Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 785

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 785 (NJ DDR 1961, S. 785); Stimmung ist aber keine Grundlage für eine gerichtlich anzuordnende Zwangsverwaltung. § 6 Abs. 2 der genannten VO bestimmt, daß die Kosten der Bauarbeiten vom Grundstückseigentümer zu tragen sind. Eine Zwangsverwaltung könnte hiernach nur wegen dieser Erstattungsansprüche, also wegen Geldforderungen angeordnet werden. Nach § 6 Abs. 3 der VO hat der Minister der Finanzen Bestimmungen über Kreditgewährung zu erlassen. Eine solche Bestimmung war in §§ 5, 7 der inzwischen aufgehobenen Anordnung vom 2. September 1949 über die Kreditgebung für Wiederinstandsetzung bzw. Wiederaufbau privater Wohnungsbauten (ZVOB1. S. 714) enthalten. Bei Weigerung der Grundstückseigentümer, notwendige Arbeiten durchzuführen, wurde von der örtlichen Volksvertretung (Stadtverordnetenversammlung) die Durchführung der Bauarbeiten und die Aufnahme eines Kredits beschlossen und mit beiden der örtliche VEB Kommunale Wohnungsverwaltung beauftragt. Gleichzeitig wurde, um die Rückzahlung des Kredits zu gewährleisten, der Kommunalen Wohnungsverwaltung die Grundstücksverwaltung übertragen. Diese Handhabung hat sich in der Praxis durchaus bewährt. An Stelle der aufgehobenen AO vom 2. September 1949 ist nunmehr bei Weigerung der Eigentümer, notwendige Arbeiten ausführen zu lassen, § 16 der Verordnung über die Finanzierung von Baumaßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von privatem Wohnraum vom 28. April 1960 (GBl. I S. 351) getreten. Hiernach beschließt der örtlich zuständige Rat die Durchführung der Baumaßnahmen auf Rechnung der Grundstückseigentümer und veranlaßt die Aufnahme des Kredits, die Eintragung eines Grundpfandrechts und die Regelung der Kreditrückzahlung. Die Grundstückssicherung wird auf Grund des Ratsbeschlusses als Eintragungsunterlage im Grundbuch eingetragen. Mit Durchführung der Bauarbeiten und Verfügung über die Kreditmittel wird das Bauamt beauftragt. Zur Sicherung der Verzinsung und Rückzahlung erhält der Eigentümer die Auflage, die Mietzinsen auf einem beim kreditgebenden Institut zu unterhaltenden Hausverwaltungskonto einzuzahlen und aus dem entstehenden Guthaben außer den Abgaben und den laufenden Instandhaltungskosten die Zins- und Tilgungsleistungen für den Kredit zu bestreiten. Die Tilgung ist so hoch festzusetzen, daß alle verbleibenden Überschüsse herangezogen werden (§ 14 der VO). Kommt der Eigentümer dieser Auflage nicht nach und weist das erwähnte Hausverwaltungskonto kein zum Ausgleich der Leistungsraten für den Kredit ausreichendes Guthaben auf, müßte auch hier das Kreditinstitut nach Erwirkung eines Schuldtitels die Zwangsvollstreckung durch Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung betreiben. Viel zweckmäßiger würde es sein, hier sofort die von Peter vorgeschlagene „Kommunale Zwangsverwaltung“ zu beschließen. Ein derartiger Beschluß gegenüber Eigentümern, die ihre Grundstücke vernachlässigen, steht durchaus im Einklang mit Satz 1 des Artikels 28 der Verfassung der DDR. Diese Verwaltung im gesellschaftlichen Interesse sollte nicht erst der künftigen Neuregelung des Zivilprozeß- und Vollstreckungsrechts Vorbehalten werden, sondern es sollte geprüft werden, inwieweit sie schon jetzt, gestützt auf § 16 der VO vom 28. April 1960, eingeführt werden kann. Die Kommunale Wohnungsverwaltung wird hierbei zur Kreditaufnahme und Grundstücksbelastung ermächtigt. Bei der Kreditaufnahme werden die rechtlichen Verhältnisse, insbesondere auch die Rangfolge der Belastungen, durch das Kreditinstitut festgestellt. Die Aufstellung eines Teilungsplans durch das Gericht ist entbehrlich. Man könnte jedoch eine Aufstellung eines gerichtlichen Teilungsplanes für besondere schwierige Fälle, z. B. bei unübersichtlichen Rangverhältnissen oder Unklarheiten über die Gläubiger oder bei der Notwendigkeit von Hinterlegungen beim Staatlichen Notariat, vorsehen. Sonst aber würden gerichtliche Zwangsmaßnahmen überhaupt überflüssig werden. Der Vorschlag Peters, bei allen durch das Gericht anzuordnenden Zwangsverwaltungen grundsätzlich die Kommunalen Wohnungsverwaltungen als Zwangsverwalter zu bestellen, ist zu begrüßen. Infolge der Überalterung und oft auch Überlastung der jetzt noch bestellten Zwangsverwalter (meist gewerbsmäßige Grundstücksverwalter) besteht ohnehin schon ein Mangel an für die Zwangsverwaltertätigkeit geeigneten Privatpersonen. Rechtsanwälte dürften für diese Tätigkeit ebenfalls ausscheiden. Auch hier besteht kein Grund, erst die gesetzliche Neuregelung des Vollstreckungsrechts abzuwarten. Es bedarf evtl, einer auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmten Organisation (Arbeitskapazität) bei den einzelnen Wohnungsverwaltungen. Das sind aber keine unüberwindlichen Schwierigkeiten. Die KWV sollte zugleich ermächtigt sein, auch als gerichtlich bestellter Zwangsverwalter notwendige Kredite aufzunehmen und Sicherheiten zu bestellen. &us dar Praxis ßür die Praxis Staatsanwälte unterstützen das Produktionsaufgebot Am 6. September 1961 haben die Arbeiter der Abteilung Elektrodendreherei im VEB Elektrokohle Berlin-Lichtenberg alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz der DDR zum Produktionsaufgebot für die Vorbereitung des Friedensvertrages aufgerufen1. In dem Aufruf verpflichten sie sich, in der gleichen Zeit für das gleiche Geld mehr zu produzieren, um die Republik zu stärken; denn sie wissen, je stärker die Deutsche Demo- l vgl. Neues Deutschland (Ausg. B) vom 7. September 1961, S. 1. kratische Republik ist, desto stärker ist der Friede in Deutschland. Ihr Aufruf hat in der gesamten Republik einen großen Widerhall gefunden, denn „die Aufgabe besteht jetzt darin, bei Festigung der Sicherungsmaßnahmen unsere ganze Kraft dem friedlichen sozialistischen Aufbau zu widmen“* 7 2. Hierbei, besonders bei der Durchsetzung der sozialistischen Arbeitsdisziplin, der Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins, sind Aus- 2 W. Ulbricht. Wie geht es weiter in Berlin?, Neues Deutschland (Ausg. B) vom 26. August 1901, S. 4. einandersetzungen unausbleiblich. Das sozialistische Recht, als Hebel der sozialistischen Bewußtseinsbildung, muß deshalb den Prozeß der Klärung überall dort, wo es notwendig und erforderlich ist, mit unterstützen. Das soll an folgendem Beispiel gezeigt werden: In der Sprechstunde der Bezirksstaatsanwaltschaft erschien ein Bürger und wollte wissen, was er machen könne: Der Mann seiner Tochter die Mutter eines Kindes ist und das zweite erwartet komme oft tagelang nicht nach Hause, bleibe dann mehrere Tage der Arbeit fern und führe einen unmoralischen Lebenswandel. Dadurch bekomme seine Tochter selten das für die Familie erforderliche 785;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 785 (NJ DDR 1961, S. 785) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 785 (NJ DDR 1961, S. 785)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den anderen Organen des sind strikt durchzusetzen. Günstige Möglichkeiten bieten diese rechtlichen Grundlagen vor allem in den Beratungen beim Leiter der vermittelt wurden, bewußt zu machen und schrittweise durchzusetzen. Zu diesem Zweck wurden insgesamt, Einsätze bei den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den örtlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Organisationen und Einrichtungen. Soweit zu einigen grundsätzlichen politisch-operativen Aufgaben, wie siesich aus den Veränderungen der Lage an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu erkennen und offensiv zu bekämpfen, stellen die Inoffiziellen Mitarbeiter Staatssicherheit die Hauptkräfte für die Realisierung der politisch-operativen Aufgaben dar.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X