Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 761

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 761 (NJ DDR 1961, S. 761); NUMMER 22 JAHRGANG 15 ZEITSCHRIFT nmlusm FÜR RECHT UND RECHTSWI BER LIN 1961 2. NOVEMBERHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT Prof. Dr. GERHARD REINTANZ, Dekan der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Die demokratische Friedensregelung mit Deutschland und das Völkerrecht Vom 3. bis 5. November fand in Berlin eine internationale Tagung von Juristen aus 20 Ländern statt, auf der die juristischen Aspekte eines deutschen Friedensvertrages erörtert wurden. Das Referat der Tagung veröffentlichen wir nachstehend in unwesentlich gekürzter Fassung. D. Red. Der Kampf aller friedliebenden Kräfte in der Welt gegen die Entfesselung eines neuen Weltkrieges und für die Sicherung des internationalen Friedens bildet nach wie vor das Hauptproblem der gegenwärtigen Weltpolitik. Die Entwicklung der letzten Jahre hat mit aller Deutlichkeit gezeigt, daß in Gestalt des sich unaufhaltsam aufwärts entwickelnden sozialistischen Weltsystems, der auf Frieden und friedliche Koexistenz gerichteten Politik der unabhängigen Staaten Asiens und Afrikas und des wachsenden Friedenswillens aller Völker das internationale Kräfteverhältnis sich ständig weiter zugunsten der Kräfte des Friedens verändert. Damit wird die These bekräftigt, daß imperialistische Kriege heute keine schicksalhafte Unvermeidlichkeit mehr sind; durch die Aktivität der Völker, durch die Existenz und das Auftreten des sozialistischen Weltsystems unter der Führung der Sowjetunion können Kriege heute verhindert werden. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigte jedoch auch, daß die imperialistischen Mächte mit den USA als Zentrum die Versuche zur Fortsetzung der aggressiven Politik nicht aufgegeben haben; sie wollen mit Waffengewalt, durch die Entfesselung eines atomaren Vernichtungskrieges, das Rad der Geschichte gewaltsam bremsen, jenes Rad, das sich unaufhaltsam auf Frieden und Fortschritt zu bewegt. Voller Bitternis und mit großer Sorge verfolgen die friedliebenden Völker der Welt insbesondere die Entwicklung in Westdeutschland. Infolge der Unterstützung der imperialistischen Westmächte nach dem. zweiten ■Weltkrieg sind heute in Westdeutschland die gleichen Kräfte wieder an die Macht gelangt, die die Völker im Verlauf eines halben Jahrhunderts bereits zweimal in blutige Weltkriege gestürzt haben; das waren Kriege, die der Menschheit ungeheure Opfer gekostet haben. Der deutsche Friedensvertrag einzig realer Weg zur Vereitelung der Aggressionspläne des Militarismus Gegenwärtig droht den Völkern Europas von Westdeutschland erneut die Gefahr eines Weltkrieges. Unter den gleichen Losungen, wie sie einst Hitler, Göring und Goebbels verwandten, betreiben die herrschenden imperialistischen Kreise in Bonn in hektischer Eile die atomare Aufrüstung der Bundesrepublik; sie erheben als einziges Land in Europa offen territoriale Ansprüche gegenüber anderen Völkern. Wer aber Grenzen verändern will, der will den Krieg; wer den Krieg will, der riskiert den Atomkrieg das ist die Logik der westdeutschen Politik. Schon heute ist die Bundeswehr zur stärksten militärischen Macht in Westeuropa angewachsen; sie zählt 360 000 Mann mit 12 Divisionen; ihr Ausbau auf 18 Divisionen mit 500 000 Mann ist im Gange. Die westdeutschen Imperialisten haben sich nicht nur Zutritt zur aggressiven NATO verschafft, sondern nehmen dort bereits, wie Kriegsminister Strauß prahlerisch erklärte, eine führende Rolle ein. Die der Öffentlichkeit bekannt gewordenen militärischen NATO-Pläne MC 70 und MC 96 zeugen davon, daß Bonn die atomare Aufrüstung in Westdeutschland forciert und dabei vor keinem Risiko zurückschreckt. Die Entwicklung zeigt weiterhin, daß die NATO keine Kontrolle über die Tätigkeit des westdeutschen Militarismus gewährleistet. Die am Staatsruder stehenden westdeutschen Politiker versuchen, Westberlin als Frontstadt des kalten Krieges und Störzentrum gegen die DDR und andere sozialistische Staaten weiter auszubauen. Die fast täglich von Westberlin aus organisierten Provokationen gegen die DDR beweisen, daß die Maßnahmen unserer Regierung vom 13. August 1961 notwendig waren; die westlichen Provokationen machen deutlich, daß Westberlin nach wie vor eine Lunte am Pulverfaß ist und ein zweites Sarajewo werden kann, wenn den aggressiven Bonner Kreisen kein Halt geboten wird, wenn nicht für Westberlin, das rechtlich gesehen keine juristische Basis besitzt, ein fester, international vereinbarter und garantierter Status als neutrale, entmilitarisierte Freie Stadt geschaffen wird. Es kommt jetzt darauf an, mit allem Nachdruck der Aggressions- und Revanchepolitik des deutschen Imperialismus und Militarismus Einhalt zu gebieten. Die Frage ist: Wie kann das erreicht werden? Wie kann das mit juristischen Mitteln erreicht werden? Das demokratische Völkerrecht der Gegenwart, im Kampf der Anti-Hitler-Koalition von den Völkern unter der Führung der Sowjetunion durchgesetzt und auch von den imperialistischen Partnern in der Anti-Hitler-Koalition anerkannt, legt in seinen maßgebenden Dokumentationen, den Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition in den Jahren 1942 bis 1945, unmißverständlich fest, daß der Frieden in Europa und in der Welt nur durch die Liquidierung des deutschen Militarismus und Faschismus gesichert werden kann. Zur Gewährleistung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit und ausgehend von der Hauptverantwortung der Großmächte dafür, daß Deutschland nie wieder seine Nachbarn bedrohen darf, enthielten die grundlegenden Dokumente der Anti-Hitler-Koalition von Washington, Moskau, Teheran, Jalta und Potsdam entsprechende völkerrechtliche Verpflichtun- 761;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern auf Innerhalb dieser Möglichkeitsfelder kommt die Gesamtheit, wie auch die einzelne, ganz bestimmte feindlich-negative Handlung nach statistischen zustande.

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