Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 696

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 696 (NJ DDR 1961, S. 696); inneren Widerstandes, die Arbeit im Untergrund, die Zersetzung der Ordnungsgewalt, die Sabotage, die Störung von Verkehr und Wirtschaft, der Ungehorsam, der Aufruhr, die Revolution.“ Unsere Maßnahmen vom 13. August waren für die Militaristen eine erste, sehr wirksame Lektion über das Kräfteverhältnis in Deutschland. Eine ihrer Antworten darauf ist das Bestreben, den Plan MC 96 noch schneller zu verwirklichen, weil sie sich der Illusion verschrieben haben, dadurch ihre Zielsetzung zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde bei strengster Geheimhaltung am 8. und 9. September 1961 die sog. 5. Generalstagung der Bundeswehr in Stuttgart durchgeführt. Am 21. September verkündete Robert I n g r i m mit zynischer Offenheit, daß man die DDR von außen unterwühlen müsse. Er schrieb: „Dort mul), so man den kalten Krieg gewinnen will, die Unterwühlungsarbeit mit generalstabsmäßiger Genauigkeit und reichen Mitteln geleitet werden. Ohne sorgfältige Unterwühlung ist eine Volkserhebung undenkbar, weil sie eine Führungsschicht braucht.“ Natürlich haben derartige Pläne gegen uns keinerlei Aussicht auf Erfolg; sie zeigen aber, daß wir es mit gefährlichen Abenteurern und notorischen Kriegsverbrechern zu tun haben, die jetzt den Weg des Überganges zu offenen Provokationen eingeschlagen haben. Mehr denn je muß man heute daran erinnern, daß die meisten Kriege durch Grenzprovokationen ausgelöst wurden eben jene Methode, die auch die westdeutschen Ultras zur Zeit bevorzugen. Die politisch-militärische Linie der militaristischen Bonner Machthaber ist jetzt darauf ausgerichtet, mit allen Mitteln zu versuchen, vor allem die USA und über sie die anderen NATO-Partner zu unüberlegten, voreiligen und gefährlichen militärischen Handlungen zu provozieren und dadurch eine solche Kluft zwischen der Sowjetunion und den USA zu schaffen, die auf einen militärischen Konflikt hinausläuft. Um diesen gefährlichen Weg unmöglich zu machen, ist auch von seiten der DDR aus die weitere militärische Sicherung des Friedens notwendig. Dem dient unser Verteidigungsgesetz. II In seiner Fernsehansprache zur Vorbereitung der Volkswahlen in der DDR sagte der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Walter Ulbricht: Die Liebe zu den Menschen erfordert von uns, daß wir dem Krieg und der Reaktion und der Revanchepolitik keinerlei Raum geben“*. Deshalb gehen wir davon aus, daß der Friede bewaffnet sein muß und schon heute alle Maßnahmen zu treffen sind, die den wirksamsten militärischen Schutz der DDR garantieren. Dazu sind wir sowohl im nationalen Maßstab wie auch gegenüber unseren Bundesgenossen im sozialistischen Lager verpflichtet. Unsere Verteidigungsmaßnahmen müssen sich dabei in Übereinstimmung mit jenem Niveau befinden, das den Bedingungen und Anforderungen des modernen Krieges, besonders seiner Anfangsperiode, entspricht. Die politische Erfahrung lehrt uns, daß der moderne Krieg nicht nur die Streitkräfte, sondern auch alle anderen gesellschaftlichen Seiten erfaßt die Wirtschaft, Kultur, Diplomatie, das Geistesleben und daß er eine Grenzziehung zwischen Front und Hinterland weder kennt noch anerkennt. In einem möglichen Krieg, den zu verhindern wir mit allen Mitteln bestrebt sind, kämen die letzten Errungenschaften der Wissenschaft und Kriegstechnik zur Anwendung. Die klassenmäßige, bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Kapitalismus, die mit dem Untergang des * ND (AUSg. B) vom 26. August 1961. Kapitalismus im Weltmaßstab enden würde, wäre ein in jeder Hinsicht kompromißloser Kampf zur Verteidigung des Friedens und damit des Lebens der Völker. In einem solchen Krieg würde das gesamte militärische, wirtschaftliche, moralische und übrige gesellschaftliche Potential der teilnehmenden Länder aufeinandertreffen. Das bestimmt folglich auch die Anforderungen, die an unser Verteidigungsgesetz zu stellen waren. Alle sozialistischen Staaten würden entsprechend ihrer Zielsetzung und dem daraus sich ergebenden Charakter ihrer Politik die Mittel für die Landesverteidigung lieber für eine noch schnellere Hebung des Volkswohlstandes ausgeben. Da jedoch der Imperialismus sie zu Verteidigungsmaßnahmen zwingt, führen sie diese gründlich und auch mit dem notwendigen materiellen Aufwand durch. So allseitig wie der moderne Krieg muß auch der Umfang unserer Verteidigungsmaßnahmen sein. Sehr lange Zeit haben wir mit derartigen Maßnahmen gewartet in der Hoffnung, daß in Bonn die Vernunft siegen wird. Jedes weitere Warten wäre angesichts der verstärkten Kriegsvorbereitungen in Westdeutschland Selbstaufgabe und gröbliche Mißachtung des Selbstbestimmungsrechts unserer Nation; es wäre ein Verbrechen am deutschen Volk und gegenüber den Friedenskräften in aller Welt. Auch unser Verteidigungsgesetz macht den Militaristen Westdeutschlands sichtbar, wie ein sozialistischer Staat seine Landesverteidigung organisiert und dabei streng die Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen einhält. Nicht der Zwang, sondern die Überzeugung der Bürger von der Notwendigkeit der Landesverteidigung und auf dieser Grundlage ihre Mobilisierung bei gleichzeitiger Schaffung aller Voraussetzungen für die Durchführung von Verteidigungsmaßnahmen das ist der innere Mechanismus unseres Verteidigungsgesetzes zur Erhaltung und allseitigen Sicherung der Weiterentwicklung unseres sozialistischen Staates. Eben deshalb ist es, im Gegensatz zur Kriegsgesetzgebung Westdeutschlands, die nebenbei bemerkt offiziell schon 1955 eingesetzt hat, ein wahres Gesetz des Friedens. Klar nimmt unser Gesetz zur Hauptfrage der Gegenwart, der Frage „Krieg oder Frieden?“, Stellung und gibt die Antwort: Wir organisieren den Kampf gegen den Krieg, indem wir alle Voraussetzungen zur Verteidigung des Friedens schaffen. Den Schutz unserer Bevölkerung im Aggressionsfall leiten wir aus den Normen des modernen Völkerrechts über das Recht auf Selbstverteidigung ab. So kommen wir gleichzeitig unseren im Warschauer Vertrag übernommenen Bündnisverpflichtungen gegenüber der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Ländern nach. Die Deutsche Demokratische Republik hatte bisher im Gegensatz zu allen anderen sozialistischen Staaten auf Grund der spezifischen Verhältnisse unseres gespaltenen Landes noch keine geschlossene Verteidigungsgesetzgebung. Diese Lücke wird mit dem Verteidigungsgesetz beseitigt und somit gleichzeitig ein wirkungsvoller Beitrag zur Stärkung des Warschauer Paktes geleistet. Das Verteidigungsgesetz ist sowohl hinsichtlich seiner Struktur, seiner Ausarbeitung und Annahme Ausdruck der Festigkeit unseres Staates und der politisch-moralischen Einheit unserer Bevölkerung. Es bringt die grundlegende Tatsache zum Ausdruck, daß die unverrückbaren Ziele unserer Politik Sicherung des Friedens durch den Abschluß des Friedensvertrages, siegreicher Aufbau des Sozialismus, Bändigung und Überwindung des deutschen Militarismus und Schaffung der nationalen Einheit Deutschlands im Sinne der fortschrittlichen Kräfte nur unter dem Schirm realer Macht behütet und erkämpft werden können. Seinem Inhalt und seiner Zielsetzung nach ist es das direkte Gegenteil der westdeutschen Kriegsgesetzgebung. Es dient nichts anderem als der Sicherung des Friedens und der Verhinderung jener kriegerischen Entwicklung, 696;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 696 (NJ DDR 1961, S. 696) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 696 (NJ DDR 1961, S. 696)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten. Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der wirtschafts-schädigenden Handlungen sind die Voraussetzungen zu schaffen, um die vom Gegner und den Wirtschaftsstraftätern genutzten Möglichkeiten und die die Straftaten begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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