Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 89

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 89 (NJ DDR 1961, S. 89); Schejnin sieht den Sinn dieses Gedankens darin, daß ein Gerichtsurteil nur dann eine große vorbeugende Wirkung hat, wenn nicht nur der Verurteilte, sondern auch seine Umgebung wissen und verstehen, wofür er verurteilt wurde. Er bedauert in diesem Zusammenhang, daß heute über die Tätigkeit der sowjetischen Gerichte so wenig berichtet wird und „die Gerichtschronik fast völlig von den Seiten der sowjetischen Zeitungen“8 verschwunden ist. Ich glaube, diese Feststellungen treffen auch auf unsere Zeitungen, den Rundfunk und das Fernsehen zu. Man muß Schejnin beipflichten, wenn er schreibt, daß ein Junger Mensch, der die Mittelschule beendet und sein Reifezeugnis erhält“, umfangreiche Kenntnisse über die Gesetze der Natur, z. B. der Physik und Botanik, hat, daß er aber fast gar nichts weiß „über die Gesetze, nicht einmal über die wichtigsten, die von der Gesellschaft angenommen wurden, in -die er als vollberechtigter Bürger eintritt“0. Auch wir sollten mehr tun, um den Menschen von Kindheit an zur Achtung der Gesetze, zum Vertrauen in die Gesetze, zur Abscheu vor dem Verbrechen zu erziehen. „Eine solche Rechtserziehung des Volkes, insbesondere der Jugend“, schreibt Schejnin, „ist ein Teil des gesamten Problems der kommunistischen Erziehung ,“10 Beim Lesen des Beitrags von Schejnin wird der Leser noch einmal an die bedeutsame Rede des Genossen N. S. Chruschtschow auf dem Schriftstellerkongreß der UdSSR erinnert, durch die sich wie ein roter Faden der grenzenlose Glaube an das Volk, an seine große Kraft und an sein Heldentum, an seine unerschöpflichen Talente und an seine Weisheit zog. Schejnin erwähnt dabei die von N. S. Chruschtschow so meisterhaft dargestellte Episode mit dem Dieb: „Um diesen Menschen auf den richtigen Weg zu bringen, ist eine andere Einstellung erforderlich, muß man an den Menschen, an seine besten Eigenschaften glauben. Kann dieser Mensch aktiver Teilnehmer am kommunistischen Aufbau sein? Er kann es. Genossen!“11 An diese Worte Chruschtschows anknüpfend, schreibt Schejnin: „Man muß beharrlich und geduldig in den Menschen die Überzeugung entwickeln, daß es unter den Bedingungen der sozialistischen Gesellschaft sogar für Menschen, die eine strafbare Handlung verübt haben, solange sie leben, sehen und denken können, nicht zu spät ist, zu einem ehrlichen, arbeitsamen und glücklichen Leben zurückzukehren.“12 Ist es nicht eine wahrhafte Großtat der sozialistischen Gesellschaft, solche Bedingungen geschaffen zu haben, die es erlauben, den Gestrauchelten die Hand zu reichen und sie in die Gesellschaft zurückzuführen? Keine der bisherigen Gesellschaftsordnungen war dazu in der Lage. Es ist deshalb nicht verständlich, warum unsere Zeitungen die Bedeutung des Straferlasses durch den Staatsrat nur in aller Kürze gewürdigt haben. Ich denke, daß dieser Straferlaß an der Spitze der großen Erfolge unserer Republik im Jahre 1960 genannt werden muß, denn er ist ein sichtbarer und eindrucksvoller Beweis dafür, daß bei uns im steigenden Maße die Reste und Gewohnheiten aus der kapitalistischen Zeit überwunden werden, neue menschliche Beziehungen sich entwickeln und den Gesetzesverletzungen immer mehr der Boden entzogen wird. Es scheint, als ob wir diese Seite unserer Erfolge manchmal nicht mehr sehen und glauben, das müsse alles so s s. 14. s. 14. io s. 14. n S. 15. 12 S. 14. sein. Darum kommt es gelegentlich noch vor, daß nicht die richtige Einstellung gegenüber Menschen gefunden wird, die sich, bedingt durch alte Gewohnheiten und ein noch rückständiges Bewußtsein, gesellschaftswidrig verhalten. Hier sollten wir uns immer an die oben zitierten Worte des Genossen Chruschtschow auf dem 3. sowjetischen Schriftstellerkongreß erinnern. * In einem außerordentlich erregenden Beitrag schildert B. Galitsch die Geschichte eines rückfälligen Verbrechers, der ins Leben zurückkehrte und ein wahrhaft neuer Mensch wurde. Zweierlei ist in dieser „Rückkehr ins Leben“ bedeutsam: erstens die bereits zitierte Feststellung, daß es „unter den Bedingungen der sozialistischen Gesellschaft sogar für Menschen, die eine strafbare Handlung verübt haben , nicht zu spät ist, zu einem ehrlichen, arbeitsreichen Leben zurückzukehren“, und zweitens die Darstellung der Hilfe und des Verständnisses, die die sowjetischen Organe und die ganze Gesellschaft diesen Menschen entgegenbringen, um sie ihrer dunklen Vergangenheit zu entreißen. Als 13jähriger während des Krieges, von Hunger geplagt, mit den Widersprüchen nicht fertig werdend, ohne ausreichende Erziehung die Mutter war krank , kommt Leonid Kossych, die Hauptperson der Erzählung, mit Menschen zusammen, die bereits gestrauchelt waren. Er wird Mitglied einer Bande, die Wohnungen plünderte, um sich wenigstens einmal satt zu essen. Die Bande wird gefaßt und Leonid zu zwei Jahren verurteilt. „Durch einen grausamen Fehler, hervorgerufen durch den Wirrwarr des Krieges, wird er nicht in eine Besserungskolonie für Kinder, sondern in ein Arbeitslager für Erwachsene eingewiesen.“13 So kehrt Leonid mit „Erfahrungen“ zurück, die er besser nicht gemacht hätte. Wegen unerlaubten Waffenbesitzes, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Mordversuchs wird er abermals verurteilt diesmal zu acht Jahren. In einem Arbeitslager zieht sich Leonid die Feindschaft eines brutalen Menschen eines Lebenslänglichen zu. Es kommt zu einer Auseinandersetzung mit dieserft Verbrecher, in deren Verlauf Leonid ihn tötet dafür erhält er 25 Jahre Freiheitsentzug. Als Leonid im Jahre 1951 seine neue' Strafe zu verbüßen begann, war er nach seinen eigenen Worten nicht fähig, über seine Lage und seine Zukunft nachzudenken. Doch das änderte sich im Jahre 1953. Damals „verringerte sich die Anzahl der Strafen für die kleinsten Verstöße gegen die Haftordnung, dagegen erhöhte sich die Anzahl der Bücher, die von den Bibliotheken an-geboten wurden“1'1. Leonid selbst schildert diese Periode in seiner Eingabe an die Sowjetregierung wie folgt: „Zum ersten Mal seit vielen Jahren und dank den Verhältnissen lieh ich in der Bibliothek das Buch ,Tschapajew‘ aus und las es durch Und allmählich wurde das Lesen zu meiner täglichen Beschäftigung.“15 Später las er Lenin und benutzte dabei die schöngeistige Literatur als Hilfsmittel. Sein Bewußtsein veränderte sich, und aus dem sorglosen Jungen wurde ein Mensch, der versuchte, über den Sinn seines Lebens und über das Leben der Gesellschaft nachzudenken. Wenn er zunächst noch nicht alles begriff, so doch das Wesentlichste: Er erkannte seine Fehler und sah mit offenen Augen die richtigen Wege des menschlichen Lebens. „Dank den Umständen selbst, dank dem Studium der Werke des Marxismus-Leninismus befreite ich mich vollständig von den Ketten der moralisch-sittlichen Verwahrlosung. Ich erkannte nicht nur das Verbreche- 13 s. 35. S. 38. 15 S. 39. 89;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 89 (NJ DDR 1961, S. 89) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 89 (NJ DDR 1961, S. 89)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? bei operativ bedeutsamen Personen, die Bearbeitung erkannter Feindtätigkeit oder des Verdachts von Feindtätigkeit in und die Vorkommnisuntersuchung, die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit - auf der Grundlage von Führungskonzeptionen, Voraussetzungen -für das Erzielen einer hohen politischoperativen Wirksamkeit der - Vorteile bei der Arbeit mit, wie kann die Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Untersuchung solche Voraussetzungen zu schaffen, die bei der entsprechenden Bereitschaft des Beschuldigten weitere Straftaten verhindern. Die Einstellung des Beschuldigten zum.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X