Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 670

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 670 (NJ DDR 1961, S. 670); Zur Zbiskussiox Dr. RICHARD HARTMANN, Direktor des Instituts für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin RUDI FRENZEL, wiss. Assistent am Institut für Strafrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena Notwendigkeit und Ausgestaltung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen im künftigen StGB Die sozialistische Gesellschaft widmet der heranwach-senden Generation ihre besondere Aufmerksamkeit, Liebe und Fürsorge. Der Verfassungsgrundsatz „Jedem Kind muß die Möglichkeit zur allseitigen Entfaltung seiner körperlichen, geistigen und sittlichen Kräfte gegeben werden“ (Art. 39) wird durch die gemeinsamen Anstrengungen der von der Partei geführten Werktätigen immer lebendiger verwirklicht. Diese Entwicklung vollzieht sich in der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Kapitalismus. Auf die jungen Menschen wirken die positiven Einflüsse der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse im allgerfliinen und der ihnen entsprechenden Erziehungsverhältnisse im besonderen ein. Es bestehen aber auch schädliche den sozialistischen Verhältnissen nicht wesenseigene Einflüsse, die den Prozeß der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen hemmen oder die bewußtseinsbildende Wirkung der - sozialistischen Verhältnisse zurückdrängen, wenn ihnen nicht die Kraft dieser positiven Einflüsse bewußt entgegengesetzt wird. Es obliegt dem Recht, also auch dem Strafrecht, dabei zu helfen, daß alle Kräfte der sozialistischen Gesellschaft bewußt an der Erziehung der jungen Generation teilnehmen. Bei der Arbeit am künftigen Strafgesetzbuch kommt es unter diesem besonderen Blickpunkt darauf an, die schädlichen und den Erziehungsprozeß hemmenden Einflüsse zu analysieren und deren soziale Natur, Ursachen und Bedingungen sowie spezifische Erscheinungsformen aufzudecken. Die strafrechtlichen Schutzbestimmungen müssen zu einem wirksamen Instrument des sozialistischen Staates bei der Überwindung der Existenzbedingungen der schädlichen Einflüsse werden. Es gilt, Bestimmungen vorzuschlagen, die exakt die gegen die Jugend gerichteten gesellschaftsgefährlichen Handlungen beschreiben, so wie es die sozialistische Gesetzlichkeit erfordert’. Einen strafrechtlichen Jugendschutz „an sich“ gibt es ebensowenig wie einen Jugendschutz an sich. Jugenderziehung, Jugendförderung und Jugendschutz sind Klassenfragen und bilden eine untrennbare Einheit. Klarheit über die Grundprinzipien der Jugenderziehung, ihren Inhalt und ihr Ziel, über die Erziehungssituation der Jugend und ihre Perspektive ist deswegen eine unabdingbare Voraussetzung für die Lösung der Aufgabe, Vorschläge für die Tatbestände des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu unterbreiten. Prinzipien der sozialistischen Erziehung der Jugend Die sozialistische Erziehung der jungen Generation bildet einen wichtigen Bestandteil des geschichtlichen Kampfes um die Herausbildung des von den Fesseln des Kapitals befreiten Menschen der sozialistischen Epoche, um die allseitige Entfaltung der Schöpferkraft und gesellschaftlichen Bewußtheit der Massen für den Sieg des Sozialismus und den Übergang zum Kommunismus. Auf der von Karl Marx dem Arbeiter vermittelten Erkenntnis, „daß die Zukunft seiner Klasse und daß deshalb die Menschheit durchaus von der Ausbildung der werdenden Generation abhängt“2, beruht die Be- 1 vgl. W. Ulbricht, Zum Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege, Schriftenreihe des Staatsrates der DDR, Heft 4, Berlin 1961, S. 30. gründung des Siebenjahrplanes: „Der Sieg des Sozialismus und die Zukunft Deutschlands hängen in hohem Maße von der Erkenntnis und dem Schaffen der jungen Generation ab. Die junge Generation wird das Jahr 2000 erleben, in dem es in ganz Deutschland keine Monopolkapitalisten oder Großagrarier mehr gibt.“3 Die Jugend muß die Zielsetzung eines sozialistischen Deutschlands klar vor Augen haben. Der Vorbereitung auf das Leben und Arbeiten im Sozialismus und Kommunismus dient die vom V. Parteitag formulierte sozialistische Erziehung: Allseitige Entwicklung der Persönlichkeit, Erziehung zu Solidarität und kollektivem Handeln, Erziehung zur Liebe zur Arbeit, Erziehung zu kämpferischer Aktivität, Vermittlung einer hohen theoretischen und Allgemeinbildung, Entfaltung aller geistigen und körperlichen Fähigkeiten, d. h. Bildung des sozialistischen Bewußtseins zum Wohle des Volkes und der Nation4. Es gilt jetzt, alle jungen Menschen zu bewußten selbsttätigen Trägern und schöpferischen Gestaltern des Gemeinschaftslebens von morgen heranzubilden und die Zielsetzung der Staatsratserklärung zu verwirklichen: „Alle Mädchen und Jungen sollen kluge, vorwärtsdrängende Staatsbürger werden, die die Vollendung des Sieges des Sozialismus und den Triumph über den Todfeind unseres Volkes, den Militarismus, als ihren Lebensinhalt betrachten.“5 In diesem Sinn ist die Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen Sache aller Bürger, Staatsorgane und gesellschaftlichen Organisationen. Besondere Verantwortung für die allseitige Verwirklichung des sozialistischen Erziehungszieles, wie es in § 3 des Gesetzes über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR verbindlich festgelegt ist, obliegt dabei den Hauptträgern der Erziehung: Schule, Betrieb, Jugendorganisation und vor allem den Eltern. Der Erfolg kann nur durch eine einheitliche Einflußnahme gesichert werden. Dabei muß die Familienerziehung immer mehr in Einklang mit der unmittelbar gesellschaftlichen Erziehung gebracht werden. „Das ist der beste Schutz der heranwachsenden Generation vor schlechten Einflüssen und dient dem Wohle der Eltern und der Kinder selbst.“6 Das setzt aber voraus, daß die Arbeiterklasse, wie Engels betont7, an der „Erziehung sämtlicher Kinder“ teilnimmt, d. h. ihren Einfluß auf die Erziehung der jungen Generation verstärkt ein Erfordernis, dem bekanntlich 2 Marx und Engels über die Gewerkschaften, Berlin 1953, S. 118. 3 w. Ulbricht, Der Siebenjahrplan des Friedens, des Wohlstandes und des Glücks des Volkes, ND vom 1. Oktober 1959 (Sonderbeilage, S. 37). 4 W. Ulbricht, Rede auf dem V. Parteitag, Berlin 1958, S. 125. Vgl. u. a. Beschluß des V. Parteitages, Thesen der 4. ZK-Tagung, Programm der jungen Generation, Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR vom 2. Dezember 1959, Schulordnung vom 12. November 1959, Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Kommunique des Politbüros des ZK der SED zu Pro- -blemen der Jugend (ND vom 11. Februar 1961). 6 Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR vor der Volkskammer am 4. Oktober i960, Berlin 1960, S. 59. 6 O. Grotewohl, Rede vor Berliner Künstlern und Kulturschaffenden, ND vom 29. März 1959, S. 4. 7 Marx/Engels, Kleine ökonomische Schriften, Berlin 1955, S. 213 f. 670;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 670 (NJ DDR 1961, S. 670) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 670 (NJ DDR 1961, S. 670)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie und noch begünstigt werden. Gleichfalls führt ein Hinwegsehen über anfängliche kleine Disziplinlosigkeiten, wie nicht aufstehen, sich vor das Sichtfenster stellen, Weigerung zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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