Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 744

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 744 (NJ DDR 1961, S. 744); zentralen Organe selbst Schlußfolgerungen zur Verbesserung ihrer eigenen Tätigkeit ziehen können. Denn bei dieser Zusammenarbeit werden sie auf Dinge aufmerksam gemacht, die sie vorher bei ihrer eigenen Anleitungs- bzw. Kontrolltätigkeit nicht oder nicht so deutlich sahen. Damit werden diese Organe vom Staatsanwalt auf ihre Pflichten zur Überwachung der Einhaltung der Gesetzlichkeit hingewiesen. Bei der so durchgeführten Gegenkontrolle stellten wir fest, daß die Fachleute der Betriebe zwar wahrheitsgetreu vorhandene Erscheinungen geschildert und sich Mühe gegeben hatten, den derzeitigen Zustand korrekt zu analysieren, aber keine bestimmenden Ursachen für einzelne Mängel anführten. Der technische Leiter des VEB Werkzeugmaschinen Saalfeld gab z. B. die Realisierungsdauer der Verbesserungsvorschläge mit durchschnittlich 24,3 Wochen an und begründete das damit, daß die erforderlichen Betriebsmittel nur schleppend bereitgestellt werden und die Versuche schwierig durchzuführen sind. Tatsächlich lag die Ursache der langen Bearbeitungsdauer darin, daß die schöpferische Initiative und die planmäßige Tätigkeit der wissenschaftlich-technischen Kader, der Neuerer, Rationalisatoren und Erfinder unterschätzt worden sind. Es war z. B. geduldet worden, daß die Rationalisatoren- und Erfinderbrigaden, die anläßlich eines Sonderwettbewerbs gebildet worden waren, ihre Arbeit im wesentlichen wieder einstellten. Ein anderes Beispiel: Der kaufmännische Leiter des VEB Blema Gera gab an, daß die Materialplanung im wesentlichen auf dem neuesten Stand der Materialverbrauchsnormen beruhe. Zusammen mit der Deutschen Notenbank untersuchten wir die Ursachen der Überplanbestände. Hierbei ergab sich, daß die Materialverbrauchsnormen nicht dem neuesten Stand entsprachen, sondern z. T. aus dem Jahren 1958 und 1959 stammten. Insgesamt kann gesagt werden, daß wir mit dieser Arbeitsmethode auf den Gebieten des Vorschlags- und Erfindungswesens, der Materialwirtschaft und der Durchsetzung der Seifert-Methode Gesetzesverletzungen aufdecken konnten, die die Steigerung der Arbeitsproduktivität hemmten. Unverzüglich nach Abschluß der Untersuchungen werteten wir die Ergebnisse mit den Betriebsleitern und den verantwortlichen Funktionären der Betriebe aus. Außer- dem wurden die Gesetzesverletzungen und deren Ursachen in einem Einspruch des Staatsanwalts dargelegt und die Wiederherstellung bzw. die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit verlangt. Diese Methode ermöglicht den Staatsanwälten, mehrere Komplexe in der Allgemeinen Aufsicht gleichzeitig zu bearbeiten. Dadurch gelangen sie schneller und besser zu einer umfassenden Einschätzung des Standes der Gesetzlichkeit. Auch Kreisstaatsanwälte erzielten mit dieser Arbeitsweise bereits gute Aufsichtsergebnisse in Industrie- und Baubetrieben, so z. B. der Staatsanwalt des Kreises Jena-Land. Er stellte fest, daß in einigen Betrieben die Pläne „Neue Technik“ nicht ausgearbeitet worden waren, keine Kommissionen für Rationalisierung bestanden, die TOM-Pläne den ökonomischen Nutzen nicht auswiesen und nicht ständig nach den Vorschlägen ergänzt wurden. Der Staatsanwalt legte deshalb begründete Einsprüche ein und faßte die Ergebnisse in einem Hinweis an die Plankommission zusammen. * In allen Betrieben wurde dem Verlangen des Staatsanwalts auf Wiederherstellung bzw. strikte Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprochen, und es wurden konkrete Maßnahmen hierzu beschlossen. Die Wirksamkeit der hier dargelegten Arbeitsweise in der Allgemeinen Aufsicht kann somit positiv beurteilt werden. Die Oberste Staatsanwaltschaft der DDR faßte die Ergebnisse der Überprüfungen zusammen und wies die WB auf die festgestellten Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit in ihrem Verantwortungsbereich hin. Die WB Werkzeugmaschinen zog entsprechende Schlußfolgerungen, um die eigene Anleitungs- und Kontrolltätigkeit zu verbessern8. Obwohl es sich bei den überprüften Maschinenbaubetrieben um zentralgeleitete Betriebe handelte, wurde das Ergebnis unserer Überprüfungen dem Bezirkstag zur Information übergeben und im Rat des Bezirks ausgewertet, als über die Erfüllung des Volkswirtschaftsplans beraten wurde. 8 Die Oberste Staatsanwaltschaft wird in einem Beitrag, den wir in nächster Zeit veröffentlichen werden, über diesen Hinweis an die WB berichten und darlegen, welche Schlußfolgerungen tjir die Arbeit der Staatsanwälte in der Allgemeinen Aufsicht aus den Überprüfungen in Industriebetrieben zu ziehen sind. D. Red. FROHMUT MÜLLER, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Dresden Die Aufsicht des Staatsanwalts über die Verwendung von Haushaltsmitteln durch die örtlichen Räte Im Zusammenhang mit dem Produktionsaufgebot der Arbeiter, Angestellten und der Angehörigen der Intelligenz sagte Walter Ulbricht: „Wenn der fortschrittliche Teil der Bevölkerung aus eigener Erkenntnis hohe Verpflichtungen eingeht, um unsere Staatsmacht zu stärken, dann ist es unsere Pflicht, gegen alle Fälle von Verschwendung und Disziplinlosigkeit vorzugehen.“1 Dieser Hinweis unterstreicht die Bedeutung der Aufsicht des Staatsanwalts u. a. auch über die Gesetzlichkeit der Vorlagen und Beschlüsse der örtlichen Räte. Der Staatsanwalt muß darauf achten, daß die Aufgaben des Volkswirtschaftsplans auf der Grundlage der Gesetzlichkeit gelöst werden. Dies gilt besonders für die 1 W. Ulbricht, Wie geht es weiter in Berlin?, ND (Ausg. B) vom 26. August 1961, S. 4. genaue Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bei der Ausgabe finanzieller Mittel durch die örtlichen Organe der Staatsmacht. Ungesetzlichkeiten auf diesem Gebiet können Disproportionen bei der Erfüllung der Pläne schaffen. Als ideologische Ursachen, die zur Verletzung des Sparsamkeitsprinzips, zu Verschwendung und Vergeudung materieller und finanzieller Mittel führen, nannte Erich Honecker im Bericht des Politbüros an das 13. Plenum des Zentralkomitees der SED Sorglosigkeit, ungenügende Beachtung der staatlichen und volkswirtschaftlichen Interessen sowie politische Verantwortungslosigkeit2. Der Staatsanwalt kann durch seine Gesetzlichkeitsaufsicht mit dazu beitragen, die Forderung der Partei, 2 Honecker, Völkswirtschaftsplan Kampfprogramm der Arbeiter-und-Bauern-Macht, ND (Ausg. B) vom 9. Juli 1961, S. 3 ff. 744;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 744 (NJ DDR 1961, S. 744) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 744 (NJ DDR 1961, S. 744)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen und es keine Hinweise auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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