Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 75

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 75 (NJ DDR 1961, S. 75); Aus dem Bericht des Ministers der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, in der 5. Sitzung des Staatsrates der DDR Die Programmatische Erklärung des Staatsrates vom 4. Oktober 1960 bestimmt die Arbeit der Staatsorgane für eine längere Periode. Die Darlegungen über die Grundlagen der sozialistischen Rechtsordnung, das neue Recht der sozialistischen Demokratie und den Inhalt unserer Gerechtigkeit bilden eine Richtschnur für die Arbeit aller Staatsorgane. I Der im Erlaß des Staatsrates vom 1. Oktober 1960 ausgesprochene Gnadenerweis ist inhaltlich ein bedeutsamer Bestandteil der Programmatischen Erklärung des Staatsrates. Seine Durchführung bestätigte die Festigkeit und moralische Kraft unserer sozialistischen Gesellschaft. Sie durchleuchtete zugleich die Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane; es wurde aufgedeckt, in welchem Maße ihre Tätigkeit bereits ihrer Aufgabe in der Periode des'entfalteten Aufbaues des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik entspricht, in welchen Punkten sie noch zurückgeblieben sind und wie sie arbeiten müssen, um der Erklärung des Staatsrates voll zu entsprechen und die Anwendung und Weiterentwicklung unseres sozialistischen Rechts so zu meistern, daß die Rechtspflege der Deutschen Demokratischen Republik ein Vorbild der Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit darstellt. Bereits auf dem V. Parteitag der SED wurde die Forderung erhoben, daß die Justizorgane auf der Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse und des ständig weiter fortschreitenden Bewußtseins des Volkes sozialistische Staatsorgane werden und in Übereinstimmung mit der Entwicklung einer einheitlichen, sozialistischen Rechtsordnung ihre Tätigkeit bedeutend verbessern. Das mit Wirkung vom 1. Februar 1958 in Kraft getretene StEG und dessen Anwendung durch die Strafverfolgungsorgane waren ein wichtiger Schritt in dieser Richtung. Damit wurde das Strafrecht in wesentlichen Punkten mit den gesellschaftlichen Verhältnissen in Einklang gebracht und trotz Weitergeltung des alten Strafgesetzbuches die Möglichkeit für eine sozialistische Strafrechtspflege und eine ständig fortschreitende Zurückdrängung der Kriminalität geschaffen. Das Ziel, eine höhere Qualität der Arbeit der für die Verbrechensbekämpfung verantwortlichen Staatsorgane zu erreichen, ist unmittelbar verbunden mit der immer breiteren Einbeziehung der Bevölkerung in deren Tätigkeit. Dies fand seinen doppelten Ausdruck in zwei Gesetzgebungsakten, die für das Gebiet der Rechtspflege das Jahr 1960 charakterisieren: in dem Erlaß der Verordnung über die neuen Konfliktkommissionen, in der diesen auch die Behandlung von Straftaten geringer Gesellschaftsgefährlichkeit übertragen wurde, und in den erstmalig in Deutschland durchgeführten Richterwahlen. Die Programmatische Erklärung des Staatsrates stellt fest, daß sich auf der Grundlage der sozia- listischen Demokratie die neuen gesellschaftlichen Beziehungen, die auf den Prinzipien der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe beruhen, gefestigt haben. Diese Fortschritte haben dem Staatsrat die Möglichkeit gegeben, den umfassenden Gnadenerweis zu erlassen. Seine Durchführung hat die mit diesem Erlaß verbundenen Erwartungen in vollem Maße gerechtfertigt. Es bestätigte sich weiter, daß unsere Strafverfolgungsorgane darum ringen, bei ihren Entscheidungen den jeweiligen politischen, kulturellen und ökonomischen Entwicklungsstand zu berücksichtigen, und daß, im ganzen gesehen, ihre Praxis in Übereinstimmung mit der Höhe unserer gesellschaftlichen Entwicklung steht. Bei den Gesprächen, die in den Strafvollzugsanstalten und von Staatsanwälten, Richtern, Schöffen mit den begnadigten Personen geführt wurden, hat sich gezeigt, daß die durchgeführten Strafverfahren und der Vollzug der Strafe ihre erzieherische Wirkung erreicht haben und auch das Wesen des Gnadenerlasses verstanden wurde. Gleichzeitig traten jedoch gewisse Erscheinungen hervor, die einen Widerspruch zwischen der bisherigen Arbeit der Strafverfolgungsorgane und den Möglichkeiten, die die Gesetze ihnen bereits eröffnet haben, sowie den Forderungen, die die Programmatische Erklärung des Staatsrates an alle Staatsorgane stellt, offenbaren. Die im Zusammenhang mit der Durchführung des Gnadenerweises getroffenen Feststellungen sind von allgemeiner Bedeutung und werfen entscheidende Fragen der Rechtspflege auf. Im allgemeinen entscheiden die Gerichte richtig und der Notwendigkeit der Sicherung unseres Staates entsprechend in den Fällen, in denen es sich um die Bestrafung von schweren Angriffen gegen den Frieden und die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik handelt. Ihre Entscheidungen auf diesem Gebiet entsprechen den Gesetzen und setzen die sozialistische Gesetzlichkeit durch. Auch wenn Menschen trotz allen Bemühens um ihre Erziehung immer wieder mit unseren Gesetzen in Konflikt kommen, wird in der Regel durch eine entsprechende Freiheitsstrafe dem Recht Geltung verschafft, um sie zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit mit der ganzen Autorität unseres Staates zu erziehen und die Gesellschaft vor ihnen zu schützen. Was ergibt sich aus diesen Feststellungen? Die Straforgane sind ernsthaft um den Schutz der sozialistischen Gesetzlichkeit bemüht und haben Erfolge bei der Zürückdrängung der Kriminalität erreicht. Es gelingt ihnen jedoch noch nicht immer, das Neue der in Widersprüchen verlaufenden Entwicklung zu verstehen und rechtzeitig zu erkennen, um die erforderlichen Schlußfolgerungen für ihre Arbeit zu ziehen. Dies kann dann zu falschen Beurteilungen von Straftaten und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Täters und 75;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 75 (NJ DDR 1961, S. 75) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 75 (NJ DDR 1961, S. 75)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens, denn gemäß verpflichten auch verspätet eingelegte Beschwerden die dafür zuständigen staatlichen Organe zu ihrer Bearbeitung und zur Haftprüfung. Diese von hoher Verantwortung getragenen Grundsätze der Anordnung der Untersuchungshaft verbunden sind. Ausgehend von der Aufgabenstellung des Strafverfahrens und der Rolle der Untersuchungshaft wird in der Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bestimmt, daß der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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