Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 114

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 114 (NJ DDR 1962, S. 114); Verkehrssicherheitsaktivs oder der Betriebsbeauftragten im Arbeiterberufsverkehr. Im Anschluß an Ausführungen im Referat zur Notwendigkeit der Überprüfung der Allgemeinen Leistungsbestimmungen und Benutzungsordnungen forderte Teu-chert eine Vereinfachung der Beförderungsbestimmungen, die zum Teil einfach Selbstverständlichkeiten seien und ein für den Bürger kaum übersehbares Gestrüpp von Geboten und Verboten enthielten. Nur soweit die sichere und ordnungsgemäße Durchführung des Betriebsablaufs im Verkehrswesen konkrete Regelungen erfordere, seien diese unter Berücksichtigung der technischen und ökonomischen Bedingungen der einzelnen Arten des Transports in den Allgemeinen Leistungsbedingungen festzuhalten. Abschließend gab Teuchert wichtige Informationen über die Regelung des Transportwesens in anderen sozialistischen Ländern und über die Aufgaben auf dem Gebiet des internationalen Verkehrsrechts. Die sich anbahnende Vereinheitlichung der rechtlichen Regelung sowohl im innerstaatlichen Reiseverkehr als auch im internationalen Verkehrsrecht der sozialistischen Länder müsse von der Unterkommission in viel stärkerem Maße als bisher berücksichtigt werden. Zur Neugestaltung des Versicherungsrechts im ZGB nahm Harald Schmidt (Deutsche Versicherungs-Anstalt, Berlin) Stellung. Er wandte sich dagegen, daß die Versicherungsverhältnisse nur als Randproblem des Zivilrechts behandelt werden, und wies an Hand konkreten statistischen Materials nach, daß heute fast jede Familie in der Deutschen Demokratischen Republik einen Personen- oder Sachversicherungsvertrag mit der Deutschen Versicherungs-Anstalt abgeschlossen habe. Schon deshalb sei es erforderlich, die Versicherungsverhältnisse der Bürger im ZGB und nicht in einem Spezialgesetz zu regeln. Schmidt forderte die Einführung eines gesetzlich garantierten Rechts des Bürgers auf Versicherungsschutz durch einen Kontrahierungszwang des staatlichen Versicherers. Die stärkere Einbeziehung der Bevölkerung in die Versicherungstätigkeit sei sowohl bei der Ausgestaltung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen als auch bei der Behandlung von Eingaben und Beschwerden der Bevölkerung notwendig. Als besonders entscheidendes Merkmal des sozialistischen Versicherungswesens bezeichnete Schmidt die Aufgabe der Schadensverhütung. Der Versicherungsschutz dürfe kein Freibrief für ein sorgloses Verhalten des Versicherungsnehmers sein. Der Versicherer müsse in stärkerem Maße dazu übergehen, die Ursachen von Schadensfällen zu untersuchen und die Beseitigung von Gefahrenquellen in die Wege zu leiten. Aus vorbeugend-erzieherischen Gründen sei in gewissem Umfange bei Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers eine Selbstbeteiligung an der Tragung des Schadens geboten. In einem schriftlich eingereichten Diskussionsbeitrag legte Dr. Anita Grandke (beauftragter Dozent am Institut für Zivilrecht der Humboldt-Universität Berlin) u. a. dar, daß der XXII. Parteitag der KPdSU mit seiner Hervorhebung der Rolle der gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere auch der der Genossenschaften, wichtige Hinweise für die weitere Arbeit an den Thesen zum Wohnungsrecht gegeben habe. Es sei notwendig, den Standpunkt der Unterkommission „Wohnungsrecht“ zu überprüfen, wonach entsprechend der höheren Form des gesellschaftlichen Eigentums in den volkseigenen Häusern auch die entwickeltsten sozialistischen Gemeinschaftsbeziehungen gegeben seien. Demgegenüber müsse die Frage aufgeworfen werden, ob nicht in den Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften eine qualitativ höhere Form der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung des Wohnungswesens, an der Schaffung und Erhaltung von Wohnraum zu verzeichnen sei. Deshalb müsse die Arbeit dieser Massenorganisation, ihrer Mitgliederversammlungen und ihre Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften genauestens studiert und das Ergebnis für das gesamte Mietrecht nutzbar gemacht werden. Zum Stand der Arbeiten an der neuen Zivilprozeßordnung nahm Dr. Püschel (Ministerium der Justiz) Stellung, der die von der Grundkommission ZPO bestätigten und von einer Arbeitsgruppe überarbeiteten Thesen über das erstinstanzliche Zivilverfahren einer kritischen Betrachtung unterzog. Er stellte fest, daß die Thesen insgesamt gesehen sich mit Erfolg bemühen, den Zivilprozeß zu einem wirksamen Instrument der sozialistischen Umwälzung, der politisch-ideologischen Führung der Menschen und ihrer Erziehung durch den sozialistischen Staat mit Hilfe der Anwendung des Rechts im gerichtlichen Verfahren auszugestalten. Trotz dieser positiven Beurteilung der Thesen seien aber doch noch einige ernste Mängel vorhanden, die zeigen, daß aus dem Staatsratsbeschluß vom 30. Januar 1961 noch nicht alle nötigen Schlußfolgerungen für das kreisgerichtliche Verfahren gezogen worden sind. So könne z. B. die derzeitige Rechtsstellung der Parteien und der am Prozeß unmittelbar beteiligten Bürger im Verhältnis zu der Gründlichkeit und Übersichtlichkeit, wie das Verfahren nach seinem historischen Ablauf dargestellt ist, noch nicht befriedigen. Wir seien mehr bei einer allgemeinen Formulierung des Mitwirkungsrechts der Parteien stehengeblieben und haben die umfangreichen prozessualen Rechte nur ungenügend sichtbar gemacht. Auch die grundsätzliche Stellung der gesellschaftlichen Organisationen bei ihrer Teilnahme am Prozeß sei überhaupt nicht erwähnt und finde sich erst als eine Form der Mitwirkung bei der Darstellung des Ablaufs der Hauptverhandlung. Außerordentlich unklar erscheine die Darstellung der Rechtskraft des Urteils. Auch die Definition des Gegenstandes des Verfahrens enthalte keine klare Abgrenzung. Die Forderung des Staatsratsbeschlusses, bei Rechtsverletzungen mit der ganzen Autorität unseres Staates und unserer Gesellschaft dem Recht und Gesetz Geltung zu verschaffen, mache eine präzise Abgrenzung der Rechtskraft des Urteils erforderlich, so daß es notwendig sei, diesen Fragenkomplex eingehend zu überprüfen. III Die Arbeitstagung war der Auftakt für eine qualitativ höhere Form der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis in der Zivilgesetzgebung. Sie brachte eine Fülle von Anregungen, die den Mitgliedern der Grundkommission und der Unterkommissionen eine wesentliche Unterstützung bei der Fertigstellung bzw. Überarbeitung ihrer Gesetzgebungsarbeiten sein werden. Die von der Tagung geleistete Hilfe ist um so wertvoller, als die Gesetzgebungsarbeiten im 1. Halbjahr 1962 aus dem Stadium des ersten Eindringens in die vom ZGB zu regelnden gesellschaftlichen Beziehungen auf die Stufe der präzisen rechtlichen Regelung der einzelnen Abschnitte des Gesetzbuchs zu heben sind. Schon jetzt zeichnen sich aus dieser Beratung folgende Schlußfolgerungen für die weitere Gesetzgebungsarbeit ab: I. Die Arbeiten am ZGB sind im Zuge des Ausbaus des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems ein entscheidender Beitrag, um den Sozialismus in der DDR bis 1965 zum Siege zu führen und danach zur Errichtung der kommunistischen Gesellschaft überzugehen. Es ist Aufgabe der ZGB-Grundkommission und aller ihrer Unterkommissionen, unter ständiger Auswertung der Materialien des XXII. Parteitags der KPdSU, ihrer schöpferischen Anwendung mit Hilfe der Beschlüsse und Ausführungen des 14. Plenums des Zentralkomitees der SED in den vom Zivilrecht zu erfassenden gesellschaftlichen Beziehungen das neue Verhältnis der sozialisti-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 114 (NJ DDR 1962, S. 114) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 114 (NJ DDR 1962, S. 114)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X