Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 666

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 666 (NJ DDR 1961, S. 666); begehung durch eine Kommission stattfindet, die aus der Werkleitung und aus Vertretern der gewerkschaftlichen Kommissionen besteht. Die breitere Einbeziehung der Werktätigen wurde durch die Unterstützung der Schulung der Mitglieder der Arbeitsschutzkommission organisiert, die dadurch befähigt werden sollten, an ihren Arbeitsplätzen auf die Erziehung der Kollegen einzuwirken. Der Werkleiter hat eine gut funktionierende Kontrolle über die vom Werkleitungskollektiv gefaßten Beschlüsse über die Durchführung dieser Maßnahmen organisiert. Im Zusammenhang mit der Rekonstruktion des Werkes wurde eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, die im wesentlichen aus Technikern besteht, der aber u. a. auch sechs Arbeiter angehören. Diese Arbeitsgemeinschaft befaßt sich mit Fragen des Arbeitsschutzes im Zusammenhang mit der Rekonstruktion des Betriebes. Sie hat sämtliche Unterlagen überprüft und eine Anzahl Veränderungsvorschläge, die auch berücksichtigt wurden, unterbreitet. Durch die Vielzahl dieser Maßnahmen war es möglich, daß das Werk im Kreismaßstab bei der Lösung der Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach der Einschätzung des Kreisvorstandes des FDGB Bernburg an der Spitze aller Betriebe im Kreis steht. Gleichzeitig gelang es auch was die Zahl der Unfälle betrifft von der letzten Stelle im Rahmen der gesamten WB auf einen günstigen Mittelplatz vorzurücken. Obwohl solche wesentlichen Veränderungen in der Leitung des Werkes und auch in der Mitarbeit der Werktätigen erzielt wurden, die insbesondere auch durch einige sozialistische Brigaden, die die Verpflichtung zum unfallfreien Arbeiten übernommen haben, zum Ausdruck kommen, war am 15. März 1961 bei Reparaturarbeiten erneut ein tödlicher Unfall eingetreten. Durch ein von den Arbeitern am Hammer fehlerhaft eingelegtes Eisenstück, das absprang, war ein auf einem Gerüst stehender Arbeiter getroffen worden und vom Gerüst gestürzt. Das ärztliche Gutachten erbrachte den Nachweis, daß die tödliche Verletzung erst durch das Herabfallen des Geschädigten entstanden war. Im Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, daß die Hauptursache für diesen Unfall von den Arbeitern am Hammer gesetzt wurde. Die Arbeiter waren keine Verantwortlichen im Sinne der VO zum Schutze der Arbeitskraft; sie hatten auch nicht schuldhaft unmittelbar die Tötung verursacht. Auch die leitenden Funktionäre des Betriebes traf kein Verschulden. Trotzdem tauchte unter den Betriebsfunktionären die bange Frage auf, wer wegen dieses Unfalls zur Verantwortung gezogen und wie die Bestrafung ausfallen würde. Dabei war den Lenkungskräften der Unterschied zwischen beiden Unfällen nicht bewußt geworden. Während der Unfall im Februar 1959 durch grobe Verstöße gegen Prinzipien der Leitung verursacht worden war, lag hier mangelnde Sorgfalt der Arbeiter bei der Arbeit vor. Die Staatsanwaltschaft war, nachdem sie die Verhältnisse im Betrieb eingehend geprüft hatte, der Meinung, daß die Entwicklung im Betrieb hinsichtlich der Teilnahme der Werktätigen an der Leitung des Betriebes sich unter Schwierigkeiten und Widersprüchen vollzieht. Deshalb wurde eine Versammlung im Werk angesetzt, auf der die Arbeiter und auch die Lenkungskräfte ihre Meinung zu dem letzten Unfall kundtun sollten. In dieser Versammlung, die von über 200 Arbeitern und Angestellten besucht war, erklärte der Sprecher der sozialistischen Brigade, die das Eisenstück fehlerhaft gehandhabt hatte, daß alle Mitglieder der Brigade sich schuldig fühlen und daß sie zugeben müßten, sich untereinander zu wenig mit Fragen der Sicherheit auseinandergesetzt zu haben. Sie verpflichteten sich deshalb, sich in allen Fragen, wie auch denen des Arbeits- schutzes, gegenseitig aufzuklären und zu unterstützen, damit es in Zukunft nicht wieder zu einem Unfall kommen könne. Als Ergebnis der Auswertung der Versammlung sowie auch der Feststellungen der Staatsanwaltschaft konnten in einer abschließenden Besprechung dem Werkleiter sowie der Sicherheitsinspektion, dem Vorsitzenden der Kommission für Arbeitsschutz, dem ehrenamtlichen Arbeitsschutzinspektor und dem Vorsitzenden des Rates der Sozialversicherung als Vertreter der BGL weitere Hinweise zur Verbesserung der Arbeit gegeben werden, die sich im wesentlichen auf die weitere Entwicklung der sozialistischen Brigaden beziehen. Es wurde nämlich festgestellt, daß trotz wesentlicher Verbesserung der Tätigkeit des Werkleitungskollektivs die Fragen der Erziehung der Werktätigen zu wenig behandelt wurden. Es kommt aber gerade darauf an, die schon erwähnte Verpflichtung der Brigade vom Hammer 45 zu verallgemeinern und zu erreichen, daß die anderen Brigaden ebenfalls über diese Verpflichtung sprechen und sie zu ihrer eigenen Arbeitsweise machen. Deshalb soll angestrebt werden, mit den bisher bestehenden sozialistischen Brigaden, insbesondere mit denen, die schon mehrere Monate unfallfrei arbeiten, einen Erfahrungsaustausch im Werk zu organisieren, bei dem die guten Erfahrungen der Brigaden verallgemeinert werden sollen. Weiter konnte empfohlen werden, der Sicherheitsinspektion konkrete Aufgaben zur Untersuchung spezieller Arbeitsbereiche sowie maschineller Einrichtungen zu erteilen. Diese Erledigung konkreter Aufgaben muß sich dann auch in den von der Inspektion monatlich an den Werkleiter gegebenen Berichten widerspiegeln. Dieser Bericht enthielt bisher außer dem kurzen statistischen Unfallnachweis nur eine Aufzählung der einzelnen Unfälle ohne jegliche Einschätzung. Es ist aber besser, zu jeder Schildei'ung des Sachverhalts eine kurze Darlegung darüber zu geben, wie der Unfall hätte vermieden werden können oder welche Maßnahmen ergriffen wurden. Das ist insbesondere deshalb notwendig, weil diese Protokolle in den Meisterbereichen formal vorgetragen werden. Mit einer gleichförmigen Aneinanderreihung der verschiedensten Sachverhalte kann nicht erreicht werden, daß bei den Kollegen die Frage der Vermeidbarkeit der Unfälle zur Diskussion gestellt wird. Den Vertretern der Gewerkschaften mußte gesagt werden, daß ihre Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes unbefriedigend ist. In der BGL gibt es noch keine konkrete Arbeitsplanung für das Gebiet des Arbeitsschutzes, die Arbeitsschutzkommission wird kaum zielstrebig unterstützt, die BGL tritt bei den Werkleiterbesprechungen nicht offensiv zu Fragen des Arbeitsschutzes in Erscheinung, und die Arbeitsschutz-Obleute sind zu wenig mit ihren Aufgaben vertraut. Diese Untersuchungen des Staatsanwalts und die sich anschließende Aussprache sowie auch die Versammlung im Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall wurden im Betrieb als eine Hilfe angesehen, die begonnene Arbeit erfolgreich fortzusetzen. Die Lenkungskräfte haben erkannt, daß eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nur eintritt, wenn die Schuld gegeben und ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt ist. In der Stellungnahme, die die Brigade abgegeben hat, ist das Neue in den Beziehungen der Menschen untereinander zu erkennen, das auch Inhalt unserer sozialistischen Rechtsordnung ist. Die Werktätigen, besonders in den sozialistischen Kollektiven, sind in der Lage, sich selbst gegenseitig zu erziehen und bei der Lösung wichtiger wirtschaftlicher Probleme mitzuhelfen. Bei Beachtung dieser Hinweise wird es dem Betrieb möglich sein, in Zukunft die Zahl der Unfälle noch weiter zu senken und die Pläne noch besser zu erfüllen. 666;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 666 (NJ DDR 1961, S. 666) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 666 (NJ DDR 1961, S. 666)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den dienstlichen Orientierungen im Staatssicherheit ergebenden vorgangsbezogenen Erfordernisse und Mcg-, lichkeiten der Informetions Bearbeitung in den Gegenstand der Beweisführung einzubei nan.

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