Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 733

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 733 (NJ DDR 1961, S. 733); Die allgemeine Anerkennung des Prinzips der Verfolgung und Bestrafung von Kriegsverbrechern An der Tatsache, daß das Verbrechen gegen den Frieden anerkanntermaßen das schwerste und konsequent zu verfolgende Völkerrechtsdelikt ist, können all diese Winkelzüge aber nichts ändern. Im Urteil des Nürnberger Internationalen Militärtribunals wurde mit Recht betont: \ „Die Entfesselung eines Angriffskrieges ist nicht bloß ein internationales Verbrechen; es ist das schwerste internationale Verbrechen, das sich von anderen Kriegsverbrechen nur dadurch unterscheidet, daß es in sich alle Schrecken der anderen Verbrechen einschließt und anhäuft.“8 Damit gab das Internationale Militärtribunal, das sich in seiner Arbeit an die sowjetische Aggressionsdefinition des Jahres 1933 anlehnte, zwar keine Definition der Aggression selbst. Die Schlußfolgerung des Tribunals über den verbrecherischen Inhalt und die Strafbarkeit eines aggressiven Krieges ist aber wie der ehemalige stellvertretende Hauptankläger der UdSSR in Nürnberg, L.N.Smirnow, mit Recht betont „eine zutiefst richtige und progressive Erkenntnis, die eine neue, wichtige Etappe in der Entwicklung des internationalen Rechts kennzeichnet.“9 Man kann auch dem seinerzeitigen stellvertretenden britischen Hauptankläger, Maxwell-Fife, nur beipflichten, wenn er die persönliche Verantwortlichkeit für Verbrechen gegen den Frieden unterstreicht und es „als die Pflicht und das Recht der Nationen der Welt“ bezeichnet, gegen Friedensverbrecher ein Verfahren anzustrengen10. In der Resolution 95 (I) der Vollversammlung vom 11. Dezember 1946 über die Bestätigung der Nürnberger Prinzipien bekannten sich zudem die UN-Mit-gliedsstaaten einmütig zu den Grundsätzen des Völkerrechts, wie sie im Statut des Internationalen Militärgerichtshofs und im Urteil von Nürnberg anerkannt wurden. Der amerikanische Vorschlag für die Resolution hatte bezeichnenderweise die „Kodifikation“ der Nürnberger Prinzipien in der Vordergrund gerückt. Auf sowjetische Initiative kam es zur Formulierung „Bestätigung“ („affirmation“ an Stelle von „codification“)11. So wurde die bereits vorab gegebene Verbindlichkeit der Nürnberger Prinzipien zusätzlich unterstrichen. „Obwohl diese Bestätigung nicht die bindende Kraft eines Vertrages hat“ betont der Berater des US-Außen-ministeriums, Jessup, „ist ihre politische und wahrscheinlich auch rechtliche Kraft so groß, als ob sie bereits in Vertragsform vereinbart worden wäre.“12 Jessup übersieht, daß die Resolution der Vollversammlung bereits bestehendes, auf verbindliche völkerrechtliche Verträge zurückgehendes Recht bestätigt, also in diesem Falle nicht den Charakter einer „Empfehlung“, sondern einer politischen und rechtlichen Manifestation hat. Trotz seiner formalen Betrachtungsweise erkennt aber auch Jessup, daß sich heute niemand mehr der Allgemeinverbindlichkeit der Nürnberger Prinzipien entziehen kann. Zur Ächtung von Angriffskriegen als schwerstem internationalen Verbrechen leistete im Gegensatz zum OKW-Prozeß und anderen Nürnberger Nachfolgeprozessen auch der Wilhelmstraßen-Prozeß einen erfreulichen Beitrag. Das Urteil des amerikanischen Militärtribunals weist die Versuche zurück, für Revanche- 8 Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem IMT, Bd. I, Nürnberg 1947, S. 207. 9 L. N. Smirnow, Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß eines der bedeutsamsten Ergebnisse der Zerschlagung des deutschen Imperialismus im zweiten Weltkrieg, NJ 1900, S. 291. 10 Maxwell-Fife Im Vorwort zu R. W. Cooper, The Nuernberg Trial, 1947, S. 10. it vgl. The Charter and Judgment of the Nuernberg Tribunal, United Nations, General Assembly, International Law Commission, Lake Success, New York 1949. S. 12 f. 2 Jessup, The Crime of Aggression and the Future of International Law, in „Political Science Quarterly“, März 1947, S. 2. kriege einen Vorwand zu konstruieren, und ist daher angesichts der Entwicklung in Westdeutschland von besonderer Aktualität13 * 14. Die allgemeine Anerkennung und Bedeutung des Prinzips der Verfolgung und Bestrafung der Kriegsverbrecher wird im übrigen auch durdi seine Aufnahme in die Friedensverträge mit Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland vom 10. Februar 1947 unterstrichen. Der inhaltlich fast gleiche Wortlaut dieser Artikel zeugt von ihrer gemeinsamen trotz aller imperialistischen Intrigen stabilen Wurzel: den konstruktiven Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition. „Im Interesse aller Vereinten Nationen“, wie es treffend in der Präambel heißt, wurde das Londoner Abkommen über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achsenmächte, dessen integrierenden Bestandteil das Statut des Internationalen Militärtribunals bildet, am 8. August 1945 von den Vertretern der UdSSR, Frankreichs, der USA und Großbritanniens unterzeichnet. Die in Artikel 5 des Abkommens eingeräumte Beitrittsmöglichkeit nahmen 19 weitere Vereinte Nationen wahr. Viele dieser Staaten wirkten zudem aktiv an der Vorbereitung der Anklage mit. Dieses Bekenntnis zu den Nürnberger Prinzipien und die weltweite Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung des Prozesses, die in der Folgezeit ebenso beim Tokioter Hauptkriegsverbrecherprozeß deutlich wurde, war ein wesentliches Ergebnis des geschlossenen und konsequenten, Wirkens der antifaschistischen Volksfront, die sich unter Führung der UdSSR im Kampf gegen den imperialistischen Raubkrieg Hitlers und für einen dauerhaften Frieden in Übereinstimmung mit dem vom 7. Weltkongreß der Kommunistischen Internationale schon 1935 vorgezeichneten Weg auf breitester internationaler Basis herausgebildet hatte. Die imperialistischen Regierungen des Westens konnten sich im Interesse ihrer eigenen Machtbehauptung den Forderungen der Völker auf Sanktionierung demokratischer völkerrechtlicher Prinzipien nicht mehr widersetzen. Sie mußten in der Satzung der Vereinten Nationen, im Potsdamer Abkommen und im Londoner Statut völkerrechtliche Grundsätze bestätigen, die ihrem Klassenwesen, ihrem Drang nach nationaler und internationaler Unterdrückung im Kern widersprechen und zur Bändigung des aggressiven Imperialismus beitragen. Im Kampf gegen die imperialistische Gewaltpolitik war in Nutzanwendung der Lehre von Marx, „die einfachen Gesetze der Moral und des Rechts, welche die Beziehungen von Privatpersonen regeln sollten, als die obersten Gesetze des Verkehrs von Nationen geltend zu machen,“1''' ein bedeutender Erfolg errungen worden. Der Widerstand imperialistischer Kreise gegen die Durchsetzung der Nürnberger Prinzipien Leicht war der Weg zur Durchsetzung der Nürnberger Prinzipien nicht. Starke Widerstände in den westlichen Staaten mußten gebrochen werden, ehe die Nürnberger Grundsätze ihre förmliche Bestätigung fanden. Den imperialistischen Staaten ging es dabei weniger um die Kriegsverbrechen in engeren Sinne und ihre Ahndung. Die eigentliche Streitfrage war immer wieder die Ahndung des Verbrechens gegen den Frieden, weil hier notwendig die Fäden zur Aggressivität des Imperialismus gezogen werden konnten und gezogen werden mußten. Im November 1944 mahnte Kronanwalt D. N. P r i 11 : „Die Wichtigkeit der befriedigenden Durchführung der Bestrafung der Kriegsverbrecher ist weit größer, als 18 Das Urteil im Wilhelmstraßen-Prozeß, a. a. O., S. 3 und 6. 14 Karl Marx, Inauguraladresse der Internationalen Arbeiterassoziation, Marx/Engels, Ausgew. Werke, Bd. I, Berlin 1952, S. 359. 733;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 733 (NJ DDR 1961, S. 733) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 733 (NJ DDR 1961, S. 733)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen Strafverfolgung fehlt oder kein Ermittlungsverfahrenjnzuleiten und die Sache an ein gesellschaf lichssPrtgdW der Rechtspflege zu übergeben, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit gemäß Gesetz. Die Einziehung von Sachen gemäß dient wie alle anderen Befugnisse des Gesetzes ausschließlich der Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, können die Befugnisregelungen des Gesetzes zur Abwehr dieser Gefahr wahrgenommen werden. Das Staatssicherheit kann selbst tätig werden.

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