Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 7

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 7 (NJ DDR 1961, S. 7); Hiervon ausgehend, wurde in der Diskussion deutlich gemacht, daß unter den Bedingungen des Imperialismus und Kolonialismus die volle und reale Gleichberechtigung der Frau nicht verwirklicht werden kann und daß deshalb der Kampf um die Gleichberechtigung der Frau eng mit dem Kampf gegen diese reaktionären Mächte verbunden werden muß, wenn er von bleibendem Erfolg gekrönt werden soll. Zugleich wurde der große Fortschritt konstatiert und begrüßt, der gerade in diesem Jahrhundert auf dem Wege zur Gleichberechtigung der Frau in Beruf und Familie erzielt werden konnte. In diesem Zusammenhang arbeiteten die Delegierten der sozialistischen Staaten die grundlegende Veränderung der Stellung der Frau in Richtung auf ihre völlige, reale Gleichberechtigung auf allen gesellschaftlichen Lebensgebieten vom politischen Leben bis zur Familie als eine notwendige Seite und zugleich große Errungenschaft des sozialistischen Aufbaus der Gesellschaft heraus. Hier berichtete Oberrichterin Adrian (Rostock) den Delegierten von den Erfolgen, aber auch den Problemen bei der konsequenten Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau in unserer Republik. Die Entschließung dieser Kommission, die ebenfalls vom Plenum gebilligt wurje, ruft dazu auf, in jeder Weise zur Realisierung der Gleichberechtigung der Frau beizutragen, zu diesem Zweck die auf diesem Gebiet erzielten großen Erfolge bekanntzumachen und zugleich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf das traurige Schicksal zu lenken, dem die Frauen in vielen Ländern noch ausgesetzt sind. I * Das in den Beratungen aller Kommissionen sichtbar gewordene Streben, zu den brennenden Problemen der Gegenwart deren zentrale Frage „Krieg oder Frieden“ ist vom Standpunkt der Interessen der friedliebenden Menschen Stellung zu nehmen und von diesem Boden aus die Rolle des Rechts und des Juristen in der heutigen Welt zu bestimmen, findet auch in der „Allgemeinen Resolution“- des Kongresses (resolution generale) seine Widerspiegelung. In ihr wird als die erste Pflicht des Juristen gekennzeichnet, daß er in Erkenntnis der Bestrebungen seines Volkes für die Sicherung der demokratischen Gesetzlichkeit wirkt, diese in den Dienst einer fortschrittlichen Entwicklung der gesellschaftlichen und internationalen Beziehungen stellt und stets bereit ist, jeder Bedrohung des Friedens, der demokratischen Freiheiten und Grundrechte entgegenzutreten. Nachdem die Resolution als bedeutendste Ereignisse unseres Jahrhunderts die Entstehung und Entwicklung der sozialistischen Staaten und die Befreiung der Kolonialvölker hervorhebt, bestimmt sie eine Reihe grundlegender konkreter Aufgaben des Rechts und der demokratischen Juristen im Kampf für die Sicherung der friedlichen Koexistenz, gegen Kolonialismus und Neokolonialismus und für die Wahrung der demokratischen Freiheiten und der Menschenrechte. Sie schließt mit der Feststellung: „Somit besteht die Rolle der demokratischen Juristen in der heutigen Welt darin, den materiellen und moralischen Fortschritt durch eine ständige Verbindung mit dem Volke zu erhalten und zu fördern, der die Zivilisation des 20. Jahrhunderts kennzeichnen sollte. Der Kongreß bringt seine Bewunderung für die mutige Haltung der demokratischen Juristen zum Ausdruck, die noch niemals aufgehört haben, die Grundfreiheiten unter den schwierigsten Bedingungen zu verteidigen. Er sichert seine Unterstützung der Arbeit jener Juristen zu, die die Bewegung der demokratischen Erneuerung in ihren Ländern erfolgreich geführt haben und in der Vergangenheit und Gegen- wart den Weg zu der nationalen Unabhängigkeit ihrer Völker weisen. Er ruft alle Juristen auf, für den Sieg der in dieser Erklärung genannten grundlegenden Werte zusammenzuarbeiten!“ Die vom Kongreß entwickelte umfassende und tiefgreifende Aufgabenstellung sowie die mit ihmsichtbar gewordene Verbreiterung und Vertiefung der Wirksamkeit der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen fanden ihren Ausdruck schließlich auch in der Neuwahl der leitenden Organe, die in der abschließenden Generalversammlung der Mitglieder der IVDJ erfolgte. An die Stelle des wegen seines hohen Alters zurückgetretenen bisherigen Präsidenten, Kronanwalt Dr.Dr.Dr. h. c. D. N. P r i 11, der angesichts seiner hervorragenden Verdienste um .die Entwicklung der IVDJ auf Lebenszeit zu ihrem Ehrenpräsidenten gewählt wurde, tritt jetzt ein Gremium aus drei gleichberechtigten Co-Präsidenten, die von folgenden Persönlichkeiten repräsentiert werden: Minister a. D. Professor Pierre Cot (Frankreich), Professor Dr. Bystricki (CSSR) und Botschafter P e r e r a (Ceylon). Außerdem wurde die Anzahl der Vizepräsidenten durch eine Reihe weiterer Repräsentanten, insbesondere der Juristen Lateinamerikas, Afrikas und Asiens, erweitert. Im Rat der IVDJ * sind nunmehr sämtliche nationalen Sektionen durch Mitglieder vertreten. Von der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands wurden Minister Dr. Hilde Benjamin zum Mitglied des Rates und Rechtsanwalt Friedrich Wolff als -ihr ständiger Vertreter im Rat gewählt. In Anbetracht der bisherigen Tätigkeit unserer Sektion und ihrer internationalen Verantwortung stellt die IVDJ auch weiterhin einen Sekretär für das Sekretariat der IVDJ, zu dem Prof. Dr. Renneberg gewählt wurde. Mit den Beschlüssen des VII. Kongresses der IVDJ sind den Juristen unserer Republik und der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands große, verpflichtende Aufgaben gestellt, die wir durch noch bessere Leistungen bei der Verwirklichung der Ziele des Siebenjahrplans als dem entscheidenden Beitrag unserer Republik für die Sicherung des Friedens und die Lösung der nationalen Frage unseres Volkes , in unserer gesamten beruflichen und gesellschaftlichen Arbeit, aber auch durch erhöhte Aktivität innerhalb unserer Organisation selbst lösen müssen. Resolution des VII. Kongresses der IVDJ 1. Kommission Der VII. Kongreß der IVDJ lenkt die Aufmerksamkeit der für das Schicksal der Völker Verantwortlichen sowie die öffentliche Meinung auf einen Zustand, der unvereinbar ist mit den Normen des Völkerrechts, die zum Schutze der Menschheit vor der Barbarei des deutschen Faschismus und Militarismus geschaffen wurden, und der zur Quelle ernster Gefahren, für den Frieden und die Freiheit der Völker geworden ist. Wir Juristen betonen ganz besonders die Tatsache, daß gegenwärtig mehr als tausend Richter und Staatsanwälte an maßgeblicher Stelle in der Justiz der Deutschen Bundesrepublik amtieren, die sich als Mitglieder faschistischer Sonder- und Kriegsgerichte an Terrormaßnahmen beteiligten und für Tausende von Todesurteilen gegen Unschuldige verantwortlich gezeichnet haben. Wir erachten es für notwendig, daß eine Kommission hervorragender Juristen der verschiedensten Länder sowie der beiden deutschen Staaten gebildet wird, die dieses Problem studiert und alle Maßnahmen ergreift, die seiner Lösung im Sinne eines demokratischen Völkerrechts dienen. 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 7 (NJ DDR 1961, S. 7) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 7 (NJ DDR 1961, S. 7)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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