Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 645

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 645 (NJ DDR 1961, S. 645); Grundeigentumsrecht richtig für den Wiederaufbau, der Stadt Rostock durch - die bestmögliche Ausnutzung des Bodens für Wohn- und Wirtschaftszwecke angewendet wird und Spekulationen auf diesen Gebieten ausgeschlossen sind. Das Aktiv berät über alle in der Praxis auf getretenen Fragen und gibt dann über die ständige Kommission Empfehlungen an die Fachabteilungen des Rates der Stadt. Insbesondere lenkt es bei Grundstücksverträgen und der Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken . sein Augenmerk auf die Einhaltung der Prinzipien bei der Durchführung des Genehmigungsverfahrens. So ist beispielsweise erreicht worden, daß auch die Errichtung und Veräußerung von Wochenendhäusern der Genehmigung unterliegen, da hier in einigen Fällen spekulative Absichten festgestellt worden sind. Durch die Hinweise von Bürgern wurde u. a. bekannt, daß das Stadtbauamt die Inanspruchnahme von Grund und Boden nach dem Aufbaugesetz in einigen Fällen zu früh vorgenommen hatte. Dabei handelte es sich um Gärten, bei denen durch diese verfrühte Maßnahme die Ernte für einige Jahre ausfiel. Die Arbeitsweise des Stadtbauamtes ist inzwischen auf Grund der Hinweise des Aktivs geändert worden. Eng an die Tätigkeit in diesem Aktiv knüpft sich die Mitarbeit eines Notars in der Qenehmigungskommis-sion an. Der Sinn seiner Mitarbeit ist es nicht, die Verträge des Staatlichen Notariats unter allen Umständen genehmigen zu lassen, sondern daß kollektiv beraten wird, welche Verträge unter Beachtung der jeweiligen politischen und wirtschaftlichen Situation vorrangig bearbeitet werden müssen und dann auch genehmigt werden. Besonders nützlich waren hier schon die Anregungen der übrigen Kommissionsmitglieder für die Verbesserung der Tätigkeit des Staatlichen Notariats. So wurde z. B. der Hinweis gegeben, die Bürger ausführlicher als bisher über das Genehmigungsverfahren und den Eigentumsübergang bei Grundstücken zu belehren und das in die Verträge aufzunehmen, damit die Gewähr besteht. daß die Beteiligten über die Rechtsfolgen Klarheit besitzen. Es wurde auch darauf hingewiesen, daß den Vertragspartnern bei Kaufverträgen in ihrem eigenen Interesse empfohlen werden sollte, die Zahlung des Kaufpreises erst nach der Eintragung im Grundbuch vorzunehmen und ihn evtl, solange zu hinterlegen. Als sehr wesentlich ist auch die Empfehlung anzusehen, nach der in den Verträgen die künftige Regelung über den Tausch von Wohnungen oder andere Wohnungsfragen nicht enthalten sein sollten, da häufig dadurch die Tätigkeit dbr Abteilung Wohnraumlenkung bei der Ver- t teilung des Wohnraums erschwert wird, -Die Beteiligten hatten nämlich in einigen Fällen die Genehmigung des. Vertrages gleichzeitig als Genehmigung für die Wohnungsvereinbarungen angesehen. Ein weiterer Hinweis geht dahin,-beim Verkauf von reparaturbedürftigen Hausgrundstücken den Käufern zu empfehlen, sich zu verpflichten, in einer bestimmten Zeit eine Bauauflage des Stadtbauamtes einzuholen. Ein anderer Notar nimmt nicht nur an den Sitzungen der Entschädigungskommission teil, sondern hilft der Abteilung Finanzen, alle die mit dem Entschädigungsverfahren zusammenhängenden rechtlichen Fragen richtig zu lösen. Zu diesem Zweck hatte er zunächst in einer erweiterten Dienstbesprechung mit den verantwortlichen Angestellten die rechtlichen Probleme des Entschädigungsgesetzes und seine Durchführung erläutert. Gemeinsam wurde dann ein Vorschlag ausgearbeitet, welchen Inhalt die nach § 12 der 1. DB zum Entschädigungsgesetz vom 30. April 1960 (GBl. I S. 337) vorzunehmenden „Die Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung unseres Staates und der Wirtschaft ist kein Lippenbekenntnis, sondern eine Lebensfrage unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung.“ Von diesem Hinweis des Vorsitzenden des Staatsrates in der Programmatischen Erklärung vor der Volkskammer am 4. Oktober 1960 gingen wir bei der Durchsetzung des Beschlusses des Bezirkstags Suhl zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit aus. Um die Werktätigen des Bezirks besonders zur Mitarbeit in den Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit der örtlichen Volksvertretungen zu gewinnen, wurde deshalb u. a. eine Wanderausstellung über die Probleme der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eröffnet. Die Ausstellung steht unter dem Motto „Das geht auch Dich an!“ Sie war durch den Rat des Bezirks, die Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei, die Bezirksstaatsanwaltschaft und die Deutsche Versieherungs-Anstalt zusammengestellt worden und bisher in den Kreisen Suhl, Meiningen und Hildburghausen zu sehen. Über 72 000 Bürger haben bisher die Ausstellung besucht. Die Ausstellung beginnt mit einer eindrucksvollen Darstellung der ökonomischen Entwicklung des Bezirks Suhl innerhalb des Siebenjahr- Vereinbarungen zweckmäßigerweise haben sollten. In die Vereinbarung wird nunmehr u. a. auch aufgenommen, ob die, Beteiligten (Eigentümer und Gläubiger) Rentner oder Empfänger sonstiger staatlicher Unterstützungen sind (siehe § 21 der 1. DB) und wie sie sich über die Kostenregelung geeinigt haben. Durch eine gute Auswahl der Verfahren konnte 'erreicht werden, daß die Entschädigungssachen, in denen Erbscheine bzw. Vereinbarungen erforderlich sind, auf einen bestimmten Zeitraum konzentriert werden. Dadurch ist es dem Notar jetzt besser möglich, die Anträge an Ort und Stelle aufzunehmen und Entwürfe für die Vereinbarungen herzustellen. Den Beteiligten bleiben dadurch Zeit und Wege zum Staatlichen Notariat erspart. Auf Grund dieser Zusammenarbeit ist jetzt das Staatliche Notariat Rostock (Stadt) nicht mehr isoliert, sondern wird in einer vernünftigen Abstimmung mit den örtlichen Organen tätig. GÜNTER SbpUDNN. Notar beim Staatlichen Notariat Rostock (Stadt) plans. Der Besucher wird mit der Größe der Vorhaben des Volkswirtschaftsplanes bekannt gemacht und angeregt, diese Vorhaben auf jede nur mögliche Weise zu unterstützen und zu schützen. Damit wird der enge Zusammenhang deutlich, der zwischen der Lösung der ökonomischen Aufgaben und der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung besteht. An Hand konkreten Bild- und Zahlenmaterials, von Statistiken und grafischen Darstellungen auf den Gebieten des Luff-j Brand- und Ärbeitschutzes, der Verkehrssicherheit, der Ordnung und Sicherheit in unseren Dörfern (Tierverluste), der Kriminalitätsentwicklung u. a. m. wird die Bedeutung der Mitarbeit der Werktätigen an der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit dargestellt und werden die Aufgaben der Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit erläutert. Die Ausstellung hat bereits einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Arbeit der Ständigen Kommission der örtlichen Volksvertretungen geleistet. Durch sie angeregt sind z. B. die Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit des Kreises Hildburghausen zu einem Leistungsvergleich unter dem Motto „Wie machen es die Besten?“ übergegangen. Das geht auch Dich an! 645;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 645 (NJ DDR 1961, S. 645) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 645 (NJ DDR 1961, S. 645)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Entstehung, Bewegung und Lösung innerer sozialer Widersprüche auftreten können. Die damit verbundenen Fragen berühren aufs engste die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit gegen alle Versuche des Gegners, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit in sich. Die sich noch außerhalb der strafrechtlichen Relevanz in der Entwicklung begriffene Handlung kann mit den Potenzen des Gesetzes abgewehrt werden.

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