Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 76

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 76 (NJ DDR 1961, S. 76); infolgedessen zu einer ungerechten Verurteilung führen. Die Ursachen sind entsprechend den Bedingungen in der Übergangsperiode vielfältig. Einer besonderen Betrachtung bedürfen die Probleme der Jugendkriminalität. Sowohl die Überwindung ihrer Ursachen als auch ihre Bekämpfung betreffen nur zu einem Teil die Arbeit der Straforgane und sind in besonderem Maße verbunden mit dem gesamten Problem der sozialistischen Erziehung und Bildung unserer Jugend von Kindheit an. Gerade bei den Jugendlichen wirken die Kräfte unserer neuen, sozialistischen Verhältnisse noch nicht immer stark genug, um die negativen Einflüsse von Westberlin und Westdeutschland zurückzudrängen. Vordringlich müssen die Straforgane ihre Aufmerksamkeit einer besonderen Seite der Kriminalität der Jugendlichen, nämlich den Erscheinungen des Rowdytums, zuwenden. Dieses wird in der gegenwärtigen Situation vom Gegner zu einer Methode des Klassenkampfes gemacht und gefährdet an gewissen Brennpunkten die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit. Es erfordert eine entschiedene Bekämpfung seitens der Straforgane, ohne daß in jedem lauten, undisziplinierten Auftreten Jugendlicher bereits eine „Bande“ und Rowdytum gesehen wird. II Um feststellen zu können, auf welchem Weg die Strafverfolgungsorgane voranschreiten müssen, ist von dem Grundsätzlichen des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Justiz auszugehen. In der Periode des entfalteten Aufbaus des Sozialismus kommt es entscheidend darauf an, den gesetzmäßigen Prozeß der Wandlung der menschlichen Persönlichkeit, der in ihrem Denken, Fühlen und Handeln vom Ich zum Wir führt, mit allen gesellschaftlichen und staatlichen Mitteln zu fördern. Der sozialistische Staat und sein Recht werden infolge der Gesetzmäßigkeit der sozialistischen Entwicklung zu einem immer umfassenderen Instrument der Sicherung der Errungenschaften der Arbeiterklasse, der Entwicklung und Festigung der sozialistischen Beziehungen und des Bewußtseins der Menschen. Das sozialistische Recht spiegelt die bewußt gewordenen Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Umwälzung wider und leitet dadurch die Menschen an, alle Kräfte für den Sieg des Sozialismus einzusetzen. In der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit liegt die Gewähr dafür, daß die freiwillige, bewußte Disziplin freier, gleichberechtigter Menschen erreicht und damit das zu Rechtsverletzungen führende egoistische, hemmende Gegeneinander überwunden wird ein Ziel, das nur durch die sozialistische Gesellschaftsordnung und niemals in einer bürgerlichen Klassengesellschaft erreicht werden kann. Die Rechtspflege in ihrer ganzen Breite (Vorbeugung, Gerichtsverfahren, politische Massenarbeit) hat die Durchsetzung dieser sozialistischen Gesetzmäßigkeit zum Ziele. Der Kriminalität wird durch die weitgehende Beseitigung der Ausbeutung der Menschen durch den Menschen, durch das ständige Wachstum des wirtschaftlichen und kulturellen Wohlstandes und die fortschreitende Festigung 76 der politisch-moralischen Einheit des Volkes immer mehr der Boden entzogen. In der DDR gibt es keine unaufhebbaren Ursachen für das Verbrechen mehr. Verbrechen sind in der jetzigen Etappe zum Teil die Folgen der unmittelbaren Einwirkung des Klassengegners; zum weitaus größten Teil wurzeln sie in den noch nicht überwundenen Überresten der alten, bürgerlichen Denk- und Lebensweise, deren Überwindung bei den Menschen sehr verschieden verläuft und durch Einflüsse des in Westdeutschland herrschenden klerikal-militaristischen Regimes gehemmt wird. Die Ursachen für Verbrechen werden in zunehmendem Maße durch die organisierende, bewußtseinsbildende Kraft der sozialistischen Gesellschaft und des sozialistischen Staates beseitigt. Im System der staatlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen ist die Strafe jedoch noch ein notwendiges Mittel der Arbeiter-und-Bauern-Macht. Sie dient der Unterdrückung konterrevolutionärer und anderer schwerer Verbrechen. Bei anderen Straftaten ist die gerichtliche Verurteilung vor allem darauf gerichtet, den Rechtsbrecher zu erziehen und ihn wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Jedes Strafverfahren muß durch die Aufdeckung der Straftaten und ihrer den Sieg des Sozialismus hemmenden Ursachen und Auswirkungen dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewußtsein und Verantwortungsgefühl des Verurteilten und der Bevölkerung zu vertiefen und zu stärken. Die Gerechtigkeit, deren Wesen in der Programmatischen Erklärung des Staatsrates grundsätzlich entwickelt wurde, kommt in unserem Strafrecht in zweifacher Richtung zum Ausdruck: Die Feinde des Friedens und der Arbeiter-und-Bauern-Macht werden mit der notwendigen Härte bestraft. Gegen solche Bürger aber, die bisher ehrlich ihrer Arbeit nachgegangen sind und deren Rechtsverletzung als einzelne Entgleisung vom normalen Gang ihres Lebens anzusehen ist, muß auch in der Strafe vor allem die überzeugende Kraft unserer Ordnung wirken. Denn mit der Festigung der staatlichen Ordnung und der neuen Gesellschaft verändert sich das Verhältnis von Zwang und Überzeugung im Strafrecht; die Methoden der Erziehung durch Überzeugung gewinnen immer mehr an Gewicht. Damit wandelt sich auch der Charakter der gerichtlichen Strafen. Strafen ohne Freiheitsentzug, bei denen die Überzeugung des Täters im Vordergrund steht, werden Schritt für Schritt zur bestimmenden Strafart des sozialistischen Staates. Die Anwendung dieser Grundsätze bietet die Gewähr, daß die Tätigkeit der Straforgane mit den Entwicklungsgesetzen der Gesellschaft in Einklang steht. Dadurch wird erreicht, daß wirklich nur solche staatlichen Zwangsmaßnahmen verhängt werden, die auf den Verurteilten überzeugend wirken und bei der Bevölkerung Verständnis finden. Wie alle staatliche Leitungstätigkeit muß auch die Tätigkeit der Straforgane nicht „Ausübung administrativer Kommandogewalt, sondern Führung der Menschen auf dem Weg des bewußten Kampfes für den Sieg des Sozialismus“1 sein. Bei den 1 Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrats der DDR vor der Volkskammer, Berlin 1960, S. 38.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 76 (NJ DDR 1961, S. 76) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 76 (NJ DDR 1961, S. 76)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Straftat, der Persönlichkeit der Inhaftierten ergeben die bei Vollzugs- und Betreungsaufgaben zu beachten sind, Ausbau der Informationsbeziehungen und Vervollkommnung des Informationsaustausche, insbesondere zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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