Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 720

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 720 (NJ DDR 1961, S. 720); beweist. Der Grund für diesen Mangel ist kein anderer, als daß es eine solche Bestimmung im deutschen Recht schlechterdings nicht gibt. Um dies zu verschleiern, haben gewisse westdeutsche Theoretiker und Praktiker des Kapitalismus und, ihnen folgend, die westdeutschen Gerichte selbstverständlich unter Berufung auf ihre „Rechtsstaatlichkeit“ ein sog. Interzonenrecht erfunden, das es zwar in keinem deutschen Gesetzbuch gibt, das man aber immer dann in Erscheinung treten läßt, wenn es sich darum handelt, im kapitalistischen, besonders monopolistischen Interesse die wirtschaftliche Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik dadurch zu stören, daß man sich alle irgendwie erreichbaren, zum Eigentum der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gehörigen Vermögenswerte unter dem Anschein des Rechts zueignet. Besonders beliebt ist dieses Verfahren, wenn es sich um nicht materielles industrielles Eigentum des Staates oder der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, im vorliegenden Fall also um die Firma, den Weltruf, den Kundenkreis und die weltbekannten Warenzeichen der Jenaer Zeiß-Betriebe, handelt. Daß man dabei bewußt die eigene Gesetzlichkeit beiseite setzt und durchbricht, zeigen folgende Erwägungen: a) Bis zur Erfindung des „Interzonenrechts“ war es im ganzen, damals kapitalistischen Deutschland herrschende Auffassung, daß das Personalstatut der juristischen Personen durch den Sitz ihrer Verwaltung bestimmt wurde (vgl. Staudinger, Kommentar zum BGB, 9. Auflage, Bd. VI, Teil 2, S. 124 f.). Tatsächlicher und nach § 3 des Statuts auch rechtlicher Sitz der Zeiß-Stiftung und ihrer Betriebe war und ist aber, wie nachgewiesen, noch heute Jena. Personalstatut der Carl-Zeiß-Stiftung ist also das in Jena wirklich, nicht das in Bonn angeblich geltende Recht. Daran konnte sich auch dadurch nichts ändern, daß gewisse Beteiligungsgesellschaften der Stiftung zufolge der von den Westmächten unter Verletzung des Potsdamer Abkommens herbeigeführten Spaltung Deutschlands nunmehr im Gebiet der Bundesrepublik liegen. Selbst unter Anwendung des „Interzonenrechts“ ließe sich die gegenteilige Auffassung nicht rechtfertigen. Denn offenkundig wäre es absurd, dem Abtransport der 85 Betriebsangehörigen die Wirkung zuzuschreiben, daß sich damit wie sich der Bundesgerichtshof auszudrücken beliebt der „wirtschaftliche Schwerpunkt des Unternehmens nach dem Westen verlagert“ habe, wobei übrigens unerfindlich bleibt, aus welchen Gründen dieser „Schwerpunkt“ ausgerechnet in Heidenheim entstanden sein sollte und nicht etwa sonst an irgendeinem Orte beispielsweise der britischen oder französischen Besatzungszone. Die Widersinnigkeit der Verlagerungstheorie wird durch solche Ungereimtheiten nur um so klarer. Letzten Endes aber können aus einem offenkundigen Bruch völkerrechtlicher Verträge keine Rechtsvorteile für den Rechtsbrecher oder den Nutznießer des Rechtsbruchs erwachsen. b) Angesichts dessen mußte man nach einem weiteren Tatsachenmoment Ausschau halten, um zwar nicht auf Grund von Gesetzesrecht was unmöglich wäre , aber mit Hilfe des „Interzonenrechts“ den gewünschten Erfolg zu erreichen. Ein solches Moment glaubt man wie auch schon früher in Fällen der „Verlagerung“ privatkapitalistischer Industrie- oder Handelsbetriebe in der „entschädigungslosen Enteignung“ der Stiftungsbetriebe in der Deutschen Demokratischen Republik gefunden zu haben. Damit aber hat es folgende rechtliche Bewandtnis: Abschnitt III Ziff. 6 des Potsdamer Abkommens legt fest: „Alle Mitglieder der nazistischen Partei, welche mehr als nominell an ihrer Tätigkeit teilgenommen haben, und alle anderen Personen, die den alliierten Zielen feindlich gegenüberstehen, sind aus den öffentlichen und halböffentlichen Ämtern und von den verantwortlichen Posten in wichtigen Privatunternehmen zu entfernen. Diese Personen müssen durch Personen ersetzt werden, welche nach ihren politischen und moralischen Eigenschaften fähig erscheinen, an der Entwicklung demokratischer Einrichtungen in Deutschland mitzuwirken.“ Unter Ziff. 12 heißt es weiter: „In praktisch kürzester Frist ist das deutsche Wirtschaftsleben zu dezentralisieren mit dem Ziel der Vernichtung der bestehenden übermäßigen Konzentration der Wirtschaftskraft, dargestellt insbesondere durch Kartelle, Syndikate, Truste und andere Monopolvereinigungen.“ Auf Grund dieses Abkommens, das, wie bereits erwähnt, völkerrechtliche Verbindlichkeit für ganz Deutschland, auch für die Bundesrepublik (Art. 25 ihres Grundgesetzes), besitzt, hatten die Besatzungsmächte, die die oberste Gewalt in Deutschland ausübten, die Pflicht, konkrete Anordnungen zu erlassen, die den Kriegsinteressenten und Kriegsgewinnlern ihre materiellen Hilfsquellen entzogen. Das war um so notwendiger, als die Feinde des deutschen Volkes von Anfang an danach strebten, wertvolle Produktionsgüter der Wirtschaft zu entziehen, um den demokratischen Neuaufbau insbesondere im Gebiet der damaligen sowjetischen Besatzungszone zu verhindern. Der Kampf gegen die volksfeindlichen Kräfte mußte deshalb mit aller Entschiedenheit geführt werden, da von seinem Ergebnis die Zunkunft Deutschlands und die Erhaltung des Friedens in Europa abhing (Näheres hierüber bei Wil-r friede Otto, Zur Bedeutung des Befehls Nr. 124 der SMAD, Beiträge zur Zeitgeschichte, wissenschaftliche Beilage der „Dokumentation der Zeit“, 1960, Heft 2, S. 112 ff.) In Durchführung des Potsdamer Abkommens, mithin als, Repräsentant aller vier Besatzungsmächte (so auch Mann, London, in „Süddeutsche Juristenzeitung“, 1947, S. 477), hat deshalb, wie ebenfalls bereits erörtert, die Sowjetische Militäradministration am 30. Oktober 1945 den Befehl Nr. 124 erlassen. Dieser Befehl verordnete die Beschlagnahme des Eigentums u. a. „der führenden Mitglieder und Anhänger der NSDAP“, der „vom Sowjetischen Militärkommando verbotenen und aufgelösten Gesellschaften . und Vereinigungen“ sowie endlich der Personen, „die von dem Sowjetischen Militärkommando durch besondere Listen oder auf eine andere Weise bezeichnet“ wurden. Gemäß Ziff. 1 Buchst, d der zum Befehl 124 erlassenen Instruktion wurden erläuternd auch „Rechte und Industrieeigentum“, d. h. auch betriebliche Kennzeichnungsrechte (Firma, Patente, Warenzeichen usw.), soweit sie den unter den Befehl fallenden natürlichen Personen oder Personenvereinigungen zustanden, sequestermäßig festgelegt. Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane wurden verpflichtet, das beschlagnahmte Eigentum „listenmäßig zu erfassen und sicherzustellen“. Das ist in Ausführung des Befehls von seiten der Kreisverwaltungen der damaligen sowjetischen Besatzungszone unter Teilnahme dazu berufener Kommissionen durch Aufstellung konkreter und begründeter Sequesterlisten exakt durchgeführt und demgemäß später von der Besatzungsbehörde bestätigt worden, c) Zu den vom Befehl Nr. 124 erfaßten Personen gehörten und zwar bei Beachtung jeder der oben dargelegten Kategorien auch die damaligen Geschäftsleiter der Jenaer Stiftungsbetriebe, die sich in größtem Umfang an der Vorbereitung und Durchführung des faschistischen Raubkrieges und an den Gewinnen aus diesem Kriege sowohl persönlich als auch worauf es für den vorliegenden Fall besonders ankommt mit den ihrer Verwaltung an vertrauten Teilen des Stiftungsvermögens beteiligt hatten. Damit hatten sie die Politik der NSDAP in entscheidendem Maße aktiv 7 20;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der anderen Organe für Ordnung und Sicherheit aufgabenbezogen und unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren.

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