Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 115

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 115 (NJ DDR 1962, S. 115); sehen Gesellschaft und des sozialistischen Staates zu den Menschen zum Ausdruck zu bringen und weiter zu entwickeln, den zutiefst humanistischen, sozialistischdemokratischen Charakter des Zivilrechts sichtbar zu machen. Eine unschätzbare Hilfe hierbei ist die umfassende Auswertung der Zivilgesetzgebung der anderen sozialistischen Staaten, vor allem der inzwischen zum Gesetz erhobenen Grundlagen für die Zollgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken einschließlich der in den letzten beiden Jahren hierzu in der Sowjetunion geführten Diskussionen. 2. Die Grundsätze der sozialistischen Demokratie müssen vor allem die politisch, ökonomisch und kulturell wichtigsten zivilrechtlichen Beziehungen der Menschen beherrschen, ihre Beziehungen zu den staatlichen und genossenschaftlichen Versorgungsorganen. Von besonderer Bedeutung sind die Arbeiten an den Grundsätzen des ZGB und an den allgemeinen Bestimmungen über die Vertragsbeziehungen und andere Zivilrechtsverhältnisse, die die Grundgedanken über die gesellschaftliche Funktion der Versorgungsorgane, über die Bedeutung des zivilrechtlichen Vertrags als eines Instruments der Erziehung zur bewußten und freiwilligen Einhaltung der zivilrechtlichen Verpflichtungen gegenüber der sozialistischen Gesellschaft und der Sicherung und vollen Durchsetzung des sozialistischen Leistungsprinzips enthalten müssen. Dabei muß volle Klarheit bestehen über das Verhältnis des ZGB zu den Allgemeinen Leistungsbestimmungen, die für eine große Zahl von Versorgungsbeziehungen erlassen werden. Das ZGB enthält in seinen Grundsätzen und in seinen einzelnen Abschnitten über die Versorgungsbeziehungen die bindende gesetzliche Richtlinie für die nähere, elastische, den Erfordernissen des einzelnen Wirtschaftszweigs angepaßte Ausgestaltung der Zivilrechtsbeziehungen in den Allgemeinen Leistungsbestimmungen. Die Grundsätze des Zivilgesetzbuchs, seine allgemeinen Bestimmungen über Vertragsverhältnisse, seine einzelnen Abschnitte über die wichtigsten gesellschaftlichen Versorgungsbeziehungen (wie Einzelhandelskauf, Wohnungsmiete, Dienstleistungen, Transportverhältnisse, Spar- und Kreditverhältnisse, Versicherungsverhältnisse) und nicht zuletzt auch die Allgemeinen Leistungsbestimmungen müssen, sorgfältig aufeinander abgestimmt, das Prinzip der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe, das Prinzip der sozialistischen Gemeinschaft zur Grundlage haben und im Sinne der Hinweise der Programmatischen Erklärung des Staatsrates über das Wesen des sozialistischen Rechts maximal fördern. Die Allgemeinen Leistungsbestimmungen müssen von einer kleinlichen Reglementierung des Verhaltens der Menschen abkommen und stärker auf deren aktive Teilnahme an der Schaffung und Erhaltung des gesellschaftlichen Reichtums und die Achtung gegenüber dem Mitmenschen orientieren. Den Arbeiten am Abschnitt „Allgemeine Bestimmungen über Vertragsbeziehungen und andere Zivilrechtsverhältnisse“ kommt im gegenwärtigen Stadium der Gesetzgebungsarbeiten eine Schlüsselstellung für die erfolgreiche Weiterführung und die Koordinierung der Arbeit in den Unterkommissionen zu, die die einzelnen Versorgungsleistungen zum Gegenstand haben. Deshalb müssen die bisher fehlenden Arbeitsergebnisse zu diesem grundlegenden Abschnitt des ZGB beschleunigt nachgeholt und allen Unterkommissionen zugänglich gemacht werden. , Besonderes Augenmerk ist ferner der Aufnahme der Dienstleistungen in das ZGB zuzuwenden, für die eine befriedigende Konzeption bisher noch nicht erarbeitet ist. 3. Der XXII. Parteitag hat die Aufgabe gestellt, alle ökonomischen, sozialen, politischen und rechtlichen Hebel für die Erziehung des neuen Menschen zur allseitig gebildeten, sozialistischen Persönlichkeit einzusetzen. Ein wichtiger, in seiner Tragweite bisher nicht voll erkannter Beitrag hierzu liegt in der Ausgestaltung der zivilen Reell te und Pflichten der Bürger und der sozialistischen Organisationen, insbesondere in der organischen Verbindung dieser Rechte und Pflichten zu einheitlichen Normen des sozialistischen Gemeinschaftslebens. Das entscheidende Grundrecht der Bürger auf Mitwirkung an der Leitung und Kontrolle der staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen muß besonders bei der grundsätzlichen Behandlung der gesellschaftlichen Funktion der sozialistischen Versorgungsorgane im ZGB verankert werden. Darüber hinaus gilt es bei den weiteren Arbeiten am ZGB, die zivilrechtliche Seite des umfassenden Rechtsschutzes der sozialistischen Persönlichkeit klar und vollständig aufzuzeigen. Hierbei kommt es nicht allein darauf an, Sanktionen gegen widerrechtliche Eingriffe in bestimmte Persönlichkeitsrechte zu entwickeln, sondern diesen zivil-rechtlichen Persönlichkeitsschutz mindestens in einer Grundsatzbestimmung (z. B. über den zivilrechtlichen Schutz der Ehre unserer Bürger) positiv herauszuarbeiten. 4. Die nach dem XXII. Parteitag vom Obersten Sowjet der UdSSR verabschiedeten Grundlagen für die Zivilgesetzgebung unterstreichen deren große Mitverantwortung für die Schaffung der materiell-technischen Basis des Kommunismus, für die Einheitlichkeit des sozialistischen Wirtschaftssystems; sie zeigen den untrennbaren Zusammenhang zwischen dem persönlichen und dem gesellschaftlichen Eigentum, zwischen dem Wohlstand des einzelnen und seiner Teilnahme an der gesellschaftlichen Produktion. Bei voller Berücksichtigung dieser Zusammenhänge wird die Frage nach dem Verhältnis der Zivilgesetzgebung zu den kurz vor ihrem Beginn stehenden Arbeiten an der Weiterentwicklung des Wirtschaftsvertragsrechts akut. Inwieweit das ZGB über den Rahmen der Beziehungen zwischen Bürgern und sozialistischen Organisationen hinausgehen muß, inwieweit es Bestimmungen über die rechtsfähigen sozialistischen Organisationen (juristischen Personen), grundsätzliche Bestimmungen über das gesellschaftliche Eigentum und seinen Schutz mit den Mitteln des Zivilrechts, auch auf das Wirtschaftsvertragsrecht anzuwendende allgemeine Bestimmungen über die Teilnahme am Zivilrechtsverkehr und in einzelnen Versorgungsbeziehungen auch Rechtsverhältnisse zwischen sozialistischen Organisationen untereinander enthalten soll, bedarf noch einer klaren Entscheidung, die im Zuge der engsten Verbindung und fortlaufenden Koordinierung der beiderseitigen Gesetzgebungsarbeiten getroffen werden sollte. 5. Für die weitere Entwicklung der demokratischen Grundlagen der sozialistischen Zivilrechtspflege sind die Weiterführung der Arbeiten an der neuen Zivilprozeßordnung auf der Grundlage des Staatsratsbeschlusses vom 30. Januar 1961, eine entschiedene qualitative Verstärkung der Mitwirkung der Schöffen in der Zivilrechtsprechung und überhaupt eine umfassende Kontrolle des Standes der Anwendung und Verwirklichung des Staatsratsbeschlusses für die Zivilrechtspflege notwendig. Die Entwicklung des Schiedsmanns zu einem kollektiven Erziehungsorgan ist das Kettenglied bei der weiteren Übertragung zivilrechtlicher Funktionen auf gesellschaftliche Organe. Die Thesen zum kreisgerichtlichen Verfahren sind weiter zu überarbeiten und im Laufe des 2. Halbjahres 1962 durch Thesen über Rechtsmittel, Kassation, Zwangsvollstreckung und Kostenwesen zu ergänzen. 115;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 115 (NJ DDR 1962, S. 115) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 115 (NJ DDR 1962, S. 115)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der ergeben sich höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist überhaupt nur zu verstehen, wenn von der Komplexität und außerordentlichen Widersprüchlich-keit der gesamten Lebensbedingungen der gegenwärtig existierenden Menschen im Sozialismus ausgegangen wird.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X