Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 837

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 837 (NJ DDR 1961, S. 837); weitergekommen, und deshalb ist auch die Hilfe der Gerichte für die örtlichen Organe bei der Verbesserung ihrer Leitungstätigkeit noch gering, bekommen die Volksvertretungen nicht das Material in die Hand, um von ihrer Seite gegen negative Erscheinungen Vorgehen zu können. 2. Die Einbeziehung der Massen in die Bekämpfung von Gesetzesverletzungen Der Beschluß des Staatsrates über die Rechtspflege sagt eindeutig, daß wir alle Möglichkeiten haben, kleine, wenig gesellschaftsgefährliche Delikte durch die Konfliktkommissionen behandeln zu lassen. Nach anfänglich guten Bemühungen in dieser Richtung muß jetzt festgestellt werden, daß es eine gewisse Engherzigkeit bei den Organen der Justiz und der Volkspolizei gibt, dies weiter auszubauen. Es gibt keinen Grund auch die Schutzmaßnahmen unseres Staates nach dem 13. August 1961 geben dafür keinen Anlaß , von diesem Wege abzugehen. Im Gegenteil, der konsequente Kampf gegen alle Erscheinungen gegnerischer Tätigkeit muß von einer intensiven erzieherischen Arbeit begleitet sein. Wenn die Justizfunktionäre den Konfliktkommissionen mehr helfen, damit diese ihre neuen Aufgaben gut lösen, dann wird das in den Betrieben die Auseinandersetzungen um eine sozialistische Arbeitsmoral und Disziplin günstig beeinflussen und auch auf die Erfüllung des Produktionsaufgebotes einwirken. Der Kampf gegen die Kriminalität muß auch bei uns auf eine breitere Grundlage gestellt werden. Ohne neben den Konfliktkommissionen weitere Organe und Kollektive zu bilden, die sich mit geringfügigen Verfehlungen befassen, müssen wir die in den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen vorhandene Kraft besonders auch auf diese Aufgaben lenken. So wäre es z. B. angebracht, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Behandlung Von Inventurdifferenzen auftretenden Mängel dem Genossenschaftsrat der Konsumgenossenschaft oder der Gewerkschaft Handel, Nahrung und Genuß darzulegen, damit diese Organe sich mehr für die Beseitigung der Ursachen dieser Mängel einsetzen können. Der Einwand mancher Justizfunktionäre, ihnen fehle die dafür erforderliche Zeit, läßt sich leicht entkräften. Wenn die Praktiker nämlich die Straftaten klassenmäßig richtig einschätzen und sorgfältig differenzieren, dann werden sie die Delikte geringer Gesellschaftsgefährlichkeit den Konfliktkommissionen übertragen und folglich die gesellschaftliche Kraft richtig einsetzen. Die. gute Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen verschafft den Justizfunktionären also die Zeit, die sie für die Lösung der größeren Probleme brauchen. Der breite Kampf gegen die Kriminalität macht erforderlich, daß wir auch in der Bevölkerung eine größere Unduldsamkeit gegenüber Rowdys und anderen disziplinlosen Elementen, ein höheres Verantwortungsbewußtsein für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung erreichen. Vielfach ist es doch so, daß die Bevölkerung selbst bei Ausschreitungen einzelner Personen nicht eingreift, sondern nur den Ruf nach den Staatsorganen erhebt. Die Ursachen dafür mögen vielgestaltiger Natur sein; eine jedoch ist, daß verantwortungsbewußte Menschen, die sich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung tatkräftig einsetzen, nicht immer den genügenden Schutz durch die Staatsorgane erfahren. Das verantwortungsbewußte Auftreten der Bürger gegen Rowdys und andere disziplinlose Elemente verlangt deshalb auch ein energisches Einschreiten der Staatsorgane gegen solche Elemente. 3. Die Aufsicht des Staatsanwalts über die strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit Der XXII. Parteitag hat der Kontrolle von oben bis unten große Bedeutung zugemessen. Die Kontrolle ist die notwendige Kehrseite der Übertragung größerer Verantwortung auf die örtlichen Organe und die gesellschaftlichen Organisationen. Sie ist im System der Planung der Wirtschaft und der Einheitlichkeit der Staatsmacht ein wichtiges Instrument der Leitung. Sie ist ein Mittel zur Durchleuchtung aller Ebenen und Zweige auf die exakte und richtige Durchführung der Beschlüsse. Die Staatsanwaltschaft der DDR hat hierin wichtige Hinweise für die Verbesserung ihrer Tätigkeit in der Allgemeinen Aufsicht erhalten. Diese Funktion der Allgemeinen Aufsicht richtig wahrzunehmen, bedeutet doch in erster Linie, daß in der Staatsanwaltschaft selbst mit ihrer Unterschätzung Schluß gemacht wird. Sie ist als Aufgabe der Staatsanwaltschaft übertragen worden, weil unser Staat damit eine Garantie für die strikte und einheitliche Durchführung der Gesetze schaffen und gewährleisten wollte, damit die Gesetzlichkeit, die auf den Aufbau des Sozialismus, auf die Erreichung eines besseren Lebens gerichtet ist, zu einem Hauptprinzip staatlicher Tätigkeit wird und die Gesamtinteressen der Gesellschaft besser verwirklicht werden. Bei aller Anerkennung der Initiative, die viele Staatsanwälte an den Tag legen, muß doch die Forderung nach größerer Konsequenz in der Allgemeinen Aufsicht erhoben werden. Die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze ist eine enorme Unterstützung der Bemühungen der Partei zur Überwindung von Mißwirtschaft, Verschwendung und sorgloser Einstellung zum Volkseigentum. Sie ist richtig ausgeübt ein Teil der Anstrengungen zur Erreichung einer höheren Rentabilität, größeren Sparsamkeit und zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Im Prozeß der Aufsichtstätigkeit kann die Staatsanwaltschaft nicht an den verschiedensten Formen des Bürokratismus und der Gleichgültigkeit in der Durchführung der Gesetze, an seelenloser Behandlung der Menschen und der Mißachtung ihrer Rechte Vorbeigehen. Sie muß mithelfen, alles Hemmende auf dem Weg zum Sozialismus auszuräumen und eine hohe Staatsdisziplin zu erreichen. So betrachtet, hat auch die Allgemeine Aufsicht eine große erzieherische Aufgabe zu erfüllen. Auch hier gilt es zu erreichen, daß die Staatsanwälte sich nicht verzetteln, sondern sich auf wenige Hauptfragen konzentrieren. Das geschieht dort am besten, wo man von den ökonomischen Schwerpunkten im Kreis ausgeht und durch die Gesetzlichkeitsaufsicht die örtlichen Aufgaben lösen hilft. Mancherorts kann man noch Staatsanwälte antreffen, die in ihrer Aufsichtstätigkeit neben den Hauptaufgaben im Kreis einherlaufen und sich dann wundem, wenn sie mit ihren Ergebnissen auf keine große Resonanz stoßen. Das A und O der Allgemeinen Aufsicht ist die Sorge, daß die zur Realisierung der Pläne getroffenen örtlichen Maßnahmen mit den zentralen Richtlinien und Weisungen übereinstimmen. Die Staatsanwälte sollten sichern, daß sich niemand darüber hinwegsetzt und selbstherrlich eigene Aufgaben bestimmt. In der Landwirtschaft kommt es darauf an, die Viehsterblichkeit endlich zu beseitigen, in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften zu einer guten genossenschaftlichen Arbeit auf der Grundlage der Statuten zu gelangen und den Anbau von landwirtschaftlichen Kulturen so vorzunehmen, wie die Anbaupläne es vorsehen. In der Industrie geht es jetzt vornehmlich darum, das Produktionsaufgebot im Wege der Aufsicht dahin zu unterstützen, daß die Bestimmungen über die Beteiligung der Arbeiter an der Leitung der Betriebe verwirklicht, die Verbesserungsvorschläge der Arbeiter schnell realisiert und ihre Anregungen zur gründlicheren organisatorischen Durchbildung des Produktions- ' Prozesses von den Betriebsleitern aufgegriffen werden. Wir wissen, daß es hier bei manchen Wirtschaftsfunktionären noch Ressentiments und Überheblichkeit gibt, die den Blick für die Kraft der Massen ver- 837;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 837 (NJ DDR 1961, S. 837) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 837 (NJ DDR 1961, S. 837)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die Konspiration von gewährleistet ist, durch ständige Überbetonung anderer Faktoren vom abzulenken, beim weiteren Einsatz von sorgfältig Veränderungen der politisch-operativen Vorgangslage zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland Straftaten begingen. Davon unterhielten Verbindungen zu feindlichen Organisationen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten erneut im Jahre die Delikte des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, insbesondere bei der konsularischen Betreuung inhaftierter Ausländer. Die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung konsularische Angelegenheiten des hat sich weiter.

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