Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 80

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 80 (NJ DDR 1961, S. 80); Zur Gewährleistung einer erfolgreichen Umerziehung ist eine strenge Ordnung und Disziplin im Strafvollzug erforderlich. Disziplinarstrafen sind dann anzuwenden, wenn alle anderen Erziehungsmaßnahmen erfolglos geblieben sind. Bei der Anwendung von Zwangsmitteln ist streng nach der Schwere des Verstoßes zu differenzieren. In den letzten Jahren wurden im Strafvollzug moderne Einrichtungen für die Krankenpflege geschaffen. Jedoch ist es notwendig, daß die Gesamtverbesserung der Lebenslage der Bevölkerung auch in der Verpflegung und der Bekleidung der Strafgefangenen sowie in den materiell-technischen und sanitär-hygienischen Einrichtungen der alten Strafvollzugsanstalten einen entsprechenden Ausdruck findet. In den Jugendhäusern sind bereits Bedingungen vorhanden, die eine erfolgreiche Erziehungsarbeit und Berufsausbildung ermöglichen. Die Sicherung und Vollendung der durch das Strafverfahren begonnenen und im Strafvollzug fortgesetzten Umerziehung durch die Kraft der Gesellschaft erfordert die schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß und das gesellschaftliche Leben. Diese Aufgabe wird mit besseren Erfolgen gelöst werden, wenn entsprechend der bereits am 27. Dezember 1955 erlassenen Anordnung des Ministers des Innern über die Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener die Abteilungen Innere Angelegenheiten und bei Jugendlichen die Referate Jugendhilfe bei den örtlichen Räten sich nicht auf den Nachweis von Arbeitsplatz und Wohnraum beschränken; sie müssen sich vielmehr im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft und der Deutschen Volkspolizei und den anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen für die weitere Entwicklung der Haftentlassenen interessieren, um den Erziehungsprozeß zu vollenden. Dabei gilt es, den Entlassenen vor allem bei der Überwindung solcher Schwierigkeiten zu helfen, die sie allein nicht meistern können, und die Bereitschaft der Bevölkerung nutzbar zu machen. Diese Forderung wird durch die Erfahrungen beim Gnadenerweis bestätigt, zu dessen erfolgreicher Durchführung die Maßnahmen staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen zur Wiedereingliederung der entlassenen Strafgefangenen beitrugen. Es soll abschließend bemerkt werden: Ausgangspunkt des Berichts waren die Erfahrungen des Gnadenerweises Gegenstand die Durchsetzung der Prinzipien der Programmatischen Erklärung des Staatsrates, im besonderen die Grundsätze der Gerechtigkeit und der Beziehung zu den Bürgern in der Strafrechtspflege. Die Strafrechtspflege ist eine zentrale Aufgabe aller beteiligten Staatsorgane, die von ihnen unter voller Wahrung ihrer Einzelverantwortlichkeit enge Zusammenarbeit untereinander und mit allen Staatsorganen fordert. Diese Zusammenarbeit weiter zu entwickeln, ist eine Verpflichtung. Eine zweite ist, diese Erkenntnisse, die wir unmittelbar aus der Arbeit .auf dem Gebiete des Strafrechts gewonnen haben, auch in allen anderen Gebieten unserer Arbeit Zivilrecht, Familienrecht, Ai beitsrecht, Allgemeine Aufsicht, Gesetzgebung anzuwenden. In diesem Sinne müssen wir unsere Mitarbeiter erziehen. Hier liegt der Weg, um unsere gesamte Arbeit auf die Höhe zu heben, die der Programmatischen Erklärung des Staatsrates gerecht wird; hierdurch werden wir beweisen, daß in Deutschland nur in der Deutschen Demokratischen Republik Gerechtigkeit herrscht. Aus dem Kommunique über die 5. Sitzung des Staatsrates der DDR Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik trat am 30. Januar 1961 unter der Leitung des Vorsitzenden des Staatsrates, Walter Ulbricht, zu seiner 5. Sitzung zusammen. Im Mittelpunkt der Beratung standen die Probleme der weiteren Entwicklung der sozialistischen Rechtsordnung in der Deutschen Demokratischen Republik. An der Beratung nahmen teil: Der Minister der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, der Minister des Innern, Karl Maron, der Minister für Staatssicherheit; Erich Mielke, der amtierende Generalstaatsanwalt, Werner Funk, und der Präsident des Obersten Gerichts, Dr. Heinrich Toeplitz. Ausgehend von den bei der Durchführung des Gnadenerweises gewonnenen Erfahrungen beschäftigte sich der Staatsrat mit den Grundsätzen der weiteren Entwicklung der Rechtspflege. Der Minister der Justiz hob in seinem Bericht hervor, daß die in der Programmatischen Erklärung des Staatsrates dargelegten Grundsätze der sozialistischen Rechtsordnung, das neue Recht unserer sozialistischen Demokratie und der Inhalt unserer Gerechtigkeit die Richtschnur für die Tätigkeit aller Justizorgane bilden. In der Diskussion wurde herausgestellt, daß es jetzt darauf ankommt, die in dem vom Staatsrat verabschiedeten Beschluß über die weitere Entwicklung der Rechtspflege entwickelten Prinzipien in der Praxis zu verwirklichen, um das sozialistische Recht in der Deutschen Demokratischen Republik zu einem noch wirkungsvolleren Instrument zur Entwicklung der sozialistischen Demokratie zu gestalten. Bei der Behandlung des Berichtes des Stellvertretenden Ministers der Justiz Ranke über die unter breiter Anteilnahme der Bevölkerung erstmalig durchgeführten Wahlen der Richter der Kreis- und Bezirksgerichte stellte der Staatsrat fest, daß sie wesentlich zur weiteren Festigung der Beziehungen zwischen der Bevölkerung und den staatlichen Organen beitrugen. Unter Berücksichtigung der gleichberechtigten Funktion der Schöffen und Richter in der Rechtsprechung und ihrer engen Zusammenarbeit beschloß der Staatsrät, künftig die Wahlen der Richter und der Schöffen für die Kreis- und Bezirksgerichte einheitlich durchzuführen. 80;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 80 (NJ DDR 1961, S. 80) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 80 (NJ DDR 1961, S. 80)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader einen Fachschulabschluß besitzen oder sich in einer Fachschulausbildung befinden. Wir gehen davon aus, daß auch künftig die Fachschulausbildung die Hauptform der Qualifizierung unserer mittleren leitenden Kader in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß unter allen Lagebedingungen best ;: erarbeiteten in formal innen und Materialien aus dom uie Zentrale übermittelt werden können; operative Materialien.

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