Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 732

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 732 (NJ DDR 1961, S. 732); Die Pläne der Bonner Regierung liefen darauf hinaus, durch eine auf die Spitze getriebene Störtätigkeit Bedingungen für den offenen Angriff gegen die DDR nach den westdeutschen Wahlen zu schaffen1. Bei dem Versuch der Unterwanderung und Unterminierung der DDR war die offene Grenze der Republik zu Westberlin den Bonner Politikern ein willkommener Angriffspunkt. Der Kriegsbrandherd Westberlin mußte eingedämmt und unter Kontrolle gebracht werden, wenn er sich nicht auf das anliegende deutsche Gebiet und damit auf die Welt ausweiten sollte. Als die psychologische Kriegführung Bonns ihren Höhepunkt erreichte und die Bonner Ultras die letzten Vorbereitungen für den Überfall auf die DDR trafen, leitete die DDR daher erforderliche Schutzmaßnahmen ein. Sie war hierzu nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet. Nach allgemein anerkanntem Völkerrecht ist es die höchste Pflicht eines jeden Staates, seine ganze Kraft und Autorität in den Dienst der Sicherung des Friedens zu stellen. Diese Pflicht folgt generell aus der Satzung der Vereinten Nationen und speziell für Deutschland zusätzlich aus den Abkommen der Anti-Hitler-Koaütion, die das Ziel verfolgten, „den deutschen Militarismus und Nationalsozialismus zu zerstören und dafür Sorge zu tragen, daß Deutschland nie wieder imstande ist, den Weltfrieden zu stören“.2 Nach den Nürnberger Prinzipien sind bereits die Planung oder die Vorbereitung eines Angriffskrieges das schwerste Völkerrechtsdelikt. Die Feststellung des amerikanischen Militärtribunals im Wilhelmstraßen-Prozeß, „ein Staat, der einen Angriffskrieg entfesselt, fordert die anderen Nationen dazu heraus, Maßnahmen, wenn nötig auch Gewaltmaßnahmen, zu ergreifen“3 *, trifft analog auf die Berechtigung von Abwehrmaßnahmen gegen eine in Vorbereitung begriffene Aggression zu. Jeder Staat ist berechtigt und verpflichtet, dem Verbrechen des Friedensbruches vorzubeugen und entgegenzuwirken. Die Negierung der Nürnberger Prinzipien in Westdeutschland Immer wieder unterstreicht die Entwicklung die Aktualität und Bedeutung der Nürnberger Grundsätze. Die Durchführung des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses und der Kampf um den Abschluß eines demokratischen Friedensvertrages sind aufeinander bezogene Etappen im zielstrebigen Kampf der sozialistischen Staaten und der friedliebenden Völker für die Beseitigung des Militarismus und Revanchismus und damit für eine effektive Friedenssicherung. Das unterschiedliche Verhalten der beiden deutschen Staaten zu den Nürnberger Grundsätzen widerspiegelt sich in ihrer Einstellung zum Abschluß eines demokratischen Friedensvertrages. Die Einstellung zu den Nürnberger Grundsätzen ist wie das Verhalten zum Friedensvertrag ein entscheidendes Kriterium für die Repräsentation der nationalen Interessen. „Als sei Nürnberg nie gewesen“ überschrieb der polnische Rechtswissenschaftler S a w i c k i seine sorgfältige Analyse der westdeutschen Verhältnisse, die durch die Nichtentmachtung der Kriegsverbrecher, ihre Einbeziehung in staatliche und militärische Schlüsselpositionen, die „Rehabilitierung“ der SS und durch die zur Staatsdoktrin erhobenen Angriffe gegen die Nürnberger Grundsätze gekennzeichnet sind. Unter Berücksichtigung der dem Imperialismus innewohnenden Gesetzmäßigkeiten überrascht es nicht sonderlich, daß die Nürnberger Prinzipien heftigen Anfein- 1 vgl. Fernseh- und Rundfunkansprache Walter Ulbrichts am 18. August 1061, ND vorn 19. August 1961. 2 Aus der Erklärung von Jalta, Februar 1945. 3 Das Urteil im Wilhelmstraßen-Prozeß, Schwäbisch Gmünd/ München 1950, S. 13. düngen imperialistischer Theoretiker und Politiker vor allem in Westdeutschland und den USA ausgesetzt sind. Schon 1946 verkündete der amerikanische Senator Taft, die USA würden es lange bedauern, daß das Urteil im Nürnberger Prozeß vollstreckt wurde. In der Erkenntnis, daß das Nürnberger Urteil ein erhebliches ideologisches Hindernis für die Vorbereitung neuer Kriege ist, griff der ausgesprochen reaktionäre Teil der Presse der USA vor allem den Tatbestand des Verbrechens gegen den Frieden an''*. In Westdeutschland nahmen die Angriffe auf die Nürnberger Prinzipien entsprechend den Etappen der Remilitarisierung an Schärfe und Skrupellosigkeit zu. Diesen Zusammenhang hat der ehemalige Sekretär des Nürnberger Internationalen Militärtribunals, A. Pol-torak, klar erkannt, wenn er schreibt: ' ,„Bevor die Waffe geschliffen wird, muß man ihre Reputation aufpolieren“. Von diesem Rezept ausgehend, unternehmen die imperialistischen Ideologen alles, um die Hitlerleute reinzuwaschen.“5 Stand zunächst der Einwand „tu quoque“ im Vordergrund der Anfeindungen, so wurde in Vorbereitung der offenen Aufrüstung Westdeutschlands in den Jahren nach 1949 ein Generalangriff auf die Nürnberger Prinzipien eingeleitet. Mit allen Hilfsmitteln formaler Jurisprudenz suchen Knieriem und seinesgleichen den Nachweis zu erbringen, die Verurteilung der Kriegsverbrecher sei im höchsten Grade ungerecht und auf keinen Fall sei der Angriffskrieg strafbar’3. , Auch Servatius begann als Anwalt Eichmanns die Verteidigung des Judenmörders mit einem Angriff auf die Verbindlichkeit der allgemein anerkannten Nürnberger Prinzipien. Servatius hat schon erhebliche Routine bei dem Versuch der Rechtfertigung des Unrechts. So suchte der Kölner Anwalt im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß die von Sauckel angeordneten Massendeportationen von Bürgern der überfallenen Staaten zur Sklavenarbeit in Deutschland als „Dienstleistungen“ im Sinne der Haager Landkriegsordnung (Art. 52) zu bagatellisieren. Servatius führte u. a. aus: Dienstleistungen“ seien heutzutage nicht mehr im frontnahen Gebiet durchzuführen Es müsse daher möglich sein, die Arbeit dort zu fordern, wo sie allein ausgeführt werden könne und wo sie nötig sei Die Entwicklung des Kriegsrechtes richte sich nach den Bedürfnissen, denen dieses Recht zu dienen hat0. Ohne) jeden Skrupel stellte Servatius damit sinngemäß die These auf, die Massendeportationen zur Sklavenarbeit seien ein zulässiges „Bedürfnis“ des Faschismus gewesen, dem sich das geltende Kriegsrecht gefälligst anzupassen habe. Als Servatius im Eichmannprozeß dem Angeklagten assistierte, „er habe die Untaten des Dritten Reiches nicht zu bereuen“, gab sich selbst der „Rheinische Merkur“ schockiert7, obwohl das Verhalten von Servatius nur ein Ausdruck der in Westdeutschland von Theorie und Politik geförderten Ablehnung der Nürnberger Prinzipien und damit des allgemein anerkannten Völkerrechts unserer Zeit ist. Umfang und Intensität der Anfeindungen verdeutlichen die Größe der Gefahr, die der Imperialismus in den Nürnberger Grundsätzen wie auch im Friedensvertrag für seine Gewaltpolitik sieht. Die Hauptangriffe richten sich dabei immer wieder gegen den Tatbestand des Verbrechens gegen den Frieden. ' vgl. P. S. Romaschkin, Kriegsverbrechen des Imperialismus, Moskau 1953, S. 254 (russ.). 5 A. Poltorak. Memento Morl, in „Literaturnaja Gaseta“ vom 24. Januar 1961 (Nr. 11). 5a vgl. z. B. Knieriem, Nürnberg Rechtliche und menschliche Probleme, Stuttgart 1953. 6 vgl. „Süddeutsche Zeitung“ vom 4. April 1961. 3 „Rheinischer Merkur“ vom 14. April 1961. 732;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 732 (NJ DDR 1961, S. 732) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 732 (NJ DDR 1961, S. 732)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind und zur Gewährleistung innerer Stabilität beizutragen.

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