Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 769

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 769 (NJ DDR 1961, S. 769); vjrragendes Mittel zur Erziehung kommunistischer Eigenschaften. Damit soll nicht gesagt sein, daß allein die Beherrschung der Theorie genügt, um ein befähigter Leiter zu sein. Wenn wir uns unter unseren Kadern umschauen, so können wir sagen: Wir haben bereits viele gebildete Menschen, aber es fehlt ihnen oftmals an Erfahrung. Hier müssen besonders die führenden Funktionäre als Erzieher neuer Kader eine große Arbeit leisten. Genosse Chruschtschow sagte in seinem Referat über das Programm der KPdSU: „Jeder Organismus besteht aus einzelnen Zellen und erneuert sich ständig, weil einige Zellen absterben und andere entstehen. Auch die Partei und die Gesellschaft im ganzen unterliegen demselben Prozeß, sind demselben Gesetz des Lebens untergeordnet. Man kann diesen natürlichen Prozeß weder anhalten noch stören, ohne der Entwicklung des Organismus der Partei und der gesamten Gesellschaft zu schaden.“8 Es muß offen gesagt werden, daß wir den Kadernachwuchs für leitende Funktionen in der Justiz leider ver- 8 ebenda, Nr. 127, S. 2734. nachlässigt haben, daß wir uns nicht systematisch und beharrlich um die Entwicklung neuer Kader bemüht haben. Deshalb besteht jetzt eine vordringliche Arbeit darin, jüngere, in der Arbeit gewachsene Genossen an höhere Funktionen heranzuführen und sie an die Seite der alten, bewährten Kader zu stellen, damit sie dann zur Hand sind, wenn sie gebraucht werden. „Die ständige Erneuerung der Kader, die Förderung neuer, in der Arbeit gewachsener Genossen, die Verbindung der jungen und erfahrenen Funktionäre in unserem Partei- und Staatsorchester ist ein Entwicklungsgesetz der marxistisch-leninistischen Partei.“18 * Wie wir sehen, gibt allein eine Seite des großen Lehrbuchs, das der XXII. Parteitag der KPdSU für den sozialistischen Aufbau in der DDR ist, eine Fülle von wertvollen Hinweisen für die Qualifizierung der Arbeit der Justizorgane. Wenn wir die Materialien des Parteitags gründlich studieren, den großen Ideenreichtum mit heißem Herzen und klarem Blick verarbeiten, dann werden wir nicht nur von der Sowjetunion lernen, sondern auch mit der Sowjetunion siegen! 10 ebenda. Dr. HANS WEBER, Direktor des Instituts für Strafrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Welche Bedeutung hat die Einstellung des Rechtsbrechers zur sozialistischen Arbeit für die richtige Einschätzung dar Straftat und die Differenzierung der Strafe? i In der täglichen Praxis unserer Justizorgane spielt bei der Einschätzung der Gesellschaftsgefährlichkeit von Straftaten und der Persönlichkeit von Rechtsbrechern die Feststellung ihres Verhältnisses zur sozialistischen Arbeit eine erhebliche Rolle, insbesondere ist sie von großer Bedeutung für die richtige Differenzierung zwischen Freiheitsstrafe und den Strafen ohne Freiheitsentzug und für die Entscheidung, ob von Strafe abgesehen werden kann oder ob eine Bestrafung erforderlich ist. Die Tatsache, daß unsere Justizorgane der Einstellung zur Arbeit eine so große Bedeutung bei der Beurteilung der Straftat und der Täterpersönlichkeit beimessen, ist Ausdruck dafür, daß die sozialistischen Produktionsverhältnisse die grundlegenden Beziehungen zwischen den Menschen der sozialistischen Gesellschaft darstellen. In der sozialistischen Produktion bildet sich maßgeblich das moralische Antlitz des sozialistischen Menschen heraus. Der Grad der Verbindung des Rechtsbrechers mit den sozialistischen Produktionsverhältnissen und sein dementsprechendes Verhältnis zur Arbeit innerhalb dieser Verhältnisse ist daher der entscheidende Gradmesser dafür, wie der Mensch überhaupt zur sozialistischen Gesellschaft steht. Der V. Parteitag bezeichnete deshalb die sozialistische Arbeitsmoral als „das Herzstück der gesamten moralischen Beziehungen in der sozialistischen Gesellschaft“1. Eine negative Einstellung zur sozialistischen Arbeit ist wie noch im einzelnen dargelegt werden wird die ideologische Ursache vieler Straftaten. Die Intensität der negativen Einstellung zur Arbeit bestimmt zu einem wesentlichen Teil die Tiefe des Widerspruchs, in den sich der Rechtsbrecher durch ein konkretes Ver 4 brechen zur sozialistischen Gesellschaft setzt, d. h. den Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Straftat. Das bedeutet, daß die Einstellung zur Arbeit bei einem wesentlichen Teil der Kriminalität in der DDR nicht nur als bloßer Strafzumessungsgrund gelten kann, sondern unmittelbar als Verbrechensursache auf die Schwere des Verbrechens einwirkt und schon insofern für die Differenzierung der Strafe von Bedeutung ist. Die Analyse der Arbeitsmoral des Rechtsbrechers fällt bei den einzelnen Arten der Verbrechen sehr unterschiedlich ins Gewicht. So tritt sie z. B. bei Staatsverbrechen, die von einer feindlichen Gesamteinstellung gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung getragen sind, zurück; das gleiche gilt für vorsätzliche Verbrechen gegen das Leben. Demgegenüber ist sie bei Wirtschafts- und Eigentumsverbrechen von großer Wichtigkeit. Wenn auch im allgemeinen unsere Justizorgane die Bedeutung, die der Einstellung des Rechtsbrechers zur sozialistischen Arbeit zukommt, erkannt haben und ihr bei der Würdigung der Gesellschaftsgefährlichkeit und der Differenzierung der Bestrafung große Aufmerksamkeit widmen, so gibt es doch in einigen Fällen noch unrichtige Auffassungen, die geeignet sind, die Gerechtigkeit der Entscheidung und ihre Überzeugungskraft zu beeinträchtigen. So werden manchmal noch gute Arbeitsleistungen des Angeklagten, die Ausdruck einer positiven Einstellung zur Arbeit sind, als „selbstverständlich“ betrachtet und daher bei der Festsetzung der Strafe nicht berücksichtigt. Mit einer solchen fehlerhaften Auffassung eines Bezirksgerichts mußte sich das Oberste Gericht in seinem Urteil vom 26. April 1961 (NJ 1961 S. 501) ausein-ändersetzen. In dem angefochtenen Urteil wurde ein Absehen von Strafe u. a. mit der Begründung abgelehnt, der Angeklagte müsse begreifen, daß es in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat nicht mehr genüge, eine 4 Ulbricht, Der Kampf um den Frieden, für den Sieg des Sozialismus, für die nationale Wiedergeburt Deutschlands als friedliebender, demokratischer Staat, Berlin 1958, S. 122. 769;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 769 (NJ DDR 1961, S. 769) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 769 (NJ DDR 1961, S. 769)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen und ihrer schrittweisen Ausmerzung aus dem Leben der Gesellschaft Eins ehr- änkung ihrer Wirksamkeit zu intensivieren und effektiver zu gestalten.

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