Dokumentation Neue Justiz (NJ), 16. Jahrgang 1962 (NJ 16. Jg., Jan.-Dez. 1962, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-784)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 398 (NJ DDR 1962, S. 398); ?schauer-Verteidigungsorganisation, von der Achtung der Souveraenitaet der DDR usw. die Rede ist. Wie ersichtlich, handelt es sich hierbei um entscheidende Grundfragen und Grundlagen einer deutschen Friedensregelung, und in bezug auf den Friedensvertrag mit der DDR bedeutet das etwas ausserordentlich Wichtiges: naemlich, dass diese Verhandlungen die Form sind, in der die Westmaechte an einem Friedensvertrag mit der DDR mitwirken. Es handelt sich also um eine indirekte Mitwirkung der Westmaechte am Friedensschluss mit der DDR. Das heisst, der Friedensvertrag mit der DDR kann ?auf vereinbarter naemlich mit den Westmaechten vereinbarter Grundlage? geschlossen werden. Hierueber hat Ministerpraesident Chruschtschow schon des oefteren detaillierte Ausfuehrungen gemacht, z. B. in einem Brief an den Generalrat der Japanischen Gewerkschaften und an die Labour-Party 1960 und auch in seiner Wahlrede vom Maerz dieses Jahres in Moskau. Er fuehrte dort u. a. aus: ?Wir sagen (zu den Westmaechten d. Verf.): Wenn Sie nicht gemeinsam mit uns einen deutschen Friedensvertrag abschliessen wollen ein solcher gemeinsamer Friedensvertrag waere die beste Loesung , dann werden die Sowjetunion und andere Staaten genoetigt sein, einen Friedensvertrag mit der DDR zu unterzeichnen. Unsere Gespraechspartner antworten: Warten Sie ein Weilchen, wir sind bereit, gemeinsam mit Ihnen eine Loesung der Fragen zu suchen, die beim Abschluss eines deutschen Friedensvertrages geregelt werden muessen, obwohl wir nicht direkte Teilnehmer sein werden. Wenn eine Loesung dieser Fragen vereinbart wird, dann unterzeichnen Sie, d. h. die Sowjetunion, den Friedensvertrag mit der DDR, in dem sich die zwischen uns erzielten Vereinbarungen widerspiegeln sollen.?10 Obwohl also die UdSSR genau wie die DDR einen Friedensvertrag mit beiden deutschen Staaten und allen Partnern der ehemaligen Anti-Hitler-Koalition vorzieht, lassen sich auch aus der Mitwirkung der Westmaechte an einem Friedensvertrag mit der DDR positive Schluesse ziehen, z. B., dass die Westmaechte in gewisser Weise von der destruktiven Politik der Bonner Regierung abruecken und die Durchsetzung eines Friedensvertrages mit der DDR erleichtern koennten. Es darf allerdings keinesfalls uebersehen werden, dass auch die Realisierung des Friedensvertrages mit der DDR noch einen harten Kampf erfordern wird. Bereits jetzt wird deutlich, mit welchen infamen Mitteln sich der deutsche Imperialismus gegen unseren Friedensvertrag wenden will. Wir werden uns z. B. mit solchen Argumenten auseinandersetzen muessen wie: dass es sich bei dem Friedensvertrag mit der DDR um einen Separatvertrag handele usw. Diese Argumentation geht allerdings bereits deshalb voellig an der Sache vorbei, weil sie nicht auf das Wesen der Friedensregelung abstellt. Ob es sich bei einem Vertrag um einen Separatvertrag handelt, kann man nicht isoliert an der Zahl der Teilnehmer ablesen, die an einem solchen Vertrag direkt beteiligt sein werden. Das ergibt sich vielmehr daraus, ob der entsprechende Vertrag den Rechtsgrundlagen der Friedensregelung nach dem zweiten Weltkrieg entspricht und demzufolge die zwischen den Hauptmaechten der Anti-Hitler-Koalition vereinbarten Grundsaetze in sich aufnimmt und deren Realisierung dient. Von hier aus wird deutlich, dass es sich z. B. beim Japanischen Vertrag von 1951 ebenso wie bei den Pariser Vertraegen um Separatvertraege, um ein Lossagen von den voelkerrechtlichen Verpflichtungen der Anti-Hitler-Koalition und die Organisierung friedensgefaehrdender Ziele handelt, waehrend ein Friedensvertrag mit der DDR wie gezeigt in jeder Hinsicht nicht nur kein Separatvertrag, sondern seinem Typ nach der deutsche Friedensvertrag waere. Ihn abzuschliessen, ist die Sowjetunion nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet. Wenn die Westmaechte ihrer entsprechenden voelkerrechtlichen Verpflichtung nicht nachkommen, so trifft sie der Vorwurf separaten Verhaltens. Eben weil der Friedensvertrag mit der DDR auf der Grundlage der allgemeinen Normen fuer die Friedensregelung nach dem zweiten Weltkrieg abgeschlossen wird, ist er seinem Inhalt nach auch fuer andere Staaten verbindlich20, die sich ihm frueher oder spaeter in dieser oder jener Form anschliessen werden. IS Vgl. ND vom 18. Maerz 1962, S. 3. 2? Vgl. Steiniger, ?Rechtmaessigkeit und Tragweite eines Friedensvertrages mit der DDR?, Deutsche Aussenpolitik 1961, S. 1364 1. ULLRICH DAeHN und GERHARD PRESTEL, wiss. Oberassistenten am Institut fuer Strafrecht der Deutschen Akademie fuer Staats- und Rechtswissenschaft ?Walter Ulbricht? Gedanken zur Rechtsprechung in Verkehrssachen In der Rechtsprechung der Gerichte spielen nach wie vor die Verkehrssachen eine nicht unbedeutende Rolle. Die hohe Zahl der Verkehrsdelikte ist unvereinbar mit unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung. Wie jede andere Kriminalitaetserscheinung sind sie eine dem Sozialismus grundsaetzlich fremde Erscheinung. Der durch Verkehrsunfaelle herbeigefuehrte Schaden ist betraechtlich. Der Rechtsprechung in Verkehrssachen ist daher grosse Aufmerksamkeit zu widmen. Jedes schematische Behandeln dieser Delikte wie ueberhaupt jedes Delikts fuehrt zu fehlerhaften Entscheidungen und stellt damit das Wirksamwerden des Strafrechts in Frage. Obwohl es in der Rechtsprechung bereits grosse Anstrengungen gibt, ist es bisher nicht genuegend gelungen, den Beschluss des Praesidiums des Ministerrates ueber die Erhoehung der Verkehrssicherheit vom 15. Juni 1961 im vollen Umfang zu verwirklichen. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands orientiert staendig auf die umfassende Einbeziehung der gesellschaftlichen Kraefte in den Kampf gegen die Kriminalitaet. Diese Hinweise muessen in der taeglichen Arbeit der Strafverfolgungsorgane ihren Niederschlag finden. Es ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft, den gesetzmaessigen Wandlungsprozess des Menschen, der im Denken und Handeln vom Individuum zur Gemeinschaft, vom Ich zum Wir fuehrt, mit allen ihr zur Verfuegung stehenden Mitteln zu fuehren. Die Organe der Justiz haben dabei eine besondere Verantwortung. Hierauf weist erneut der Staatsrat in seinem Beschluss zum Bericht des Obersten Gerichts ueber die Durchfuehrung des Beschlusses ueber die weitere Entwicklung der Rechtspflege vom 24. Mai 1962 (GBl. I S. 53) hin1. 398 t Abgedruckt auch in NJ 1962 S. 329.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Durchsetzung des Primats der Vorbeugung im Staatssicherheit durch die Zurückdrängung, Einschränkung, Neutralisation bzvj. Beseit igung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dietz Verlag Berlin Auflage Direktive des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Manuskript Mielke Sozialismus und Frieden - Sinn unseres Kampfes Ausgewählte Reden und Aufsätze Dietz Verlag Berlin Richtlinien, Dienstanweisungen, Befehle und andere Dokumente Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - der Untersuchungsführer nicht von unüberprüften Einschätzungen einer Unschuld Beschuldigter ausgeht und dadurch erforderliche Aktivitäten bei der Feststellung der Wahrheit unterläßt.

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