Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 770

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 770 (NJ DDR 1961, S. 770); gute Arbeit zu verrichten, sondern daß er sich in Zukunft gesellschaftlich betätigen müsse, um den Frieden zu erhalten. Eine solche Argumentation verkennt die entscheidende Rolle der Arbeit für die Erhaltung des Friedens und die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und für die Herausbildung des sozialistischen Menschen. Das Oberste Gericht wies daher völlig zu Recht darauf hin, „daß die Pflichterfüllung in der Produktion die hauptsächlichste gesellschaftliche Tätigkeit und damit ein sehr entscheidender Beitrag für die Erhaltung des Friedens ist“. Wie wenig stichhaltig die hier kritisierte Argumentation ist, zeigt sich schon daran, daß häufig die gleichen Gerichte ein schlechtes Verhalten zur Arbeit stets als erschwerenden Umstand werten. Einer solchen Einschätzung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß ein Mensch mit einer ungefestigten oder gar negativen Einstellung zur sozialistischen Arbeit auch kein richtiges Verhältnis zu unserer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung überhaupt haben kann. Vereinzelt werden an die Einstellung zur Arbeit überspitzte Anforderungen gestellt, die dem jetzigen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen nicht entsprechen. Das äußert sich vor allem darin, daß positive Arbeitsleistungen des Rechtsverletzers mit dem Bemerken abgewertet werden, er habe seine guten Leistungen nur vollbracht, um mehr Geld zu verdienen. Eine solche undifferenzierte negative Einstellung zu den materiellen Anreizen zur Arbeit beruht auf einem nicht genügend tiefen Eindringen in die Gesetzmäßigkeiten der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Kommunismus und in die mobilisierende und schöpferische Rolle, die dem sozialistischen Prinzip der materiellen Interessiertheit in dieser Periode zukommt2 3. Faktisch handelt es sich bei einer solchen Argumentation um die Vorwegnahme von Forderungen, die erst einer höheren Phase der kommunistischen Entwicklung entsprechen0. Sie muß daher im Ergebnis zu sektiererischen Konsequenzen führen, wenn ihr auch das Bestreben zur Entwicklung moralischer Impulse zur Arbeit und zur Herstellung eines richtigen Verhältnisses zum materiellen Anreiz zugrunde liegt. Auf der anderen Seite muß allen Tendenzen zur ungerechtfertigten persönlichen Bereicherung auf Kosten der Gesellschaft entschieden entgegengetreten werden. Das richtige Einschätzen der Einstellung des Rechtsbrechers zur sozialistischen Arbeit erfordert häufig ein tiefes Eindringen in die Dialektik seiner Bewußtseinsentwicklung. Insbesondere in dieser Hinsicht ist eine Verbesserung der Tätigkeit sowohl der Untersuchungsund Justizorgane als auch der theoretischen Forschung notwendig. Sehr verbreitet sind gegenwärtig noch Auffassungen, die die Einstellung zur Arbeit beim einzelnen Menschen als eine feststehende, in sich konflikt-und widerspruchslose Größe betrachten. Noch zu wenig wird das Widersprüchliche in der Einstellung des Rechtsbrechers zur Arbeit aufgedeckt. Vielmehr wird noch zu ausschließlich auf das Aufdecken der Widersprüche zwischen einer guten Einstellung zur Arbeit und zu anderen Seiten der Persönlichkeitsentwicklung, die im Verhältnis dazu zurückgeblieben sind, geachtet. So notwendig dies zur Erziehung des Menschen und zur Entwicklung seiner Gesamtpersönlichkeit ist, so darf man doch nicht vergessen, daß eine wesentliche Aufgabe der Justizorgane auch in der Entwicklung der sozialistischen Arbeitsmoral selbst besteht. Das erfordert, daß auch die Widersprüche, die es in der Ein- 2 Chruschtschow, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den XXII. Parteitag der KPdSU, Neues Deutschland vom 17. Oktober 1961. S. 10; Referat zum Entwurf des Parteiprogramms der KPdSU, Neues Deutschland vom 20. Oktober 1961, S. 7. 3 Weber, Zur Bedeutung des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege in der DDR für die Strafrechtswissenschaft, Staat und Recht 1961, Heft 5, S. 841 f. Stellung des Rechtsbrechers zur Arbeit gibt, und die zurückgebliebenen Seiten der Arbeitsmoral mit dem Ziel aufgedeckt werden, sie zu überwinden und dadurch den Rechtsbrecher noch stärker in die sozialistischen Produktionsverhältnisse einzubeziehen und seine produktiven Kräfte stärker zu entfalten. Die sozialistische Einstellung zur Arbeit ist keine ein für allemal feststehende Größe. Die Anforderungen an sie wachsen mit der voranschreitenden sozialistischen Entwicklung. Die Erziehungstätigkeit der Justizorgane muß mit dieser Entwicklung Schritt halten, damit sie dem jeweiligen Entwicklungsstand entspricht. Das Produktionsaufgebot für die Vorbereitung eines Friedensvertrages, dem sich die Belegschaften zahlreicher sozialistischer Betriebe angeschlossen haben, bedeutet einen neuen Schritt voran in der Entwicklung der sozialistischen Arbeitsmoral. Die Verwirklichung der Grundlosung des Aufgebots „In der gleichen Zeit für das gleiche Geld mehr produzieren“ und die Heranführung der Arbeitsleistungen an die Löhne erfordern ein neues, höheres Maß an Arbeitsmoral und -disziplin, und es ist kein Zufall, daß die Erziehung zur Arbeitsmoral und -disziplin ein untrennbarer Bestandteil der großen Bewegung des Produktionsaufgebots ist. Es ist unausbleiblich, daß in dieser Bewegung neue Widersprüche in bezug auf die Arbeitsmoral auftreten bzw. daß bisher schon bestehende Widersprüche größere Bedeutung gewinnen und rascher überwunden werden müssen. Dabei müssen auch die Justizorgane mit-wirken. Ich möchte an einigen Beispielen zeigen, welche Bedeutung die Widersprüchlichkeit in der Entwicklung der Arbeitsmoral beim einzelnen Rechtsbrecher für die konsequente Aufdeckung der ideologischen Ursachen der Kriminalität und das richtige Erkennen der Gesellschaftsgefährlichkeit des einzelnen Delikts hat. Dabei möchte ich vor allem deutlich machen, welche Rolle bestimmte negative Seiten der Einstellung zur Arbeit als Kriminalitätsursache spielen. II Eine der entscheidenden Aufgaben des Produktionsaufgebots ist die Überwindung der schädlichen Einstellung, von der Gesellschaft mehr zu erhalten, als man ihr gibt. Diese Einstellung ist ein Ergebnis der aus der bürgerlichen Gesellschaft überkommenen Auffassung von der Arbeit als etwas Lästigem, Qualvollem und daher möglichst zu Meidendem. Eine solche ideologische Position finden wir nicht nur bei ausgesprochen arbeitsscheuen Elementen, sondern auch bei Menschen, die einer geregelten Arbeit nachgehen, also die Arbeitszeit ein-halten. Sie ist sowohl die Ursache für eine Reihe von Verletzungen des sozialistischen Arbeitsrechts, z. B. in Gestalt der Normenschaukelei, als auch für die Masse der Kriminalität, nämlich die Wirtschafts- und Eigentumsverbrechen und darüber hinaus noch weiterer verbrecherischer Erscheinungen (z. B. bestimmter Erscheinungsformen von Staatsverleumdung oder Rowdytum). Die Bekämpfung des größten Teils unserer Kriminalität ist daher ein Problem der Aufdeckung der Widersprüche in der sozialistischen Einstellung zur Arbeit und der Überwindung dieser Widersprüche. Dieser Zusammenhang bildet die reale Grundlage dafür, daß die in der Straftat zum Ausdruck kommende Einstellung des Rechtsbrechers zu den sozialistischen Produktionsverhältnissen und zur sozialistischen Arbeit überhaupt eine wichtige Grundlage für die Differenzierung bei der Bestrafung sein kann. Die Tiefe des Widerspruchs, in welchen sich der Rechtsbrecher durch die Straftat zu den sozialistischen Produktionsverhältnissen und damit zur sozialistischen Arbeit setzt, ist z. B. auch eines der hauptsächlichen Kriterien für die Anwendung der Strafen ohne Freiheitsentzug4 speziell gegen Wirtschafts- Richtlinie Nr. 12 des Plenums des Obersten Gerichts, NJ 1961 S. 291. 77 0;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiuras gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der zu Fragen der Untersuchungshaft PrB - Gemeinsame Anweisung des Generalstoatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit - Geheime Verschlußsache mit Befehl des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer vertraut gemacht werden, und es beständen Möglichkeiten der zielgerichteten Prüfung ihrer Eignung für die Tätigkeit als Untersuchungsführer. lEine mit Hochschulabsolventen geführte Befragung eroab daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht über die für diese verantwortungsvolle Aufgabe erforderliche Befähigung, zum Teil auch nicht immer über die. notwendige operative Einstellung. Es sind in allen Diensteinheiten der Linie zu sichern, daß geeignete Tonaufzeichnungen zur Auswertung derartiger Telefonanrufe vorhanden sind und operativ klug auf diese Anrufer reagiert wird.

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