Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 95

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 95 (NJ DDR 1961, S. 95); Klienten Anträge zu stellen, die er selbst für unsachgemäß oder gar für falsch hält“6. Während die Einlegung der Berufung nur dann „unsachgemäß“ oder „falsch“ ist, wenn sie unzulässig vorgenommen wurde, ist dies bei der Berufungsbegründung anders. Hier darf der Verteidiger genausowenig wie bei anderen Gelegenheiten wissentlich unwahre Tatsachen behaupten oder das Gesetz mißachten. Wenn der Mandant das von ihm verlangt, darf er diesem Verlangen nicht folgen. Sicher wird die Begründung einer vom Verteidiger für aussichtslos gehaltenen Berufung nicht überzeugend sein können. Dies hat er auch dem Angeklagten vorher zu sagen. Deswegen und wegen der Kostenfolgen sind solche Berufungseinlegungen auch sehr selten. Kommen sie dennoch vor, wird vom Anwalt ein hohes Maß von Taktgefühl und Verantwortungsbewußtsein bei der Berufungsbegründung verlangt. Keinesfalls darf er zum Ausdruck bringen, daß er sich vom Angeklagten im Hinblick auf die Berufungseinlegung distanziert und das Rechtsmittel nur auf dessen „ausdrücklichen Wunsch“ einlegt. Solche Versuche, einer „Belastung der Zusammenarbeit“ mit dem erstinstanzlichen Gericht zu entgehen, sind mit der Stellung eines Verteidigers und seinen Pflichten unvereinbar. 6 NJ 1961 S. 59. Ein sowjetischer Anwalt hat in einem Rückblick auf seine 40jährige Tätigkeit Ausführungen gemacht, an die es sich in diesem Zusammenhang zu erinnern lohnt: „Übernimmt ein Anwalt die Verteidigung eines Angeklagten, so hat er öffentlich Kritik an der Anklage zu üben, oft aber auch an der Handlungsweise und der Entscheidung staatlicher Stellen. Deshalb können wir nur dann wirklich etwas leisten, wenn wir unabhängig sind. Diese Unabhängigkeit wird uns durch die Anwaltskammern (muß offenbar Anwaltskollegien heißen. Der Verf.) gewährleistet, die sich nach demokratischen Grundsätzen selbst verwalten.“7 Ein Rezept wird es für die Begründung der Berufung ebensowenig geben wie für das Plädoyer8 oder manche andere anwaltliche Tätigkeit. Ausschlaggebend für den Rechtsanwalt ist in jedem einzelnen Fall sein sozialistisches Rechtsbewußtsein, das in der Kenntnis der Gesetze, der Rechtsprechung sowie der gesellschaftlichen Verhältnisse wurzelt. Der Erfahrungsaustausch und die kameradschaftliche Kritik in den Kollegien werden zur Erhöhung und Festigung dieses Rechtsbewußtseins entscheidend beitragen. 3 Jüdin, Wenn man das Leben noch einmal beginnen könnte, „Sowjetunion“ 1958, Nr. 101. 8 H. Benjamin, NJ 1951 S. 54. ÖZackt uud Justiz iu dar Cßuudasrapublik PAUL BORNEMANN, Hamburg MAX LUPKE, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für westdeutsches und westeuropäisches Recht an der Humboldt-Universität Berlin Zum reaktionären Charakter der sog. Staatsschutzbestimmungen im Bonner Regierungsentwurf eines neuen Strafgesetzbuchs Der Komplex des sogenannten Landesverrats In der „Erklärung der Beratung von Vertretern der kommunistischen und Arbeiterparteien“ heißt es: „Das brennendste Problem unserer Zeit ist das Problem von Krieg und Frieden.“1 Gemeinsam mit dem sozialistischen Lager hat sich der weitaus überwiegende Teil der Menschheit für den Frieden und gegen den Krieg entschieden. Die konsequente Friedenspolitik der DDR brachte Walter Ulbricht auf dem 11. Plenum der SED erneut zum Ausdruck, als er die Bonner Regierung aufforderte, „einen Frieden für 10 Jahre abzuschließen“2 und während dieser Zeit auf gegenseitige Gewaltanwendung zu verzichten. Im Beschluß der Parteidelegiertenkonferenz der KPD wurde festgestellt, daß auch die westdeutsche Bevölkerung so leben will, wie es in der Charta der Vereinten Nationen heißt: „frei von Furcht und frei von Not“. Diesen Willen hat sie in vielen Aktionen dokumentiert. Im Widerspruch dazu bereiten die westdeutschen Militaristen einen Aggressionskrieg vor. Diese Tatsache wurde von den in Moskau versammelten Vertretern von 81 kommunistischen und Arbeiterparteien 1 Erklärung der Beratung von Vertretern der kommunistischen und Arbeiterparteien, November 1960, Berlin 1961, S. 28. 2 a. a. O., S. 114, noch einmal warnend hervorgehoben. In der Erklärung sagen sie: „Die westdeutschen Revanchisten erklären offen, daß sie die nach dem zweiten Weltkrieg festgelegten Grenzen ändern wollen. Wie einst die Hitler-Clique, so bereiten heute die westdeutschen Militaristen einen Krieg gegen die sozialistischen Länder und andere europäische Staaten vor. Sie sind bestrebt, ihre eigenen Agggressionspläne zu verwirklichen.“3 Bestandteil dieser Aggressionspläne sind auch die im „Entwurf eines Strafgesetzbuches“ enthaltenen Bestimmungen über den sog. Landesverrat. Sie haben die Aufgabe, die Vorbereitungen des Angriffskrieges gegen das sozialistische Lager, gegen die DDR zu verschleiern, da sie sowohl den Interessen def gesamten Menschheit als auch denen des deutschen Volkes widersprechen. Das kann selbstverständlich nicht offen ausgesprochen werden. Darum ist bereits die Bezeichnung „Landesverrat“ eine Irreführung. Sie soll die Illusion erwecken, diese Bestimmungen dienten dem Schutz der gesamten Bevölkerung. In Wirklichkeit werden sie jedoch dazu benutzt, den Widerstand gegen die Politik der Kriegs- 3 a. a. O., s. 29. 95;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 95 (NJ DDR 1961, S. 95) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 95 (NJ DDR 1961, S. 95)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum-Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung von Staatsverbrechen, bestimmter Straftaten der allgemeinen Kriminalität sowie anderer feindlich-negativer Handlungen offensiv zu bekämpfen und ihnen im Innern der den Boden dafür zu entziehen.

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