Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 682

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 682 (NJ DDR 1961, S. 682); die Grundsätze der Gerechtigkeit oder höherwertige Verfassungsnoi'men verstoßen würde.“12 13 14 * * 17 3 Es verstößt also gegen die Gerechtigkeit und gegen das Bonner Grundgesetz, die Blutrichter ohne Versorgung aus ihrem Amt zu entfernen. „ Vom Rechtsausschuß des Bundestages wie vom Bundestag selbst werden die Blutrichter und -Staatsanwälte bedauernd als Menschen bezeichnet, „die schicksalhaft in Gefahren verwickelt wurden, die ihre Kräfte über-stiegen“1-1. Nach der mit Zustimmung aller Bundestagsabgeordneten angenommenen Entschließung zum Richtergesetz11 sind die Verbrechen der Blutrichter und Blutstaatsanwälte nur „Verfehlungen der nationalsozialistischen Zeit Wegen ihrer möglichen Verstrickung in Geschehnisse der Vergangenheit“ soll ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, „sich selber zu entschließen, aus dem Dienst auszuscheiden“Ir. Die großbürgerliche Hamburger Zeitung „Die Welt“ schrieb: „Wenn die aus ihrer Tätigkeit vor 1945 belasteten Richter in der Form aus dem Amt ausgeschaltet werden, wie der Bundestag es beabsichtigt, so wird ein erstaunlich nobler und sicherlich auch wirkungsvoller Weg gefunden, eine Hypothek der Vergangenheit , abzutragen.“,(i Weil die Öffentlichkeit nicht auf einem „noblen“, sondern auf einem konsequenten Weg besteht, mußte das Suchen nach einem „ehrenvollen“ Abgang für die Blutrichter und Blutstaatsanwälte bis zum letzten Augenblick geheim vor sich gehen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages hat am 14. Juni 1961 offenbart, daß über diese Frage zwei Jahre lang in vertraulichen Sitzungen der Rechtsausschüsse des Bundestages und des Bundesrates beraten worden ist1'. Nur zu genau wissen diese Herren, daß ihre heimtückischen Pläne den Protest aller gerecht denkenden Menschen hervorrufen. Deshalb handelten sie heimlich. Das Privileg der Unabsetzbarkeit und der Druck auf Richter und Hilfsrichter „Das Richtergesetz soll einen neuen Anfang machen“, versicherte der Bundestag in seiner Entschließung. Von einem neuen Anfang spricht im allgemeinen, wer das Alte überwunden hat. Bonn aber hat die Vergangenheit nie bewältigen wollen. Sechzehn Jahre lang wurde darauf hingewirkt, die westdeutsche Justiz immer brauchbarer für die Verfolgung und Niederschlagung jeder demokratischen Regung zu machen. Sechzehn Jahre lang hat die Blutrichtergeneration innerhalb des westdeutschen Justizapparates das Ihrige dazu getan, damit diese Justiz durch ihre terroristische Rechtsprechung gegen die Kräfte des Friedens, durch das Verbot der KPD und durch die Liquidierung demokratischer Organisationen die Aufrüstung und die Aggressionsvorbereitungen innenpolitisch sicherte. Sechzehn Jahre lang ist der juristische Nachwuchs in diesem.Sinne ausgebildet und herangezogen worden. Wie nachgewiesen wurde, hat Bonn diese Justiz eben durch das Richtergesetz gegen eine Säuberung von den Blutrichtern abgeschirmt. Was für ein neuer Anfang kann denn angesichts des Verbleibens der verbrecherischen Kräfte in der westdeutschen Justiz wie im gesamten westdeutschen Staatsapparat gemeint sein? Doch nur der Anfang einer Periode bedingungsloser Anpassung der Rechtsprechung nunmehr an die beabsichtigte Notstandsdiktatur. Für diesen Zweck regelt das Richtergesetz die Bindung der Richter an den klerikal-militaristischen Staat und ihre Ausstattung mit berufsständischen Privilegien. 12 Arndt, Das Richtergesetz, Deutsche Richterzeitung 1961, Nr. 7, S. 193. 13 Entschließung des Bundestages zum Richtergesetz, Deutsche Richterzeitung 1961, Nr. 7, S. 197. 14 Auch der Bundesrat stimmte der Entschließung am 30. Juni 1961 zu. Vgl. Das Parlament vom 12. Juli 1961, s. 10. 13 vgl. Entschließung des Bundestages zum Richtergesetz, a. a. O. 10 Die Welt vom 16. Juni 1961. 17 vgl. Bundestagsprotokoll, 162. Sitzung vom 14. Juni 1961, S. 9379. So unbedingte Berechtigung die liberale Forderung nach Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit der Richter in der Mitte des vorigen Jahrhunderts hatte, als die Er-nerinung der Richter ausschließlich in den Händen der Feudalklasse lag, so reaktionär ist sie im bürgerlichen Staat als Waffe gegen die um Demokratie kämpfenden Volksmassen. Wenn die Regierung des bürgerlichen Staates ihre Richter auf Lebenszeit ernennt, so vergibt sie dieses Privileg nicht, um eine persönliche Unabhängigkeit des Richters von der im Staat herrschenden Ausbeuterklasse zu schaffen, sondern um ihn vom Volk zu isolieren. Die Einsetzung auf Lebenszeit ist das Mittel, mit dem der kapitalistische Staat die ohnehin durch Herkommen und Ausbildung mit der Bourgeoisie verbundenen Richter endgültig auf die Seite der Unterdrücker zieht. Hauptsächlich mittels der Unabsetzbarkeit fälscht der bürgerliche Staat die Unabhängigkeit der Richter vom Volk in die Unabhängigkeit von anderer Staatsgewalt um. Über die Ernennung der Richter erwirkt die Bourgeoisie das verbindliche Gesicht ihrer Justiz gegenüber der Reaktion und die drakonische Anwendung der Gesetze gegen die demokratischen Kräfte. Wilhelm Pieck sagte über die Unabhängigkeit: „Unabhängig sind die Richter von jedem Verständnis für das soziale Elend, aus dem die Kämpfe der Arbeiterschaft hervorgehen. Verständnis haben sie für die konterrevolutionären Verbrechen der Rechtsverbände. Sie fühlen sich seelisch und geistig mit diesen Verbrechern verbunden und haben alle Möglichkeiten der Entschuldigung zur Hand.“18 Übrigens ist die in § 10 des Richtergesetzes erwähnte Ernennung auf Lebenszeit ein schon vom Richtergesetz selbst oft durchbrochener Grundsatz. Abgesehen von den Ausnahmen, daß die lebenslängliche Ernennung unter bestimmten Bedingungen zurückgenommen oder auf Lebenszeit ernannte Richter unter bestimmten Bedingungen entlassen werden können, enthält das Richtergesetz eine Einrichtung, durch die einem großen Teil der Richter auch dem Gesetzeswortlaut nach keine Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit gewährt wird: die Ernennung von Hilfsrichtern19. Langjährige Probezeiten als Hilfsrichter gewährleisten, daß der bürgerliche Staat das Risiko der Ernennung auf Lebenszeit nur eingeht, wenn er sich ihrer Gesinnung als Verteidiger reaktionärer Interessen sicher ist. Am 1. Januar 1959 waren von 11 502 Richtern in der Bundesrepublik 1227 auf Probe tätig; das ist ein Neuntel der Gesamtzahl20. Unter 11 609 Richtern befanden sich am 1. Januar 1961 fast ein Zehntel, nämlich 1140 Hilfsrichter21. Während der Richtergesetzentwurf aus dem Jahre 1958 (§ 25 Abs. 3) die Zahl der Hilfsrichter mit 20 Prozent begrenzt wissen wollte, enthält das Gesetz keine Einschränkungen mehr. Erst nach einer mehrjährigen, vom Vorbereitungsdienst unabhängigen Bewährung (sie kann für Gerichtsassessoren bis zu sechs Jahren und für Richter kraft Auftrags bis zu zwei Jahren betragen), in der sie ihre Zuverlässigkeit im Dienste des Bonner Regimes unter Beweis zu stellen haben, werden sie zu Richtern auf Lebenszeit ernannt. Bis dahin können Richter auf Probe in den ersten zwei Jahren zum Ende jeden Halbjahres der Probezeit, später zum Ende des dritten und des vierten Probejahres entlassen werden, wenn sie für das Richteramt nicht geeignet. sind oder wenn ein Richterwahlausschuß ihre Übernahme in das Richterverhältnis auf Lebenszeit ablehnt. Ferner ist die Entlassung bei Dis- 18 w. Pieck, Reden und Aufsätze, Bd. IV, Berlin 1956, S. 353. 19 Zu Hilfsrichtern zählen Richter auf Probe und Richter kraft Auftrags. Beide Richterverhältnisse sind Vorstufen für den Eintritt in ein Richterverhältnis auf Lebenszeit. Das Richterverhältnis auf Probe eröffnet den allgemeinen Eintritt in den Richterdienst für den Juristen, der die Befähigung zum Richteramt erworben hat. Zu Richtern kraft Auftrags werden Beamte auf Lebenszeit und auf Zeit ernannt, die aus dem Dienst der Exekutive in ein Richteramt auf Lebenszeit übertreten wollen. 20 vgl. Wagner, Der Richter, Karlsruhe 1959, S. 126, 131 u. 144. 21 vgl. Deutsche Richterzeitung 1961, Nr. 5, S. 159. 6S2;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 682 (NJ DDR 1961, S. 682) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 682 (NJ DDR 1961, S. 682)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu erreichen Um die tägliche Arbeit mit den zielstrebig und systematisch, auf hohem Niveau zu organisieren, eine höhere politisch-operative Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der inoffiziellen Mitarbeiter gesehen werden. Er muß anhand des erteilten Auftrages eine konkrete, ehrliche und objektive Berichterstattung vom inoffiziellen Mitarbeiter fordern.

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