Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 90

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 90 (NJ DDR 1961, S. 90); rische meines Verhaltens und verurteilte es, sondern all meine Sinne richteten sich nur auf das eine ein würdiger Sohn meiner Heimat zu werden.“16 17 18 Leonid Kossych hatte aber im Gefängnis nicht nur Bücher erhalten und studiert; ihm war auch die Möglichkeit gegeben worden, sich für das Leben vorzubereiten. Er hatte zwei Berufe erlernt und in seinem Schreiben an die Regierung mitgeteilt, daß er bereit sei, noch mehr zu lernen. „Die Regierung glaubte Kossych. Sie verzieh ihm. Und gerade dieses Vertrauen erwies sich vielleicht als die sicherste Bürgschaft, als ein moralisches Gesetz, das nicht verletzt werden kann.“17 Nach seiner Entlassung schrieb Leonid: „Ich danke der Partei und der Regierung für alles. Ich schreibe Ihnen, wie immer, offen und ehrlich. Ich weiß, daß Sie im Innern etwas skeptisch waren, obwohl Sie nicht eine Spur von Mißtrauen meiner Aufrichtigkeit gegenüber erkennen ließen. Jetzt aber, da meine Worte mehr Gewicht haben, sage ich Ihnen offen: Sie haben keinen Fehler begangen ,“1S Der Fall Leonid Kossych ist kein Einzelfall. Er beweist stellvertretend für viele andere, daß die sozialistische Gesellschaft dem verzeiht, der ehrlich gewillt ist, ein neues Leben zu beginnen. Der Fall Kossych beweist auch, daß die sozialistische Gesellschaft keinem Menschen seine Vergangenheit zum Vorwurf macht, wenn er sich des Vertrauens, das ihm geschenkt wurde, würdig erweist. Wie schwer auch seine Verfehlungen gewesen sein mögen: Wieder in die Gesellschaft aufgenommen, ist auch der ehemalige Straffällige ein gleichberechtigter Bürger wie jeder andere, und die Gesellschaft kämpft um die Entfaltung seiner Fähigkeiten und schützt ihn, wenn er des Schutzes bedarf. * Von J. Lukjanow stammt die Erzählung „Wenn ein Mensch strauchelt .“19 Sie führt uns nach Leningrad und schildert die Arbeit der Miliz und die Tätigkeit der Angehörigen der freiwilligen Miliz beim Schutz der öffentlichen Ordnung. Auch in dieser kleinen Erzählung aus der oft mühevollen Kleinarbeit zeigen sich der Optimismus und der Glauben an die Menschen. Lukjanow schreibt: „Die Erfahrungen, über die wir verfügen, stimmen uns optimistisch. Ist ein Mensch gestrauchelt, so liegt es in unserer Macht, ihm aus dem Unglück herauszuhelfen.“20 * In der Reportage „Erziehung durch Arbeit“21 schildert A. Kanajew eine weitere Form der breiten Mitwirkung der sowjetischen Öffentlichkeit an der Erziehung ehemaliger Rechtsverletzer. Es handelt sich um die sog. Beobachtungskommissionen bei den Exekutivkomitees. Diese Kommissionen helfen den Arbeitskolonien bei der Erziehung der Bestraften, bei der Ausgestaltung des Unterrichts in den Kolonien und in vielen die Erziehung betreffenden Einzelfragen. Durch ihre Arbeit mit den Leitungen der Kolonien und unmittelbar mit den Bestraften sind die Kommissionen auch in der Lage, ein gewichtiges Wort bei der Entscheidung über die vorfristige Entlassung eines Bestraften mitzureden. Damit hat sich aber ihre Tätigkeit nicht erschöpft. Sie fühlen sich auch nach der Freilassung für ihre Schützlinge verantwortlich; so im besonderen für ihre Eingliederung in den Arbeitsprozeß. „Der Staatsanwalt, die Leitung der Kolonie und wir“* erzählt ein Mitglied einer Kommission, „arbeiten an einer gemeinsamen Aufgabe. Wir erziehen und umerzie- 16 S. 40. 17 S. 40. 18 S. 41. 19 S. 47-50. 20 S. 50. 21 S. 51-53. 90 hen Menschen, die strafbare Handlungen begangen haben. Wir wenden die verschiedenartigsten Mittel an. Das wichtigste und wirksamste von ihnen ist das Heranführen an die produktive Arbeit. Wir sind überzeugt, daß jeder der Verurteilten den Weg des ehrlichen Lebens einschlagen und seiner großen Heimat nützlich sein kann.“22 Die Arbeit der Beobachtungskommissionen scheint mir deshalb besonders bedeutsam, weil sie mit den bestraften Rechtsverletzern bereits in der Kolonie arbeiten und mit ihnen auch nach der Entlassung in Verbindung bleiben. Ohne Zweifel hat der Entlassene gerade in der ersten Zeit nach der Entlassung eine Reihe Schwierigkeiten zu überwinden. Darauf hat auch Schejnin hingewiesen: „Leider kommt es noch vor, daß sich einige, Betriebsleiter scheuen, ehemalige Häftlinge einzustellen, auch dann, wenn diese willigen Herzens und mit besten Zeugnissen der Strafanstalten zu ihnen kommen. Sie begreifen nicht, daß die Frage der Eingliederung dieser Menschen in den Arbeitsprozeß von erstrangiger Bedeutung für die Beseitigung der Kriminalität ist.“23 Das ist aber nur die eine Seite. Die andere Seite ist die Einstellung zu dem ehemaligen Häftling auf dem neuen Arbeitsplatz. Auch hierfür gibt Lew Schejnin wichtige und überzeugende Hinweise. Er ist der Meinung, der freigelassene Häftling „ sollte auf seinem neuen Arbeitsplatz nicht an seine Vergangenheit erinnert, sondern dabei unterstützt werden, sie endgültig und für immer zu vergessen. Deshalb sollte auch der Arbeitseinsatz eines Rechtsverletzers nach Verbüßung seiner Strafe für ebenso notwendig gehalten werden wie die Strafe selbst Dabei ist es gar nicht erforderlich, daß man den eingestellten ehemaligen Rechtsverletzer mit Glacehandschuhen anfaßt und ihn gleichsam in die Watte aller möglichen Patenschaften und des dummen Entzückens darüber, daß er endlich zu Verstand gekommen sei, einpackt ,‘l24 * Der letzte Beitrag der Broschüre befaßt sich mit der Bürgschaft von Kollektiven für einen Rechtsverletzer. J. Kusnezow schildert hier die Beratung des Kameradschaftsgerichts einer Kollektivwirtschaft im Dorfclub, in der darüber beraten wird, ob ein Bauer dem Gericht zu übergeben ist oder nicht: Fjodorow hatte stark getrunken und eine Schlägerei angezettelt. Ein Teil der Kollektivbauern war dafür, daß er durch das Gericht bestraft wird. Viele Bauern wurden gehört, und auch Fjodorow kam zu Wort. Dabei stellte sich heraus, daß er nicht nur als Trunkenbold, sondern auch als fleißiger Mensch bekannt ist, „der sich die Sache der Allgemeinheit sehr zu Herzen nimmt“25. Als ihn ein Redner fragte, ob man ihm vertrauen könne, erklärte der vor seinem Kollektiv stehende Fjodorow: „Vertraut mir, ich werde durch meine Arbeit beweisen, daß ich kein verkommener Mensch bin. Ich bin bereit, jede Strafe zu ertragen, aber verurteilt mich nicht zum Alleinsein. Nicht das Gefängnis fürchte ich. Ich habe Angst, einsam zu bleiben, ohne meine Familie, ohne euch, mit denen ich mein Leben verbracht habe.“26 Die Versammlung erteilte ihm einen öffentlichen Tadel und richtete an den Staatsanwalt die Bitte, die Sache niederzuschlagen. Die Kollektivbauern übernahmen für Fjodorow die Bürgschaft. * Das waren einige der Hauptgedanken, die in den einzelnen Erzählungen dargelegt sind. Dem VEB Deutscher Zentral verlag muß man bescheinigen, daß er bei der Herausgabe der kleinen Broschüre zum Ende des Jahres 1960 eine glückliche Hand gehabt hat. 22 s. 53. 23 S. 18. 24 S. 18. 25 S. 54. 36 S. 54.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 90 (NJ DDR 1961, S. 90) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 90 (NJ DDR 1961, S. 90)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit im Verantwortungsbereich. Ausgangspunkt der Bestimmung des sind stets die zu lösenden Aufgaben. Dabei ist von erhaltenen Vorgaben, politisch-operativen Kenntnissen und Erfahrungen, der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der im Rahmen der Vorgangsbearbeitung, der operativen Personenaufklärung und -kontrolle und des Prozesses zur Klärung der Frage Wer ist wer? insgesamt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X