Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 773

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 773 (NJ DDR 1961, S. 773); tierenden guten Arbeitsleistungen und der Vernachlässigung der Sorge um die Arbeitskollegen, um ihr Leben und ihre Gesundheit sowie schließlich um das Eigentum des gesamten Volkes. Die Bestrafung wurde hier notwendig, weil durch den genannten Widerspruch eine Straftat mit erheblichen negativen Auswirkungen verursacht wurde und daher gerade diese Seite der sozialistischen Arbeitsmoral entwickelt werden mußte. Wegen der grundsätzlich positiven Einstellung des Angeklagten zur sozialistischen Arbeit wurde hier mit Recht keine Freiheitsstrafe, sondern eine bedingte Verurteilung ausgesprochen. In jedem Urteil muß in der gebotenen Kürze und Exaktheit der hauptsächliche Inhalt des der Straftat zugrunde liegenden Widerspruchs umrissen werden, und zwar nicht um der Selbstverständigung willen, sondern um den gesellschaftlichen Kräften in den Betrieben eine Grundlage für ihre erzieherische Tätigkeit zu geben. Die Gewerkschaftsgruppen und sozialistischen Brigaden müssen konkret wissen, gegen welche ideologischen Einstellungen sie kämpfen müssen, um dem Verurteilten zu helfen und ähnliche Vorkommnisse künftig zu verhindern. Ein gutes Beispiel dafür gab die Konfliktkommission des VEB Fotochemische Werke Berlin, die sich mit einem Arbeiter befassen mußte, der bei der Filmherstellung in einem Raum mit hochexplosiven Gasgemischen trotz Verbots und Belehrungen geraucht hatte.7 Während der Beratung der Kommission wurde darauf hingewiesen, daß es gerade jetzt, da alle Arbeiter und Angestellten im Produktionsaufgebot um die Steigerung der Arbeitsproduktivität ringen, notwendig sei, unsere volkseigenen Betriebe sowie die Menschen, die darin zum Nutzen der gesamten Gesellschaft arbeiten, zu schützen. Die Verhandlung der Konfliktkommission bot eine Grundlage, um die Werktätigen des Betriebes zu einer richtigen Einstellung nicht nur zu ihrer eigenen Arbeit, sondern auch gegenüber ihren 7 vgl. Sozialistische Demokratie vom 13. Oktober 1961, S. 9. Arbeitskollegen und dem sozialistischen Eigentum zu erziehen. IV Ein Problem, das insbesondere im Zusammenhang mit der Anwendung der Strafen ohne Freiheitsentzug in der Praxis aufgetaucht ist, ist das der Behandlung von Menschen, die nicht in der sozialistischen Produktion arbeiten. Es gibt hier zweifellos gewisse Besonderheiten, die vor allem die Durchsetzung der erzieherischen Ziele dieser Strafen betreffen. Von einigen feindlichen, arbeitsscheuen und asozialen Elementen abgesehen, stehen jedoch auch diese Menschen unseren sozialistischen Verhältnissen grundsätzlich positiv gegenüber. Deshalb bestimmt die Richtlinie Nr. 12 des Plenums des Obersten Gerichts, daß auch gegenüber diesen Menschen die Strafen ohne Freiheitsentzug grundsätzlich anwendbar sind. Die Gründe, aus denen diese Menschen nicht in der sozialistischen Produktion stehen, sind sehr mannigfaltig, sind jedoch meist nicht in Arbeitsscheu oder anderen negativen Einstellungen zu suchen. Es handelt sich einmal um arbeitsunfähige Personen (Rentner), die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, um Frauen, die wegen der häuslichen Belastung und der Pflege der Kinder nicht berufstätig sind, und schließlich um selbständige Handwerker und Gewerbetreibende, die eine für die Gesellschaft nützliche Arbeit leisten. Auch die Rechtsbrecher, die aus diesem Personenkreis kommen, sind meist Menschen, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihren Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft nachkommen und die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten. Die Tatsache allein, daß sie nicht in der sozialistischen Produktion arbeiten, besagt noch nicht, daß sie sich durch die einmalige Begehung einer Straftat in einen so tiefen Widerspruch zur sozialistischen Gesellschaft setzen, daß als Strafe nur die Freiheitsstrafe in Betracht kommen kann. Es wäre sektiererisch und damit der Sache des Sozialismus schädlich, wollte man diese Menschen mit Arbeitsbummelanten und Faulenzern auf eine Stufe stellen. Dr. HEINZ PAUL, komm. Direktor des Instituts für Arbeitsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Direktor des Bezirksarbeitsgerichts Gera FRITZ POMMERENING, Mitarbeiter für Arbeitsrecht beim Bezirksvorstand des FDGB in Gera Die Zusammenarbeit mit den Kommissionen Löhne/Arbeitsrecht fördert die bewußte Durchsetzung des Gesetzbuches der Arbeit Am 1. Juli 1961 ist das Gesetzbuch der Arbeit in Kraft getreten. Unsere Staatsanwälte, Richter und Schöffen haben sich bei der Diskussion des Entwurfs dieses für die Steigerung der Arbeitsproduktivität und damit für den Sieg des Sozialismus so wichtigen Gesetzes intensiv eingesetzt, so wie sie auch die Konfliktkommissionen gut unterstützen. Diese Initiative gilt es bei der Durchsetzung des Gesetzbuches der Arbeit beizubehalten. Die Losung der Brigade „Otto Krahmann“ „Schlagt die Militaristen mit Taten in der sozialistischen Produktion, und der Deutsche Friedensplan wird verwirklicht“ hat eine Masseninitiative der Werktätigen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität ausgelöst. Das Bemerkenswerte dieser großartigen Bewegung, des Produktionsaufgebots unserer Werktätigen zur Vorbereitung eines Friedensvertrages, besteht aarin, durch bestmögliche Nutzung von Wissenschaft und Technik, durch eine straffe Organisation und Ordnung im Arbeitsprozeß und die Erziehung und Selbsterziehung aller Werktätigen zu einer bewußten Arbeitsdisziplin und einer hohen sozialistischen Arbeitsmoral die Steigerung der Arbeitsproduktivität ohne Erhöhung der Lohnsumme zu erreichen. Es ist Ausdruck einer hohen sozialistischen Arbeitsmoral, wenn sich die Werktätigen im Produktionsaufgebot verpflichten, in der gleichen Zeit für das gleiche Geld mehr zu produzieren, um das z. Z. bestehende Mißverhältnis zwischen der Arbeitsproduktivität und dem Durchschnittslohn zu überwinden und das Warenangebot der Kaufkraft anzunähern. Um einen möglichst großen Erfolg zu sichern, kommt es darauf an, die Initiative der Werktätigen auf die jeweiligen Schwerpunkte der Produktion zu lenken. Dafür tragen die Betriebsleiter und ihre Mitarbeiter als die Beauftragten der Arbeiter-und-Bauern-Macht in den Betrieben, die staatlichen Organe und die Gewerkschaften eine große Verantwortung. Sie werden diese Aufgabe um so besser lösen, je enger sie dabei unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse Zusammenarbeiten. Der Erfolg der gemeinsamen Bemühungen um die Erfüllung der ökonomischen und ideologischen Auf- 773;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 773 (NJ DDR 1961, S. 773) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 773 (NJ DDR 1961, S. 773)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Ausweisungsgewahrsams gegeben und wird im Ergebnis der Prüfung von möglichen anderen Entscheidungen, der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der Beweiswert erhalten bleibt. Die Angehörigen müssen stets auf Gegenreaktionen Inhaftierter eingestellt sein, die dafür geltenden rechtlichen Möglichkeiten sowie entsprechende ilandlungsvarianten beherrschen, Aus leiten sich die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des der Partei , und die Anweisung des Ministeriums für Kultur zur Arbeit mit diesen Laienmusikgruppen eingehalten und weder sektiererische noch liberalistische Abweichungen geduldet werden, Es ist zu gewährleisten, daß ständig eine angemessene Anzahl von Bekleidung für Zugänge im Aufnahmeraum und im Bereitstellungsraum - Station - zur Verfügung stehen.

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