Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 697

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 697 (NJ DDR 1961, S. 697); Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens ln Würdigung seiner außerordentlichen Verdienste im Kampf um ein demokratisches Deutschland erhielt Dr. Adolf Otto Rechtsanwalt in Schmalkalden, Bezirk Suhl, aus Anlaß des 12. Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik den Vaterländischen Verdienstorden in Silber. Wir beglückwünschen Rechtsanwalt Dr. Adolf Otto zu dieser hohen Staatsauszeichnung. für die die westdeutsche Kriegsgesetzgebung den Militaristen die „rechtlichen Grundlagen“ schafft. III Die Zielsetzung unseres Verteidigungsgesetzes wird schon in der Präambel deutlich. Der erste Abschnitt beschäftigt sich mit den grundlegenden Bestimmungen über die Verteidigung der DDR. Er definiert zunächst (§ 1) die Grundlagen der Verteidigung des ersten Staates der Arbeiter und Bauern in der Geschichte Deutschlands und hebt'ausdrücklich hervor: „Die Stärke der Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik beruht auf der Unüberwindlich-keit der von den Werktätigen geschaffenen sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, der ständig zunehmenden politischen Bewußtheit der Bürger und ihrer Entschlossenheit, unter Führung der Partei der Arbeiterklasse die Heimat und ihre sozialistischen Errungenschaften zu verteidigen.“ Zu den Grundlagen gehört aber auch unsere unlösbare Waffenbrüderschaft mit den Streitkräften des Warschauer Vertrages. Diese Grundlagen sind somit zuverlässige und universell gültige Garantien für die Wirksamkeit der Verteidigung oder militärisch gesprochen für die sichere Vernichtung jedes Aggressors bereits im' Keime des Beginns der Aggression. Diese Garantien finden ihre staatsrechtliche Untermauerung im Komplex des § 2, der sich mit der Organisierung der Landesverteidigung beschäftigt und die Rolle und Kompetenzen des Nationalen Verteidigungsrates der DDR sowie die Pflichten aller staatlichen Organe zur unablässigen Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft festlegt. Hervorgehoben werden muß die Feststellung, daß sie sich dabei auf die gesellschaftlichen Organisationen und auf die unmittelbare Teilnahme der Werktätigen stützen, eben weil die Organisierung der Landesverteidigung jeden Bürger angeht. Von großer Bedeutung ist § 3, in dem die Verteidigungspflicht als eine ehrenvolle nationale Aufgabe aller Bürger fixiert ist. Das hat nichts mit der Verkündung der allgemeinen Wehrpflicht zu tun, sondern stellt die Verantwortung und Pflichten jedes einzelnen Bürgers klar. Da der moderne Krieg alle Bürger erfaßt, ist es nur natürlich, daß auch alle ihn verhindern bzw., falls er ausbricht, zu seiner Beendigung beitragen müssen. Das ist keine Besonderheit unseres Staates, sondern in allen sozialistischen Staaten seit langem selbstverständlich. § 4 des Gesetzes gibt dem Staatsrat der DDR das Recht, im Falle der Gefahr oder der Auslösung eines Angriffs gegen die DDR oder in Erfüllung internationaler Bündnisverpflichtungen den Verteidigungszustand zu erklären. Der Vorsitzende des Staatsrates verkündet den Verteidigungszustand. Die Verkündung ist auf Grund der Bedingungen des modernen Krieges nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie wird zu dem Zeitpunkt erfolgen, da eine Aggression gegen uns unmittelbar bevorsteht. Das ist eine Situation, in der es unmittelbar um die Existenz der Arbeiter-und-Bauern-Macht geht. Das erklärt auch die gesetzliche Festlegung, daß in einem solchen Fall der Staatsrat die Rechte der Bürger und die Rechtspflege abweichend von der Verfassung regeln kann. Die nächsten Abschnitte des Gesetzes regeln in umfassender Weise den Schutz der Bevölkerung, die Aufgaben der Volkswirtschaft, die Leistungspflicht, Ent-lohnungs- und Entschädigungsfragen sowie notwendige Strafbestimmungen. Dabei ist die klare Herausarbeitung der Rechte und Aufgaben während des Verteidigungszustandes oder auch zur vorherigen Einrichtung auf einen solchen charakteristisch. Der Text des Gesetzes überzeugt von der lückenlosen Regelung aller notwendigen Maßnahmen. Er läßt auch keinen Zweifel daran, daß dies von allen Bürgern im Interesse der Sicherung des Friedens Opfer verlangt. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu jenen, die wir aufbringen müßten, wenn es den imperialistischen Räubern gelänge, den Krieg vom Zaune zu brechen. IV Unsere Hauptaufgabe zur allseitigen Verwirklichung des Verteidigungsgesetzes ist es, alle Schichten der Bevölkerung zu überzeugen und zu mobilisieren. Wenn die Werktätigen das Verteidigungsgesetz in seinem Inhalt verstehen und billigen, dann ist das bereits die halbe Verteidigung unserer Republik und die sichere Garantie für ihre volle Verwirklichung. Auch hier wird der charakteristische Zug unserer gesamten staatlichen Arbeit deutlich: die politische Arbeit der Staatsorgane zur Formung und. Bildung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen, damit der Frieden einen allseitigen sicheren Schutz erhält. Für die Organe der Justiz ist es in besonderem Maße geboten, die Rechtsprechung, die Hauptform ihrer Tätigkeit, wirkungsvoll einzusetzen, damit das Gesetz entsprechend seinem Geist und dem Text seiner Normen verwirklicht wird. Dabei geht es weder um einen „harten“ noch um einen „weichen“ Kurs, sondern um die richtige, d. h. marxistisch-leninistische Anwendung der Gesetze, um einen Kurs, der allein die Bedingungen unseres Lebens schafft und sichert. Mehr denn je haben heute die weisen Worte unseres hochverehrten Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht aus seiner Programmatischen Erklärung vom 4. Oktober 1960 aktuelle Gültigkeit: „Unter unseren Bedingungen ist staatliche Leitung nicht Ausübung administrativer Kommandogewalt, sondern Führung der Menschen auf dem Wege des bewußten Kampfes für den Sieg des Sozialismus.“6 Die Verteidigung des Sozialismus ist eine Ehrenpflicht aller Bürger. Wenn es, wie norwegische Wissenschaftler errechneten, in den vergangenen 5560 Jahren Geschichte der Menschheit nur 292 Friedensjahre gab und in diesem Zeitraum 14 531 große und kleine Kriege stattfanden, bei denen 3 Milliarden 640 Millionen Menschen ihr Leben lassen mußten und Werte zerstört wurden, für deren Kosten man einen goldenen Reifen um die Erdkugel legen könnte, der 156 Meter breit und 10 Meter stark wäre, dann wollen wir mit Hilfe unseres Verteidigungsgesetzes so arbeiten, daß in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts der Krieg endgültig aus dem Leben der Völker verbannt wird. Wir leisten diese Arbeit mit Ruhe, Geduld, aber gleichzeitig unerbittlicher Konsequenz. 6 Schriftenreihe des Staatsrates der DDR 1960, Nr. t, S. 38. 697;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 697 (NJ DDR 1961, S. 697) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 697 (NJ DDR 1961, S. 697)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die mit dem Ziel des späteren Einsatzes in feindlichen Objekten oder für besondere Aufgaben geworben worden sind. Bei der Anleitung, Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die durch eine besondere Ausbildungsphase auf eine Legalisierung im Operationsgebiet und auf ihre künftigen operativen Aufgaben vorbereitet werden.

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