Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 838

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 838 (NJ DDR 1961, S. 838); schließen. Den Kapitalismus in der Sphäre der materiellen Produktion zu schlagen, den Sieg über ihn durch eine höhere Arbeitsproduktivität zu erzielen, erfordert aber die Weckung und Ausnutzung der großen Schöpferkraft und Initiative der Werktätigen. Daran mitzuwirken, daß dieser lebensvolle Born restlos. ausgeschöpft wird, ist eine dankbare Aufgabe für die Staatsanwaltschaft. Es muß das Bestreben jedes Staatsanwalts sein, wirkungsvoller zu arbeiten und ein höheres Ergebnis seiner Tätigkeit zu erreichen. Das Ziel der Allgemeinen Aufsicht kann und darf nicht allein in der Einlegung eines Einspruchs oder eines Hinweises gesehen werden; das Ziel ist vielmehr die Herbeiführung tatsächlicher Veränderungen. Der Staatsanwalt des Bezirks Neubrandenburg hat z. B. in diesem Jahr an den Rat des Bezirks 31 Einsprüche und Hinweise gesandt. Mit dem Ergebnis aber ist er unzufrieden, weil über eine mehr oder weniger formale Anerkennung der von ihm kritisierten Zustände hinaus nichts erreicht worden ist. Der Staatsanwalt des Bezirks Schwerin dagegen klagt nicht über eine mangelnde Wirkung seiner Einsprüche. Er faßt die Sache auch gründlicher an. Nach seinen Untersuchungen und dem darauf beruhenden Einspruch gibt er sich nicht mit einer papiernen Stellungnahme zufrieden. Er geht selbst in die von ihm kritisierten Organe, begründet seinen Einspruch nochmals mündlich und hilft mit, die Auseinandersetzungen über mangelhafte Arbeit zu führen. Das ist gut und richtig; doch muß der nächste Schritt in der Allgemeinen Aufsicht jetzt in die Breite führen. Sich allein auf den Rat zu beschränken und dort einen Einspruch einzulegen, ist nur der halbe Weg. Die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht müssen auch vor den Volksvertretungen behandelt werden. Diese Forderung ist nicht neu, doch kaum praktiziert. Die Erfahrungen aber lehren, daß dort, wo in den Volksvertretungen offen und kritisch alle Probleme behandelt werden und nicht um die Sache herumgeredet wird, sehr schnell ein Weg zur Änderung der Arbeit gefunden wird. Das schafft günstige Bedingungen für die Darlegungen des Staatsanwalts vor diesen Gremien und dafür, daß die von ihm behandelten Fragen durch die ständigen Kommissionen aufgegriffen werden. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Nicht der Einspruch soll vor der Volksvertretung begründet werden, sondern der Staatsanwalt soll ihr durch die Übermittlung seiner Erfahrungen und Kenntnisse helfen, die richtige Leitung auszuüben, Mängel schnell zu überwinden und die Gesetze und Beschlüsse exakt durchzuführen. Die Volksvertretung ist in ihrem Bereich verantwortlich für die richtige Durchführung der Gesetze, für die Einhaltung der Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung. Der Staatsanwalt unterstützt sie darin, wenn er in der dargelegten Weise tätig wird und auch von seiner Seite her bemüht ist, mit den ständigen Kommissionen systematisch zusamrpenzuarbeiten. Die Übermittlung seiner Untersuchungsergebnisse und die Informierung der ständigen Kommissionen über Einsprüche garantiert dem Staatsanwalt eine umfassendere Behandlung der von ihm festgestellten und kritisierten Mängel und führt zur Überwindung der nur auf den Apparat orientierten Arbeit. 4. Zur Leitungstätigkeit in den Justizorganen Neu zu überlegen sind die durch den XXII. Parteitag aufgeworfenen Fragen der Leitung. Weniger Papier und Sitzungen, mehr lebendige und konkrete Arbeit, systematisches Aufgreifen und Verallgemeinerung guter Erfahrungen das sind Dinge, um die täglich gerungen werden muß. Es gibt zentrale Dienstbesprechungen, in denen die Beschlüsse erläutert sowie die sich daraus ergebenden Aufgaben festgelegt werden und in denen ein Erfahrungsaustausch stattfindet. Gewiß läßt sich auch hier noch manches verbessern; das Problem aber ist die Organisierung der Durchführung der festgelegten Linie. Wie oft ist zu beobachten, daß zentrale Festlegungen nicht bis in die Kreise kommen oder falsch bzw. ungenügend durchgeführt werden. Das ist nur dadurch zu ändern, daß die Beschlüsse bis nach unten noch gründlicher erläutert werden, daß ihre Durchführung exakt kontrolliert und die Anleitung wesentlich verbessert wird. Eine qualifizierte Anleitung und Hilfe, die Organisierung von Beispielen ist mit der bisherigen Form und Praxis der Instrukteurtätigkeit nicht zu erreichen, obwohl diese auch weiterhin zur Kontrolle, zur Verschaffung eines Überblicks und zur Information der Leitung notwendig ist. Sollte man nicht dazu übergehen, von der Leitung aus aktiver in die Lösung der Aufgaben einzugreifen und selbst zu zeigen, wie die Arbeit weiter zu qualifizieren ist? Die Mitarbeiter der zentralen und der Bezirksorgane sollten deshalb festumrissene, konkrete Aufgaben erhalten, die sie gemeinsam mit den Funktionären aus dem Bezirk bzw. Kreis zu lösen haben. So könnten z. B. zwei Staatsanwälte der Obersten Staatsanwaltschaft den Auftrag erhalten, in einem Kreis ein Beispiel dafür zu schaffen, wie durch die Staatsanwaltschaft der Kampf gegen die Viehsterblichkeit geführt werden muß. Sie sollten demonstrieren, wie die Sache von allen Seiten angepackt und dabei die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen praktiziert werden muß. Das wäre eine konkrete, helfende Anleitung für die Staatsanwälte im betreffenden Bezirk und, wenn gut gearbeitet worden ist, bei entsprechender Auswertung für alle Staatsanwälte der DDR. Dieses Beispiel gälte dann als Richtlinie für die gesamte Republik. So müßte auch bei anderen wichtigen Problemen verfahren werden, bei deren Lösung die Justizfunktionäre in den Kreisen und Bezirken eine größere Hilfe von den zentralen Organen erwarten. Das verlangt selbstverständlich höhere Qualitäten als eine Arbeit, die sich in der Feststellung des Zustandes in einem Kreis erschöpft oder sich mit Teilfragen beschäftigt. Man würde aber die Kader besser kennen-iernen, könnte feststellen, wie sie eigenverantwortlich und selbständig zu arbeiten vermögen, und wäre in der Lage, die Funktionäre im Kreis bzw. Bezirk umfassender einzuschätzen. Auch auf diese Seite der. Leitungstätigkeit, sich gründlicher mit den Kadern, mit ihrter Erziehung und Förderung zu befassen, weist uns der XXII. Parteitag mit Nachdruck hin. Die Erhöhung der erzieherischen Rolle des Gerichts und die Festigung der Gesetzlichkeit hängen eng mit der Arbeit der Schöffen zusammen. Die breite Heranziehung von Werktätigen zur Ausübung des Richteramtes ist in unserem Staat keine Formsache, sondern entspricht der objektiven Entwicklung unserer Demokratie und ist ein Element der Teilnahme der Massen an der Leitung des Staates. Unter diesem Gesichtspunkt müssen wir auch die Schöffenarbeit und ihren Ausbau betrachten. Es ist deshalb ein prinzipieller Fehler, wenn in der letzten Zeit an manchen Gerichten die Arbeit mit den Schöffen unterschätzt und vernachlässigt worden ist und als eine Folge davon die Beteiligung der Schöffen an der Schulung zurückgeht. Die Direktoren der Gerichte sollten darum ernsthaft überprüfen, wie sie ihre Leitungstätigkeit in bezug auf die Heranziehung der Schöffen verwirklichen und wie die einzelnen Richter mit den Schöffen arbeiten. Die Vorbereitung der Schöffen auf die Verhandlungen muß gründlicher werden. Es entspricht nicht den Forderungen des Gesetzes, wenn sie nur der Form halber ihre Unterschrift unter den Eröffnungsbeschluß setzen* Aussprachen zwischen dem Richter und den Schöffen über die Problematik der zur Verhandlung stehenden Sache wird ihre aktive Beteiligung in der Hauptverhandlung fördern. Es erhöht in beträchtlichem Maße die Wirkung 838;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 838 (NJ DDR 1961, S. 838) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 838 (NJ DDR 1961, S. 838)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nung zu chädigen. Im strafrechtlichen Sinne umfaßt der Terror gemäß, Strafgesetzbuch einerseit die Begehung von Gewaltakten, um Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung zu unternehmen sowie ebenfalls - Pläne und Aktivitäten trotzkistischer Kräfte, antisozialistische Positionen in der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen und auszubauen.

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