Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 738

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 738 (NJ DDR 1961, S. 738); Zunächst gilt es hervorzuheben, daß die Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens ein Akt wahrer Gerechtigkeit sind und daß wir heute eine Situation geschalten haben in der diese Gerechtigkeit reiner hervortritt als je zuvor. „Wir verstehen unter Gerechtigkeit, daß die friedlichen Bestrebungen des Volkes geschützt und alle Anschläge der Militaristen, alle Versuche, die Menschen für ihre aggressiven Ziele zu mißbrauchen, rücksichtslos unterbunden werden. Wir verstehen unter Gerechtigkeit, daß wir solche Menschen geduldig überzeugen und erziehen, die noch nicht in vollem Umfang ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft erkannt haben; daß aber jene hart bestraft werden, die das Leben unseres Volkes, den Bestand unserer Nation bedrohen. Wir verstehen unter Gerechtigkeit, daß die Macht des deutschen Militarismus und Imperialismus gebrochen wird.“ Diese drei von den sieben Grundsätzen der Gerechtigkeit aus der Programmatischen Erklärung mögen genügen, um dies zu verdeutlichen. Heute, da die Bewegungsfreiheit des deutschen Militarismus und Imperialismus in entscheidendem Maße durch unsere Maßnahmen eingeschränkt ist, ist es viel leichter geworden, das Volk vor den Anschlägen der Militaristen zu schützen. Es ist klar, daß z. B. die Sicherung unserer Staatsgrenzen nach Westberlin die Versuche vereitelt hat, unsere Menschen für ihre aggressiven Ziele zu mißbrauchen. Dadurch, daß wir diese Störquellen ausgeschaltet haben und weitere ausschalten werden, ist es uns möglich; unsere sozialistische Demokratie viel reiner zu entwickeln und auf der vollen Entfaltung der persönlichen Fähigkeiten und Neigungen des einzelnen zum Nutzen der Gesellschaft das Glück des ganzen Volkes zu begründen. Unsere jüngsten Erfahrungen bestätigen aber auch erneut, daß diese sieben Grundsätze eine einheitliche Gerechtigkeit beschreiben, von der die eine Seite nicht ohne die andere existieren kann. Die entscheidende Zurückweisung und Zerschlagung der konterrevolutionären Angriffe des Klassenfeindes, der westdeutschen Militaristen und Revanchisten, ist eine wichtige Voraussetzung für die gesetzmäßige Entfaltung der sozialistischen Demokratie, für die Entwicklung der Rechte des Volkes. Und umgekehrt: Die Entwicklung unserer sozialistischen Demokratie gibt uns jene Kraft und innere Festigkeit, die notwendig ist, um die Macht des deutschen Militarismus und Imperialismus vollständig zu brechen. Von diesen Erkenntnissen muß man sich leiten lassen,: um unsere Gesetze als Ausdruck dieser wahren Gerechtigkeit richtig zu verstehen und anzuwenden. Nur dann wird die Rechtsprechung von der Gerechtigkeit erfüllt sein, wenn die Gesetze als Ausdruck unserer gesellschaftlichen Entwicklung verstanden und gehand-habt werden. In einer Zeit, in der die Autorität der DDR von Tag zu Tag wächst, in der im kapitalistischen Ausland immer ernsthafter die De-facto-Anerkennung unseres Staates erwogen wird, ist es besonders wichtig, daß die Gerichte unsere Gesetze als Willensausdruck unseres Staates betrachten und unsere Gesetze strikt achten. Dies ist keine bürokratische Autorität, wie sie von den Gesetzen eines bürgerlichen Staates ausgeht. Aus unseren Gesetzen spricht der Wille jener Menschen, die am Brandenburger Tor den Frieden mit der Waffe in der Hand verteidigen, der Wille solcher Menschen, wie der Mitglieder der Brigaden „Anton Saef-kow“ und „Otto Krahmann“ vom Berliner Kabelwerk Oberspree, die im Juli 1961 die Losung ausgaben: ■„Schlagt die Militaristen mit Taten in der sozialistischen Produktion, und der Deutsche Friedensplan wird Wirklichkeit!“, wie der Elektrodendreher vom VEB Elektrokohle, von denen die Initiative zum Produktionsaufgebot mit dem Leitsatz ausging: „In der gleichen Zeit für das gleiche Geld mehr produzieren“, wie der LPG-Bauern von Zickhusen. Aus diesem Grunde ist es unbedingt notwendig, das subjektivistische Herangehen an unsere Gesetze genausowenig zu dulden, wie ihre formale, von der gesellschaftlichen Entwicklung und den gegenwärtigen Problemen abstrahierende Anwendung. Der Staatsratsbeschluß sagt: ,,Wenn von Bürgern gegen das Recht und damit gegen die Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstoßen wird, muß mit der ganzen Autorität unseres Staates und unserer Gesellschaft dem Recht und Gesetz Geltung verschafft werden.“ Deshalb ist es richtig, wenn diejenigen die ganze Härte unserer Gesetze trifft, die sich gefährlicher Verbrechen gegen unseren Staat schuldig machen. Dies war z. B. bei jener Bande aus dem Kreis Strausberg der Fall, die als ständige Besucher Westberliner Kinos, Gäste des Amerikahauses und ähnlicher Einrichtungen, nach dem 13. August 1961 durch den Rias verhetzt, Brandstiftungen und andere Terrorakte durchführten, Hetze betrieben und noch schwerere Anschläge vorbereiteten. Es ist ein Ausdruck wahrer Gerechtigkeit, daß unsere Gerichte die Angriffe auf die Sicherungsmaßnahmen zum Schutze der DDR und des Friedens energisch bekämpfen. Es wäre falsch, wollte man derartige Angriffe nicht als Staatsverbrechen, sondern als weniger schwere antidemokratische Delikte qualifizieren, weil es „praktischer“ erscheinen könnte, solche Straftaten vor den Kreisgerichten statt vor den Bezirksgerichten anzuklagen und zu verhandeln. Von solchen Gesetzesverletzungen aus rein praktizistischen Erwägungen bis zur Bagatellisierung dieser Handlungen selbst ist es nur ein kleiner Schritt. Andererseits entspricht es nicht der Gerechtigkeit und dem Inhalt unserer Gesetze, wenn ein Gericht einen alten Arbeiter, der bisher ehrlich durchs Leben gegangen ist und jetzt als Vollinvalide seinen Arbeitsverdienst verheimlicht und dadurch unberechtigterweise Rente bezieht, zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt, wie dies vor karzem im Bezirk Suhl geschehen ist. * Es ist eine allgemein anerkannte Tatsache, daß eine wichtige Grundlage von Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit die richtige Einschätzung der Gesellschaftsgefährlichkeit einer Handlung ist. Dabei kommt es darauf an, sich sowohl mit dem Wesen der Gesellschaftsgefährlichkeit als auch mit der Bedeutung der einzelnen Faktoren der strafbaren Handlung, der Person des Täters und den übrigen Umständen, die für den Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit -maßgebend sind, zu beschäftigen. Als die häufigsten Fehler bei der Feststellung des Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit traten Schematismus und voreingenommenes Herangehen bei der Aufklärung und Einschätzung des Sachverhalts in Erscheinung. Es wäre jedoch verfehlt, wollte man die Diskussion über die Gesellschaftsgefährlichkeit auf den Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit beschränken. Es ist vielmehr notwendig, das Wesen der Gesellschaftsgefährlichkeit vorrangig zu behandeln, weil die Meinung aufgetreten ist, daß man sich mit der fortschreitenden Entwicklung gegenüber der Kriminalität, besonders aber der „kleinen“ Kriminalität, großzügig und duldsamer verhalten könne. In jeder Straftat zeigen sich die Nachwirkungen des Kapitalismus, der die Volksmassen als gestaltende Kraft unterdrückt, die menschliche Gemeinschaft zersplittert und die Menschen voreinander isoliert, so daß sie ihre Kraft gegeneinander vergeuden. Die Straftaten sind ein Hemmnis für die gesellschaftliche Entwicklung, sie stören die Partei der Arbeiterklasse und den 738;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 738 (NJ DDR 1961, S. 738) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 738 (NJ DDR 1961, S. 738)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist er? gestiegen ist. Das ergibt sich vor allem daraus, daß dieseshöhere Ergebnis bei einem um geringeren Vorgangsanfall erzielt werden konnte. Knapp der erarbeiteten Materialien betraf Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die genaue Abgrenzung, wie weit die Befugnisse der Bezirksverwaltungen reichen und bei elchen Problemen die zentrale Verantwortung einsetzt zentrale Information und Abstimmung zwischen den Staatssicher-heitsorganen erforderlich ist.

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