Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 77

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 77 (NJ DDR 1961, S. 77); schwerwiegenden Entscheidungen, ob ein Strafverfahren durchgeführt wird, welche Strafe verhängt werden muß und wie die erzieherische Kraft des Kollektivs für die Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft eingesetzt werden kann, muß das neue Verhältnis zwischen dem sozialistischen Staat und den Menschen zum Ausdruck kommen. Richter und Staatsanwälte werden das um so besser erreichen, je unmittelbarer sie miterleben, wie die Kraft und die Bewußtheit des Volkes ständig wächst. Das gilt besonders für die Übergangsperiode mit ihrem raschen Tempo des Wachstums aller gesellschaftlichen Kräfte. III Die Bekämpfung der Kriminalität ist ein Hauptanliegen der sozialistischen Gesellschaft Zahlenmäßig ist die Kriminalität im Jahre 1960 gegenüber 1959 weiter um rund 12 Prozent zurückgegangen. Der Kampf gegen die Kriminalität kann nicht allein nur Aufgabe der Strafverfolgungsorgane sein, sondern dieser Kampf ist in. enger Zusammenarbeit mit allen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen zu führen. Das Steigen des sozialistischen Bewußtseins in der ganzen Bevölkerung und das Sinken der Kriminalität stehen in unmittelbarer Beziehung. Entscheidend wird der Erfolg der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität davon abhängen, inwieweit wir es verstehen, die Massen zur Klassenwachsamkeit aufzurufen und in die vorbeugende Tätigkeit zur Verhinderung von Verbrechen und zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einzubeziehen. Dazu gehört, daß die Volksvertretungen mit ihren Organen ständig über den Stand der Kriminalität im allgemeinen orientiert und über wichtige einzelne Verfahren informiert werden, damit sie auf die Beseitigung der Ursachen der Kriminalität einwirken können. Auf der anderen Seite müssen aber auch die Volksvertretungen den Strafverfolgungsorganen durch Hinweise und Berichte helfen, den richtigen Ansatzpunkt zur Beseitigung von Hemmnissen mit den Mitteln des Strafrechts zu finden Methoden der Zusammenarbeit, zu deren Entwicklung die Wahl der Richter erfolgreich beigetragen hat. Hiermit wird bereits die entscheidende Grundlage dafür gegeben, daß die Gerechtigkeit nicht eine „papierne Formel“ bleibt2, sondern auch den Bereich der Straforgane, der Justiz mit dem das allgemeine Bewußtsein den Begriff der Gerechtigkeit am unmittelbarsten verbindet durchdringt. Das Zusammenwirken mit den Volksvertretungen darf nach der Richterwahl nicht stagnieren, sondern muß durch Anleitung von beiden Seiten die des Ministeriums der Justiz und die des Ständigen Ausschusses der Volkskammer für die örtlichen Volksvertretungen weiter gefestigt werden. Diese Grundlage gerechten Handelns der Straforgane wird vervollständigt durch die Mitwirkung der Schöffen am Gerichtsverfahren. In der Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung sind die Schöffen zu einer wichtigen Kraft des sozialistischen Gerichts geworden. Obgleich wegen der Bedeutung der Eröffnung eines Hauptverfahrens durch eine Änderung der Strafprozeßordnung im Jahre 1958 ausdrücklich festgelegt wurde, daß die Schöffen auch an diesem Beschluß mitzuwirken haben, ist hier die Tätigkeit noch nicht zur vollen Auswirkung gekommen, sondern manche Richter verfahren hier schematisch und routinehaft. Gerade bei dieser grundlegenden Entscheidung über die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens ist es besonders wichtig, daß die Erfahrungen der Schöffen aus der Produktion und ihrer unmittelbaren Verbindung mit den Werktätigen zur Geltung kommen. Es muß nicht nur dieses Zurückbleiben überwunden werden, sondern das Ministerium der Justiz muß die Grundlage der Arbeit der Schöffen den gegenwärtigen Aufgaben entsprechend ausarbeiten und in Schöffenkonferenzen in den Bezirken, die in den nächsten Monaten durchgeführt werden sollen, allen Schöffen nahebringen. Die Grundsätze der Programmatischen Erklärung über die Gerechtigkeit enthalten unmittelbare Anleitung für die Anwendung des sozialistischen Strafrechts. Die übergroße Mehrheit der Bürger, die sich heute noch vor einem sozialistischen Gericht zu verantworten haben, sind keine Feinde, die das Leben unseres Volkes, den Bestand unserer Nation bedrohen, sondern solche Menschen, die noch nicht im vollen Umfange ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft erkannt haben. Deshalb sind ihnen gegenüber die bedingte Verurteilung und der öffentliche Tadel als Strafen ohne Freiheitsentzug ohne Engherzigkeit in Übereinstimmung mit der Gesetzmäßigkeit der Gesellschaftsentwicklung anzuwenden. Die richtige Anwendung dieser Strafarten ist, wie bereits eingangs dargelegt wurde, eines der Hauptprobleme, das die Gerichte heute noch nicht richtig lösen. Deshalb haben der Generalstaatsanwalt und das Ministerium der Justiz bereits einen Antrag auf Erlaß einer Richtlinie des Obersten Gerichts über die richtige Anwendung von Strafen ohne Freiheitsentziehung und kurzfristigen Freiheitsstrafen vorbereitet. Mit einer solchen Richtlinie gibt das Oberste Gericht entsprechend dem Gerichtsverfassungsgesetz den Gerichten eine verbindliche Anleitung für eine richtige (d. h. gerechte) und einheitliche (d. h. der Gesetzlichkeit entsprechende) Anwendung des Gesetzes. Neben den Strafverfolgungsorganen, die sich nur mit solchen Straftaten befassen, die eine gerichtliche Strafe erforderlich machen, ist den Konfliktkommissionen durch eine vom Ministerrat bestätigte, zwischen dem Bundesvorstand des FDGB und dem Komitee für Arbeit und Löhne vereinbarte Richtlinie die Aufgabe übertragen, Straftaten geringer Gesellschaftsgefährlichkeit in eigener Verantwortung zu behandeln. Es zeigen sich bereits Anhaltspunkte dafür, daß auch andere sozialistische Kollektive, vor allem die LPGs, sich so festigen, daß auch sie die gesellschaftliche Kraft haben, eine solche Erziehungsaufgabe zu erfüllen. Es muß sehr genau beobachtet werden, wie sich das Bewußtsein der Bevölkerung weiterentwickelt, um, ohne eine Stufe der Entwicklung zu über- 77 2 ebenda, S. 42.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 77 (NJ DDR 1961, S. 77) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 77 (NJ DDR 1961, S. 77)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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