Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 858

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 858 (NJ DDR 1961, S. 858); Die gute Vorbereitung und Durchführung des Strafverfahrens durch das Zusammenwirken der Abteilungen II und V der Bezirksstaatsanwaltschaft führte nach Abschluß des Verfahrens zu konkreten Maßnahmen. Die Ergebnisse des Verfahrens flössen in einen Beschluß des Rates der Stadt und der Volksvertretung ein, die sich mit diesem Problem der staatlichen Leitungstätigkeit befaßten. Weitere Auswertungen wurden auf Initiative der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz sowie der Ständigen Kommission für Bau- und Wohnungswesen durchgeführt, an denen Abgeordnete, Staatsfunktionäre und Arbeiter der im Verfahren angeklagten Bauunternehmen sowie mehrere Bürgermeister von Gemeinden teilnahmen. Hier wie auch auf einer durch den Kreisstaatsanwalt durch,geführten Versammlung mehrerer Wohnbezirke wurde insbesondere kritisiert, daß die Mitarbeiter des Stadtbauamtes Kritiken und Hinweise der Werktätigen grob mißachteten und einen ressortmäßigen Arbeitsstil pflegten, was die Durchführung der von den Angeklagten begangenen Verbrechen stark begünstigte. Auf Grund der Bedeutung des Verfahrens wurde auch eine gemeinsame Auswertung mit dem Bezirksbauamt vorgenommen, an der die Kreis- und Stadtbaudirektoren, Materialversorger und andere Mitarbeiter der Bau- ämter sowie leitende Wirtschaftsfunktionäre der volkseigenen Bauindustrie teilnahmen. Nach einem lebhaften Meinungsaustausch wurde festgelegt, den Beschluß der Stadtverordnetenversammlung in N. über die Lehren aus dem Strafverfahren den Stadt- und Kreisbauämtern zuzustellen, um ihnen auch auf diesem Wege Anregungen für die Überprüfung ihrer eigenen Tätigkeit zu geben. Die Auswertung des Verfahrens vor der Volksvertretung, den ständigen Kommissionen und dem Rat der Stadt führte bereits zu einer wesentlichen Verbesserung der Arbeit. Heute gibt es bereits kein Bauobjekt mehr, das ohne die Einbeziehung der Werktätigen durchgeführt wird. Das hier behandelte Verfahren zeigt, daß die allseitige Aufdeckung der Ursachen des Verbrechens und aller verbrechensbegünstigenden Umstände ohne die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht zumindest bei Strafverfahren dieser Art nur schwer möglich ist. Außerdem entsteht in der Zusammenarbeit zwischen der Strafabteilung und der Abteilung Allgemeine Aufsicht im Strafverfahren eine fruchtbare Wechselbeziehung auch insofern, als manche Erkenntnis aus einem Strafverfahren dem Staatsanwalt der Allgemeinen Aufsicht wertvolle Anregungen und Hinweise für seine Arbeit geben kann. und Justiz iu dev dHuudasrepubUk WILLI GIEBEL und WALTER OBERTHÜR, Berlin Der antifaschistische Widerstandskampf und die westdeutsche Justiz Die Verhaftung des ehemaligen jugoslawischen Partisanenoffiziers Vracaric, Pogromhandlungen gegen Mitglieder des jugoslawischen Kulturensembles „Lado“ in Stuttgart sowie eine Welle von Terrorurteilen gegen andere Widerstandskämpfer werfen ein bezeichnendes Licht auf den innenpolitischen Kurs der neuen reaktionären Bonner Koalitionsregierung. Sie sind der Auftakt für die geplante, in der Innenpolitik an erster Stelle stehende Notstandsgesetzgebung. Sie lassen erkennen, daß die Bonner Justiz sich anschickt, entgegen allen Lehren der Nürnberger Prozesse, den verbrecherischen Weg des deutschen Imperialismus noch einmal mitzugehen. Bonner Justiz handelt nach Gestapo-Haftbefehl Bekanntlich hielt sich Lazar Vracaric, der heute Direktor eines großen staatlichen Betriebes in Jugoslawien ist, zu Handelsgesprächen in München auf und wurde dort am 2. November 1961 wegen „dringenden Mordverdachts“ verhaftet. Wie kam die westdeutsche Justiz dazu? Vracaric kämpfte als Hauptmann der jugoslawischen Partisanen-Armee gegen die faschistischen Aggressoren. Als er im Oktober 1941 zusammen mit anderen Partisanen einen Angriff auf eine deutsche Luftwaffeneinheit unternahm, fielen in diesem Kampf zwei Soldaten der faschistischen Armee. Die Gestapo (!) ließ daraufhin im Reichskriminalpolizeiblatt vom 30. Oktober 1941 die Fahndung „wegen Mordes“ ausschreiben. Das Bundeskriminalamt mit seiner Sicherungsgruppe Bonn, d. h. die neue Gestapo, griff die von seiner Vorläuferin im Jahre 1941 ausgeschriebene Fahndung auf und setzte die Bonner Justizmaschine zur Verfolgung des ehemaligen Partisanen in Bewegung. Auf Antrag des Generalbundesanwalts Güde bestimmte der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Landgericht Konstanz als zuständig1. Oberstaatsanwalt Dr. Gulden aus Konstanz beantragte dann, gegen Vracaric erneut einen Haftbefehl zu erlassen. Nach einer Debatte mit dem Untersuchungsrichter über den Sachverhalt hielt man noch einmal beim höchsten westdeutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, Rückfrage. Dieses erklärte, jugoslawische Partisanen gälten nicht als „alliierte Armee“. Am 16. Juni 1961 wurde schließlich vom Untersuchungsrichter der Gestapo-Haftbefehl für gültig erklärt und unter dem Aktenzeichen Gs 281/16/1961 erneuert. So anerkannt und in das westdeutsche Fahndungsblatt aufgenommen, wurde von den westdeutschen Polizisten der Gestapo-Haftbefehl nach 20 Jahren vollstreckt. Aber die Situation in der Welt ist heute eine andere als vor 20 Jahren. Unter dem Druck der Meinung der Weltöffentlichkeit und nicht aus besserer oder rechtlicher Einsicht mußte Vracaric aus der Haft entlassen werden. Die so von aller Welt ertappten Willensvollstrecker der Gestapo versuchen jetzt, diese Vorgänge als „Mißgriff, Irrtum, Einzelfall, Versehen unterer Instanzen usw.“ hinzustellen. Daneben gibt es die faschistischen Schreie der Ultras nach der „Verurteilung * des feigen Mörders“. Der extremste der Scharfmacher, Kriegsminister Strauß, sprach sich dagegen aus, ein Gesetz zu erlassen, das „gegen Deutschland begangene Kriegsverbrechen straflos läßt“2. Damit werden von einem der führenden Männer der Adenauer-Regierung die Widerstandskämpfer als „Kriegsver- 1 § 13a der westdeutschen StPO lautet: „Fehlt es im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes an einem zuständigen Gericht oder ist dieses nicht ermittelt, so bestimmt der' Bundesgerichtshof das zuständige Gericht.“ 2 „österreichische Volksstimme" vom 11. November 1961. 858;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 858 (NJ DDR 1961, S. 858) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 858 (NJ DDR 1961, S. 858)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , der Verfassung der . der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie anderer allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften, der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des. Ministers für Staatssicherheit, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? auch langfristig zu planen. Das heißt, daß diese Problematik auch in den Perspektivplänen der Diensteinheiten ihren Hiederschlag finden muß.

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