Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 86

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 86 (NJ DDR 1961, S. 86); der revolutionären Partei und ihre Verantwortung gegenüber den Massen. In allen Teilen der Verfassung wird in verschiedenem Zusammenhang der Grundsatz der sozialistischen "Gesetzlichkeit ausgesprochen. Auch die Verwirklichung dieses Grundsatzes hat die Verfassung nicht nur den Staatsorganen anvertraut, sondern sie fordert auch von den gesellschaftlichen Organisationen, daß diese in der Erfüllung ihrer Aufgaben die Bürger zur Einhaltung der Gesetze, zur Wahrung der Arbeitsdisziplin und der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens führen (Art. 17). In diesem Zusammenhang muß man auch erneut auf die örtlichen Volksgerichte hinweisen (Art. 101), mit deren Hilfe die Teilnahme des Volkes an der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit weiter vertieft wird. Zugleich sind diese Organe wichtige Mittel zur Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie. Die verfassungsmäßige Stellung der wichtigsten Organe des Staates Die Verfassung behält das bisherige System der drei höchsten Staatsorgane bei, das ein gewisses Spezifikum unseres Staatsgefüges ist. Diese Organe die Nationalversammlung, der Präsident der Republik und die Regierung haben sich in der vergangenen Periode als feste Pfeiler und geeignete Instrumente der Machtausübung des werktätigen Volkes bewährt. Im Einklang mit der sozialistischen Entwicklung unserer Ordnung und mit der verfassungsmäßigen Praxis vervollkommnet die Verfassung diese Institutionen. Vor allem hat sie alle noch verbliebenen formalen Elemente der Gewaltenteilung, die in Übereinstimmung mit den damaligen Bedingungen in der Verfassung des 9. Mai enthalten waren, in den gegenseitigen Beziehungen dieser Organe beseitigt. Die neue Verfassung hat besonders solche Institutionen abgeschafft, wie die verfassungsmäßige Unmöglichkeit, den Präsidenten der Republik für die Ausübung seines Amtes zur Verantwortung zu ziehen, sein Veto-Recht, seine Befugnis zur Auflösung des Parlaments und alle Elemente des sog. Systems der gegenseitigen Bremsen und Gegengewichte. Diese Institutionen waren allerdings schon in der vergangenen Periode ohne jede praktische Bedeutung und außer Gebrauch gekommen. In diesem Zusammenhang muß man auch betonen, daß die Verfassung mit Nachdruck nun auch das Oberste Gericht und den Generalstaatsanwalt der Nationalversammlung unterstellt. Auf diese Weise bekräftigt und stärkt sie den Grundsatz der Ausübung der einheitlichen und unteilbaren Staatsgewalt des Volkes. Die Verfassung vertraut den höchsten Staatsorganen die oberste Leitung des staatlichen Lebens an, die sie unter Führung der Partei auf der Grundlage der Arbeitsteilung und in enger Zusammenarbeit verwirklichen. Für die Stellung der Nationalversammlung als der höchsten Vertretungskörperschaft ist es charakteristisch, daß sich in ihr der Vollzug der Staatsgewalt auf der höchsten Stufe in seiner Vollständigkeit konzentriert und daß sie eine arbeitende Körperschaft ist. Die Verfassung überträgt der Nationalversammlung breite Rechte und Pflichten. Neben der zentralen Gesetzgebung handelt es sich vor allem um ihre Befugnisse auf dem Gebiet der Volkswirtschaftsplanung und des Staatshaushalts. Der Nationalversammlung obliegt es auch, den Präsidenten der Republik und das Oberste Gericht zu wählen sowie an der Konstituierung der Regierung teilzunehmen. Diese Organe sowie auch der Generalstaatsanwalt sind der Nationalversammlung für ihre gesamte Tätigkeit voll verantwortlich. Die Fürsorge für den Aufbau des Staatsapparates verwirklicht die Nationalversammlung vor allem auf dem Weg der Gesetzgebung, und sie hat auch das Recht, Maßnahmen zur Verbesserung des Aufbaus und der Arbeit der Nationalausschüsse zu beschließen. Die Nationalversammlung entscheidet über die Grundfragen der Außenpolitik, insbesondere billigt sie internationale Verträge. Als ein Parlament des Volkes stellt sie zugleich das oberste Kontrollorgan auf allen Gebieten des staatlichen Lebens dar. Das dreißigköpfige Präsidium der Nationalversammlung, das die Arbeit des Parlaments leitet, die acht Ausschüsse und eine Kommission, die als Initiativ- und Arbeitsorgane auch in den Perioden zwischen den Sitzungen tätig sind, die verfassungsmäßige Pflicht der Abgeordneten, ihr Mandat in ständigem Kontakt mit den Bürgern ihres Wahlkreises auszuüben, sind die wichtigsten Institutionen, in denen der Charakter des Volksparlaments als arbeitender Körperschaft zum Ausdruck Tcommt. Der Präsident der Republik wird von der Nationalversammlung für eine fünfjährige Funktionsperiode gewählt. Durch die Wahl von führenden Vertretern der Arbeiterklasse und ihres revolutionären Vortrupps in das Amt des Präsidenten der Republik erhielt diese Institution seit dem Jahre 1948 einen neuen historischen Inhalt, in dem sich der siegreiche Weg des tschechoslowakischen werktätigen Volkes zum Sozialismus widerspiegelt. Der Präsident der Republik ist ein Exponent der Staatsgewalt und steht an der Spitze des Staates. Dem Präsidenten der Republik obliegt es vor allem, den Staat nach außen zu vertreten. Ferner übt er eine Reihe von Rechten und Pflichten gegenüber der Nationalversammlung und der Regierung aus. Der Präsident ist auch Oberbefehlshaber der bewaffneten Streitkräfte der Republik. Er hat das Recht, Auszeichnungen zu verleihen, Amnestien zu erlassen und ähnliches. Der Präsident der Republik ist in der Ausübung seiner Funktion der höchsten Volksvertretung voll verantwortlich. Durch die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit des Präsidenten der Republik wurden die bereits erwähnten Elemente der Gewaltenteilung beseitigt, und die Verfassung bringt so die wirklich demokratische Ausübung dieser bedeutungsvollen Funktion zum Ausdruck, nämlich die Pflicht des Präsidenten der Republik, ausschließlich nach dem Willen und den Interessen des Volkes zu handeln. Die Verfassung charakterisiert die Regierung der Re- -publik treffend als höchstes kollektives Exekutivorgan der Staatsmacht. Die Regierung verwirklicht im Einklang mit der Politik der Kommunistischen Partei und auf deren Grundlage die tägliche Leitung der Staatsgeschäfte. Entsprechend der Verfassung steht es ihr zu, die Erfüllung der Aufgaben des sozialistischen Staates auf dem Gebiet des wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaus und der Hebung des Lebensstandards der Werktätigen sowie auf dem Gebiet der Festigung der Sicherheit des Staates und der Entfaltung einer friedlichen Außenpolitik zu organisieren und zu gewährleisten. Die Regierung wird vom Präsidenten der Republik ernannt und abberufen. Die neu ernannte Regierung ist verpflichtet, der Nationalversammlung ihr Programm yorzulegen und diese zu ersuchen, ihr Einverständnis mit der Regierungserklärung auszusprechen. Die Verfassung legt die kollektive Verantwortung der Regierung und die individuelle Verantwortung der einzelnen Regierungsmitglieder gegenüber der Natio-nalverversammlung fest. Die Nationalversammlung kann dem Präsidenten der Republik Vorschlägen, die Regierung oder eines ihrer Mitglieder abzuberufen. Die Leitung des verzweigten Staats- und Wirtschaftsapparates verwirklicht die Regierung einerseits mit Hilfe der zentralen Organe der Staatsverwaltung (Ministerien und andere zentrale Behörden), andererseits mit Hilfe der Nationalausschüsse als der territorialen Organe der Staatsgewalt und der Verwaltung. 86;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 86 (NJ DDR 1961, S. 86) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 86 (NJ DDR 1961, S. 86)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und gegen das sozialistische Lager. Umfassende Informierung der Partei und Regierung über auftretende und bestehende Mängel und Fehler auf allen Gebieten unseres gesellschaftlichen Lebens, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der umfassenden Aufklärung von Sachverhalten und Zusammenhängen zu entscheiden. Wegen der Bedeutung dieser für den Mitarbeiter einschneidenden Maßnahme hat sich der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und für das Erwirken der Untersuchungshaft; ihre Bedeutung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden.

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