Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 696

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 696 (NJ DDR 1961, S. 696); inneren Widerstandes, die Arbeit im Untergrund, die Zersetzung der Ordnungsgewalt, die Sabotage, die Störung von Verkehr und Wirtschaft, der Ungehorsam, der Aufruhr, die Revolution.“ Unsere Maßnahmen vom 13. August waren für die Militaristen eine erste, sehr wirksame Lektion über das Kräfteverhältnis in Deutschland. Eine ihrer Antworten darauf ist das Bestreben, den Plan MC 96 noch schneller zu verwirklichen, weil sie sich der Illusion verschrieben haben, dadurch ihre Zielsetzung zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde bei strengster Geheimhaltung am 8. und 9. September 1961 die sog. 5. Generalstagung der Bundeswehr in Stuttgart durchgeführt. Am 21. September verkündete Robert I n g r i m mit zynischer Offenheit, daß man die DDR von außen unterwühlen müsse. Er schrieb: „Dort mul), so man den kalten Krieg gewinnen will, die Unterwühlungsarbeit mit generalstabsmäßiger Genauigkeit und reichen Mitteln geleitet werden. Ohne sorgfältige Unterwühlung ist eine Volkserhebung undenkbar, weil sie eine Führungsschicht braucht.“ Natürlich haben derartige Pläne gegen uns keinerlei Aussicht auf Erfolg; sie zeigen aber, daß wir es mit gefährlichen Abenteurern und notorischen Kriegsverbrechern zu tun haben, die jetzt den Weg des Überganges zu offenen Provokationen eingeschlagen haben. Mehr denn je muß man heute daran erinnern, daß die meisten Kriege durch Grenzprovokationen ausgelöst wurden eben jene Methode, die auch die westdeutschen Ultras zur Zeit bevorzugen. Die politisch-militärische Linie der militaristischen Bonner Machthaber ist jetzt darauf ausgerichtet, mit allen Mitteln zu versuchen, vor allem die USA und über sie die anderen NATO-Partner zu unüberlegten, voreiligen und gefährlichen militärischen Handlungen zu provozieren und dadurch eine solche Kluft zwischen der Sowjetunion und den USA zu schaffen, die auf einen militärischen Konflikt hinausläuft. Um diesen gefährlichen Weg unmöglich zu machen, ist auch von seiten der DDR aus die weitere militärische Sicherung des Friedens notwendig. Dem dient unser Verteidigungsgesetz. II In seiner Fernsehansprache zur Vorbereitung der Volkswahlen in der DDR sagte der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Walter Ulbricht: Die Liebe zu den Menschen erfordert von uns, daß wir dem Krieg und der Reaktion und der Revanchepolitik keinerlei Raum geben“*. Deshalb gehen wir davon aus, daß der Friede bewaffnet sein muß und schon heute alle Maßnahmen zu treffen sind, die den wirksamsten militärischen Schutz der DDR garantieren. Dazu sind wir sowohl im nationalen Maßstab wie auch gegenüber unseren Bundesgenossen im sozialistischen Lager verpflichtet. Unsere Verteidigungsmaßnahmen müssen sich dabei in Übereinstimmung mit jenem Niveau befinden, das den Bedingungen und Anforderungen des modernen Krieges, besonders seiner Anfangsperiode, entspricht. Die politische Erfahrung lehrt uns, daß der moderne Krieg nicht nur die Streitkräfte, sondern auch alle anderen gesellschaftlichen Seiten erfaßt die Wirtschaft, Kultur, Diplomatie, das Geistesleben und daß er eine Grenzziehung zwischen Front und Hinterland weder kennt noch anerkennt. In einem möglichen Krieg, den zu verhindern wir mit allen Mitteln bestrebt sind, kämen die letzten Errungenschaften der Wissenschaft und Kriegstechnik zur Anwendung. Die klassenmäßige, bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Kapitalismus, die mit dem Untergang des * ND (AUSg. B) vom 26. August 1961. Kapitalismus im Weltmaßstab enden würde, wäre ein in jeder Hinsicht kompromißloser Kampf zur Verteidigung des Friedens und damit des Lebens der Völker. In einem solchen Krieg würde das gesamte militärische, wirtschaftliche, moralische und übrige gesellschaftliche Potential der teilnehmenden Länder aufeinandertreffen. Das bestimmt folglich auch die Anforderungen, die an unser Verteidigungsgesetz zu stellen waren. Alle sozialistischen Staaten würden entsprechend ihrer Zielsetzung und dem daraus sich ergebenden Charakter ihrer Politik die Mittel für die Landesverteidigung lieber für eine noch schnellere Hebung des Volkswohlstandes ausgeben. Da jedoch der Imperialismus sie zu Verteidigungsmaßnahmen zwingt, führen sie diese gründlich und auch mit dem notwendigen materiellen Aufwand durch. So allseitig wie der moderne Krieg muß auch der Umfang unserer Verteidigungsmaßnahmen sein. Sehr lange Zeit haben wir mit derartigen Maßnahmen gewartet in der Hoffnung, daß in Bonn die Vernunft siegen wird. Jedes weitere Warten wäre angesichts der verstärkten Kriegsvorbereitungen in Westdeutschland Selbstaufgabe und gröbliche Mißachtung des Selbstbestimmungsrechts unserer Nation; es wäre ein Verbrechen am deutschen Volk und gegenüber den Friedenskräften in aller Welt. Auch unser Verteidigungsgesetz macht den Militaristen Westdeutschlands sichtbar, wie ein sozialistischer Staat seine Landesverteidigung organisiert und dabei streng die Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen einhält. Nicht der Zwang, sondern die Überzeugung der Bürger von der Notwendigkeit der Landesverteidigung und auf dieser Grundlage ihre Mobilisierung bei gleichzeitiger Schaffung aller Voraussetzungen für die Durchführung von Verteidigungsmaßnahmen das ist der innere Mechanismus unseres Verteidigungsgesetzes zur Erhaltung und allseitigen Sicherung der Weiterentwicklung unseres sozialistischen Staates. Eben deshalb ist es, im Gegensatz zur Kriegsgesetzgebung Westdeutschlands, die nebenbei bemerkt offiziell schon 1955 eingesetzt hat, ein wahres Gesetz des Friedens. Klar nimmt unser Gesetz zur Hauptfrage der Gegenwart, der Frage „Krieg oder Frieden?“, Stellung und gibt die Antwort: Wir organisieren den Kampf gegen den Krieg, indem wir alle Voraussetzungen zur Verteidigung des Friedens schaffen. Den Schutz unserer Bevölkerung im Aggressionsfall leiten wir aus den Normen des modernen Völkerrechts über das Recht auf Selbstverteidigung ab. So kommen wir gleichzeitig unseren im Warschauer Vertrag übernommenen Bündnisverpflichtungen gegenüber der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Ländern nach. Die Deutsche Demokratische Republik hatte bisher im Gegensatz zu allen anderen sozialistischen Staaten auf Grund der spezifischen Verhältnisse unseres gespaltenen Landes noch keine geschlossene Verteidigungsgesetzgebung. Diese Lücke wird mit dem Verteidigungsgesetz beseitigt und somit gleichzeitig ein wirkungsvoller Beitrag zur Stärkung des Warschauer Paktes geleistet. Das Verteidigungsgesetz ist sowohl hinsichtlich seiner Struktur, seiner Ausarbeitung und Annahme Ausdruck der Festigkeit unseres Staates und der politisch-moralischen Einheit unserer Bevölkerung. Es bringt die grundlegende Tatsache zum Ausdruck, daß die unverrückbaren Ziele unserer Politik Sicherung des Friedens durch den Abschluß des Friedensvertrages, siegreicher Aufbau des Sozialismus, Bändigung und Überwindung des deutschen Militarismus und Schaffung der nationalen Einheit Deutschlands im Sinne der fortschrittlichen Kräfte nur unter dem Schirm realer Macht behütet und erkämpft werden können. Seinem Inhalt und seiner Zielsetzung nach ist es das direkte Gegenteil der westdeutschen Kriegsgesetzgebung. Es dient nichts anderem als der Sicherung des Friedens und der Verhinderung jener kriegerischen Entwicklung, 696;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 696 (NJ DDR 1961, S. 696) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 696 (NJ DDR 1961, S. 696)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und des staatsfeindlichen Menschenhandels sind die für diese Delikte charakteristischen Merkmale zu beachten, zu denen gehören:, Zwischen Tatentschluß, Vorbereitung und Versuch liegen besonders bei Jugendlichen in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane zur Verhinderung des feindlichen Mißbrauchs vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen.

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