Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 84

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 84 (NJ DDR 1961, S. 84); - erantwortlich sind. In Übereinstimmung mit dem Grundsatz der sozialistischen Demokratie leiten sich die Befugnisse aller übrigen Staatsorgane von diesen Organen ab. Indem die neue Verfassung die Vorzüge des Vertretungssystems mit den Vorzügen der Demokratie verbindet, hebt sie unmittelbar den Grundsatz hervor, daß sich die Vertretungskörperschaften und alle Staatsorgane auf die schöpferische Initiative stützen und daß die Werktätigen und deren Organisationen direkten Anteil an ihrer Tätigkeit haben. Dieser weiteren Vertiefung der Herrschaft des Volkes, dieser weiteren engeren Verbindung des Staates mit der Gesellschaft entspricht auch die verfassungsmäßige Verankerung des Wahlsystems, das unter anderem die Pflicht der Abgeordneten festlegt, die Anregungen der Wähler zu beachten und Rechenschaft über ihre Tätigkeit zu legen, sowie das Prinzip der Abberufbarkeit der Abgeordneten. Die Wahlperiode für alle Vertretungskörperschaften wurde in der neuen Verfassung einheitlich auf vier Jahre festgelegt. In der Verfassung ist auch die Aufgabe der Nationalen Front dargelegt. Sie wird von der Verfassung als der politische Ausdruck des von der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei geführten Bündnisses der Werktätigen in Stadt und Land charakterisiert. In der Nationalen Front sind die gesellschaftlichen Organisationen einschließlich der übrigen politischen Parteien: der Tschechoslowakischen Sozialistischen Partei, der Tschechoslowakischen Volkspartei, der Partei der Slowakischen Wiedergeburt und der Partei der Freiheit vereinigt. Die wichtigste historische Tatsache, die den Charakter der neuen Verfassung bestimmt, der Sieg des Sozialismus, äußert sich notwendigerweise auch in den Bestimmungen, die sich auf die wirtschaftliche Ordnung beziehen. In Artikel 7 wird gesagt: „Die ökonomische Grundlage der CSSR ist das sozialistische Wirtschaftssystem, das jegliche Form der Ausbeutung jdes Menschen durch den Menschen ausschließt.“ Im gleichen Artikel nennt die Verfassung die grundlegenden Züge des sozialistischen Wirtschaftssystems, und zwar die Vergesellschaftung der Produktionsmittel und die planmäßige Lenkung der gesamten Volkswirtschaft, und definiert schließlich auch den neuen Charakter der menschlichen Arbeit im Sozialismus. Mit dem sozialistischen Eigentum an den Produktionsmitteln ist das persönliche Eigentum an Gebrauchsgegenständen verbunden, insbesondere an Gegenständen des persönlichen und des Haushaltsbedarfs, an Familienhäusern sowie an Spargeldern, die durch Arbeit erworben wurden. Dem persönlichen Eigentum gewährt die Verfassung hohen Schutz und erklärt es ähnlich wie das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln für unantastbar. Das verbleibende Privateigentum wird durch die Verfassung nicht aufgehoben. Sein zivil- und strafrechtlicher Schutz bleibt erhalten. Im übrigen hat sich auch sein Inhalt, insbesondere der des Privateigentums der Bauern am Grund und Boden, entscheidend gewandelt. Alt die Bestimmungen über die Wirtschaftsordnung schließen dann eine Reihe von Normen an, die sich auf die Grundsätze der Wirtschafts- und Kulturpolitik des Staates beziehen. Ihr Sinn besteht in der Sorge um den Menschen und um die Entfaltung seiner physischen und geistigen Fähigkeiten. Im Artikel 14 wird dargelegt, welches Ziel der Staat mit seiner gesamten Politik, insbesondere der Wirtschaftspolitik, verfolgt und wie die Verwirklichung dieses Zieles durch die Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen Ländern des sozialistischen Weltsystems, die auf der gegenseitigen kameradschaftlichen Hilfe und auf der internationalen Arbeitsteilung beruht, ermöglicht wird. Artikel 16 legt die Hauptlinie der Kulturpolitik fest, wobei die Rolle des Marxismus-Leninismus als führende Ideologie hervorgehoben wird. Zur Nationalitätenfrage in der neuen Verfassung Einen untrennbaren Bestandteil der in der Verfassung verankerten Gesellschaftsordnung bilden die gegenseitigen Beziehungen der Völker und Nationalitäten, die unsere Republik bewohnen. Die Tschechoslowakische Sozialistische Republik ist ein einheitlicher Staat zweier gleichberechtigter brüderlicher Nationen, der Tschechen und der Slowaken (Art. 1 Abs. 2). An der Seite dieser beiden Nationen, die 94,2 Prozent der Bevölkerung ausmachen (66,2 Prozent sind Angehörige der tschechischen und 28 Prozent der slowakischen Nation), leben in der CSSR noch kleinere Nationalitätengruppen von Ungarn, Ukrainern und Polen, und 1,5 Prozent der Bevölkerung bilden die Staatsbürger verschiedener Volkszugehörigkeit, darunter auch Zehntausende Bürger deutscher Nationalität. An die Lösung der Nationalitätenfrage geht die Verfassung im Geist der marxistisch-leninistischen Nationalitätenpolitik heran und garantiert vorbehaltlos die Anerkennung der Gleichberechtigung der Völker und Nationalitäten und die völlige Gleichberechtigung aller Staatsbürger ohne Rücksicht auf die Nationalität und Rasse. In den gegenseitigen Beziehungen zwischen den Tschechen und den Slowaken betont die Verfassung die volle Anerkennung des Eigencharakters des slowakischen Volkes, den die herrschende tschechische Bourgeoisie in der kapitalistischen Vergangenheit bestritten hatte. Der Eigencharakter des slowakischen Volkes tritt hinsichtlich der Organisation des Staates vor allem in der Existenz des Slowakischen Nationalrates in Erscheinung. Ferner hebt die Verfassung die gleichberechtigte Stellung der Tschechen und Slowaken auf politischem und verfassungsmäßigem Gebiet durch die völlig gleichberechtigte Teilnahme beider Völker an der Staatsgewalt und in allen Stufen und Gliederungen der Leitung der Staatspolitik hervor. Die Verfassung bietet gleichzeitig die Gewähr, daß die Staatspolitik auf die Schaffung gleich günstiger Bedingungen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der Tschechen und der Slowaken gerichtet ist, die die Grundlage für die Erreichung der materiellen Gleichberechtigung beider Völker bilden. Auf diesem Weg wurden bereits große Erfolge erzielt, und die Slowakei hat sich aus einem zurückgebliebenen Anhängsel der tschechischen Gebiete in ein entwickeltes Industrie- und Landwirtschaftsgebiet verwandelt. Das brüderliche, gleichberechtigte Zusammenleben beider, in ihrer sozialen Struktur und herrschenden Ideologie bereits sozialistischen Nationen wird in einer festen staatlichen Einheit verwirklicht. Die einheitliche sozialistische Republik ist die natürliche, gemeinsame Heimat der Tschechen und der Slowaken und bietet wie die ganze historische Entwicklung beweist die zuverlässigste Garantie für die nationale Freiheit und staatliche Unabhängigkeit beider Nationen und für die Erreichung der sozialistischen und kommunistischen Ziele des tschechoslowakischen Volkes. Diese Einheit des sozialistischen Staates wird ständig im Geist des proletarischen Internationalismus gestärkt und umfaßt die gesamte Bevölkerung des Staates ohne Rücksicht auf ihre Volkszugehörigkeit. Der proletarische Internationalismus und die Gleichberechtigung charakterisieren auch alle übrigen nationalen Beziehungen in der CSSR. Den Nationalitätengruppen der Ungarn, Ukrainer und Polen garantiert die Verfassung die eigene nationale Entwicklung, insbesondere alle Möglichkeiten und Mittel zur Bildung in der Muttersprache und zur kulturellen Entfaltung. Es ist selbstverständlich, daß in einer Gesellschaft von Werktätigen, in der mit der Beseitigung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen auch alle Elemente der nationalen Unterdrückung und Diskriminierung beseitigt worden sind, alle Staatsbürger ohne 84;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 84 (NJ DDR 1961, S. 84) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 84 (NJ DDR 1961, S. 84)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere durch eine durchgängige Orientierung der Beweisführung an den Tatbestandsmerkmalen der möglicherweise verletzten Straftatbestände; die Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat gemäß des neuen Entwurfs unter besonderer Berücksichtigung von Strafgesetzbuch von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden soll wenn sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigte oder wenn es an Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt. Darüber hinausgehend und anknüpfend an die Darstellungen zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sollte in der Untersuchungs-arbeit Staatssicherheit auch von der Einleitung eines Er-mittlungsverfahrens kann aber im Einzelfall unverzichtbare Voraussetzung für die Einleitung von Ruckgewinnungsmaßnahmen sein. Nach unseren Untersuchungen ergibt sich im Interesse der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu gewährleisten. Damit werden wesentliche Voraussetzungen geschaffen, eine tiefgründige und allseitige Untersuchung und die Feststellung der Wahrheit zu sichern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X