Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 774

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 774 (NJ DDR 1961, S. 774); gaben in den Betrieben wird wesentlich davon bestimmt sein, inwieweit das sozialistische Arbeitsrecht planmäßig und bewußt zur Lösung der Probleme genutzt wird. Die gewerkschaftlichen Leitungen müssen sich zur Erfüllung ihrer arbeitsrechtlichen und ökonomischen Aufgaben auf die Kommissionen Löhne/Arbeitsrecht stützen und dabei eng und planmäßig auch mit der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und den Volksvertretungen Zusammenarbeiten. Dort, wo eine enge Zusammenarbeit des Justizfunktionärs mit den Gewerkschaften und ihren Arbeitsrechtskommissionen besteht, sind die ökonomischen Ergebnisse verbessert und Erfolge bei der Bewußtseinsbildung der Werktätigen erzielt worden. Durch die enge Zusammenarbeit konnte im Bezirk Gera eine einheitliche Anwendung des Arbeitsrechts erzielt werden, denn alle arbeitsrechtlichen Fragen grundsätzlicher Art wurden in der Arbeitsrechtskommission besprochen. Gute Erfolge brachte diese Zusammenarbeit beispielsweise bei der Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen, bei der Bekämpfung der Xnventurfehlbeträge im sozialistischen Handel, in der Verallgemeinerung guter Erfahrungen bei der Lösung von ökonomischen Problemen, wie z. B. in der Anwendung des Objektlohnes. Der Hauptmangel in der Arbeit der Kommissionen des Bezirks Gera bestand aber darin, daß sie die Probleme nur von der arbeitsrechtlichen Seite her zu lösen versuchten, ohne sich mit den arbeitsökonomischen Fragen zu beschäftigen. Eine wirksame Unterstützung der Gewerkschaftsleitungen erfordert aber, alle betrieblichen Probleme durch die Anwendung geeigneter arbeitsökonomischer Maßnahmen und bewußte Durchsetzung der Normen des sozialistischen Arbeitsrechts zu lösen. Deshalb ist es notwendig, die sozialistische Gemeinschaftsarbeit von Arbeitsökonomen und Arbeitsrechtlern zur Lösung der wichtigsten ökonomischen Fragen, wie es z. B. das Verhältnis der Arbeitsproduktivität zum Durchschnittslohn ist, zu fördern. Es ist erforderlich, die bisherigen Arbeitsrechtskommissionen bei allen Gewerkschaftsleitungen zu Kommissionen Löhne/Arbeitsrecht zu erweitern. Damit würden diese gewerkschaftlichen Kommissionen auch mit den Aufgaben der staatlichen Leitung der Arbeit in den Betrieben, in den Direktionen bzw. Abteilungen für Arbeit übereinstimmen. Der Aufbau und die Arbeitsweise der Kommissionen Löhne/Arbeitsrecht Die Kommissionen Löhne/Arbeitsrecht sind Hilfsorgane der gewählten Gewerkschaftsleitungen. Sie haben die Aufgabe, ihre Gewerkschaftsleitung bei der Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet der Arbeitsökonomik und des Arbeitsrechts zu beraten und Aufträge der Gewerkschaftsleitung bei der Lösung dieser Fragen auszuführen. Kommissionen Löhne/Arbeitsrecht sind bei allen Gewerkschaftsleitungen, vom Bundesvorstand des FDGB und den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften über die Bezirks- und Kreisvorstände des FDGB und der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften bis zur Betriebsgewerkschaftsleitung zu bilden. Die Kommissionen bei den Leitungen des FDGB müssen die für alle Industriegewerkschaften und Gewerkschaften geltenden Grundsatzfragen, die Organisierung der Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen, den staatlichen Organen, Staatsanwälten und Gerichten, die Anleitung und Unterstützung der Konfliktkommissionen, die Organisierung von Erfahrungsaustauschen lösen helfen und die Schulungsarbeit unterstützen. Darüber hinaus müssen sie die Voraussetzungen für die Lösung der speziellen Probleme ihres Bereichs schaffen und ihre Leitung und über diese die übergeordneten Leitungen informieren. Für die Kommissionen Löhne/Arbeitsrecht bei den Kreisvorständen der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften kommt als weitere wichtige Aufgabe 'die Auskunftserteilung in arbeitsrechtlichen Fragen und die Organisierung der Prozeßvertretung vor den Kreisarbeitsgerichten hinzu. Die Kommissionen Löhne/Arbeitsrecht bei den Betriebsgewerkschaftsleitungen haben sich ebenfalls für die Vertretung der Interessen der Werktätigen, gegebenenfalls auch vor Konfliktkommission und Arbeitsgericht, einzusetzen. Sie haben dafür zu sorgen, daß die gewerkschaftlichen Aufgaben auf dem Gebiet der Arbeitsökonomik und des Arbeitsrechts im Betrieb erfüllt werden. Sie haben der BGL Vorschläge zu unterbreiten, wie durch eine bewußte Anwendung des Arbeitsrechts die Betriebsleitung bei der Lösung bestimmter Probleme unterstützt werden kann, z. B. bei der Verbesserung der Arbeitsdisziplin, der materiellen Verantwortlichkeit und der Beseitigung der Ausschußarbeit. Sie haben mit dafür zu sorgen, daß keine Verletzungen arbeitsrechtlicher Bestimmungen durch die Funktionäre des Betriebes geduldet werden. Solche Verletzungen gibt es z. B. in letzter Zeit bei der Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit. Manche Wirtschaftsfunktionäre glauben, das Verhältnis der Arbeitsproduktivität zum Durchschnittslohn durch verschleierte Überstunden in Ordnung bringen zu können, statt durch bessere Arbeitsorganisation, volle Ausnutzung der Arbeitszeit, rasche Realisierung der Verbesserungsvorschläge usw. die noch vorhandenen Reserven zu erschließen. So hatte z. B. in einem Greizer Betrieb der Betriebsleiter 2400 Überstunden angeordnet und als „materiellen Anreiz“ eine Überstundentombola aufgelegt, für die das Los zehn Überstunden kostete. Was die Zusammensetzung der Kommissionen Löhne/ Arbeitsrecht anbelangt, so sollten nach, dem Muster der Kommission Löhne/Arbeitsrecht beim Bezirksvorstand des FDGB, in der die arbeitsrechtlichen Kader der wichtigsten Institutionen auf der Bezirksebene erfaßt sind, auch bei der Kommission Löhne/Arbeitsrecht des FDGB-Kreisvorstandes ein Staatsanwalt, ein Arbeitsrichter oder ein Richter des Kreisgerichts, aber auch einige Vertreter der örtlichen Volksvertretungen bzw. der wichtigsten ständigen Kommissionen sowie einige Schöffen mitwirken. Damit wären gute Voraussetzungen für eine einheitliche Anwendung des sozialistischen Arbeitsrechts und vor allem für eine planmäßige Lösung aller Aufgaben geschaffen. Bisher arbeiten diese bei der Lösung bestimmter Aufgaben immer noch nebeneinander. So bemühen sich beispielsweise der Kreisstaatsanwalt um die Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen, ebenso der Arbeitsrichter, in manchen Betrieben noch die Schöffen und außerdem Funktionäre der Gewerkschaften. Ähnlich sieht es auch bei der Lösung bestimmter anderer Probleme in den Betrieben aus. Das Ergebnis dieses voneinander isolierten Vorgehens ist ein unrationeller Einsatz der Kräfte, ein mehr spontanes, durch momentane Konflikte oder durch die Anforderungen einzelner Betriebe bestimmtes Arbeiten des jeweils angesprochenen Organs. Worauf es aber ankommt, um die bewußte Durchführung des Gesetzbuches der Arbeit zu erreichen, ist ein planmäßiger, auf die Lösung der wichtigsten Fragen gerichteter Einsatz aller dafür in Betracht kommenden Kräfte. Das könnte durch eine richtig zusammengesetzte und gut arbeitende Kommission Löhne/Arbeitsrecht beim Kreisvorstand des FDGB erreicht werden. Durch diese Kommission würden nicht nur die Voraussetzungen für eine Verbesserung der Arbeit der Gewerkschaftsleitungen getroffen, sondern auch für eine Verbesserung der staatlichen Leitungstätigkeit, denn die Kommissionen sind in der Lage, den Volksvertretungen wichtiges Material zur Vorbereitung von Beschlüssen über die Lösung arbeitsökonomischer und arbeitsrechtlicher Schwerpunkte zur Verfügung zu stellen. I ■ 77 4;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 774 (NJ DDR 1961, S. 774) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 774 (NJ DDR 1961, S. 774)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und feindlichen Kontaktpolitik Kon-takttätigkeit gegen Angehörige Staatssicherheit im allgemeinen und gegen Mitarbeiter des Untersuchungshaftvollzuges des Ministeriums Staatssicherheit im besonderen sei ten Personen rSinhaftier- BeauftragiigdrivÄge Muren mit dem Ziel, die Tätigkeit der Spezialkommissionen und der gemäß Befehl gebildeten Referate entsprechend den vom Genossen Minister in den Dienstkonferenzen im und gestellten Aufgaben noch stärker in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten.

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