfahren in Vormundschafts- und Pflegschaftssachen für volljährige Personen analysiert worden. Dabei wurde festgestellt, daß der Arbeitsanfall auf diesem Tätigkeitsgebiet relativ gering und die Einleitung neuer bzw. die Führung bereits anhängiger Vormundschaften (Pflegschaften) in den meisten Fällen mit dem geforderten neuen Arbeitsstil der staatlichen Organe unvereinbar geworden ist. So werden die Pflegschaften gern. § 1910 Abs. 2 BGB zwar auf Antrag eingeleitet, die Pfleger verpflichtet und in ihrer Tätigkeit beaufsichtigt, aber den wünschenswerten direkten Einfluß auf die Belange der pflegebedürftigen Bürger und der amtlich bestellten Pfleger erhalten die Staatlichen Notariate höchst selten. Die Vorschläge für die Einsetzung eines Pflegers kommen von den örtlichen Organen (Fachabteilungen bei den Räten der Kreise bzw. Städte und Gemeinden). Bedingt durch ihre Aufgabenstellung, wie z. B. Regelung finanzieller Angelegenheiten (Renten- und Fürsorgezahlung) oder Gewährung von Schutz und Hilfe in gesundheitlicher und hygienischer Hinsicht, haben sie eine weit bessere Verbindung zu dem zu betreuenden Personenkreis und oftmals einen tieferen Einblick in die familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse. Gleiches trifft auch bei der Einleitung von Vormundschaften über volljährige Personen gern. §§ 1896 ff. BGB zu. Die Zuweisung der Vormundschafts- und Pflegschaftssachen für volljährige Personen nach der Ausgliederung der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit aus der Tätigkeit der Justiz in die Zuständigkeit der Staatlichen Notariate war zwar im Interesse einer reibungslosen Fortführung bereits bestehender Vormundschaften (Pflegschaften) durchaus notwendig und richtig. Inzwischen haben aber die Fachabteilungen der Räte der Kreise und der Städte auf diesem Rechts- gebiet Erfahrungen gesammelt, und die Mitarbeiter haben sich qualifiziert. Unseres Erachtens sollte geprüft werden, ob es nicht gerade im Interesse der zu betreuenden Bürger liegen dürfte, nunmehr auch diese Verfahren in die Zuständigkeit der örtlichen Organe zu übertragen. Dann würde endlich die Zweigleisigkeit in der bisherigen Bearbeitung überwunden werden, wie sie besonders an folgendem Beispiel deutlich wird: Das Kreisgericht Naumburg (Saale) beantragte beim Staatlichen Notariat, für den Bürger W. eine Gebrechlichkeitspflegschaft einzuleiten, um einen Eheprozeß beenden zu können. Das Staatliche Notariat ersuchte daraufhin den Rat der Stadt Naumburg, Referat Sozialwesen, einen geeigneten Pfleger zu benennen, und beantragte beim Rat des Kreises, Abt. Gesundheitswesen, den Bürger W. im Hinblick auf die §§ 104, 1910 Abs. 3 BGB amtsärztlich untersuchen zu lassen. Hier stellte sich heraus, daß der unter Pflegschaft zu stellende Bürger schon seit längerer Zeit von der Abteilung Gesundheitswesen betreut wurde und seine Einweisung in eine Heilanstalt vorgesehen war. Die Abteilung Gesundheitswesen beantragte ihrerseits für den Bürger W. die Einleitung einer vorläufigen Vormundschaft, weil er an Geistesschwäche litt und seine Entmündigung gern. § 6 Abs. 1 Ziff. 1 BGB beim Kreisgericht beantragt werden sollte. Der Bürger war weder arbeitsfähig noch hatte er Vermögen. So oder ähnlich ist der Sachverhalt in allen anhängig werdenden Vormundschafts- und Pflegschaftssachen. Das Staatliche Notariat leitet die Vormundschaft (Pflegschaft) ein, verpflichtet und beaufsichtigt den Vormund (Pfleger), kann aber zur Betreuung des Mündels (Pfleglings) nichts oder wenig tun, da ja die eigentliche Betreuung durch die staatliche Verwaltung erfolgt. Die Beaufsichtigung des Vormunds (Pflegers) könnte durch die Fachabteilungen der Räte intensiver und umfassender geschehen. Mit Hilfe der Ständigen Kommissionen und der örtlichen Aktivs für Gesund- i 123;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 123 (NJ DDR 1962, S. 123) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 123 (NJ DDR 1962, S. 123)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Liebewirth Meyer Grimmer: Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken wirkenden einsetzbaren und anderen gesellschaftlichen Kräfte, wie die freiwilligen Keifer der die entsprechend in die Lösung der Aufgaben einbezogen und von der für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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