Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 121

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 121 (NJ DDR 1962, S. 121); ALFRED MENTZEL, Instrukteur bei der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Neubrandenburg HARALD MENZKE, Notar beim Staatlichen Notariat Templin Zur inhaltlichen Gestaltung von Vertragsurkunden Im Abschnitt III der Anleitung des Ministeriums der Justiz für die Staatlichen Notariate zur Durchsetzung des Beschlusses des Staatsrates vom 30. Januar 1961 über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege in der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. Juli 1961 heißt es, daß es „nicht nur für die raschere und gründlichere Arbeit der Genehmigungskommissionen bis zu den Gemeinden, sondern auch für die Entwicklung des Bewußtseins der Bürger von Bedeutung ist, wenn in Belehrungen vor Abschluß von Verträgen eingehend zum politisch und ökonomisch bedeutsamen Sachverhalt der Rechtsgeschäfte Stellung genommen wird. Dadurch werden die Beteiligten darauf aufmerksam gemacht, welche Gesichtspunkte für die Beurteilung des Vertrages entscheidend sind und inwieweit die Einzelinteressen mit den gesellschaftlichen Interessen übereinstimmen oder inwieweit diese in Übereinstimmung zu bringen waren.“ Die Staatlichen Notariate haben zahlreiche Möglichkeiten, mit ihren spezifischen Mitteln die Entwicklung des Bewußtseins der Bürger zu fördern. Das Notaraktiv des Bezirks Neubrandenburg beriet daher, wie auf einem wichtigen Teilgebiet der notariellen Tätigkeit dem der Vertragsbeurkundungen dieser Wandlungsprozeß durch die Staatlichen Notariate besser als bisher gefördert werden kann. Gegenwärtig sind die notariellen Urkunden über Verträge aller Art häufig noch sehr abstrakt abgefaßt. Sie sagen nichts über die Beweggründe aus, die zum Abschluß des Rechtsgeschäfts geführt haben, und sie verschweigen auch die Situation, unter der es sich abwickelt. Sie enthalten lediglich die rechtsgestaltenden Vereinbarungen der Beteiligten und wichtige zum Teil gesetzlich vorgeschriebene Belehrungen des Notars zur Durchführung der Verträge. Die von den Staatlichen Notariaten unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates auf genommenen Vertragsurkunden unterscheiden sich bisher also kaum von gleichartigen Urkunden bürgerlicher Notare. Sie sind noch kein geeignetes Mittel zur Erziehung der Bürger zum sozialistischen Bewußtsein und haben mit der schnellen Entwicklung der Rechtspflege in unserer Republik nicht Schritt gehalten. Aber auch für das notarielle Beurkundungsverfahren wie für alle anderen Notariatsverfahren gilt, was Polak in seinem Referat über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege in der DDR sagte: „Erst dann, wenn wir die bürgerlichen Rechtsbegriffe überwunden haben, kann der sozialistische Staat seine gesellschaftsleitende Wirksamkeit voll entfalten. Solange ihm die bürgerlichen Rechtsbegriffe aufgepfropft sind, ist der sozialistische Staat als Instrument des sozialistischen Aufbaus geschwächt.“1 Es ist daher an der Zeit, auch im Beurkundungsverfahren mit den alten, zählebigen bürgerlichen Gewohnheiten zu brechen und den Vertragsurkunden eine neue, höhere Form und einen neuen, bewußtseinsbildenden Inhalt zu geben, wie dies seit Jahren z. B. bei den gerichtlichen Entscheidungen geschieht. Zum Aufbau der Verträge Nach den von unserem Notaraktiv aufgestellten Grundsätzen über die Neugestaltung von Inhalt und Form 1 Vgl. Polak, „Über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege in der DDR“, NJ 1961 S. 147. der Verträge sollten alle Urkunden einleitend vor den rechtsgesehäftlichen Vereinbarungen der Beteiligten einen Sachverhalt enthalten. Dieser sollte die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse des Vertragsobjektes schildern und über die ökonomischen, familiären und Arbeitsverhältnisse der Beteiligten sowie über ihre Motive für den Vertragsabschluß Auskunft geben, soweit dies für die gesellschaftlich richtige Beurteilung des gesamten Vertragsgeschehens von Bedeutung ist. So ist z. B. bei einem Vertrag über die Veräußerung eines Grundstücks dieses hinreichend zu beschreiben; es sind Lage und Größe, derzeitiger Zustand, augenblickliche Verwendungsart, steuerlicher Einheitswert, letzter Erwerbspreis sowie Eigentums-, Besitz- und Belastungsverhältnisse anzugeben! Mit anderen Worten: Alle objektiven und subjektiven Zusammenhänge werden ermittelt und die Ergebnisse der Ermittlung mit in die Vertragsurkunde aufgenommen. Dadurch wird erreicht, daß das ursprünglich völlig abstrakte Rechtsgeschäft in die gesellschaftliche Wirklichkeit hineingestellt ist, daß aus der Urkunde selbst zu erkennen ist, in welchem Zusammenhang das Rechtsgeschäft zur sozialistischen Entwicklung steht. Werden solche erhöhten Anforderungen an die Gestaltung der Vertragsurkunden gestellt, dann müssen die Notare zwangsläufig alle das Vertragsgeschehen beeinflussenden Umstände vor der Beurkundung genau untersuchen, und die Urkunden werden dann auch zu einem wirksamen Mittel der Staatlichen Notariate bei der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger. Wie wurde der neue Arbeitsstil im Beurkundungsverfahren bei den Staatlichen Notariaten des Bezirks Neubrandenburg durchgesetzt? Zunächst wurde ein Musterbeispiel für eine Erbauseinandersetzung an einem landwirtschaftlichen Grundstück geschaffen und als Anleitung allen Staatlichen Notariaten des Bezirks in die Hand gegeben. Auf einer Notartagung wurde diese Anleitung dann noch näher erläutert. Anschließend nahm das Notaraktiv in kürzeren Abständen mehrere Einschätzungen über die Entwicklung der Neugestaltung von Inhalt und Form der Verträge vor. Die Auswertung erfolgte regelmäßig in Stützpunktbesprechungen. Der neue Arbeitsstil im Beurkundungsverfahren setzte sich anfangs nur zögernd durch. Jetzt ist im Bezirk allgemein erreicht, daß die Vertragsurkunden nach ihrem Inhalt und ihrer Form schon besser den gesellschaftlichen Anforderungen entsprechen. Natürlich gibt es hier und dort noch bei den Urkunden qualitätsmäßige Unterschiede, die darin zum Ausdruck kommen, daß die Zusammenhänge im Sachverhalt noch nicht flüssig geschildert werden. Zur Neugestaltung der Vertragsurkunden gehört aber auch das Bemühen um die sprachliche und stilistische Verbesserung des Inhalts und Aufbaus unter Beachtung der Gesetze der Logik. Der Inhalt der Urkunden soll nicht nur von Juristen verstanden werden, sondern in erster Linie von den Beteiligten selbst. In den Urkunden sollte man weitestgehend vermeiden, Bürger mit „der Erschienene zu 1) und zu 2)“ zu bezeichnen. Die Bürger in unserer Gesellschaftsordnung sind Menschen und keine Nummern. Auch in dieser Hinsicht sollte mit einer alten Gewohnheit gebrochen werden. 121;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 121 (NJ DDR 1962, S. 121) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 121 (NJ DDR 1962, S. 121)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erfaßt wird. Eine Sache kann nur dann in Verwahrung genommen werden, wenn. Von ihr tatsächlich eine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung bearbeitet. Ein Teil der Verhafteten hat Verbindungen zu Organisationen, Einrichtungen und Personen im Ausland, die sich mit der Inspirierung, Organisierung und Durchführung subversiver Aktivitäten gegen die und andere sozialistische Staaten unmöglich zu machen und alle militärischen Provokationen schon im Stadium der Planung und der Vorbereitung zu erkennen, ist nach wie vor von erstrangiger Bedeutung.

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